Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@sophia2019 sagte:
Wie ist die Meinung von Euch werden noch Reisen nach dem 31.10.2019 abgesagt oder eher nicht.
MEINE Meinung: ja, werden sie. bis mindestens zum 31.12.2019 und zwar spätestens am kommenden Donnerstag bzw. Freitag (der vorläufige IV wird nach zwei Wochen zum „richtigen“ IV bestellt).
Aber diesemeine persönliche Meinung ist ohne Gewähr
@nicste sagte:
MEINE Meinung: ja, werden sie. bis mindestens zum 31.12.2019 und zwar spätestens am kommenden Donnerstag bzw. Freitag (der vorläufige IV wird nach zwei Wochen zum „richtigen“ IV bestellt).
Aber diesemeine persönliche Meinung ist ohne Gewähr
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Dein Wort in Gottes Ohr: "...und zwar spätestens am kommenden Donnerstag bzw. Freitag"Die von Dir o.g. zwei Wochen sind die Anfechtungsfrist gegen den Gerichtsbeschluss ein Insolvenzantragsverfahren durchzuführen, bzw. gegen den vom Gericht berufenen vorläufigen Insolvenzverwalter. Nach Verstreichung der Frist ist er immer noch vorläufiger Insolvenzverwalter bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens. Dann wird aus einem Insolvenzantragsverfahren ein richtiges Insolvenzverfahren. Oder wegen fehlender Masse wird ein Insolvenzverfahren abgelehnt......
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@vonschmeling sagte:
@ballonflieger
Na dann korrigiere doch bitte mal ...Im Antragsformular der Kaera gibt es ausdrücklich die Rubrik "Zusatzkosten", in der Kosten geltend gemacht werden können, die – wie das Wort schon sagt – dem Antragsteller zusätzlich zu den im Reisevertrag stehenden Kosten entstanden sind.
@ballonflieger sagte:
Im Antragsformular der Kaera gibt es ausdrücklich die Rubrik "Zusatzkosten", in der Kosten geltend gemacht werden können, die – wie das Wort schon sagt – dem Antragsteller zusätzlich zu den im Reisevertrag stehenden Kosten entstanden sind.
Das betrifft einzig beispielsweise ad hoc Forderungen von Hoteliers, die ansonsten die Gäste an die Luft gesetzt hätten bzw. an die Luft gesetzte Gäste, die eine andere Unterkunft buchen mussten, verweigerte Flugleistung / deren Ersatz ... kurz und gut sämtliche nicht erbrachten und anderweitig vorfinanzierten Leistungen, die gem. Reisevertrag hätten erbracht werden müssen.
Klar soweit?
Von der Versicherung werden nur nicht erbrachte Leistungen gem. Reisevertrag abgegolten. -
@nicste sagte:
MEINE Meinung: ja, werden sie. bis mindestens zum 31.12.2019 und zwar spätestens am kommenden Donnerstag bzw. Freitag (der vorläufige IV wird nach zwei Wochen zum „richtigen“ IV bestellt).
Aber diesemeine persönliche Meinung ist ohne Gewähr
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Dein Wort in Gottes Ohr: "...und zwar spätestens am kommenden Donnerstag bzw. Freitag"Die von Dir o.g. zwei Wochen sind die Anfechtungsfrist gegen den Gerichtsbeschluss ein Insolvenzantragsverfahren durchzuführen, bzw. gegen den vom Gericht berufenen vorläufigen Insolvenzverwalter. Nach Verstreichung der Frist ist er immer noch vorläufiger Insolvenzverwalter bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens. Dann wird aus einem Insolvenzantragsverfahren ein richtiges Insolvenzverfahren. Oder wegen fehlender Masse wird ein Insolvenzverfahren abgelehnt......
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@teili sagte:
Der Hinweis zur Doppelbuchung kommt direkt von Qatar.
Wie begründet?
Wer Teile der bis 31.10. abgesagten Reise nutzt, verliert seine Ansprüche aus dem Sicherungsschein.
Sagt präzise wer?
@Sophia: Interessante Info: dein Hotel für 01/2020 ist bereits storniert. hat dir Neckermann das mitgeteilt?
Dabei besteht doch angeblich noch eine winzige Chance, dass Reisen ab dem 01.11.2019 stattfinden!?
