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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • hoffentlichurlaubH hoffentlichurlaub

    Hat irgendjemand, der in den nächsten Tagen fliegen sollte, schon eine offizielle Absage/Stornierung für seine Reise erhalten und nicht nur die allgemein gehaltene Information?
    wir sollten am 1.10. fliegen und haben noch keine Info. Würden gerne neu buchen, würden uns allerdings sicherer fühlen, wenn wir eine Stornierung schriftlich hätten.

    andi2601A Offline
    andi2601A Offline
    andi2601
    schrieb am zuletzt editiert von
    #281

    @hoffentlichurlaub sagte:

    Hat irgendjemand, der in den nächsten Tagen fliegen sollte, schon eine offizielle Absage/Stornierung für seine Reise erhalten und nicht nur die allgemein gehaltene Information?

    Es gibt doch schon offizielle Meldungen. Über Medien und selbst auf den Seiten aller online Reisebüros. Das ist offiziel. Sicher werden auch noch alle Reisenden eine Mail bekommen.

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • JulkusJ Julkus

      @hoffentlichurlaub sagte:

      Hat irgendjemand, der in den nächsten Tagen fliegen sollte, schon eine offizielle Absage/Stornierung für seine Reise erhalten und nicht nur die allgemein gehaltene Information?
      wir sollten am 1.10. fliegen und haben noch keine Info. Würden gerne neu buchen, würden uns allerdings sicherer fühlen, wenn wir eine Stornierung schriftlich hätten.

      Ja. Unser Abflug sollte Morgen Abend sein. Gestern um 16:00 Uhr kam eine Mail von Thomas Cook mit der Absage. Leute mit früherem Abflug bekamen die Absage etwas früher. Die Mails scheinen getaffelt nach Abflugzeit rauszugehen.

      hoffentlichurlaubH Offline
      hoffentlichurlaubH Offline
      hoffentlichurlaub
      schrieb am zuletzt editiert von
      #282

      Okay, danke!
      ist ja auch richtig, dass gestaffelt wird nach Abflugdatum, leider ist das ganze aber ja trotzdem echt relativ kurzfristig.. bin unsicher, ob wir schon vorher neu buchen sollten, obwohl ja alles danach aussieht, dass auch unsere Reise in den nächsten Tagen definitiv storniert wird. Etwas mehr Vorlaufzeit als knapp 2 Tage wären aber natürlich schön

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      • freakyfriday87F freakyfriday87

        also die gehen in die Insolvenz und bauen Ihren gesamten Laden auf unseren Schultern wieder auf? tut mir Leid für die Mitarbeiter, aber der Laden gehört für immer geschlossen nicht mehr und nicht weniger. Die glauben doch nicht, dass die noch viel Kundschaft haben danach oder?

        An wen muss ich mich eigentlich wenden wegen meinem Schaden? Habe Hotel über NC gebucht...

        vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #283

        @freakyfriday87 sagte:

        An wen muss ich mich eigentlich wenden wegen meinem Schaden? Habe Hotel über NC gebucht...

        An den Insolvenzverwalter.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • SonneStrand75S SonneStrand75

          Und mit der Überweisung würde ich echt nie wieder etwas bezahlen... Nur Lastschrift.

          Jade63J Offline
          Jade63J Offline
          Jade63
          schrieb am zuletzt editiert von
          #284

          @sonnestrand75 sagte:

          Und mit der Überweisung würde ich echt nie wieder etwas bezahlen... Nur Lastschrift.

          Auch da hättest du jetzt geloost!
          Wir haben ein paar Tage Zitterpartie durch. Unsere Restzahlung wäre am Montag oder Dienstag fällig gewesen. Vorsorglich haben wir bei der Bank Bescheid gesagt, die sollen das dann sofort zurückbuchen. Geht nicht, sagte die Frau bei der Bank. Anweisung von Oben: alle Einzahlungen an TC und Töchter dürfen nicht widerrufen werden.

          alicia_mucA SonneStrand75S RinnebachR 3 Antworten Letzte Antwort
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          • erik e.E erik e.

            @reinesherz sagte:

            WICHTIGER HINWEIS FÜR ALLE, DIE TROTZ ABSAGE DER REISEN IHRE BESTEHENDEN FLÜGE ANTRETEN!

