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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • RobbsieR Robbsie

    @sonnestrand75 sagte:

    Andere sind hier auch geflogen...

    Hast du mit Vornamen und Nachnamen probiert?
    Robbsie.Mueller@neckermann-reisen.de

    Als zweites würde ich mit der Auftragsnummer von deiner Reisebestätigung probieren.
    154345554@neckermann-reisen.de

    Jeweils deine Daten einsetzen natürlich.

    Wenn ich so überlege, bei Namen kann es eine Doppelung geben, probiere es zuerst mit der Nummer.

    Ne das klappt nicht, denke eher es ist eine generische Email-Adresse 😉
    Ein Checkin wäre schon nett als Sicherheit im Vorfeld.

    SonneStrand75S Offline
    SonneStrand75S Offline
    SonneStrand75
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1861

    @robbsie sagte:

    Ne das klappt nicht, denke eher es ist eine generische Email-Adresse 😉
    Ein Checkin wäre schon nett als Sicherheit im Vorfeld.

    Ich habe gerade recherchiert, du brauchst die Email-Adresse aus deinen Reisenunterlagen.
    Da müssen Check In Daten stehen - Code plus die Mail-Adresse.

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • RobbsieR Robbsie

      Kennt zufällig jemand die Email-Adresse, die Neckermann für die Buchungen bei Ryanair benutzt? Auf der Rechnung steht Gast@Neckermann-reisen.de, die ist es aber nicht!

      Die Leute bei Ryanair wollen unbedingt diese Email @neckermann-reisen.de wissen in der Hotline, sonst können wir keine Infos erhalten oder den Checkin machen.

      Angeblich finden die Flüge ja statt, ich hätte es nur gern Schwarz auf Weiss bevor ich mit Kind und Kegel nach Berlin fahre am 17.10.-

      kennen04K Offline
      kennen04K Offline
      kennen04
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1862

      @robbsie sagte:

      Kennt zufällig jemand die Email-Adresse, die Neckermann für die Buchungen bei Ryanair benutzt? ...

      Login: dynamisch-nec@neckermann-reisen.de
      Passwort: Dein PNR Code (bei mir sind es 6 Buchstaben)

      RobbsieR 1 Antwort Letzte Antwort
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      • RobbsieR Robbsie

        Kennt zufällig jemand die Email-Adresse, die Neckermann für die Buchungen bei Ryanair benutzt? Auf der Rechnung steht Gast@Neckermann-reisen.de, die ist es aber nicht!

        Die Leute bei Ryanair wollen unbedingt diese Email @neckermann-reisen.de wissen in der Hotline, sonst können wir keine Infos erhalten oder den Checkin machen.

        Angeblich finden die Flüge ja statt, ich hätte es nur gern Schwarz auf Weiss bevor ich mit Kind und Kegel nach Berlin fahre am 17.10.-

        ryanairfliegerR Offline
        ryanairfliegerR Offline
        ryanairflieger
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1863

        Moin
        Ich habe meine Flüge bei Ryanair bestätigt bekommen. Ich habe in Dublin angerufen und per Lifechat angefragt.

        Versuch es mit der Emailadresse...

        Max.Mustermann.01012019@Neckermann.gfr-center.de
        Und deine PNR Nummer

        Ersetze den Namen und das Buchungsdatum durch deine Daten.

        Viel Glück.

        Alles wird gut.✌👍

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • kennen04K kennen04

          @robbsie sagte:

          Kennt zufällig jemand die Email-Adresse, die Neckermann für die Buchungen bei Ryanair benutzt? ...

          Login: dynamisch-nec@neckermann-reisen.de
          Passwort: Dein PNR Code (bei mir sind es 6 Buchstaben)

          RobbsieR Offline
          RobbsieR Offline
          Robbsie
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1864

          @kennen04 sagte:

          Login: dynamisch-nec@neckermann-reisen.de
          Passwort: Dein PNR Code (bei mir sind es 6 Buchstaben)

          Damit ging es, herzlichen Dank!!

          SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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          • RobbsieR Robbsie

            @kennen04 sagte:

            Login: dynamisch-nec@neckermann-reisen.de
            Passwort: Dein PNR Code (bei mir sind es 6 Buchstaben)

            Damit ging es, herzlichen Dank!!

            SonneStrand75S Offline
            SonneStrand75S Offline
            SonneStrand75
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1865

            @robbsie sagte:

            Damit ging es, herzlichen Dank!!

            Das freut mich sehr! Viel Glück!

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • KarinmanuelaK Karinmanuela

              Hallo,
              ich habe für meine Reise über Bucher, die am 8.11. beginnen soll, eine Schadensmeldung über meine Anzahlung bei Kaera abgegeben und eine Bearbeitungsnummer erhalten.

              HC-Mitglied2683260H Offline
              HC-Mitglied2683260H Offline
              HC-Mitglied2683260
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1866

              @karinmanuela sagte:

              Hallo,
              ich habe für meine Reise über Bucher, die am 8.11. beginnen soll, eine Schadensmeldung über meine Anzahlung bei Kaera abgegeben und eine Bearbeitungsnummer erhalten.

              Tolle Info 🙈

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • SonneStrand75S SonneStrand75

                @mauseknatschi
                Dann einigen wir uns darauf, dass IATA-Ticket, Linienflug, welcher Tarif usw völlig uninteressant sind (bzw nicht an der Stornierung hindern).

                Sondern allein AGB, nach welchem Recht Steuern und Gebühren erstattet werden.

                Die wilden Behauptungen, LH usw wären vom RV nicht stornierbar, wären somit vom Tisch.
                TAP, LH, Emirates und AirFrance wären also schon geklärt... Eurowings und Condor sowieso.

                Easyjet ist eindeutig sicher. Ryanair ist wohl nicht so auskunftsfreudig, aber ich tippe eher darauf, dass man fliegen kann.

                mauseknatschiM Offline
                mauseknatschiM Offline
                mauseknatschi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1867

                @sonnestrand75 sagte:

                @mauseknatschi
                Dann einigen wir uns darauf, dass IATA-Ticket, Linienflug, welcher Tarif usw völlig uninteressant sind (bzw nicht an der Stornierung hindern).

                Sondern allein AGB, nach welchem Recht Steuern und Gebühren erstattet werden.

                Die wilden Behauptungen, LH usw wären vom RV nicht stornierbar, wären somit vom Tisch.
                TAP, LH, Emirates und AirFrance wären also schon geklärt... Eurowings und Condor sowieso.

                Easyjet ist eindeutig sicher. Ryanair ist wohl nicht so auskunftsfreudig, aber ich tippe eher darauf, dass man fliegen kann.

                Ja, darauf kann man sich einigen. Wobei, ich habe nie behauptet, dass es bei der Stornierung auf IATA-Flüge ankommt.

                Und noch eine Info für Etihad-Flüge: Telefonisch erhielt ich gestern von Etihad die Auskunft, man ist sich noch nicht sicher, ob TC-Geschädigte ihren Flug in Anspruch nehmen können. Soeben habe ich die AGBs von Etihad gelesen. Diese sehen vor, dass bei einer Stornierung die Steuern und Gebühren zurückerstattet werden. Die AGBs sehen auch vor, dass der Reiseveranstalter stornieren kann. Insofern kann man den Etihad-Flug ebenfalls begraben.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • SonneStrand75S Offline
                  SonneStrand75S Offline
                  SonneStrand75
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1868

                  Was ich mich wegen Zurich frage - sie gehen wohl eigenmächtig davon aus, dass die Rückholung zu 100% bezahlt werden soll und der kleine Rest, der noch übrig bleibt, unter den Geschädigten aufgeteilt wird.

                  Wie kommen sie darauf? Im Gesetz selbst steht nichts von einer Reihenfolge, aber im Gesetz steht auch, dass sie erst auszahlen und dann quotieren sollen.