Wer das noch glaubt, kann auch in Ägypten mit weissen Weihnachten rechnen... -
@cnecky1 sagte:
@Sophia: Interessante Info: dein Hotel für 01/2020 ist bereits storniert. hat dir Neckermann das mitgeteilt?
Dabei besteht doch angeblich noch eine winzige Chance, dass Reisen ab dem 01.11.2019 stattfinden!?
Wer das noch glaubt, kann auch in Ägypten mit weissen Weihnachten rechnen...Wie heißt es: "Die Hoffnung stirbt zuletzt.....
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@Cnecky1
Auch für dich nochmal - extra langsam geschrieben:
A-l-l-e T-C B-u-c-h-u-n-g-e-n w-u-r-d-e-n m-i-t A-n-t-r-a-g a-u-f I-n-s-o-l-v-e-n-z s-t-o-r-n-i-e-r-t.@vonschmeling sagte:
@Cnecky1
Auch für dich nochmal - extra langsam geschrieben:
A-l-l-e T-C B-u-c-h-u-n-g-e-n w-u-r-d-e-n m-i-t A-n-t-r-a-g a-u-f I-n-s-o-l-v-e-n-z s-t-o-r-n-i-e-r-t.Bzw. schon einen Tag vor dem Antrag (in Deutschland).
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Geht´s etwas präziser?
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@ballonflieger sagte:
Im Antragsformular der Kaera gibt es ausdrücklich die Rubrik "Zusatzkosten", in der Kosten geltend gemacht werden können, die – wie das Wort schon sagt – dem Antragsteller zusätzlich zu den im Reisevertrag stehenden Kosten entstanden sind.
Das betrifft einzig beispielsweise ad hoc Forderungen von Hoteliers, die ansonsten die Gäste an die Luft gesetzt hätten bzw. an die Luft gesetzte Gäste, die eine andere Unterkunft buchen mussten, verweigerte Flugleistung / deren Ersatz ... kurz und gut sämtliche nicht erbrachten und anderweitig vorfinanzierten Leistungen, die gem. Reisevertrag hätten erbracht werden müssen.
Klar soweit?
Von der Versicherung werden nur nicht erbrachte Leistungen gem. Reisevertrag abgegolten.@vonschmeling sagte:
Das betrifft einzig beispielsweise ad hoc Forderungen von Hoteliers, die ansonsten die Gäste an die Luft gesetzt hätten bzw. an die Luft gesetzte Gäste, die eine andere Unterkunft buchen mussten, verweigerte Flugleistung / deren Ersatz ... kurz und gut sämtliche nicht erbrachten und anderweitig vorfinanzierten Leistungen, die gem. Reisevertrag hätten erbracht werden müssen.
Klar soweit?
Von der Versicherung werden nur nicht erbrachte Leistungen gem. Reisevertrag abgegolten.Nein. Es geht um Zusatzkosten, die dem Antragsteller als Auswirkung der Stornierung seiner Reise enstanden sind. Hierbei kann es sich auch um Kosten handeln, die mit den im Reisevertrag beschriebenen Leistungen nichts zu tun haben.
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Schön, wenn die Angabe möglich ist mach sie unbedingt!
Dazu gehören z.B. wohl die Kosten der Reiserücktrittsversicherung, deren Erstattung explizit ausgeschlossen wird an anderer Stelle?Sei´s drum ... man kann ja mal beherzt angeben, was dann rumkommt steht auf einem anderen Blatt.
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@vonschmeling sagte:
Das betrifft einzig beispielsweise ad hoc Forderungen von Hoteliers, die ansonsten die Gäste an die Luft gesetzt hätten bzw. an die Luft gesetzte Gäste, die eine andere Unterkunft buchen mussten, verweigerte Flugleistung / deren Ersatz ... kurz und gut sämtliche nicht erbrachten und anderweitig vorfinanzierten Leistungen, die gem. Reisevertrag hätten erbracht werden müssen.
Klar soweit?
Von der Versicherung werden nur nicht erbrachte Leistungen gem. Reisevertrag abgegolten.Nein. Es geht um Zusatzkosten, die dem Antragsteller als Auswirkung der Stornierung seiner Reise enstanden sind. Hierbei kann es sich auch um Kosten handeln, die mit den im Reisevertrag beschriebenen Leistungen nichts zu tun haben.
@vonschmeling
Meinst du mich?