            Die Zürich Versicherung hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die Insolvenzversicherung nur für die vollständige Reiseleistung, aber nicht für Teilleistungen zählt. Wird eine Leistung genutzt, fällt die Pauschalreise auseinander. Die dann entstehenden Einzelleistungen sind NICHT versichert. Wird also der Flug in Anspruch genommen gibt's von denen keinen einzigen Cent zurück, von dem was ihr an den Veranstalter gezahlt habt. Thomas Cook hat nun bis 31.10.2019 alle Reisen abgesagt. Auch wenn es Beförderungsleistungen gibt die bezahlt sind - rechtlich gesehen wurde die Reise abgesagt weshalb die Versicherung davon abgeraten hat, die Reise anzutreten.

            Also überlegt euch gut, was ihr tut.

            Lass sie alle fliegen - Bleibt mehr in der Insolvensmasse und damit für mich - 😚

            Besucher66B Offline
            Besucher66B Offline
            Besucher66
            schrieb am zuletzt editiert von
            #285

            OK, die hier veröffentlichten Hinweise sind ja (leider) eindeutig 😞

            Trotzdem verstehe ich nicht, dass ich für unsere Reise (gebucht bei HC --> Neckermann), eigentlich morgen, dem 28.09.2019 nach Portugal, heute den Hinweis von RyanAir erhalten habe, dass wir uns ab sofort für den Flug am 28. September von Berlin Schönefeld (zurück am 08.10.2019) EINSCHECKEN (original: "Check-in ist bereits verfügbar") kann???? Im RyanAir Account steht nach wie vor, dass die Flüge auf dem Status gebucht, reserviert und bezahlt steht! 

            Das bedeutet doch aber, dass wenn wir den Flug nicht nehmen (so wie hier geraten wird), die Plätze leer bleiben oder? 
            Ich meine, da die Flüge ja vorab bereits von Neckermann oder TC an Ryanair bezahlt wurden (im Gegensatz zu den Hotel Kosten), müsste doch keinem daran gelegen sein, dass die Flüge einfach so verfallen. Und die Insolvenzversicherung müsste (sollte) lediglich für die ursprünglichen Hotelkosten aufkommen. Durch die Verringerung des Erstattungsbetrages würde doch auch die Rücklage in Höhe von 110 Mio der Insolvenzversicherung entlasten. Klar, bei einem einzigen Reisenden (so wie bei uns, ca. 400,00 € reine Flugkosten) wäre das ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber wenn das Tausende tun??

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Jade63J Jade63

              @sonnestrand75 sagte:

              Und mit der Überweisung würde ich echt nie wieder etwas bezahlen... Nur Lastschrift.

              Auch da hättest du jetzt geloost!
              Wir haben ein paar Tage Zitterpartie durch. Unsere Restzahlung wäre am Montag oder Dienstag fällig gewesen. Vorsorglich haben wir bei der Bank Bescheid gesagt, die sollen das dann sofort zurückbuchen. Geht nicht, sagte die Frau bei der Bank. Anweisung von Oben: alle Einzahlungen an TC und Töchter dürfen nicht widerrufen werden.

              alicia_mucA Offline
              alicia_mucA Offline
              alicia_muc
              schrieb am zuletzt editiert von
              #286

              @Jade63: ui, das ist ja übel. Bei welcher Bank bist Du denn?

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • ReinesHerzR ReinesHerz

                WICHTIGER HINWEIS FÜR ALLE, DIE TROTZ ABSAGE DER REISEN IHRE BESTEHENDEN FLÜGE ANTRETEN!

                Die Zürich Versicherung hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die Insolvenzversicherung nur für die vollständige Reiseleistung, aber nicht für Teilleistungen zählt. Wird eine Leistung genutzt, fällt die Pauschalreise auseinander. Die dann entstehenden Einzelleistungen sind NICHT versichert. Wird also der Flug in Anspruch genommen gibt's von denen keinen einzigen Cent zurück, von dem was ihr an den Veranstalter gezahlt habt. Thomas Cook hat nun bis 31.10.2019 alle Reisen abgesagt. Auch wenn es Beförderungsleistungen gibt die bezahlt sind - rechtlich gesehen wurde die Reise abgesagt weshalb die Versicherung davon abgeraten hat, die Reise anzutreten.

