Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
-
@sonnestrand75 sagte:
Andere sind hier auch geflogen...
Hast du mit Vornamen und Nachnamen probiert?
Robbsie.Mueller@neckermann-reisen.deAls zweites würde ich mit der Auftragsnummer von deiner Reisebestätigung probieren.
154345554@neckermann-reisen.deJeweils deine Daten einsetzen natürlich.
Wenn ich so überlege, bei Namen kann es eine Doppelung geben, probiere es zuerst mit der Nummer.
Ne das klappt nicht, denke eher es ist eine generische Email-Adresse

Ein Checkin wäre schon nett als Sicherheit im Vorfeld.@robbsie sagte:
Ne das klappt nicht, denke eher es ist eine generische Email-Adresse

Ein Checkin wäre schon nett als Sicherheit im Vorfeld.Ich habe gerade recherchiert, du brauchst die Email-Adresse aus deinen Reisenunterlagen.
Da müssen Check In Daten stehen - Code plus die Mail-Adresse. -
Kennt zufällig jemand die Email-Adresse, die Neckermann für die Buchungen bei Ryanair benutzt? Auf der Rechnung steht Gast@Neckermann-reisen.de, die ist es aber nicht!
Die Leute bei Ryanair wollen unbedingt diese Email @neckermann-reisen.de wissen in der Hotline, sonst können wir keine Infos erhalten oder den Checkin machen.
Angeblich finden die Flüge ja statt, ich hätte es nur gern Schwarz auf Weiss bevor ich mit Kind und Kegel nach Berlin fahre am 17.10.-
@robbsie sagte:
Kennt zufällig jemand die Email-Adresse, die Neckermann für die Buchungen bei Ryanair benutzt? ...
Login: dynamisch-nec@neckermann-reisen.de
Passwort: Dein PNR Code (bei mir sind es 6 Buchstaben) -
Kennt zufällig jemand die Email-Adresse, die Neckermann für die Buchungen bei Ryanair benutzt? Auf der Rechnung steht Gast@Neckermann-reisen.de, die ist es aber nicht!
Die Leute bei Ryanair wollen unbedingt diese Email @neckermann-reisen.de wissen in der Hotline, sonst können wir keine Infos erhalten oder den Checkin machen.
Angeblich finden die Flüge ja statt, ich hätte es nur gern Schwarz auf Weiss bevor ich mit Kind und Kegel nach Berlin fahre am 17.10.-
Moin
Ich habe meine Flüge bei Ryanair bestätigt bekommen. Ich habe in Dublin angerufen und per Lifechat angefragt.Versuch es mit der Emailadresse...
Max.Mustermann.01012019@Neckermann.gfr-center.de
Und deine PNR NummerErsetze den Namen und das Buchungsdatum durch deine Daten.
Viel Glück.
-
@robbsie sagte:
Kennt zufällig jemand die Email-Adresse, die Neckermann für die Buchungen bei Ryanair benutzt? ...
Login: dynamisch-nec@neckermann-reisen.de
Passwort: Dein PNR Code (bei mir sind es 6 Buchstaben) -
@kennen04 sagte:
Login: dynamisch-nec@neckermann-reisen.de
Passwort: Dein PNR Code (bei mir sind es 6 Buchstaben)Damit ging es, herzlichen Dank!!
-
Hallo,
ich habe für meine Reise über Bucher, die am 8.11. beginnen soll, eine Schadensmeldung über meine Anzahlung bei Kaera abgegeben und eine Bearbeitungsnummer erhalten.@karinmanuela sagte:
Hallo,
ich habe für meine Reise über Bucher, die am 8.11. beginnen soll, eine Schadensmeldung über meine Anzahlung bei Kaera abgegeben und eine Bearbeitungsnummer erhalten.Tolle Info

-
@mauseknatschi
Dann einigen wir uns darauf, dass IATA-Ticket, Linienflug, welcher Tarif usw völlig uninteressant sind (bzw nicht an der Stornierung hindern).Sondern allein AGB, nach welchem Recht Steuern und Gebühren erstattet werden.
