Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Wir haben eine Pauschalreise über holidaycheck ,mit Thomas Cook für April 2020 gebucht. Die Anzahlung ist weg,mit Kreditkarte bezahlt.
Wir haben Angst, dass die Restzahlung abgebucht wird.
Kann man das verhindern? Lt. Auskunft meiner Bank nicht!
Einen Antrag an KAERA für die Anzahluns-Rückzahlung kann man auch noch nicht stellen, da noch nichts abgesagt wurde.
Wer hat einen Rat? -
@illi72 sagte:
Natürlich gibt es einen vorläufigen Insolvenzverwalter, überall nachzulesen
Um mal die Illussionen von Einigen wegzuwischen, das hier schnell Entscheidungen getroffen werden.
Es gibt bis zur Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens nur einen vorläufigen Insolvenzverwalter.
Der "vorläufige" Insolvenzverwalter wird mit Sicherheit den gesetzlichen Verfahrensablauf einhalten!
Desssen Kanzlei hat noch einige Hundert andere Insolvenzen zu bearbeiten, die offen sind.....so eine Insolvenz dauert viele Jahre,
bis sie komplett abgewickelt ist. HWW hat Insolvenzen, die seit über 6 Jahren abgewickelt werden...Einfach mal "ab" in die Maske eingeben oder "Reise"...
Wenn man die Zeitplanung der Germania Insolvenz ansieht, kann man sich vorstellen wielange es dauern kann, bis der Insolvenzverwalter
Entscheidungen mitteilen kann. Nur das es bei ThomasCook wesentlich komplizierter ist und darum der Zeitrahmen garantiert eine größere Zeitspanne umfasst, denn bei Germania lag eine Masseunzulänglichkeit vor. Dies muss bei TC erstmal geprüft werden. Und zwar über alle Gesellschaften hinweg.Zwischenbericht dauert über ein Jahr
Eine gerichtliche Entscheidung über die Hauptinsolvenz (Eröffnungstermin der Insolvenz) ist dieses Jahr nicht mehr zu erwarten.
Es ist also nicht zielführend einem erfahrenen Insolvenzverwalter Vorsatz oder Böswilligkeit zu unterstellen.
Die primäre Aufgabe des Insolvenzverwalters ist nicht, Urlauber zu ihrem Recht zu verhelfen.
Ist hart, trifft auch mich als Kunde von TC der eigentlich verreisen wollte und bezahlt hat...ist aber die Realität.
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Wir haben eine Pauschalreise über holidaycheck ,mit Thomas Cook für April 2020 gebucht. Die Anzahlung ist weg,mit Kreditkarte bezahlt.
Wir haben Angst, dass die Restzahlung abgebucht wird.
Kann man das verhindern? Lt. Auskunft meiner Bank nicht!
Einen Antrag an KAERA für die Anzahluns-Rückzahlung kann man auch noch nicht stellen, da noch nichts abgesagt wurde.
Wer hat einen Rat?@jokische sagte:
Wir haben eine Pauschalreise über holidaycheck ,mit Thomas Cook für April 2020 gebucht. Die Anzahlung ist weg,mit Kreditkarte bezahlt.
Wir haben Angst, dass die Restzahlung abgebucht wird.
Kann man das verhindern? Lt. Auskunft meiner Bank nicht!
Einen Antrag an KAERA für die Anzahluns-Rückzahlung kann man auch noch nicht stellen, da noch nichts abgesagt wurde.
Wer hat einen Rat?April 2020 ist die Insolvenz entweder schon abgewickelt(glaube ich),dann wird nichts mehr abgebucht. Oder die Reise findet statt. Wie auch immer
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@illi72 sagte:
Natürlich gibt es einen vorläufigen Insolvenzverwalter, überall nachzulesen
Um mal die Illussionen von Einigen wegzuwischen, das hier schnell Entscheidungen getroffen werden.
Es gibt bis zur Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens nur einen vorläufigen Insolvenzverwalter.
Der "vorläufige" Insolvenzverwalter wird mit Sicherheit den gesetzlichen Verfahrensablauf einhalten!