                Also überlegt euch gut, was ihr tut.

                heidiskigeilH Offline
                heidiskigeilH Offline
                heidiskigeil
                schrieb am zuletzt editiert von
                #287

                @reinesherz sagte:

                WICHTIGER HINWEIS FÜR ALLE, DIE TROTZ ABSAGE DER REISEN IHRE BESTEHENDEN FLÜGE ANTRETEN!

                Die Zürich Versicherung hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die Insolvenzversicherung nur für die vollständige Reiseleistung, aber nicht für Teilleistungen zählt. Wird eine Leistung genutzt, fällt die Pauschalreise auseinander. Die dann entstehenden Einzelleistungen sind NICHT versichert. Wird also der Flug in Anspruch genommen gibt's von denen keinen einzigen Cent zurück, von dem was ihr an den Veranstalter gezahlt habt. Thomas Cook hat nun bis 31.10.2019 alle Reisen abgesagt. Auch wenn es Beförderungsleistungen gibt die bezahlt sind - rechtlich gesehen wurde die Reise abgesagt weshalb die Versicherung davon abgeraten hat, die Reise anzutreten.

                Also überlegt euch gut, was ihr tut.

                wenn ich dann eine Einzelleistung habe , müsste ich dann den Rest ja über chargeback geltend machen können

                driggleD 1 Antwort Letzte Antwort
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                • freakyfriday87F Offline
                  freakyfriday87F Offline
                  freakyfriday87
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #288

                  @vonschmeling
                  @Bienekind

                  danke Euch!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • betze2B Offline
                    betze2B Offline
                    betze2
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #289

                    Hallo Zusammen, 

                    ich melde mich hier nun auch mal.
                    Gebucht hatten wir 1 Woche Fuerteventura für ca 2100€ über Bucher.

                    Am Dienstag rief ich bei American Express an um das Chargeback wegen Nichterbringung der vereinbarten Leistung in gang zu setzen.

                    Wie vereinbart schickte ich nach dem Telefonat die verlangten Vertragsunterlagen an Amex. Die Nacht darauf kam eine Eingangsbestätigung für die beiden(!) eröffeneten "Fälle" (es gab 1 Anzahlung und 1 Restzahlung).

                    Erst im Anschluss las ich mehrmals im Netz, das Amex bei allen anderen mit Hinweis auf Pauschalreise und die Versicherung das Chargeback abgelehnt hat...

                    Bei mir wurde jedoch gestern Nacht die Anzahlung über rund 500€ auf dem Konto wieder gut geschrieben! Nach erster Freude, stellen sich nun einige Fragen:
                    Wieso nur die Anzahlung vom 12.08.19 und nicht die Restzahlung über 1600€ vom 20.09.19?
                    Beim Telefonat hies es, dass der Betrag nun erst mal vorläufig wieder gutgeschrieben würde und sobald klar wäre, das alles save ist, würde es eine dauerhafte Gutschrift geben. Daher hab ich jetzt etwas Angst nach den weiteren 1600€ zu fragen, bevor sie mir die vermeintlich gesicherten 500€ wieder abziehen? 
                    Kann ich nun bei der Versicherung nur die 1600€ melden? Aber was passiert, wenn mir später die 500€ doch wieder von American Express abgezogen werden und ich diese dann auch noch einreichen müsste bei der Versicherung. Geht das nachträglich?

                    Was würdet ihr machen? Bleibt jetzt wohl nichts anderes übrig als Amex Druck zu machen oder?

                    driggleD Schlumpf_8S 2 Antworten Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • heidiskigeilH heidiskigeil

                      @reinesherz sagte:

                      WICHTIGER HINWEIS FÜR ALLE, DIE TROTZ ABSAGE DER REISEN IHRE BESTEHENDEN FLÜGE ANTRETEN!