                  Sie wollen aber erst sammeln und dann quotieren, damit sie nichts zurückfordern müssen. Deswegen wohl auch die Bevorzugung der Rückholung - so müssen sie gar nichts zurückfordern und ersparen sich viel Arbeit.

                  Nach Gesetz ist es aber nicht...

                  vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • alexandra6406A Offline
                    alexandra6406A Offline
                    alexandra6406
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1869

                    hat schon jemand Erfahrung mit Türkish Airline Flügen.
                    Der Abflug ist am 14.10.Unsere Pauschalreise mit Bucher nach Antalya ist offiziell abgesagt.
                    Laut türkish Airline sind unsere Flüge bezahlt und wir haben uns schon eingecheckt.

                    Wir wagen es zu fliegen und haben ein Alternativhotel gebucht.
                    Würde mich über Antworten freuen

                    SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • playaamadoresP Offline
                      playaamadoresP Offline
                      playaamadores
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1870

                      Wie lange kann/muss man denn den Schaden melden. Reise Febr. 20, Anzahlung schon geleistet.
                      Gibt es da Fristen oder ist das dafür erst nach dem 31.10.19 relevant?

                      Danke😄

                      Avatar : Mangroven auf Surin Island/Thailand

                      SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • alexandra6406A alexandra6406

                        hat schon jemand Erfahrung mit Türkish Airline Flügen.
                        Der Abflug ist am 14.10.Unsere Pauschalreise mit Bucher nach Antalya ist offiziell abgesagt.
                        Laut türkish Airline sind unsere Flüge bezahlt und wir haben uns schon eingecheckt.

                        Wir wagen es zu fliegen und haben ein Alternativhotel gebucht.
                        Würde mich über Antworten freuen

                        SonneStrand75S Offline
                        SonneStrand75S Offline
                        SonneStrand75
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1871

                        @alexandra6406 sagte:

                        hat schon jemand Erfahrung mit Türkish Airline Flügen.
                        Der Abflug ist am 14.10.Unsere Pauschalreise mit Bucher nach Antalya ist offiziell abgesagt.
                        Laut türkish Airline sind unsere Flüge bezahlt und wir haben uns schon eingecheckt.

                        Wir wagen es zu fliegen und haben ein Alternativhotel gebucht.
                        Würde mich über Antworten freuen

                        Zumindest erstatten sie Steuern und Gebühren. Somit ist es reine Glückssache, ob euer Flug bis dahin storniert wird oder nicht.
                        Niemand weiß, was der Insolvenzverwalter in den nächsten Tagen machen wird...
                        Eine Stornierung ist schon geschehen (Seite 180, ganz unten).

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • playaamadoresP playaamadores

                          Wie lange kann/muss man denn den Schaden melden. Reise Febr. 20, Anzahlung schon geleistet.
                          Gibt es da Fristen oder ist das dafür erst nach dem 31.10.19 relevant?

                          Danke😄

                          SonneStrand75S Offline
                          SonneStrand75S Offline
                          SonneStrand75
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1872

                          @playaamadores sagte:

                          Wie lange kann/muss man denn den Schaden melden. Reise Febr. 20, Anzahlung schon geleistet.
                          Gibt es da Fristen oder ist das dafür erst nach dem 31.10.19 relevant?

                          Danke😄

                          Welchen Schaden? Du hast doch noch keinen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • playaamadoresP Offline
                            playaamadoresP Offline
                            playaamadores
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1873

                            Ok also den 31.10.19 abwarten.

                            Avatar : Mangroven auf Surin Island/Thailand

                            olicheckO SonneStrand75S 2 Antworten Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • priester18P Offline
                              priester18P Offline
                              priester18
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1874

                              Ich nochmal - bei mir wurden die AF Flüge storniert.

                              Ich weiß nicht ob es einen Unterschied macht, aber bei mir wurde NICHT die Buchung storniert, sondern die einzelnen Flugsegmente

                              Hamburg - Paris
                              Paris - Havanna
                              und zurück

                              Meine Buchung existiert noch, aber es gibt keine Flugsegmente in der Buchung.