Desssen Kanzlei hat noch einige Hundert andere Insolvenzen zu bearbeiten, die offen sind.....so eine Insolvenz dauert viele Jahre,
bis sie komplett abgewickelt ist. HWW hat Insolvenzen, die seit über 6 Jahren abgewickelt werden...Einfach mal "ab" in die Maske eingeben oder "Reise"...
Wenn man die Zeitplanung der Germania Insolvenz ansieht, kann man sich vorstellen wielange es dauern kann, bis der Insolvenzverwalter
Entscheidungen mitteilen kann. Nur das es bei ThomasCook wesentlich komplizierter ist und darum der Zeitrahmen garantiert eine größere Zeitspanne umfasst, denn bei Germania lag eine Masseunzulänglichkeit vor. Dies muss bei TC erstmal geprüft werden. Und zwar über alle Gesellschaften hinweg.Zwischenbericht dauert über ein Jahr
Eine gerichtliche Entscheidung über die Hauptinsolvenz (Eröffnungstermin der Insolvenz) ist dieses Jahr nicht mehr zu erwarten.
Es ist also nicht zielführend einem erfahrenen Insolvenzverwalter Vorsatz oder Böswilligkeit zu unterstellen.
Die primäre Aufgabe des Insolvenzverwalters ist nicht, Urlauber zu ihrem Recht zu verhelfen.
Ist hart, trifft auch mich als Kunde von TC der eigentlich verreisen wollte und bezahlt hat...ist aber die Realität.
@olicheck sagte:
Um mal die Illussionen von Einigen wegzuwischen, das hier schnell Entscheidungen getroffen werden.
Es gibt bis zur Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens nur einen vorläufigen Insolvenzverwalter.
Der "vorläufige" Insolvenzverwalter wird mit Sicherheit den gesetzlichen Verfahrensablauf einhalten!
Desssen Kanzlei hat noch einige Hundert andere Insolvenzen zu bearbeiten, die offen sind.....so eine Insolvenz dauert viele Jahre,
bis sie komplett abgewickelt ist. HWW hat Insolvenzen, die seit über 6 Jahren abgewickelt werden...Einfach mal "ab" in die Maske eingeben oder "Reise"...
Wenn man die Zeitplanung der Germania Insolvenz ansieht, kann man sich vorstellen wielange es dauern kann, bis der Insolvenzverwalter
Entscheidungen mitteilen kann. Nur das es bei ThomasCook wesentlich komplizierter ist und darum der Zeitrahmen garantiert eine größere Zeitspanne umfasst, denn bei Germania lag eine Masseunzulänglichkeit vor. Dies muss bei TC erstmal geprüft werden. Und zwar über alle Gesellschaften hinweg.Zwischenbericht dauert über ein Jahr
Eine gerichtliche Entscheidung über die Hauptinsolvenz (Eröffnungstermin der Insolvenz) ist dieses Jahr nicht mehr zu erwarten.
Es ist also nicht zielführend einem erfahrenen Insolvenzverwalter Vorsatz oder Böswilligkeit zu unterstellen.
Die primäre Aufgabe des Insolvenzverwalters ist nicht, Urlauber zu ihrem Recht zu verhelfen.
Ist hart, trifft auch mich als Kunde von TC der eigentlich verreisen wollte und bezahlt hat...ist aber die Realität.
Dann erfahre ich wohl auch erst in einigen Jahren ob ich die Reise im Dezember 2019 hätte antreten können oder eben nicht.
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Wir haben eine Pauschalreise über holidaycheck ,mit Thomas Cook für April 2020 gebucht. Die Anzahlung ist weg,mit Kreditkarte bezahlt.
Wir haben Angst, dass die Restzahlung abgebucht wird.
Kann man das verhindern? Lt. Auskunft meiner Bank nicht!
Einen Antrag an KAERA für die Anzahluns-Rückzahlung kann man auch noch nicht stellen, da noch nichts abgesagt wurde.
Wer hat einen Rat?Natürlich kannst du deine Mandatsreferenz für TK bei deiner Bank widerrufen. Habe ich auch gemacht. Ich lass doch keine Zahlung mehr abbuchen um dann vlt. nur 20% zurück zu bekommen.
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Wir haben eine Pauschalreise über holidaycheck ,mit Thomas Cook für April 2020 gebucht. Die Anzahlung ist weg,mit Kreditkarte bezahlt.
