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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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    vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2381

    @teili sagte:

    Der Hinweis zur Doppelbuchung kommt direkt von Qatar.

    Wie begründet?

    Wer Teile der bis 31.10. abgesagten Reise nutzt, verliert seine Ansprüche aus dem Sicherungsschein.

    Sagt präzise wer?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

    Cnecky1C teiliT 2 Antworten Letzte Antwort
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    • nicsteN nicste

      @sophia2019 sagte:

      Wie ist die Meinung von Euch werden noch Reisen nach dem 31.10.2019 abgesagt oder eher nicht.

      MEINE Meinung: ja, werden sie. bis mindestens zum 31.12.2019 und zwar spätestens am kommenden Donnerstag bzw. Freitag (der vorläufige IV wird nach zwei Wochen zum „richtigen“ IV bestellt).
      Aber diesemeine persönliche Meinung ist ohne Gewähr 🙂

      olicheckO Offline
      olicheckO Offline
      olicheck
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2382

      @nicste sagte:

      MEINE Meinung: ja, werden sie. bis mindestens zum 31.12.2019 und zwar spätestens am kommenden Donnerstag bzw. Freitag (der vorläufige IV wird nach zwei Wochen zum „richtigen“ IV bestellt).
      Aber diesemeine persönliche Meinung ist ohne Gewähr 🙂

      ---
      Dein Wort in Gottes Ohr: "...und zwar spätestens am kommenden Donnerstag bzw. Freitag"

      Die von Dir o.g. zwei Wochen sind die Anfechtungsfrist gegen den Gerichtsbeschluss ein Insolvenzantragsverfahren durchzuführen, bzw. gegen den vom Gericht berufenen vorläufigen Insolvenzverwalter. Nach Verstreichung der Frist ist er immer noch vorläufiger Insolvenzverwalter bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens. Dann wird aus einem Insolvenzantragsverfahren ein richtiges Insolvenzverfahren. Oder wegen fehlender Masse wird ein Insolvenzverfahren abgelehnt......

      Gerichtsbeschluss

      nicsteN 1 Antwort Letzte Antwort
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      • HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

        @vonschmeling sagte:

        @ballonflieger
        Na dann korrigiere doch bitte mal ...

        Im Antragsformular der Kaera gibt es ausdrücklich die Rubrik "Zusatzkosten", in der Kosten geltend gemacht werden können, die – wie das Wort schon sagt – dem Antragsteller zusätzlich zu den im Reisevertrag stehenden Kosten entstanden sind.

        vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2383

        @ballonflieger sagte:

        Im Antragsformular der Kaera gibt es ausdrücklich die Rubrik "Zusatzkosten", in der Kosten geltend gemacht werden können, die – wie das Wort schon sagt – dem Antragsteller zusätzlich zu den im Reisevertrag stehenden Kosten entstanden sind.

        Das betrifft einzig beispielsweise ad hoc Forderungen von Hoteliers, die ansonsten die Gäste an die Luft gesetzt hätten bzw. an die Luft gesetzte Gäste, die eine andere Unterkunft buchen mussten, verweigerte Flugleistung / deren Ersatz ... kurz und gut sämtliche nicht erbrachten und anderweitig vorfinanzierten Leistungen, die gem. Reisevertrag hätten erbracht werden müssen.
        Klar soweit?
        Von der Versicherung werden nur nicht erbrachte Leistungen gem. Reisevertrag abgegolten.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        HC-Mitglied2685054H 1 Antwort Letzte Antwort
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        • olicheckO olicheck

          @nicste sagte:

          MEINE Meinung: ja, werden sie. bis mindestens zum 31.12.2019 und zwar spätestens am kommenden Donnerstag bzw. Freitag (der vorläufige IV wird nach zwei Wochen zum „richtigen“ IV bestellt).
          Aber diesemeine persönliche Meinung ist ohne Gewähr 🙂

          ---
          Dein Wort in Gottes Ohr: "...und zwar spätestens am kommenden Donnerstag bzw. Freitag"

          Die von Dir o.g. zwei Wochen sind die Anfechtungsfrist gegen den Gerichtsbeschluss ein Insolvenzantragsverfahren durchzuführen, bzw. gegen den vom Gericht berufenen vorläufigen Insolvenzverwalter. Nach Verstreichung der Frist ist er immer noch vorläufiger Insolvenzverwalter bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens. Dann wird aus einem Insolvenzantragsverfahren ein richtiges Insolvenzverfahren. Oder wegen fehlender Masse wird ein Insolvenzverfahren abgelehnt......