Die wilden Behauptungen, LH usw wären vom RV nicht stornierbar, wären somit vom Tisch.
TAP, LH, Emirates und AirFrance wären also schon geklärt... Eurowings und Condor sowieso.Easyjet ist eindeutig sicher. Ryanair ist wohl nicht so auskunftsfreudig, aber ich tippe eher darauf, dass man fliegen kann.
@sonnestrand75 sagte:
@mauseknatschi
Dann einigen wir uns darauf, dass IATA-Ticket, Linienflug, welcher Tarif usw völlig uninteressant sind (bzw nicht an der Stornierung hindern).Sondern allein AGB, nach welchem Recht Steuern und Gebühren erstattet werden.
Die wilden Behauptungen, LH usw wären vom RV nicht stornierbar, wären somit vom Tisch.
TAP, LH, Emirates und AirFrance wären also schon geklärt... Eurowings und Condor sowieso.Easyjet ist eindeutig sicher. Ryanair ist wohl nicht so auskunftsfreudig, aber ich tippe eher darauf, dass man fliegen kann.
Ja, darauf kann man sich einigen. Wobei, ich habe nie behauptet, dass es bei der Stornierung auf IATA-Flüge ankommt.
Und noch eine Info für Etihad-Flüge: Telefonisch erhielt ich gestern von Etihad die Auskunft, man ist sich noch nicht sicher, ob TC-Geschädigte ihren Flug in Anspruch nehmen können. Soeben habe ich die AGBs von Etihad gelesen. Diese sehen vor, dass bei einer Stornierung die Steuern und Gebühren zurückerstattet werden. Die AGBs sehen auch vor, dass der Reiseveranstalter stornieren kann. Insofern kann man den Etihad-Flug ebenfalls begraben.
-
Was ich mich wegen Zurich frage - sie gehen wohl eigenmächtig davon aus, dass die Rückholung zu 100% bezahlt werden soll und der kleine Rest, der noch übrig bleibt, unter den Geschädigten aufgeteilt wird.
Wie kommen sie darauf? Im Gesetz selbst steht nichts von einer Reihenfolge, aber im Gesetz steht auch, dass sie erst auszahlen und dann quotieren sollen.
Sie wollen aber erst sammeln und dann quotieren, damit sie nichts zurückfordern müssen. Deswegen wohl auch die Bevorzugung der Rückholung - so müssen sie gar nichts zurückfordern und ersparen sich viel Arbeit.
Nach Gesetz ist es aber nicht...
-
hat schon jemand Erfahrung mit Türkish Airline Flügen.
Der Abflug ist am 14.10.Unsere Pauschalreise mit Bucher nach Antalya ist offiziell abgesagt.
Laut türkish Airline sind unsere Flüge bezahlt und wir haben uns schon eingecheckt.Wir wagen es zu fliegen und haben ein Alternativhotel gebucht.
Würde mich über Antworten freuen -
Wie lange kann/muss man denn den Schaden melden. Reise Febr. 20, Anzahlung schon geleistet.
Gibt es da Fristen oder ist das dafür erst nach dem 31.10.19 relevant?Danke

-
hat schon jemand Erfahrung mit Türkish Airline Flügen.
Der Abflug ist am 14.10.Unsere Pauschalreise mit Bucher nach Antalya ist offiziell abgesagt.
Laut türkish Airline sind unsere Flüge bezahlt und wir haben uns schon eingecheckt.Wir wagen es zu fliegen und haben ein Alternativhotel gebucht.
Würde mich über Antworten freuen@alexandra6406 sagte:
hat schon jemand Erfahrung mit Türkish Airline Flügen.
Der Abflug ist am 14.10.Unsere Pauschalreise mit Bucher nach Antalya ist offiziell abgesagt.
Laut türkish Airline sind unsere Flüge bezahlt und wir haben uns schon eingecheckt.Wir wagen es zu fliegen und haben ein Alternativhotel gebucht.