                              Begründung für mich wäre: Selbst wenn der Insolvenzverwalter bei eigentlichen 3000 Euro Flugkosten nur 12 Euro (Gebühren) zurück bekommt, dann sind das bei 1000 Flügen eben trotzdem 12.000 Euro und damit könnte man sicher 3 Reisen abfinden.

                              Wie auch immer: Ich wünsche allen Glück, die eine Reise mit den Flügen wagen. Der tatsächliche Check In für die eigentlichen Flugsegmente ist ja in der Regel leider erst 24h vorher möglich.

                              Wichtig ist erstmal da zu sein. Zurück findet man im Notfall sicher irgendwelche Ersatzflüge.

                              Gruß

                              Marcus2801M tdwzbT 2 Antworten Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • PedroschkaP Offline
                                PedroschkaP Offline
                                Pedroschka
                                schrieb am zuletzt editiert von Pedroschka
                                #1875

                                Üblicherweise werden Betriebshaftpflichtversicherungen u.a. nach Umsatz ,Anzahl der Mitarbeiter und Angabe der Risken
                                abgeschlossen.Bei Falschangabe kein Schutz und ggf.Haftung des Geschäftsführers.
                                Kurios wenn unsere Volksvertreter so was nicht beherrschen und die Grundregeln für Lobbyisten usw. über Bord werfen.
                                Die dummen vergesslichen sind in ausreichender Anzahl vorhanden.
                                Selbst wenn hier Insolvenzverschleppung und damit verbunden im Normalfall eine Durchgriffshaftung entsteht,gelogen wurde,
                                ggf. Verbraucherrechte gebeugt wurden als das ändert nichts daran das man nicht durchgreift.
                                Wie allzu oft lässt der Gesetzgeber laufen und bessert dann vielleicht nach,das dauert aber bekanntlich weil die RV Bosse müssen ja erstmal befragt werden.Herrn Joussen (TUI) u.a. wird es freuen das unsere Vertreter so freundlich zu der Industrie sind.
                                Subjektiv ist das meist allerdings nicht immer Verbraucher freundlich,egal wie es ausgeht sollte jeder darüber nachdenken welches Buchungsverhalten etwas schützen kann.´Spekulationen wieviel über bliebt sind wenig Zielführend es kommt wie es kommt.
                                Man sollte versuchen so kurz wie möglich vor der Reise zu buchen um solche Verluste zu minimieren,
                                Sicherlich kann man dann nicht immer den letzten besten Preis bekommen aber wenn ich 200€ mehr zahle ist das bei weitem nicht soviel wie verloren gehen kann.Vermutlich würde dies auch früher oder später eine Wirkung auf die RV haben wenn die Liquiden Mittel später kommen.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • SonneStrand75S SonneStrand75

                                  @hasilein61 sagte:

                                  Wie ich gestern irgendwo im TV eine kurze Reportage mitbekommen habe (Sender? ) habe der deutsche Staat mit der Deckelung der Deckungssumme der zuständigen Versicherung gegen geltendes EU-Recht verstoßen, weil es diese Deckelung nur in Deutschland gibt. Daher werde man an die deutsche Regierung wegen Schadensersatz herantreten.

                                  England ist doch in der EU und sie haben gar keine Versicherung. Weswegen ja der Staat die Urlauber zurückholen musste.

                                  Kann also so nicht stimmen.

                                  olicheckO Offline
                                  olicheckO Offline
                                  olicheck
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1876

                                  geschrieben heute um 11:07
                                  @hasilein61 sagte:

                                  Wie ich gestern irgendwo im TV eine kurze Reportage mitbekommen habe (Sender? ) habe der deutsche Staat mit der Deckelung der Deckungssumme der zuständigen Versicherung gegen geltendes EU-Recht verstoßen, weil es diese Deckelung nur in Deutschland gibt. Daher werde man an die deutsche Regierung wegen Schadensersatz herantreten.

                                  @sonnestrand75 sagte:

                                  England ist doch in der EU und sie haben gar keine Versicherung. Weswegen ja der Staat die Urlauber zurückholen musste.