                      Die Zürich Versicherung hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die Insolvenzversicherung nur für die vollständige Reiseleistung, aber nicht für Teilleistungen zählt. Wird eine Leistung genutzt, fällt die Pauschalreise auseinander. Die dann entstehenden Einzelleistungen sind NICHT versichert. Wird also der Flug in Anspruch genommen gibt's von denen keinen einzigen Cent zurück, von dem was ihr an den Veranstalter gezahlt habt. Thomas Cook hat nun bis 31.10.2019 alle Reisen abgesagt. Auch wenn es Beförderungsleistungen gibt die bezahlt sind - rechtlich gesehen wurde die Reise abgesagt weshalb die Versicherung davon abgeraten hat, die Reise anzutreten.

                      Also überlegt euch gut, was ihr tut.

                      wenn ich dann eine Einzelleistung habe , müsste ich dann den Rest ja über chargeback geltend machen können

                      driggleD Offline
                      driggleD Offline
                      driggle
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #290

                      @heidiskigeil sagte:

                      wenn ich dann eine Einzelleistung habe , müsste ich dann den Rest ja über chargeback geltend machen können

                      Chargeback ist mein Stichwort. Ich hake gleich mal hinterher.

                      Ich komme gar nicht in die Verlegenheit, meine Buchung über eine Versicherung zurückzubekommen, weil bei nur-Hotel-Buchung kein Sicherungsschein greift.

                      Ich habe meine Hotelbuchung mit Kreditkarte American Express bezahlt. Ein erster Anruf ergab, dass Chargeback angeblich nicht möglich sei. Die Presse hätte darüber falsch berichtet.

                      Kann ich nun mein durch Neckermann mittlerweile storniertes Hotel (Reiseantritt am 03.10.) über meine Kreditkartenzahlung zurückholen? Ist nicht die Stornierung seitens des Anbieters ein Verstoß gegen die AGBs?

                      Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Bzw. was sind die richtigen Stichworte zum Weitersuchen / Weitergoogeln?

                      andi2601A 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • S.D.1974S Offline
                        S.D.1974S Offline
                        S.D.1974
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #291

                        Aktuelle Information

                        Sehr geehrte Gäste,

                        am 25.09.2019 war der deutsche Reiseveranstalter Thomas Cook gezwungen, die Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Hiervon betroffen sind die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin.

                        Alle abreisenden Gäste der genannten Veranstaltermarken bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten.

                        Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist:

                        www.kaera-ag.de

                        Für Gäste, die sich aktuell im Urlaub befinden, sind die Hotelaufenthalte, die Transfers und die Rückflüge im Rahmen einer Pauschalreise gesichert.

                        Für spätere Reisetermine, nach dem 31.10.2019, steht die Entscheidung noch aus, ob diese Reisen durchgeführt werden können.

                        Wir bitten um Entschuldigung für alle Unannehmlichkeiten, die für Sie entstanden sind.

                        Der Veranstalter Aldiana ist hiervon nicht betroffen.

                        Ihr Thomas Cook Team

                        Quelle : https://www.bucher-reisen.de/

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Jade63J Jade63

                          @sonnestrand75 sagte:

                          Und mit der Überweisung würde ich echt nie wieder etwas bezahlen... Nur Lastschrift.

                          Auch da hättest du jetzt geloost!
                          Wir haben ein paar Tage Zitterpartie durch. Unsere Restzahlung wäre am Montag oder Dienstag fällig gewesen. Vorsorglich haben wir bei der Bank Bescheid gesagt, die sollen das dann sofort zurückbuchen. Geht nicht, sagte die Frau bei der Bank. Anweisung von Oben: alle Einzahlungen an TC und Töchter dürfen nicht widerrufen werden.

                          SonneStrand75S Offline
                          SonneStrand75S Offline
                          SonneStrand75
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #292

                          @jade63 sagte:

                          Auch da hättest du jetzt geloost!
                          Wir haben ein paar Tage Zitterpartie durch. Unsere Restzahlung wäre am Montag oder Dienstag fällig gewesen. Vorsorglich haben wir bei der Bank Bescheid gesagt, die sollen das dann sofort zurückbuchen. Geht nicht, sagte die Frau bei der Bank. Anweisung von Oben: alle Einzahlungen an TC und Töchter dürfen nicht widerrufen werden.