Würde mich über Antworten freuenZumindest erstatten sie Steuern und Gebühren. Somit ist es reine Glückssache, ob euer Flug bis dahin storniert wird oder nicht.
Niemand weiß, was der Insolvenzverwalter in den nächsten Tagen machen wird...
Eine Stornierung ist schon geschehen (Seite 180, ganz unten). -
Wie lange kann/muss man denn den Schaden melden. Reise Febr. 20, Anzahlung schon geleistet.
Gibt es da Fristen oder ist das dafür erst nach dem 31.10.19 relevant?Danke

@playaamadores sagte:
Wie lange kann/muss man denn den Schaden melden. Reise Febr. 20, Anzahlung schon geleistet.
Gibt es da Fristen oder ist das dafür erst nach dem 31.10.19 relevant?Danke

Welchen Schaden? Du hast doch noch keinen.
-
Ok also den 31.10.19 abwarten.
-
Ich nochmal - bei mir wurden die AF Flüge storniert.
Ich weiß nicht ob es einen Unterschied macht, aber bei mir wurde NICHT die Buchung storniert, sondern die einzelnen Flugsegmente
Hamburg - Paris
Paris - Havanna
und zurückMeine Buchung existiert noch, aber es gibt keine Flugsegmente in der Buchung.
Begründung für mich wäre: Selbst wenn der Insolvenzverwalter bei eigentlichen 3000 Euro Flugkosten nur 12 Euro (Gebühren) zurück bekommt, dann sind das bei 1000 Flügen eben trotzdem 12.000 Euro und damit könnte man sicher 3 Reisen abfinden.
Wie auch immer: Ich wünsche allen Glück, die eine Reise mit den Flügen wagen. Der tatsächliche Check In für die eigentlichen Flugsegmente ist ja in der Regel leider erst 24h vorher möglich.
Wichtig ist erstmal da zu sein. Zurück findet man im Notfall sicher irgendwelche Ersatzflüge.
Gruß
-
Üblicherweise werden Betriebshaftpflichtversicherungen u.a. nach Umsatz ,Anzahl der Mitarbeiter und Angabe der Risken
abgeschlossen.Bei Falschangabe kein Schutz und ggf.Haftung des Geschäftsführers.
Kurios wenn unsere Volksvertreter so was nicht beherrschen und die Grundregeln für Lobbyisten usw. über Bord werfen.
Die dummen vergesslichen sind in ausreichender Anzahl vorhanden.
Selbst wenn hier Insolvenzverschleppung und damit verbunden im Normalfall eine Durchgriffshaftung entsteht,gelogen wurde,
ggf. Verbraucherrechte gebeugt wurden als das ändert nichts daran das man nicht durchgreift.
Wie allzu oft lässt der Gesetzgeber laufen und bessert dann vielleicht nach,das dauert aber bekanntlich weil die RV Bosse müssen ja erstmal befragt werden.Herrn Joussen (TUI) u.a. wird es freuen das unsere Vertreter so freundlich zu der Industrie sind.
Subjektiv ist das meist allerdings nicht immer Verbraucher freundlich,egal wie es ausgeht sollte jeder darüber nachdenken welches Buchungsverhalten etwas schützen kann.´Spekulationen wieviel über bliebt sind wenig Zielführend es kommt wie es kommt.
Man sollte versuchen so kurz wie möglich vor der Reise zu buchen um solche Verluste zu minimieren,
Sicherlich kann man dann nicht immer den letzten besten Preis bekommen aber wenn ich 200€ mehr zahle ist das bei weitem nicht soviel wie verloren gehen kann.Vermutlich würde dies auch früher oder später eine Wirkung auf die RV haben wenn die Liquiden Mittel später kommen. -
@hasilein61 sagte:
Wie ich gestern irgendwo im TV eine kurze Reportage mitbekommen habe (Sender? ) habe der deutsche Staat mit der Deckelung der Deckungssumme der zuständigen Versicherung gegen geltendes EU-Recht verstoßen, weil es diese Deckelung nur in Deutschland gibt. Daher werde man an die deutsche Regierung wegen Schadensersatz herantreten.
