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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • SonneStrand75S Offline
    SonneStrand75S Offline
    SonneStrand75
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2621

    Warum soll eine Reise für die Schwangerschaft nicht gerade förderlich sein?
    Noch können sie unkompliziert zu zweit reisen...

    Sophia2019S 1 Antwort Letzte Antwort
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    • SonneStrand75S SonneStrand75

      Warum soll eine Reise für die Schwangerschaft nicht gerade förderlich sein?
      Noch können sie unkompliziert zu zweit reisen...

      Sophia2019S Offline
      Sophia2019S Offline
      Sophia2019
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2622

      @sonnestrand75 sagte:

      Warum soll eine Reise für die Schwangerschaft nicht gerade förderlich sein?
      Noch können sie unkompliziert zu zweit reisen...

      Ich bin eine Frau und hätte Angst das Kind zu verlieren.
      Gruß Sophia

      bitte löschen - geht nicht selbst

      SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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      • Sophia2019S Sophia2019

        @sonnestrand75 sagte:

        Warum soll eine Reise für die Schwangerschaft nicht gerade förderlich sein?
        Noch können sie unkompliziert zu zweit reisen...

        Ich bin eine Frau und hätte Angst das Kind zu verlieren.
        Gruß Sophia

        SonneStrand75S Offline
        SonneStrand75S Offline
        SonneStrand75
        schrieb am zuletzt editiert von SonneStrand75
        #2623

        @sophia2019 sagte:

        Ich bin eine Frau und hätte Angst das Kind zu verlieren.
        Gruß Sophia

        Ich bin auch eine Frau und habe zwei Kinder. Warum soll man bei einer Reise das Kind verlieren?

        Wenn DU diese irrationale Angst hast, ist es ja deine Sache. Aber du präsentierst es ja als eine Tatsache...

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • SüdwestpfalzS Südwestpfalz

          @candecor sagte:

          Das nennt man Versicherungsbetrug - du bist jetzt ein Betrüger!

          Nein bin ich nicht, da meine Frau schwanger ist und dies auch vom Arzt belegt wurde!

          CandecorC Offline
          CandecorC Offline
          Candecor
          Bekannter Forentroll Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
          #2624

          @suedwestpfalz sagte:

          Nein bin ich nicht, da meine Frau schwanger ist und dies auch vom Arzt belegt wurde!

          Schwangerschaft ist keine Krankheit und schon gar nicht mal ein Grund, die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Dass deine Frau schwanger ist (xxxx ) ist das Eine, aber daraus resultiert noch lange kein Anspruch auf Reiserücktritt. Da müsste der Arzt schon explizit eine Reiseunfähigkeit attestieren (wobei dies wahrscheinlich jeder Frauenarzt im Zweifelsfall macht).

          Alleine dann schon die Reise nochmals zu buchen und anzutreten ist betrug. Du bist ein Betrüger. Punkt!
          (Bitte unterlasse geschmacklose Einwürfe!)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • SüdwestpfalzS Südwestpfalz

            Ein HALLO an alle Geschädigten,
            wir sind von der Pleite auch betroffen. Unserer Reise (16.12.-27.12. nach Ägypten) liegt bzw. lag ja noch relativ weit in der Zukunft, dennoch haben wir einen Tipp unseres Reisebüros umgesetzt und diesen wollen wir euch nicht vorenthalten. Da der Mitarbeiter ein Freund von uns ist und er wusste, dass meine Frau schwanger ist, hat er uns gefragt, wann die Schwangerschaft festgestellt wurde. Da die Feststellung vor der Insolvenz lag, sollten wir die Reise auf Grund der bestehenden Reiserücktrittsversicherung, welche eine Schwangerschaft abdeckt, stornieren. Genau das haben wir jetzt gemacht und die gleiche Reise über Alltours neu gebucht, Kostenersparnis über 400€.
            Vielleicht erwartet ja jemand von Euch auch Nachwachs, so bekommt ihr wenigstens euer Geld bzw. Anzahlung zurück, da die Versicherungssumme sicherlich nicht ausreichen wird.