Wie gestern schon geschrieben, wurde das von uns (über Bucher; dt. Tochter) gebuchte Hotel bereits am 24.09. storniert; der Antrag auf Insolvenzeröffnung in Deutschland erfolgte am 25.09.
Ich hoffe, das war jetzt präzise genug.
Allen eine gute Nacht, verbunden mit der Hoffnung, dass nächste Woche für alle Reiselustigen ab dem 1.11. klare Verhältnisse herrschen. -
@sophia2019 sagte:
@wuelfi71 ja die Anzahlung habe ich über Kreditkarte bezahlt aber das Hotel wurde bisher nicht storniert weil die Reise erst im Januar 2020 ist und demnach habe ich noch einen Reisevertrag und werde wohl so das Geld nicht zurück buchen lassen können. Trotzdem vielen Dank für den Hinweis.
Das Hotel wird aller Voraussicht nach noch zu einem späteren Zeitpunkt offiziell storniert werden, und dann kannst Du auf das Chargeback-Verfahren zurückgreifen. Meine Situation ist ähnlich: Die Unterlagen für die Kreditkartengesellschaft habe ich bereits zusammengetragen und warte nur noch auf das offizielle Storno, damit ich sie einreichen kann.
Allerdings gibt es für das Chargeback Fristen/Kulanzen, die je nach Kreditkartenaussteller unterschiedlich sind.
Wenn Du bereits Anfang des Jahres per Kreditkarte angezahlt hast (was dein Post vermuten lässt), sehe ich hier schwarz. Aber auch hier würde ich mich mal an die Kreditkartengesellschaft wenden und nachfragen.@hesse19 sagte:
Allerdings gibt es für das Chargeback Fristen/Kulanzen, die je nach Kreditkartenaussteller unterschiedlich sind.
Wenn Du bereits Anfang des Jahres per Kreditkarte angezahlt hast (was dein Post vermuten lässt), sehe ich hier schwarz. Aber auch hier würde ich mich mal an die Kreditkartengesellschaft wenden und nachfragen.Mir sind bei Kreditkarten nur Bedingungen bekannt, bei denen die Fristen mit dem Datum der Leistungserbringung zu laufen beginnen, also kein Grund zum Schwarzsehen für Einzelleistungskunden ohne Sicherungsschein. Entweder erhaltet Ihr die Leistung oder Chargeback. Was anderes ist das bei Paypal, da gibt es nur 180 Tage ab Zahlung "Käuferschutz".
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@teili sagte:
Der Hinweis zur Doppelbuchung kommt direkt von Qatar.
Wie begründet?
Wer Teile der bis 31.10. abgesagten Reise nutzt, verliert seine Ansprüche aus dem Sicherungsschein.
Sagt präzise wer?
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@Cnecky1
Auch für dich nochmal - extra langsam geschrieben:
A-l-l-e T-C B-u-c-h-u-n-g-e-n w-u-r-d-e-n m-i-t A-n-t-r-a-g a-u-f I-n-s-o-l-v-e-n-z s-t-o-r-n-i-e-r-t.@vonschmeling sagte:
@Cnecky1
A-l-l-e T-C B-u-c-h-u-n-g-e-n w-u-r-d-e-n m-i-t A-n-t-r-a-g a-u-f I-n-s-o-l-v-e-n-z s-t-o-r-n-i-e-r-t.Sorry für meine Unkenntnis! Ich dachte bisher, erst alle Reisen bis 31.10.2019 seien storniert.
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Sorry, Nanett 26 - ich versteh nicht so recht was du meinst?
Beziehst du dich auf eine Schadensminderungspflicht?
Viele auf den ersten Blick praktisch wirkenden Denkansätze korrespondieren nicht mit den strengen Vorschriften eines Insolvenzverfahrens bzw. dessen Vorbereitung.
Ich habe auch gleich spontan "Juchee!" ausgerufen bei der Frage, ob man den ausgestellte Tickets wohl nutzen sollte, ist ja naheliegend.
Bei genauerer Betrachtung jedoch stellten sich bei mir mehr und mehr Zweifel ein, insbesondere, weil man als Pauschalreisender ja nicht selbst einen unmittelbaren Vertrag mit dem LVU geschlossen hat sondern mit dem Veranstalter.