                          Das ist ja ein Ding! Aber für abgesagte Reisen kann ja nichts mehr abgebucht werden, oder?

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • betze2B betze2

                            Hallo Zusammen, 

                            ich melde mich hier nun auch mal.
                            Gebucht hatten wir 1 Woche Fuerteventura für ca 2100€ über Bucher.

                            Am Dienstag rief ich bei American Express an um das Chargeback wegen Nichterbringung der vereinbarten Leistung in gang zu setzen.

                            Wie vereinbart schickte ich nach dem Telefonat die verlangten Vertragsunterlagen an Amex. Die Nacht darauf kam eine Eingangsbestätigung für die beiden(!) eröffeneten "Fälle" (es gab 1 Anzahlung und 1 Restzahlung).

                            Erst im Anschluss las ich mehrmals im Netz, das Amex bei allen anderen mit Hinweis auf Pauschalreise und die Versicherung das Chargeback abgelehnt hat...

                            Bei mir wurde jedoch gestern Nacht die Anzahlung über rund 500€ auf dem Konto wieder gut geschrieben! Nach erster Freude, stellen sich nun einige Fragen:
                            Wieso nur die Anzahlung vom 12.08.19 und nicht die Restzahlung über 1600€ vom 20.09.19?
                            Beim Telefonat hies es, dass der Betrag nun erst mal vorläufig wieder gutgeschrieben würde und sobald klar wäre, das alles save ist, würde es eine dauerhafte Gutschrift geben. Daher hab ich jetzt etwas Angst nach den weiteren 1600€ zu fragen, bevor sie mir die vermeintlich gesicherten 500€ wieder abziehen? 
                            Kann ich nun bei der Versicherung nur die 1600€ melden? Aber was passiert, wenn mir später die 500€ doch wieder von American Express abgezogen werden und ich diese dann auch noch einreichen müsste bei der Versicherung. Geht das nachträglich?

                            Was würdet ihr machen? Bleibt jetzt wohl nichts anderes übrig als Amex Druck zu machen oder?

                            driggleD Offline
                            driggleD Offline
                            driggle
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #293

                            @betze2 sagte:

                            Hallo Zusammen, 

                            ich melde mich hier nun auch mal.
                            Gebucht hatten wir 1 Woche Fuerteventura für ca 2100€ über Bucher.

                            Am Dienstag rief ich bei American Express an um das Chargeback wegen Nichterbringung der vereinbarten Leistung in gang zu setzen.

                            Wie vereinbart schickte ich nach dem Telefonat die verlangten Vertragsunterlagen an Amex. Die Nacht darauf kam eine Eingangsbestätigung für die beiden(!) eröffeneten "Fälle" (es gab 1 Anzahlung und 1 Restzahlung).

                            Erst im Anschluss las ich mehrmals im Netz, das Amex bei allen anderen mit Hinweis auf Pauschalreise und die Versicherung das Chargeback abgelehnt hat...

                            Bei mir wurde jedoch gestern Nacht die Anzahlung über rund 500€ auf dem Konto wieder gut geschrieben! Nach erster Freude, stellen sich nun einige Fragen:
                            Wieso nur die Anzahlung vom 12.08.19 und nicht die Restzahlung über 1600€ vom 20.09.19?
                            Beim Telefonat hies es, dass der Betrag nun erst mal vorläufig wieder gutgeschrieben würde und sobald klar wäre, das alles save ist, würde es eine dauerhafte Gutschrift geben. Daher hab ich jetzt etwas Angst nach den weiteren 1600€ zu fragen, bevor sie mir die vermeintlich gesicherten 500€ wieder abziehen? 
                            Kann ich nun bei der Versicherung nur die 1600€ melden? Aber was passiert, wenn mir später die 500€ doch wieder von American Express abgezogen werden und ich diese dann auch noch einreichen müsste bei der Versicherung. Geht das nachträglich?

                            Was würdet ihr machen? Bleibt jetzt wohl nichts anderes übrig als Amex Druck zu machen oder?

                            Ah, nun war meine erste Anfrage zu früh. Ich habe erst danach diesen Post hier gelesen. Entschuldigung.