            HC-Mitglied2685054H Offline
            HC-Mitglied2685054H Offline
            HC-Mitglied2685054
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2625

            @suedwestpfalz sagte:

            (...) wann die Schwangerschaft festgestellt wurde. Da die Feststellung vor der Insolvenz lag, sollten wir die Reise auf Grund der bestehenden Reiserücktrittsversicherung, welche eine Schwangerschaft abdeckt, stornieren. Genau das haben wir jetzt gemacht und die gleiche Reise über Alltours neu gebucht, Kostenersparnis über 400€.

            @candecor sagte:

            Das nennt man Versicherungsbetrug - du bist jetzt ein Betrüger!

            @possibaer sagte:

            Eigentlich müsste man DICH, und deinen FREUND wegen Versicherungsbetrug anzeigen!
            Und dann das auch noch weiterempfehlen ist genauso verwerflich und auch eine Straftat!

            @malini sagte:

            Auf jeden Fall ist es Versicherungsbetrug und das jetzt hier noch als „super Tipp“ weiterzugeben...

            Ich wäre ein bisschen vorsichtig mit solch vorschnellen Anschuldigungen. Betrug setzt voraus, dass sich jemand auf Kosten anderer bereichert. Das sehe ich hier nicht gegeben. Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird. Es ist doch wohl vielmehr eher so, dass suedwestpfalz vorgebaut hat, damit er selbst nicht um sein Geld betrogen werden kann. Denn (allgemein gesprochen): Als Betrug gilt, wenn jemand von einem Dritten Geld verlangt, ohne dafür die vertraglich versprochene Gegenleistung zu erbringen.

            BienekindB CandecorC MaliniM 3 Antworten Letzte Antwort
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            • Sophia2019S Offline
              Sophia2019S Offline
              Sophia2019
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2626

              @ SonneStrand75

              entschuldige war nicht in diesem Sinne geschrieben ist bei mir vielleicht etwas anderes weil ich bereits ein KInd verloren habe, hätte ich nicht auf die Allgemeinheit erweitern sollen.

              Sorry

              Sophie

              bitte löschen - geht nicht selbst

              SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

                @suedwestpfalz sagte:

                (...) wann die Schwangerschaft festgestellt wurde. Da die Feststellung vor der Insolvenz lag, sollten wir die Reise auf Grund der bestehenden Reiserücktrittsversicherung, welche eine Schwangerschaft abdeckt, stornieren. Genau das haben wir jetzt gemacht und die gleiche Reise über Alltours neu gebucht, Kostenersparnis über 400€.

                @candecor sagte:

                Das nennt man Versicherungsbetrug - du bist jetzt ein Betrüger!

                @possibaer sagte:

                Eigentlich müsste man DICH, und deinen FREUND wegen Versicherungsbetrug anzeigen!
                Und dann das auch noch weiterempfehlen ist genauso verwerflich und auch eine Straftat!

                @malini sagte:

                Auf jeden Fall ist es Versicherungsbetrug und das jetzt hier noch als „super Tipp“ weiterzugeben...

                Ich wäre ein bisschen vorsichtig mit solch vorschnellen Anschuldigungen. Betrug setzt voraus, dass sich jemand auf Kosten anderer bereichert. Das sehe ich hier nicht gegeben. Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird. Es ist doch wohl vielmehr eher so, dass suedwestpfalz vorgebaut hat, damit er selbst nicht um sein Geld betrogen werden kann. Denn (allgemein gesprochen): Als Betrug gilt, wenn jemand von einem Dritten Geld verlangt, ohne dafür die vertraglich versprochene Gegenleistung zu erbringen.

                BienekindB Offline
                BienekindB Offline
                Bienekind
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2627

                Die RRV hat aber doch nun nullkommanichts mit der Insolvenz von TC zu tun. Es ist nicht sein Geld, das er fordert, sondern das der RRV bzw. aller anderen Versicherten. Wobei sich mir immer noch die Frage nach der Stornorechnung stellt...