Dieser hat ggf. die Reise insgesamt abgesagt und eben nicht hinzugefügt, Fluggäste A+B dürfen ihre Flüge antreten (weil Ticketstorno nicht möglich).
Nochmal: Unter bestimmten Voraussetzungen wäre ich vermutlich auch geflogen, allerdings im Bewusstsein diverser Unwägbarkeiten, die mich dabei treffen könnten ...@vonschmeling
Die Reise wurde komplett abgesagt wer sagt dass man einenTeil nutzen darf,? Wer ist Eigentümer der nicht stornierbaren Fluege? "Ich glaube das dicke Ende kommt wenn die genutzten Fluege von den Gästen nachgezahlt werden sollen, falls nur eine Anzahlung geleistet wurde. -
@vonschmeling
Meinst du mich?
Wie gestern schon geschrieben, wurde das von uns (über Bucher; dt. Tochter) gebuchte Hotel bereits am 24.09. storniert; der Antrag auf Insolvenzeröffnung in Deutschland erfolgte am 25.09.
Ich hoffe, das war jetzt präzise genug.
Allen eine gute Nacht, verbunden mit der Hoffnung, dass nächste Woche für alle Reiselustigen ab dem 1.11. klare Verhältnisse herrschen.@nicste sagte:
@vonschmeling
Meinst du mich?
Wie gestern schon geschrieben, wurde das von uns (über Bucher; dt. Tochter) gebuchte Hotel bereits am 24.09. storniert; der Antrag auf Insolvenzeröffnung in Deutschland erfolgte am 25.09.
Ich hoffe, das war jetzt präzise genug.
Allen eine gute Nacht, verbunden mit der Hoffnung, dass nächste Woche für alle Reiselustigen ab dem 1.11. klare Verhältnisse herrschen.Wenn man jetzt mal die Puzzleteile nimmt,... 2 Wochen vor offizzieller Insolvenz Planung Matterhorn Rückholung aller Urlauber (Planung war wichtig-aber offene Karten wären besser gewesen), vereinzelte stornierte Buchungen vor der offiziellen Insolvenz... doch einige Ungereimtheiten wie das läuft
Nun weiss ich leider nicht, ab wann keine Zahlungen mehr abgebucht wurden, auch wenn das auf irgendeiner Seite hier bestimmt schon mal stand.. Alles kurios 
(Beitrag von Zitat getrennt) -
@vonschmeling sagte:
@Cnecky1
A-l-l-e T-C B-u-c-h-u-n-g-e-n w-u-r-d-e-n m-i-t A-n-t-r-a-g a-u-f I-n-s-o-l-v-e-n-z s-t-o-r-n-i-e-r-t.Sorry für meine Unkenntnis! Ich dachte bisher, erst alle Reisen bis 31.10.2019 seien storniert.
@cnecky1 sagte:
Sorry für meine Unkenntnis! Ich dachte bisher, erst alle Reisen bis 31.10.2019 seien storniert.
Offiziell bis 31.10. Aber bei einer Insolvenz werden erstmal alle Buchungen bzw Reservierungen für Hotels storniert ab Insolvenz. Auch alle künftigen (2020, 2021 etc) da ja keiner weiss ob das noch gewährleistet werden kann, zumindest wurde das so im Forum hier offeriert. Gegebenfalls buchen die RV neu, wenn dann noch was vorhanden ist an freien Zimmern, das ist mir auch noch nicht ganz klar wie das dann funktionieren soll, wenn diese schon durch andere Buchungen belegt sind wieder, können die nix mehr neu buchen ....
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@vonschmeling
Die Reise wurde komplett abgesagt wer sagt dass man einenTeil nutzen darf,? Wer ist Eigentümer der nicht stornierbaren Fluege? "Ich glaube das dicke Ende kommt wenn die genutzten Fluege von den Gästen nachgezahlt werden sollen, falls nur eine Anzahlung geleistet wurde.@nannett-26 sagte:
@vonschmeling
Die Reise wurde komplett abgesagt wer sagt dass man einenTeil nutzen darf,? Wer ist Eigentümer der nicht stornierbaren Fluege? "Ich glaube das dicke Ende kommt wenn die genutzten Fluege von den Gästen nachgezahlt werden sollen, falls nur eine Anzahlung geleistet wurde.Sorry mir ist dein Vortrag zu wirr um mich in diesen ganzen akuten Ungereimtheiten noch damit zu befassen ...