          Gerichtsbeschluss

          nicsteN Offline
          nicsteN Offline
          nicste
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2384

          @olicheck sagte:

          ---
          Dein Wort in Gottes Ohr: "...und zwar spätestens am kommenden Donnerstag bzw. Freitag"

          Wunsch Vater des Gedankens und so weiter. Meine Meinung entspricht meiner Hoffnung und einer zugegeben laienhaften Begründung.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV vonschmeling

            @teili sagte:

            Der Hinweis zur Doppelbuchung kommt direkt von Qatar.

            Wie begründet?

            Wer Teile der bis 31.10. abgesagten Reise nutzt, verliert seine Ansprüche aus dem Sicherungsschein.

            Sagt präzise wer?

            Cnecky1C Offline
            Cnecky1C Offline
            Cnecky1
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von Cnecky1
            #2385

            @Sophia: Interessante Info: dein Hotel für 01/2020 ist bereits storniert. hat dir Neckermann das mitgeteilt?
            Dabei besteht doch angeblich noch eine winzige Chance, dass Reisen ab dem 01.11.2019 stattfinden!?
            Wer das noch glaubt, kann auch in Ägypten mit weissen Weihnachten rechnen...

            olicheckO 1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2386

              @Cnecky1
              Auch für dich nochmal - extra langsam geschrieben:
              A-l-l-e T-C B-u-c-h-u-n-g-e-n w-u-r-d-e-n m-i-t A-n-t-r-a-g a-u-f I-n-s-o-l-v-e-n-z s-t-o-r-n-i-e-r-t.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              nicsteN Cnecky1C 3 Antworten Letzte Antwort
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              • Cnecky1C Cnecky1

                @Sophia: Interessante Info: dein Hotel für 01/2020 ist bereits storniert. hat dir Neckermann das mitgeteilt?
                Dabei besteht doch angeblich noch eine winzige Chance, dass Reisen ab dem 01.11.2019 stattfinden!?
                Wer das noch glaubt, kann auch in Ägypten mit weissen Weihnachten rechnen...

                olicheckO Offline
                olicheckO Offline
                olicheck
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2387

                @cnecky1 sagte:

                @Sophia: Interessante Info: dein Hotel für 01/2020 ist bereits storniert. hat dir Neckermann das mitgeteilt?
                Dabei besteht doch angeblich noch eine winzige Chance, dass Reisen ab dem 01.11.2019 stattfinden!?
                Wer das noch glaubt, kann auch in Ägypten mit weissen Weihnachten rechnen...

                Wie heißt es: "Die Hoffnung stirbt zuletzt..... 😀 "

                Weisse Weihnacht in Ägypten

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV vonschmeling

                  @Cnecky1
                  Auch für dich nochmal - extra langsam geschrieben:
                  A-l-l-e T-C B-u-c-h-u-n-g-e-n w-u-r-d-e-n m-i-t A-n-t-r-a-g a-u-f I-n-s-o-l-v-e-n-z s-t-o-r-n-i-e-r-t.

                  nicsteN Offline
                  nicsteN Offline
                  nicste
                  schrieb am zuletzt editiert von nicste
                  #2388

                  @vonschmeling sagte:

                  @Cnecky1
                  Auch für dich nochmal - extra langsam geschrieben:
                  A-l-l-e T-C B-u-c-h-u-n-g-e-n w-u-r-d-e-n m-i-t A-n-t-r-a-g a-u-f I-n-s-o-l-v-e-n-z s-t-o-r-n-i-e-r-t.

                  Bzw. schon einen Tag vor dem Antrag (in Deutschland).

                  vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2389

                    Geht´s etwas präziser?

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV vonschmeling

                      @ballonflieger sagte:

                      Im Antragsformular der Kaera gibt es ausdrücklich die Rubrik "Zusatzkosten", in der Kosten geltend gemacht werden können, die – wie das Wort schon sagt – dem Antragsteller zusätzlich zu den im Reisevertrag stehenden Kosten entstanden sind.