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • mungoM mungo

                  Hallo Teili
                  Wir haben auch komplett neu gebucht. Geht jetzt aber nur nach Thailand, dadurch ist auch nur eine Teilstrecke nach Doha doppelt. Ich hab dem guten Man bei Qatar nur mitgeteilt das wir die anderen Flüge nicht antreten werden. Bei uns ist online kein Problem vorhanden.
                  Euch auch eine schöne Reise

                  teiliT Offline
                  teiliT Offline
                  teili
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2628

                  @mungo sagte:

                  Hallo Teili
                  Wir haben auch komplett neu gebucht. Geht jetzt aber nur nach Thailand, dadurch ist auch nur eine Teilstrecke nach Doha doppelt. Ich hab dem guten Man bei Qatar nur mitgeteilt das wir die anderen Flüge nicht antreten werden. Bei uns ist online kein Problem vorhanden.
                  Euch auch eine schöne Reise

                  Hallo mungo,

                  danke für die schnelle Antwort.
                  Wir düsen auch nach Thailand, am 27.10.
                  Ich hatte über 600,- angezahlt. Der Rest wurde nicht eingezogen. Keine Ahnung ob die Buchertickets schon bezahlt wurden.
                  Ist nun auch egal. Vor März rechne ich nicht mit einer (Teil-) erstattung.
                  Guten Flug
                  MfG teili

                  https://m.youtube.com/watch?v=5kVTLl2fDcs

                  mungoM 1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Sophia2019S Sophia2019

                    @ SonneStrand75

                    entschuldige war nicht in diesem Sinne geschrieben ist bei mir vielleicht etwas anderes weil ich bereits ein KInd verloren habe, hätte ich nicht auf die Allgemeinheit erweitern sollen.

                    Sorry

                    Sophie

                    SonneStrand75S Offline
                    SonneStrand75S Offline
                    SonneStrand75
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2629

                    @sophia2019 sagte:

                    @ SonneStrand75

                    entschuldige war nicht in diesem Sinne geschrieben ist bei mir vielleicht etwas anderes weil ich bereits ein KInd verloren habe, hätte ich nicht auf die Allgemeinheit erweitern sollen.

                    Sorry

                    Sophie

                    Das tut mir sehr leid, ich habe auch zwei Kinder zwischen meinen beiden verloren, das lag aber nicht an Reisen (es war ja am Anfang, da war nichts mit Reisen). Bin in der letzten Schwangerschaft trotzdem zwei Mal verreist, einmal geflogen und einmal innerhalb von Deutschland.

                    Ich sehe da wenig Zusammenhang...

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

                      @suedwestpfalz sagte:

                      (...) wann die Schwangerschaft festgestellt wurde. Da die Feststellung vor der Insolvenz lag, sollten wir die Reise auf Grund der bestehenden Reiserücktrittsversicherung, welche eine Schwangerschaft abdeckt, stornieren. Genau das haben wir jetzt gemacht und die gleiche Reise über Alltours neu gebucht, Kostenersparnis über 400€.

                      @candecor sagte:

                      Das nennt man Versicherungsbetrug - du bist jetzt ein Betrüger!

                      @possibaer sagte:

                      Eigentlich müsste man DICH, und deinen FREUND wegen Versicherungsbetrug anzeigen!
                      Und dann das auch noch weiterempfehlen ist genauso verwerflich und auch eine Straftat!

                      @malini sagte:

                      Auf jeden Fall ist es Versicherungsbetrug und das jetzt hier noch als „super Tipp“ weiterzugeben...

                      Ich wäre ein bisschen vorsichtig mit solch vorschnellen Anschuldigungen. Betrug setzt voraus, dass sich jemand auf Kosten anderer bereichert. Das sehe ich hier nicht gegeben. Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird. Es ist doch wohl vielmehr eher so, dass suedwestpfalz vorgebaut hat, damit er selbst nicht um sein Geld betrogen werden kann. Denn (allgemein gesprochen): Als Betrug gilt, wenn jemand von einem Dritten Geld verlangt, ohne dafür die vertraglich versprochene Gegenleistung zu erbringen.