Wir haben Angst, dass die Restzahlung abgebucht wird.
Kann man das verhindern? Lt. Auskunft meiner Bank nicht!
Einen Antrag an KAERA für die Anzahluns-Rückzahlung kann man auch noch nicht stellen, da noch nichts abgesagt wurde.
Wer hat einen Rat?@jokische sagte:
Wir haben eine Pauschalreise über holidaycheck ,mit Thomas Cook für April 2020 gebucht. Die Anzahlung ist weg,mit Kreditkarte bezahlt.
Wir haben Angst, dass die Restzahlung abgebucht wird.
Kann man das verhindern? Lt. Auskunft meiner Bank nicht!
Einen Antrag an KAERA für die Anzahluns-Rückzahlung kann man auch noch nicht stellen, da noch nichts abgesagt wurde.
Wer hat einen Rat?Die Restzahlung wäre also ursprünglich im Februar fällig.
Nach bisherigen Informationen gehe ich davon aus, das entweder die Reise stattfindet und nur dann die Restzahlung fällig wird.
"Restzahlungen leisten oder nicht. Sofern die Reise noch nicht abgesagt wurde, besteht der Reisevertrag noch, und der Insolvenzverwalter kann die Reise durchführen. Damit kann er auch den Reisepreis vom Kunden verlangen. Sagt der Insolvenzverwalter die Reise doch noch ab, steht ihm auch keine Zahlung mehr zu."
Nur wenn eine Reise tatsächlich stattfindet, hat der Insolvenzverwalter ein Recht auf die Restzahlung:
"Wird nun der Reiseveranstalter vor Antritt der Reise insolvent, sollten Sie versuchen, mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen und herauszufinden, ob die Reise durchgeführt wird. Im Regelfall wird der Geschäftsbetrieb des Veranstalters eingestellt. Dann findet keine Reise statt. Der Insolvenzverwalter kann jedoch entscheiden, dass die geschlossenen Verträge fortgeführt werden. In diesen Fällen behält der Reisevertrag seine Gültigkeit und beide Parteien sind an den Vertrag gebunden."
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Ich habe bei Kaera den Schaden am 25.09 gemeldet - direkt nach der Insolvenz. Die Reise musste aber 2.10 stattfinden und die Absage kam erst am 27.09. War es zu früh für die Schadensmeldung bei Kaera? Oder ist Tag der Insolvenz maßgeblich?
Sorry - ich weiss, dass es schon mehrfach eventuell beantwortet wurde - ich finde aber nichts konkretes dazu.
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Für alle Fragen einfach alles durchlesen. Hier wird nahezu alles beantwortet.
https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/faq -
Für alle Fragen einfach alles durchlesen. Hier wird nahezu alles beantwortet.
https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/faq -
Einen Schaden kann man einreichen wenn man einen Schaden hat, bei dir ist der Schaden mit der Absage eingetreten. Ab dann hat man 8 Wochen Zeit diesen zu melden - so habe ich es hier beim Durchlesen verstanden.
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@jokische sagte:
Wir haben eine Pauschalreise über holidaycheck ,mit Thomas Cook für April 2020 gebucht. Die Anzahlung ist weg,mit Kreditkarte bezahlt.
Wir haben Angst, dass die Restzahlung abgebucht wird.
Kann man das verhindern? Lt. Auskunft meiner Bank nicht!
Einen Antrag an KAERA für die Anzahluns-Rückzahlung kann man auch noch nicht stellen, da noch nichts abgesagt wurde.
Wer hat einen Rat?Die Restzahlung wäre also ursprünglich im Februar fällig.
Nach bisherigen Informationen gehe ich davon aus, das entweder die Reise stattfindet und nur dann die Restzahlung fällig wird.
"Restzahlungen leisten oder nicht. Sofern die Reise noch nicht abgesagt wurde, besteht der Reisevertrag noch, und der Insolvenzverwalter kann die Reise durchführen. Damit kann er auch den Reisepreis vom Kunden verlangen. Sagt der Insolvenzverwalter die Reise doch noch ab, steht ihm auch keine Zahlung mehr zu."