                      Das betrifft einzig beispielsweise ad hoc Forderungen von Hoteliers, die ansonsten die Gäste an die Luft gesetzt hätten bzw. an die Luft gesetzte Gäste, die eine andere Unterkunft buchen mussten, verweigerte Flugleistung / deren Ersatz ... kurz und gut sämtliche nicht erbrachten und anderweitig vorfinanzierten Leistungen, die gem. Reisevertrag hätten erbracht werden müssen.
                      Klar soweit?
                      Von der Versicherung werden nur nicht erbrachte Leistungen gem. Reisevertrag abgegolten.

                      HC-Mitglied2685054H Offline
                      HC-Mitglied2685054H Offline
                      HC-Mitglied2685054
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2390

                      @vonschmeling sagte:

                      Das betrifft einzig beispielsweise ad hoc Forderungen von Hoteliers, die ansonsten die Gäste an die Luft gesetzt hätten bzw. an die Luft gesetzte Gäste, die eine andere Unterkunft buchen mussten, verweigerte Flugleistung / deren Ersatz ... kurz und gut sämtliche nicht erbrachten und anderweitig vorfinanzierten Leistungen, die gem. Reisevertrag hätten erbracht werden müssen.
                      Klar soweit?
                      Von der Versicherung werden nur nicht erbrachte Leistungen gem. Reisevertrag abgegolten.

                      Nein. Es geht um Zusatzkosten, die dem Antragsteller als Auswirkung der Stornierung seiner Reise enstanden sind. Hierbei kann es sich auch um Kosten handeln, die mit den im Reisevertrag beschriebenen Leistungen nichts zu tun haben.

                      nicsteN 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2391

                        Schön, wenn die Angabe möglich ist mach sie unbedingt!
                        Dazu gehören z.B. wohl die Kosten der Reiserücktrittsversicherung, deren Erstattung explizit ausgeschlossen wird an anderer Stelle?

                        Sei´s drum ... man kann ja mal beherzt angeben, was dann rumkommt steht auf einem anderen Blatt.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

                          @vonschmeling sagte:

                          Das betrifft einzig beispielsweise ad hoc Forderungen von Hoteliers, die ansonsten die Gäste an die Luft gesetzt hätten bzw. an die Luft gesetzte Gäste, die eine andere Unterkunft buchen mussten, verweigerte Flugleistung / deren Ersatz ... kurz und gut sämtliche nicht erbrachten und anderweitig vorfinanzierten Leistungen, die gem. Reisevertrag hätten erbracht werden müssen.
                          Klar soweit?
                          Von der Versicherung werden nur nicht erbrachte Leistungen gem. Reisevertrag abgegolten.

                          Nein. Es geht um Zusatzkosten, die dem Antragsteller als Auswirkung der Stornierung seiner Reise enstanden sind. Hierbei kann es sich auch um Kosten handeln, die mit den im Reisevertrag beschriebenen Leistungen nichts zu tun haben.

                          nicsteN Offline
                          nicsteN Offline
                          nicste
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2392

                          @vonschmeling
                          Meinst du mich?
                          Wie gestern schon geschrieben, wurde das von uns (über Bucher; dt. Tochter) gebuchte Hotel bereits am 24.09. storniert; der Antrag auf Insolvenzeröffnung in Deutschland erfolgte am 25.09.
                          Ich hoffe, das war jetzt präzise genug.
                          Allen eine gute Nacht, verbunden mit der Hoffnung, dass nächste Woche für alle Reiselustigen ab dem 1.11. klare Verhältnisse herrschen.

                          Erny1805E 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Hesse19H Hesse19

                            @sophia2019 sagte:

                            @wuelfi71 ja die Anzahlung habe ich über Kreditkarte bezahlt aber das Hotel wurde bisher nicht storniert weil die Reise erst im Januar 2020 ist und demnach habe ich noch einen Reisevertrag und werde wohl so das Geld nicht zurück buchen lassen können. Trotzdem vielen Dank für den Hinweis.

                            Das Hotel wird aller Voraussicht nach noch zu einem späteren Zeitpunkt offiziell storniert werden, und dann kannst Du auf das Chargeback-Verfahren zurückgreifen. Meine Situation ist ähnlich: Die Unterlagen für die Kreditkartengesellschaft habe ich bereits zusammengetragen und warte nur noch auf das offizielle Storno, damit ich sie einreichen kann.
                            Allerdings gibt es für das Chargeback Fristen/Kulanzen, die je nach Kreditkartenaussteller unterschiedlich sind.
                            Wenn Du bereits Anfang des Jahres per Kreditkarte angezahlt hast (was dein Post vermuten lässt), sehe ich hier schwarz. Aber auch hier würde ich mich mal an die Kreditkartengesellschaft wenden und nachfragen.