                      CandecorC Offline
                      CandecorC Offline
                      Candecor
                      Bekannter Forentroll Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2630

                      @ballonflieger sagte:

                      Denn (allgemein gesprochen): Als Betrug gilt, wenn jemand von einem Dritten Geld verlangt, ohne dafür die vertraglich versprochene Gegenleistung zu erbringen.

                      Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird.

                      Na, da haben wir doch den Tatbestand. Gegenleistung wäre eine Schwangerschaft, die einen medizinisch notwendigen Reieserücktritt erfordert. Nur mal schwanger reicht da nicht aus. Insbesondere, wenn man parallel dazu erneut bucht, um eine Reise anzutreten.

                      Der suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück? Das hat er doch jemand ganz anderem gegeben, doch nicht der Versicherung. Was für ein Quatsch ist das denn? Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!

                      HC-Mitglied2685054H vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • CandecorC Candecor

                        @ballonflieger sagte:

                        Denn (allgemein gesprochen): Als Betrug gilt, wenn jemand von einem Dritten Geld verlangt, ohne dafür die vertraglich versprochene Gegenleistung zu erbringen.

                        Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird.

                        Na, da haben wir doch den Tatbestand. Gegenleistung wäre eine Schwangerschaft, die einen medizinisch notwendigen Reieserücktritt erfordert. Nur mal schwanger reicht da nicht aus. Insbesondere, wenn man parallel dazu erneut bucht, um eine Reise anzutreten.

                        Der suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück? Das hat er doch jemand ganz anderem gegeben, doch nicht der Versicherung. Was für ein Quatsch ist das denn? Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!

                        HC-Mitglied2685054H Offline
                        HC-Mitglied2685054H Offline
                        HC-Mitglied2685054
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2631

                        @candecor sagte:

                        Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!

                        Du kannst gern bei mir klingeln. Wenn ich Dir gesagt hätte, dass Du das Geld kriegst, wenn Deine Frau schwanger wird, würd ich's Dir ganz bestimmt auch geben. Ehrenwort. Aber wahrscheinlich würd' ich Dir die Wahrheit sagen, nämlich, dass ich das nie gesagt habe, sondern dass das Dein Schwager war, weil der sich so freut, wenn er Onkel wird...

                        CandecorC 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV 1
                          vonschmelingV 1
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2632

                          Na gut, dann haben wir eben noch einen Nebenkriegsschauplatz ...

                          1. Offenbar ist in den Versicherungsbedingungen der Eintritt einer Schwangerschaft als Leistungsgrund vorhanden, sie wird entsprechend kostspielig gewesen sein.
                          2. Hat der Sachverhalt (@ballonflieger) per se null und nichts mit der "Erbringung der Leistung" zu tun, das ist eine komplett andere "Baustelle".
                          3. In dem Augenblick, in dem er eine neue Reise bucht, verhält sich der Versicherungsnehmer zumindest unlauter, wenn er die andere Reise mit der Begründung "Eintritt einer Schwangerschaft" kündigt und derweil die erste Versicherung auf Leistungen in Anspruch nimmt. Das wird auch der bräsigste TC Geschädigte kaum bestreiten wollen!?
                          4. Sowohl Detlef, als auch Armin und ich haben bereits hinterfragt, ob denn die Versicherung bereits nach der Feststellung der Gravidität in Kenntnis gesetzt wurde und somit die (mutmaßlichen!) Voraussetzungen für eine Leistung überhaupt erfüllt sind.
                          5. Für die Inanspruchnahme der Versicherung braucht der Versicherungsnehmer eine Abrechnung über die Stornokosten vom Veranstalter. Eine solche kann zur Zeit nicht beigebracht werden, da der Bevollmächtig keine solche herausgibt.
                          6. Ich gehe davon aus, dass hier jemand - vermutlich falsch beraten? - nach einem Strohhalm gegriffen und in vollkommen lauterer Absicht einen "Tipp" für andere Betroffene geben wollte. Ferner nehme ich an, dass er sich keines unrechten Handelns bewusst war, hat ja nicht jeder den Gabler unterm Kopfkissen liegen.