England ist doch in der EU und sie haben gar keine Versicherung. Weswegen ja der Staat die Urlauber zurückholen musste.
Kann also so nicht stimmen.
geschrieben heute um 11:07
@hasilein61 sagte:Wie ich gestern irgendwo im TV eine kurze Reportage mitbekommen habe (Sender? ) habe der deutsche Staat mit der Deckelung der Deckungssumme der zuständigen Versicherung gegen geltendes EU-Recht verstoßen, weil es diese Deckelung nur in Deutschland gibt. Daher werde man an die deutsche Regierung wegen Schadensersatz herantreten.
@sonnestrand75 sagte:
England ist doch in der EU und sie haben gar keine Versicherung. Weswegen ja der Staat die Urlauber zurückholen musste.
Kann also so nicht stimmen.
natürlich muss ein Staat keine "private Versicherung" zur Sicherung bei einer Insolvenz zulassen. So wie z.B. Grossbritannien....
Wie ein Staat Reisende absichert, bleibt ihm überlassen: Versicherung, Staatshaftung, Ausfallbürgschaft o.a. , hauptsache dies wird erfüllt:(39) Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind.
Wenn es keine priv. Versicherung gibt, gilt eben die Staatshaftung, bei der es keine Obergrenze für Absicherungen gibt.
Die Bundesregierung hat eben, wie üblich, auf die Lobbyisten gehört und die EU Richtlinie nicht richtig umgesetzt.
Denn bei Obergrenzen ist die Vorgabe der Richtlinie:
"....wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag zur Insolvenzsicherung besteht...."
eben nicht grundsätzlich erfüllt.
(14) Die Verpflichtung, einen ausreichenden Nachweis dafür zu erbringen, dass im Fall einer Insolvenz die Erstattung von Zahlungen und die ückbeförderung der Reisenden gewährleistet sind....."
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32015L2302
Das heißt aber nicht, das man mit Klagen oder ominösen Online-Petitionen Erfolg haben könnte.
Denn:
(40) Damit der Schutz vor Insolvenz wirksam ist, sollte er die vorhersehbaren Zahlungsbeträge, die von der Insolvenz eines Reiseveranstalters betroffen sind, und gegebenenfalls die vorsehbaren Kosten der Rückbeförderungen abdecken. Dies bedeutet, dass der Schutz ausreichen sollte, um alle vorhersehbaren Zahlungen.....
Und damit muss man dem "Staat" schon grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen. Und das dürfte schwierig und sehr sehr langwierig werden.
Auf der anderen Seite, da der Fall jetzt eingetreten ist (Annahme von mir, das die 110 mio. nicht reichen), ist (dann) die Bundesregierung gezwungen, diese "vorhersehbaren Zahlungsbeiträge" erheblich zu erhöhen.
-
Was ich mich wegen Zurich frage - sie gehen wohl eigenmächtig davon aus, dass die Rückholung zu 100% bezahlt werden soll und der kleine Rest, der noch übrig bleibt, unter den Geschädigten aufgeteilt wird.
Wie kommen sie darauf? Im Gesetz selbst steht nichts von einer Reihenfolge, aber im Gesetz steht auch, dass sie erst auszahlen und dann quotieren sollen.
Sie wollen aber erst sammeln und dann quotieren, damit sie nichts zurückfordern müssen. Deswegen wohl auch die Bevorzugung der Rückholung - so müssen sie gar nichts zurückfordern und ersparen sich viel Arbeit.
Nach Gesetz ist es aber nicht...
@sonnestrand75 sagte:
Was ich mich wegen Zurich frage - sie gehen wohl eigenmächtig davon aus, dass die Rückholung zu 100% bezahlt werden soll und der kleine Rest, der noch übrig bleibt, unter den Geschädigten aufgeteilt wird.
Wie kommst du drauf?
Wie kommen sie darauf? Im Gesetz selbst steht nichts von einer Reihenfolge, aber im Gesetz steht auch, dass sie erst auszahlen und dann quotieren sollen.