                            Wülfi71W Offline
                            Wülfi71W Offline
                            Wülfi71
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2393

                            @hesse19 sagte:

                            Allerdings gibt es für das Chargeback Fristen/Kulanzen, die je nach Kreditkartenaussteller unterschiedlich sind.
                            Wenn Du bereits Anfang des Jahres per Kreditkarte angezahlt hast (was dein Post vermuten lässt), sehe ich hier schwarz. Aber auch hier würde ich mich mal an die Kreditkartengesellschaft wenden und nachfragen.

                            Mir sind bei Kreditkarten nur Bedingungen bekannt, bei denen die Fristen mit dem Datum der Leistungserbringung zu laufen beginnen, also kein Grund zum Schwarzsehen für Einzelleistungskunden ohne Sicherungsschein. Entweder erhaltet Ihr die Leistung oder Chargeback. Was anderes ist das bei Paypal, da gibt es nur 180 Tage ab Zahlung "Käuferschutz".

                            06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax, 10/26 JFK/MS 1

                            Hesse19H 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV vonschmeling

                              @teili sagte:

                              Der Hinweis zur Doppelbuchung kommt direkt von Qatar.

                              Wie begründet?

                              Wer Teile der bis 31.10. abgesagten Reise nutzt, verliert seine Ansprüche aus dem Sicherungsschein.

                              Sagt präzise wer?

                              teiliT Offline
                              teiliT Offline
                              teili
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2394
                              Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                              vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV vonschmeling

                                @Cnecky1
                                Auch für dich nochmal - extra langsam geschrieben:
                                A-l-l-e T-C B-u-c-h-u-n-g-e-n w-u-r-d-e-n m-i-t A-n-t-r-a-g a-u-f I-n-s-o-l-v-e-n-z s-t-o-r-n-i-e-r-t.

                                Cnecky1C Offline
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                                Cnecky1
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2395

                                @vonschmeling sagte:

                                @Cnecky1
                                A-l-l-e T-C B-u-c-h-u-n-g-e-n w-u-r-d-e-n m-i-t A-n-t-r-a-g a-u-f I-n-s-o-l-v-e-n-z s-t-o-r-n-i-e-r-t.

                                Sorry für meine Unkenntnis! Ich dachte bisher, erst alle Reisen bis 31.10.2019 seien storniert.

                                Erny1805E 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV vonschmeling

                                  Sorry, Nanett 26 - ich versteh nicht so recht was du meinst?
                                  Beziehst du dich auf eine Schadensminderungspflicht?
                                  Viele auf den ersten Blick praktisch wirkenden Denkansätze korrespondieren nicht mit den strengen Vorschriften eines Insolvenzverfahrens bzw. dessen Vorbereitung.
                                  Ich habe auch gleich spontan "Juchee!" ausgerufen bei der Frage, ob man den ausgestellte Tickets wohl nutzen sollte, ist ja naheliegend.
                                  Bei genauerer Betrachtung jedoch stellten sich bei mir mehr und mehr Zweifel ein, insbesondere, weil man als Pauschalreisender ja nicht selbst einen unmittelbaren Vertrag mit dem LVU geschlossen hat sondern mit dem Veranstalter.
                                  Dieser hat ggf. die Reise insgesamt abgesagt und eben nicht hinzugefügt, Fluggäste A+B dürfen ihre Flüge antreten (weil Ticketstorno nicht möglich).
                                  Nochmal: Unter bestimmten Voraussetzungen wäre ich vermutlich auch geflogen, allerdings im Bewusstsein diverser Unwägbarkeiten, die mich dabei treffen könnten ...

                                  Nannett 26N Offline
                                  Nannett 26N Offline
                                  Nannett 26
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2396

                                  @vonschmeling
                                  Die Reise wurde komplett abgesagt wer sagt dass man einenTeil nutzen darf,? Wer ist Eigentümer der nicht stornierbaren Fluege? "Ich glaube das dicke Ende kommt wenn die genutzten Fluege von den Gästen nachgezahlt werden sollen, falls nur eine Anzahlung geleistet wurde.