                          Der aufmerksame Leser dieses Thread wird merken, dass es bis zur Erstattung noch so einige Hürden zu nehmen gilt ... also bitte verzichtet auf einen shitstorm!

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          etläuftE 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

                            @candecor sagte:

                            Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!

                            Du kannst gern bei mir klingeln. Wenn ich Dir gesagt hätte, dass Du das Geld kriegst, wenn Deine Frau schwanger wird, würd ich's Dir ganz bestimmt auch geben. Ehrenwort. Aber wahrscheinlich würd' ich Dir die Wahrheit sagen, nämlich, dass ich das nie gesagt habe, sondern dass das Dein Schwager war, weil der sich so freut, wenn er Onkel wird...

                            CandecorC Offline
                            CandecorC Offline
                            Candecor
                            Bekannter Forentroll Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2633

                            Spaß bei Seite ... Schwangerschaft ist keine Krankheit, kein Fall für die RRV und nicht relevant, bis ein Arzt mögliche Komplikationen feststellt, die er sicherlich nicht mal so als "Freundschaftsdienst" attestiert ... alle freuen sich eher über das Gegenteil ... so ... hey kannst fliegen, Urlaubsziel stellt kein Problem dar.

                            Deshalb .. nur schwanger ist nix ....

                            HC-Mitglied2685054H 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

                              @suedwestpfalz sagte:

                              (...) wann die Schwangerschaft festgestellt wurde. Da die Feststellung vor der Insolvenz lag, sollten wir die Reise auf Grund der bestehenden Reiserücktrittsversicherung, welche eine Schwangerschaft abdeckt, stornieren. Genau das haben wir jetzt gemacht und die gleiche Reise über Alltours neu gebucht, Kostenersparnis über 400€.

                              @candecor sagte:

                              Das nennt man Versicherungsbetrug - du bist jetzt ein Betrüger!

                              @possibaer sagte:

                              Eigentlich müsste man DICH, und deinen FREUND wegen Versicherungsbetrug anzeigen!
                              Und dann das auch noch weiterempfehlen ist genauso verwerflich und auch eine Straftat!

                              @malini sagte:

                              Auf jeden Fall ist es Versicherungsbetrug und das jetzt hier noch als „super Tipp“ weiterzugeben...

                              Ich wäre ein bisschen vorsichtig mit solch vorschnellen Anschuldigungen. Betrug setzt voraus, dass sich jemand auf Kosten anderer bereichert. Das sehe ich hier nicht gegeben. Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird. Es ist doch wohl vielmehr eher so, dass suedwestpfalz vorgebaut hat, damit er selbst nicht um sein Geld betrogen werden kann. Denn (allgemein gesprochen): Als Betrug gilt, wenn jemand von einem Dritten Geld verlangt, ohne dafür die vertraglich versprochene Gegenleistung zu erbringen.

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                              schrieb am zuletzt editiert von Malini
                              #2634

                              @ballonflieger sagte:

                              Ich wäre ein bisschen vorsichtig mit solch vorschnellen Anschuldigungen. Betrug setzt voraus, dass sich jemand auf Kosten anderer bereichert. Das sehe ich hier nicht gegeben. Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird.

                              Dann soll er sein Geld bei demjenigen zurückfordern, der es erhalten hat.

                              Kleiner Tipp: Seine RRV ist es nicht!

                              vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                              • CandecorC Candecor

                                @ballonflieger sagte:

                                Denn (allgemein gesprochen): Als Betrug gilt, wenn jemand von einem Dritten Geld verlangt, ohne dafür die vertraglich versprochene Gegenleistung zu erbringen.

                                Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird.