Mein Reden seit ewig ...
Sie wollen aber erst sammeln und dann quotieren, damit sie nichts zurückfordern müssen.
Das war die Auskunft einer namenlosen (aber immerhin sehr freundlichen!) Sachbearbeiterin, die mucmuli hier wiedergegeben hatte. Daher hatte ich die Lagerung der Neufassung der §§ 651 BGB unter dem Kopfkissen ja angeraten.
Deswegen wohl auch die Bevorzugung der Rückholung - so müssen sie gar nichts zurückfordern und ersparen sich viel Arbeit.
Jetzt wird´s abenteuerlich!
Nach Gesetz ist es aber nicht...
Eben, und es wird so gehandhabt, wie es das BGB vorschreibt.
Ich hab zu dem Thema aber schon seitenweise referiert, nur um dann "Interpretationen" bzw. "Beweise" meiner unzureichenden Kenntnisse zu kassieren,
Die Zurich wird nicht "eigenmächtig" irgendwas Beliebiges entscheiden und das BGB freundlich zu ihren Gunsten auslegen. -
Ich nochmal - bei mir wurden die AF Flüge storniert.
Ich weiß nicht ob es einen Unterschied macht, aber bei mir wurde NICHT die Buchung storniert, sondern die einzelnen Flugsegmente
Hamburg - Paris
Paris - Havanna
und zurückMeine Buchung existiert noch, aber es gibt keine Flugsegmente in der Buchung.
Begründung für mich wäre: Selbst wenn der Insolvenzverwalter bei eigentlichen 3000 Euro Flugkosten nur 12 Euro (Gebühren) zurück bekommt, dann sind das bei 1000 Flügen eben trotzdem 12.000 Euro und damit könnte man sicher 3 Reisen abfinden.
Wie auch immer: Ich wünsche allen Glück, die eine Reise mit den Flügen wagen. Der tatsächliche Check In für die eigentlichen Flugsegmente ist ja in der Regel leider erst 24h vorher möglich.
Wichtig ist erstmal da zu sein. Zurück findet man im Notfall sicher irgendwelche Ersatzflüge.
Gruß
@priester18 sagte:
Ich nochmal - bei mir wurden die AF Flüge storniert.
Ich weiß nicht ob es einen Unterschied macht, aber bei mir wurde NICHT die Buchung storniert, sondern die einzelnen Flugsegmente
Hamburg - Paris
Paris - Havanna
und zurückMeine Buchung existiert noch, aber es gibt keine Flugsegmente in der Buchung.
Begründung für mich wäre: Selbst wenn der Insolvenzverwalter bei eigentlichen 3000 Euro Flugkosten nur 12 Euro (Gebühren) zurück bekommt, dann sind das bei 1000 Flügen eben trotzdem 12.000 Euro und damit könnte man sicher 3 Reisen abfinden.
Wie auch immer: Ich wünsche allen Glück, die eine Reise mit den Flügen wagen. Der tatsächliche Check In für die eigentlichen Flugsegmente ist ja in der Regel leider erst 24h vorher möglich.
Wichtig ist erstmal da zu sein. Zurück findet man im Notfall sicher irgendwelche Ersatzflüge.
Gruß
Wann wurden eure Tickets ausgestellt, bzw. gebucht?!
-
@playaamadores
Auch für dich nochmal:
Die Frist beginnt mit Schadenseintritt, wobei man sich den Zusatz "unverzüglich" für die Schadensmeldung hinter den Spiegel stecken sollte. -
Es gibt anscheinend neue Infos!
Ich habe jetzt zum 10ten mal mit Emirates telefoniert. Jetzt hieß es, alle Flüge die bis zum 31.08 bezahlt wurden, mit ausgestellten Tickets behalten ihre Gültigkeit und können genutzt werden!!!
Das war eine offizielle Email von TC, die leider nicht weitergeleitet werden darf!
Alle Tickets die nach dem 31.08 ausgestellt und bezahlt sind, werden stoniert.
Ich habe das Gespräch aufgenommen!