Nur wenn eine Reise tatsächlich stattfindet, hat der Insolvenzverwalter ein Recht auf die Restzahlung:
"Wird nun der Reiseveranstalter vor Antritt der Reise insolvent, sollten Sie versuchen, mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen und herauszufinden, ob die Reise durchgeführt wird. Im Regelfall wird der Geschäftsbetrieb des Veranstalters eingestellt. Dann findet keine Reise statt. Der Insolvenzverwalter kann jedoch entscheiden, dass die geschlossenen Verträge fortgeführt werden. In diesen Fällen behält der Reisevertrag seine Gültigkeit und beide Parteien sind an den Vertrag gebunden."
@olicheck zitierte:
"Sofern die Reise noch nicht abgesagt wurde, besteht der Reisevertrag noch, und der Insolvenzverwalter kann die Reise durchführen. Damit kann er auch den Reisepreis vom Kunden verlangen. Sagt der Insolvenzverwalter die Reise doch noch ab, steht ihm auch keine Zahlung mehr zu."
Sehe ich in dieser Insolvenz-Situation von TC mehr als kritisch. Wenn man das wörtlich nimmt, hieße das auf der bestehenden Grundlage, dass Reisen ab dem 01.11. noch nicht abgesagt sind, dass seit dem ca. 27.09. bereits Zehntausende von Reisenden (nämlich die, deren Abreisedatum vom 01.11. bis ca. 08.11. liegt) den Restbetrag ihrer Reise (nicht selten mehrere tausend Euro) fortlaufend in den insolventen Rachen von TC schieben, obwohl sie in der derzeitigen Situation mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen müssen, dass auch ihre Reisen noch abgesagt werden. Also, bei aller Liebe, wer jetzt noch überweist, den müsste man ja schon wegen Blödheit verklagen. Soll sich der Insolvenzverwalter doch melden, wenn er die Reise wider Erwarten doch noch durchführen will. Aber kann natürlich gerne jeder machen, wie er will...
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Wir haben eine Pauschalreise über holidaycheck ,mit Thomas Cook für April 2020 gebucht. Die Anzahlung ist weg,mit Kreditkarte bezahlt.
Wir haben Angst, dass die Restzahlung abgebucht wird.
Kann man das verhindern? Lt. Auskunft meiner Bank nicht!
Einen Antrag an KAERA für die Anzahluns-Rückzahlung kann man auch noch nicht stellen, da noch nichts abgesagt wurde.
Wer hat einen Rat?@jokische sagte:
Wir haben eine Pauschalreise über holidaycheck ,mit Thomas Cook für April 2020 gebucht. Die Anzahlung ist weg,mit Kreditkarte bezahlt.
Wir haben Angst, dass die Restzahlung abgebucht wird.
Kann man das verhindern? Lt. Auskunft meiner Bank nicht!
Einen Antrag an KAERA für die Anzahluns-Rückzahlung kann man auch noch nicht stellen, da noch nichts abgesagt wurde.
Wer hat einen Rat?Bei uns soll die Reise am 22.11. starten und laut meiner Bank ist es nur über einen Kartenwechsel möglich.
Da es bei uns noch etwas kurzfristiger ist, habe ich auch die Bedenken, dass sie den Rest einziehen. -
Ich glaube kaum das der IV im Augenblick noch Geld einzieht - habe ich, der 23/24.09 mal ausgenommen, hier nicht mehr gelesen. Und wenn er einzieht dann findet die Reise statt, sprich der IV führt die Reise durch und ist dafür verantwortlich. Alles andere wird schwer vorstellbar um nicht zu sagen wäre es schön Betrug (meine Meinung).
Gruß
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Wie gesagt, wenn nach o.g. Rechtsauffassung der Reisevertrag solange besteht, solange die Reise noch nicht abgesagt wurde, hieße das – wenn man's wörtlich nimmt –, dass Restzahlungen zum im Reisevertrag angegebenen Termin (in der Regel ca. 4 Wochen vor Reisebeginn) zu leisten sind. Ich halte das, wie ebenfalls bereits gesagt, zwar für völlig absurd, aber...