                                Na, da haben wir doch den Tatbestand. Gegenleistung wäre eine Schwangerschaft, die einen medizinisch notwendigen Reieserücktritt erfordert. Nur mal schwanger reicht da nicht aus. Insbesondere, wenn man parallel dazu erneut bucht, um eine Reise anzutreten.

                                Der suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück? Das hat er doch jemand ganz anderem gegeben, doch nicht der Versicherung. Was für ein Quatsch ist das denn? Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!

                                vonschmelingV 1
                                vonschmelingV 1
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                #2635

                                @candecor sagte:

                                Na, da haben wir doch den Tatbestand. Gegenleistung wäre eine Schwangerschaft, die einen medizinisch notwendigen Reieserücktritt erfordert. Nur mal schwanger reicht da nicht aus. Insbesondere, wenn man parallel dazu erneut bucht, um eine Reise anzutreten.

                                Offenbar kennst du die Versicherungsbedingungen besser als der Versicherte? Congraz!

                                Der suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück? Das hat er doch jemand ganz anderem gegeben, doch nicht der Versicherung. Was für ein Quatsch ist das denn? Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!

                                Natürlich hat er es "der Versicherung gegeben" bzw. konnte im speziellen Fall darauf vertrauen, dass seine Gebühr der Versicherung weitergeleitet wurde.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                CandecorC 1 Antwort Letzte Antwort
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                                • MaliniM Malini

                                  @ballonflieger sagte:

                                  Ich wäre ein bisschen vorsichtig mit solch vorschnellen Anschuldigungen. Betrug setzt voraus, dass sich jemand auf Kosten anderer bereichert. Das sehe ich hier nicht gegeben. Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird.

                                  Dann soll er sein Geld bei demjenigen zurückfordern, der es erhalten hat.

                                  Kleiner Tipp: Seine RRV ist es nicht!

                                  vonschmelingV 1
                                  vonschmelingV 1
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2636

                                  @malini sagte:

                                  Dann soll er sein Geld bei demjenigen zurückfordern, der es erhalten hat.
                                  Kleiner Tipp: Seine RRV ist es nicht!

                                  Wie gesagt: Er konnte darauf vertrauen, dass die Gebühr weitergeleitet wurde und hat vermutlich auch eine entsprechende Police erhalten.

                                  Mal so am Rande bemerkt hoffe ich übrigens nicht, dass aus dem Freund mit dem Reisebüro mir nichts dir nichts ein Ex-Freund ohne Reisebüro wird ...

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  PERATORP MaliniM 2 Antworten Letzte Antwort
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                                  • vonschmelingV vonschmeling

                                    @candecor sagte:

                                    Na, da haben wir doch den Tatbestand. Gegenleistung wäre eine Schwangerschaft, die einen medizinisch notwendigen Reieserücktritt erfordert. Nur mal schwanger reicht da nicht aus. Insbesondere, wenn man parallel dazu erneut bucht, um eine Reise anzutreten.

                                    Offenbar kennst du die Versicherungsbedingungen besser als der Versicherte? Congraz!

                                    Der suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück? Das hat er doch jemand ganz anderem gegeben, doch nicht der Versicherung. Was für ein Quatsch ist das denn? Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!

                                    Natürlich hat er es "der Versicherung gegeben" bzw. konnte im speziellen Fall darauf vertrauen, dass seine Gebühr der Versicherung weitergeleitet wurde.

                                    CandecorC Offline
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                                    Bekannter Forentroll Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2637

                                    @vonschmeling sagte:

                                    Offenbar kennst du die Versicherungsbedingungen besser als der Versicherte? Congraz!
                                    Natürlich hat er es "der Versicherung gegeben" bzw. konnte im speziellen Fall darauf vertrauen, dass seine Gebühr der Versicherung weitergeleitet wurde.

                                    Der User hat das Geld TC gegeben und fordert es jetz von der RRV zurück - hast du da ein Verständnisproblem?