                                  Kann also so nicht stimmen.

                                  @sonnestrand75,

                                  natürlich muss ein Staat keine "private Versicherung" zur Sicherung bei einer Insolvenz zulassen. So wie z.B. Grossbritannien....
                                  Wie ein Staat Reisende absichert, bleibt ihm überlassen: Versicherung, Staatshaftung, Ausfallbürgschaft o.a. , hauptsache dies wird erfüllt:

                                  (39) Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind.

                                  Wenn es keine priv. Versicherung gibt, gilt eben die Staatshaftung, bei der es keine Obergrenze für Absicherungen gibt.

                                  Die Bundesregierung hat eben, wie üblich, auf die Lobbyisten gehört und die EU Richtlinie nicht richtig umgesetzt.

                                  Denn bei Obergrenzen ist die Vorgabe der Richtlinie:

                                  "....wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag zur Insolvenzsicherung besteht...."

                                  eben nicht grundsätzlich erfüllt.

                                  (14) Die Verpflichtung, einen ausreichenden Nachweis dafür zu erbringen, dass im Fall einer Insolvenz die Erstattung von Zahlungen und die ückbeförderung der Reisenden gewährleistet sind....."

                                  Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32015L2302

                                  Das heißt aber nicht, das man mit Klagen oder ominösen Online-Petitionen Erfolg haben könnte.

                                  Denn:

                                  (40) Damit der Schutz vor Insolvenz wirksam ist, sollte er die vorhersehbaren Zahlungsbeträge, die von der Insolvenz eines Reiseveranstalters betroffen sind, und gegebenenfalls die vorsehbaren Kosten der Rückbeförderungen abdecken. Dies bedeutet, dass der Schutz ausreichen sollte, um alle vorhersehbaren Zahlungen.....

                                  Und damit muss man dem "Staat" schon grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen. Und das dürfte schwierig und sehr sehr langwierig werden.

                                  Auf der anderen Seite, da der Fall jetzt eingetreten ist (Annahme von mir, das die 110 mio. nicht reichen), ist (dann) die Bundesregierung gezwungen, diese "vorhersehbaren Zahlungsbeiträge" erheblich zu erhöhen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • SonneStrand75S SonneStrand75

                                    Was ich mich wegen Zurich frage - sie gehen wohl eigenmächtig davon aus, dass die Rückholung zu 100% bezahlt werden soll und der kleine Rest, der noch übrig bleibt, unter den Geschädigten aufgeteilt wird.

                                    Wie kommen sie darauf? Im Gesetz selbst steht nichts von einer Reihenfolge, aber im Gesetz steht auch, dass sie erst auszahlen und dann quotieren sollen.

                                    Sie wollen aber erst sammeln und dann quotieren, damit sie nichts zurückfordern müssen. Deswegen wohl auch die Bevorzugung der Rückholung - so müssen sie gar nichts zurückfordern und ersparen sich viel Arbeit.

                                    Nach Gesetz ist es aber nicht...

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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1877

                                    @sonnestrand75 sagte:

                                    Was ich mich wegen Zurich frage - sie gehen wohl eigenmächtig davon aus, dass die Rückholung zu 100% bezahlt werden soll und der kleine Rest, der noch übrig bleibt, unter den Geschädigten aufgeteilt wird.

                                    Wie kommst du drauf?

                                    Wie kommen sie darauf? Im Gesetz selbst steht nichts von einer Reihenfolge, aber im Gesetz steht auch, dass sie erst auszahlen und dann quotieren sollen.

                                    Mein Reden seit ewig ...

                                    Sie wollen aber erst sammeln und dann quotieren, damit sie nichts zurückfordern müssen.

                                    Das war die Auskunft einer namenlosen (aber immerhin sehr freundlichen!) Sachbearbeiterin, die mucmuli hier wiedergegeben hatte. Daher hatte ich die Lagerung der Neufassung der §§ 651 BGB unter dem Kopfkissen ja angeraten.