                                  vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • nicsteN nicste

                                    @vonschmeling
                                    Meinst du mich?
                                    Wie gestern schon geschrieben, wurde das von uns (über Bucher; dt. Tochter) gebuchte Hotel bereits am 24.09. storniert; der Antrag auf Insolvenzeröffnung in Deutschland erfolgte am 25.09.
                                    Ich hoffe, das war jetzt präzise genug.
                                    Allen eine gute Nacht, verbunden mit der Hoffnung, dass nächste Woche für alle Reiselustigen ab dem 1.11. klare Verhältnisse herrschen.

                                    Erny1805E Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                    #2397

                                    @nicste sagte:

                                    @vonschmeling
                                    Meinst du mich?
                                    Wie gestern schon geschrieben, wurde das von uns (über Bucher; dt. Tochter) gebuchte Hotel bereits am 24.09. storniert; der Antrag auf Insolvenzeröffnung in Deutschland erfolgte am 25.09.
                                    Ich hoffe, das war jetzt präzise genug.
                                    Allen eine gute Nacht, verbunden mit der Hoffnung, dass nächste Woche für alle Reiselustigen ab dem 1.11. klare Verhältnisse herrschen.

                                    Wenn man jetzt mal die Puzzleteile nimmt,... 2 Wochen vor offizzieller Insolvenz Planung Matterhorn Rückholung aller Urlauber (Planung war wichtig-aber offene Karten wären besser gewesen), vereinzelte stornierte Buchungen vor der offiziellen Insolvenz... doch einige Ungereimtheiten wie das läuft 😉 Nun weiss ich leider nicht, ab wann keine Zahlungen mehr abgebucht wurden, auch wenn das auf irgendeiner Seite hier bestimmt schon mal stand.. Alles kurios 😉
                                    (Beitrag von Zitat getrennt)

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                                    • teiliT teili

                                      Dieser Beitrag wurde gelöscht!

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2398

                                      @teili sagte:

                                      Die Info stand auf der Kaera Homepage, habe einen Screenshot davon. Geht das hier zu zeigen, wenn ja, wie?

                                      Ja, das geht - schau mal in die tools.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      teiliT 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Cnecky1C Cnecky1

                                        @vonschmeling sagte:

                                        @Cnecky1
                                        A-l-l-e T-C B-u-c-h-u-n-g-e-n w-u-r-d-e-n m-i-t A-n-t-r-a-g a-u-f I-n-s-o-l-v-e-n-z s-t-o-r-n-i-e-r-t.

                                        Sorry für meine Unkenntnis! Ich dachte bisher, erst alle Reisen bis 31.10.2019 seien storniert.

                                        Erny1805E Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2399

                                        @cnecky1 sagte:

                                        Sorry für meine Unkenntnis! Ich dachte bisher, erst alle Reisen bis 31.10.2019 seien storniert.

                                        Offiziell bis 31.10. Aber bei einer Insolvenz werden erstmal alle Buchungen bzw Reservierungen für Hotels storniert ab Insolvenz. Auch alle künftigen (2020, 2021 etc) da ja keiner weiss ob das noch gewährleistet werden kann, zumindest wurde das so im Forum hier offeriert. Gegebenfalls buchen die RV neu, wenn dann noch was vorhanden ist an freien Zimmern, das ist mir auch noch nicht ganz klar wie das dann funktionieren soll, wenn diese schon durch andere Buchungen belegt sind wieder, können die nix mehr neu buchen ....

                                        Cnecky1C 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Nannett 26N Nannett 26

                                          @vonschmeling
                                          Die Reise wurde komplett abgesagt wer sagt dass man einenTeil nutzen darf,? Wer ist Eigentümer der nicht stornierbaren Fluege? "Ich glaube das dicke Ende kommt wenn die genutzten Fluege von den Gästen nachgezahlt werden sollen, falls nur eine Anzahlung geleistet wurde.

                                          vonschmelingV Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                          #2400

                                          @nannett-26 sagte:

                                          @vonschmeling
                                          Die Reise wurde komplett abgesagt wer sagt dass man einenTeil nutzen darf,? Wer ist Eigentümer der nicht stornierbaren Fluege? "Ich glaube das dicke Ende kommt wenn die genutzten Fluege von den Gästen nachgezahlt werden sollen, falls nur eine Anzahlung geleistet wurde.

                                          Sorry mir ist dein Vortrag zu wirr um mich in diesen ganzen akuten Ungereimtheiten noch damit zu befassen ...

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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