Wenn man dann weiter ganz böse denkt, wär's für einen Insolvenzverwalter unter Berufung auf diese Rechtsauffassung am sinnvollsten/ertragreichsten, Reisen möglichst spät abzusagen... -
Nervig ist doch dass man nicht wenigstens den Flug sicheren Gewissens benutzen kann. Damit wären meine Verluste bei Null gewesen und der IV hätte sogar noch was bekommen, statt evtl. nur die Stornokosten. Davon abgesehen dass der Schaden für den Versicherer niedriger gewesen wäre. So hab ich 500 € mehr für unsere Flüge bezahlt weil ich nicht Gefahr laufen wollte am Flughafen zu stehen und dem Flieger hinterher zu schauen.
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Wie gesagt, wenn nach o.g. Rechtsauffassung der Reisevertrag solange besteht, solange die Reise noch nicht abgesagt wurde, hieße das – wenn man's wörtlich nimmt –, dass Restzahlungen zum im Reisevertrag angegebenen Termin (in der Regel ca. 4 Wochen vor Reisebeginn) zu leisten sind. Ich halte das, wie ebenfalls bereits gesagt, zwar für völlig absurd, aber...
Wenn man dann weiter ganz böse denkt, wär's für einen Insolvenzverwalter unter Berufung auf diese Rechtsauffassung am sinnvollsten/ertragreichsten, Reisen möglichst spät abzusagen...@ballonflieger sagte:
Wie gesagt, wenn nach o.g. Rechtsauffassung der Reisevertrag solange besteht, solange die Reise noch nicht abgesagt wurde, hieße das – wenn man's wörtlich nimmt –, dass Restzahlungen zum im Reisevertrag angegebenen Termin (in der Regel ca. 4 Wochen vor Reisebeginn) zu leisten sind. Ich halte das, wie ebenfalls bereits gesagt, zwar für völlig absurd, aber...
Wenn man dann weiter ganz böse denkt, wär's für einen Insolvenzverwalter unter Berufung auf diese Rechtsauffassung am sinnvollsten/ertragreichsten, Reisen möglichst spät abzusagen...Der wäre seine Zulassung los, wenn er die Schulden noch vergrößert....sprich Geld einzieht ohne Leistungserbringung.
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@schlumpf-8 sagte:
Bei uns exakt desgleichen. Nur, dass wir eine reine Hotelbuchung hatten. Anzahlung ist wieder da und bereits gut geschrieben. Die große Restzahlung ist noch offen... Bangen und hoffen jetzt auch.
Da seid ihr mit der Kreditkarte und Nur-Hotel-Buchung in einem großen Vorteil...
Ja, dass stimmt. Mittlerweile habe ich auch den kompletten Betrag wieder. Dem Rest, der noch hofft und bangt, dem drücken ich die Daumen!!
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Wie gesagt, wenn nach o.g. Rechtsauffassung der Reisevertrag solange besteht, solange die Reise noch nicht abgesagt wurde, hieße das – wenn man's wörtlich nimmt –, dass Restzahlungen zum im Reisevertrag angegebenen Termin (in der Regel ca. 4 Wochen vor Reisebeginn) zu leisten sind. Ich halte das, wie ebenfalls bereits gesagt, zwar für völlig absurd, aber...
Wenn man dann weiter ganz böse denkt, wär's für einen Insolvenzverwalter unter Berufung auf diese Rechtsauffassung am sinnvollsten/ertragreichsten, Reisen möglichst spät abzusagen...@ballonflieger sagte:
Wie gesagt, wenn nach o.g. Rechtsauffassung der Reisevertrag solange besteht, solange die Reise noch nicht abgesagt wurde, hieße das – wenn man's wörtlich nimmt –, dass Restzahlungen zum im Reisevertrag angegebenen Termin (in der Regel ca. 4 Wochen vor Reisebeginn) zu leisten sind.
Das ist nicht "o.g. Rechtsauffassung" sondern geltendes Vertragsrecht, auch wenn du es unkomfortabel findest.
Ich halte das, wie ebenfalls bereits gesagt, zwar für völlig absurd, aber...
Warum beharrst du dann drauf?
Wenn man dann weiter ganz böse denkt, wär's für einen Insolvenzverwalter unter Berufung auf diese Rechtsauffassung am sinnvollsten/ertragreichsten, Reisen möglichst spät abzusagen...
Dazu wurde schon durchaus qualifiziert vorgetragen.
Du solltest eine Verbrecherkarriere erwägen, böse denken klappt erstaunlich gut!