                                    Deswegen wohl auch die Bevorzugung der Rückholung - so müssen sie gar nichts zurückfordern und ersparen sich viel Arbeit.

                                    Jetzt wird´s abenteuerlich!

                                    Nach Gesetz ist es aber nicht...

                                    Eben, und es wird so gehandhabt, wie es das BGB vorschreibt.
                                    Ich hab zu dem Thema aber schon seitenweise referiert, nur um dann "Interpretationen" bzw. "Beweise" meiner unzureichenden Kenntnisse zu kassieren,
                                    Die Zurich wird nicht "eigenmächtig" irgendwas Beliebiges entscheiden und das BGB freundlich zu ihren Gunsten auslegen.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • priester18P priester18

                                      Ich nochmal - bei mir wurden die AF Flüge storniert.

                                      Ich weiß nicht ob es einen Unterschied macht, aber bei mir wurde NICHT die Buchung storniert, sondern die einzelnen Flugsegmente

                                      Hamburg - Paris
                                      Paris - Havanna
                                      und zurück

                                      Meine Buchung existiert noch, aber es gibt keine Flugsegmente in der Buchung.

                                      Begründung für mich wäre: Selbst wenn der Insolvenzverwalter bei eigentlichen 3000 Euro Flugkosten nur 12 Euro (Gebühren) zurück bekommt, dann sind das bei 1000 Flügen eben trotzdem 12.000 Euro und damit könnte man sicher 3 Reisen abfinden.

                                      Wie auch immer: Ich wünsche allen Glück, die eine Reise mit den Flügen wagen. Der tatsächliche Check In für die eigentlichen Flugsegmente ist ja in der Regel leider erst 24h vorher möglich.

                                      Wichtig ist erstmal da zu sein. Zurück findet man im Notfall sicher irgendwelche Ersatzflüge.

                                      Gruß

                                      Marcus2801M Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1878

                                      @priester18 sagte:

                                      Ich nochmal - bei mir wurden die AF Flüge storniert.

                                      Ich weiß nicht ob es einen Unterschied macht, aber bei mir wurde NICHT die Buchung storniert, sondern die einzelnen Flugsegmente

                                      Hamburg - Paris
                                      Paris - Havanna
                                      und zurück

                                      Meine Buchung existiert noch, aber es gibt keine Flugsegmente in der Buchung.

                                      Begründung für mich wäre: Selbst wenn der Insolvenzverwalter bei eigentlichen 3000 Euro Flugkosten nur 12 Euro (Gebühren) zurück bekommt, dann sind das bei 1000 Flügen eben trotzdem 12.000 Euro und damit könnte man sicher 3 Reisen abfinden.

                                      Wie auch immer: Ich wünsche allen Glück, die eine Reise mit den Flügen wagen. Der tatsächliche Check In für die eigentlichen Flugsegmente ist ja in der Regel leider erst 24h vorher möglich.

                                      Wichtig ist erstmal da zu sein. Zurück findet man im Notfall sicher irgendwelche Ersatzflüge.

                                      Gruß

                                      Wann wurden eure Tickets ausgestellt, bzw. gebucht?!

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1879

                                        @playaamadores
                                        Auch für dich nochmal:
                                        Die Frist beginnt mit Schadenseintritt, wobei man sich den Zusatz "unverzüglich" für die Schadensmeldung hinter den Spiegel stecken sollte.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                        • Marcus2801M Offline
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                                          #1880

                                          Es gibt anscheinend neue Infos!

                                          Ich habe jetzt zum 10ten mal mit Emirates telefoniert. Jetzt hieß es, alle Flüge die bis zum 31.08 bezahlt wurden, mit ausgestellten Tickets behalten ihre Gültigkeit und können genutzt werden!!!

                                          Das war eine offizielle Email von TC, die leider nicht weitergeleitet werden darf!

                                          Alle Tickets die nach dem 31.08 ausgestellt und bezahlt sind, werden stoniert.

                                          Ich habe das Gespräch aufgenommen!

                                          SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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