                                    Weiterhin sind die Versicherungsbedingung im Bezug auf Schwangerschaft eindeutig und berechtigen nicht grundsätzlich zu einem Rücktritt. Du darfst aber gerne "suchen, finden und benennen" wenn dem nicht so ist

                                    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • teiliT teili

                                      @mungo sagte:

                                      Hallo Teili
                                      Wir haben auch komplett neu gebucht. Geht jetzt aber nur nach Thailand, dadurch ist auch nur eine Teilstrecke nach Doha doppelt. Ich hab dem guten Man bei Qatar nur mitgeteilt das wir die anderen Flüge nicht antreten werden. Bei uns ist online kein Problem vorhanden.
                                      Euch auch eine schöne Reise

                                      Hallo mungo,

                                      danke für die schnelle Antwort.
                                      Wir düsen auch nach Thailand, am 27.10.
                                      Ich hatte über 600,- angezahlt. Der Rest wurde nicht eingezogen. Keine Ahnung ob die Buchertickets schon bezahlt wurden.
                                      Ist nun auch egal. Vor März rechne ich nicht mit einer (Teil-) erstattung.
                                      Guten Flug
                                      MfG teili

                                      mungoM Offline
                                      mungoM Offline
                                      mungo
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2638

                                      @teili sagte:

                                      Hallo mungo,

                                      danke für die schnelle Antwort.
                                      Wir düsen auch nach Thailand, am 27.10.
                                      Ich hatte über 600,- angezahlt. Der Rest wurde nicht eingezogen. Keine Ahnung ob die Buchertickets schon bezahlt wurden.
                                      Ist nun auch egal. Vor März rechne ich nicht mit einer (Teil-) erstattung.
                                      Guten Flug
                                      MfG teili

                                      Sind auch am 27.10 Richtung KhaoLak unterwegs
                                      Mit freundlichen Grüßen mungo

                                      Beate & Holger

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • maus1602M maus1602

                                        Bis 20.10. gilt das Angebot von Tui und das finde ich echt genial unter diesen Vorraussetzungen. Da auch diejenigen die noch länger zum Abreisetag warten müssen, eine günstige Reise ergattern können. Und falls die TC Reise doch stattfinden sollte ohne Stornogühren die Tuireise kündigen können. Ich finde das super von Tui! Ein kleiner Lichtblick!

                                        retromopsR Offline
                                        retromopsR Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2639

                                        @maus1602 sagte:

                                        Bis 20.10. gilt das Angebot von Tui und das finde ich echt genial unter diesen Vorraussetzungen. Da auch diejenigen die noch länger zum Abreisetag warten müssen, eine günstige Reise ergattern können. Und falls die TC Reise doch stattfinden sollte ohne Stornogühren die Tuireise kündigen können. Ich finde das super von Tui! Ein kleiner Lichtblick!

                                        Kann man dieses Angebot über HC aber nicht buchen?

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV vonschmeling

                                          @malini sagte:

                                          Dann soll er sein Geld bei demjenigen zurückfordern, der es erhalten hat.
                                          Kleiner Tipp: Seine RRV ist es nicht!

                                          Wie gesagt: Er konnte darauf vertrauen, dass die Gebühr weitergeleitet wurde und hat vermutlich auch eine entsprechende Police erhalten.

                                          Mal so am Rande bemerkt hoffe ich übrigens nicht, dass aus dem Freund mit dem Reisebüro mir nichts dir nichts ein Ex-Freund ohne Reisebüro wird ...

                                          PERATORP Offline
                                          PERATORP Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2640

                                          Nabend,
                                          Kurze Info meinerseits,habe gerade e mail vom Hotel in der Dom Rep bekommen,das unser Zimmer storniert sei bzw auch kein Geld eingegangen ist.Vielleicht eine Info für Reisende ab 1.11.!Denn genau da wäre unsere Reise losgegangen,und Condor bestätigte mir das sie auch keine Toc Kunden über den 1.11.hinaus befördern werden. Insgeheim wusste ich es....
                                          Aber bestätigt bekommen ist dann was anderes.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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