                            Ich versuche es also auch nochmal bei Amex. Es scheint immer sehr davon abzuhängen, welchen Mitarbeiter man ans Telefon bekommt.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Jade63J Jade63

                              @sonnestrand75 sagte:

                              Und mit der Überweisung würde ich echt nie wieder etwas bezahlen... Nur Lastschrift.

                              Auch da hättest du jetzt geloost!
                              Wir haben ein paar Tage Zitterpartie durch. Unsere Restzahlung wäre am Montag oder Dienstag fällig gewesen. Vorsorglich haben wir bei der Bank Bescheid gesagt, die sollen das dann sofort zurückbuchen. Geht nicht, sagte die Frau bei der Bank. Anweisung von Oben: alle Einzahlungen an TC und Töchter dürfen nicht widerrufen werden.

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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #294

                              @jade63 sagte:

                              Auch da hättest du jetzt geloost!
                              Wir haben ein paar Tage Zitterpartie durch. Unsere Restzahlung wäre am Montag oder Dienstag fällig gewesen. Vorsorglich haben wir bei der Bank Bescheid gesagt, die sollen das dann sofort zurückbuchen. Geht nicht, sagte die Frau bei der Bank. Anweisung von Oben: alle Einzahlungen an TC und Töchter dürfen nicht widerrufen werden.

                              Dann verhält sich Deine Bank nicht Gesetzes konform. Laut Deutscher Bank sind auch im Falle einer Insolvenz Lastschriften innerhalb von 8 Wochen zurück zu buchen.

                              Bei KK Unternehmen kann es sein, dass die sich erstmal weigern, wenn ein Sicherungsschein vorliegt.

                              Ich warte nämlich (nur Hotelbuchung über TC) auf eine mögliche Abbuchung.

                              Karl Valentin: "Die Zukunft war früher auch besser."

                              SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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                              • RinnebachR Rinnebach

                                @jade63 sagte:

                                Auch da hättest du jetzt geloost!
                                Wir haben ein paar Tage Zitterpartie durch. Unsere Restzahlung wäre am Montag oder Dienstag fällig gewesen. Vorsorglich haben wir bei der Bank Bescheid gesagt, die sollen das dann sofort zurückbuchen. Geht nicht, sagte die Frau bei der Bank. Anweisung von Oben: alle Einzahlungen an TC und Töchter dürfen nicht widerrufen werden.

                                Dann verhält sich Deine Bank nicht Gesetzes konform. Laut Deutscher Bank sind auch im Falle einer Insolvenz Lastschriften innerhalb von 8 Wochen zurück zu buchen.

                                Bei KK Unternehmen kann es sein, dass die sich erstmal weigern, wenn ein Sicherungsschein vorliegt.

                                Ich warte nämlich (nur Hotelbuchung über TC) auf eine mögliche Abbuchung.

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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #295

                                @rinnebach sagte:

                                Dann verhält sich Deine Bank nicht Gesetzes konform. Laut Deutscher Bank sind auch im Falle einer Insolvenz Lastschriften innerhalb von 8 Wochen zurück zu buchen.

                                Bei KK Unternehmen kann es sein, dass die sich erstmal weigern, wenn ein Sicherungsschein vorliegt.

                                Ich warte nämlich (nur Hotelbuchung über TC) auf eine mögliche Abbuchung.

                                Wurde deine Reise nicht abgesagt?

                                RinnebachR 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • driggleD driggle

                                  @heidiskigeil sagte:

                                  wenn ich dann eine Einzelleistung habe , müsste ich dann den Rest ja über chargeback geltend machen können

                                  Chargeback ist mein Stichwort. Ich hake gleich mal hinterher.

                                  Ich komme gar nicht in die Verlegenheit, meine Buchung über eine Versicherung zurückzubekommen, weil bei nur-Hotel-Buchung kein Sicherungsschein greift.

                                  Ich habe meine Hotelbuchung mit Kreditkarte American Express bezahlt. Ein erster Anruf ergab, dass Chargeback angeblich nicht möglich sei. Die Presse hätte darüber falsch berichtet.

                                  Kann ich nun mein durch Neckermann mittlerweile storniertes Hotel (Reiseantritt am 03.10.) über meine Kreditkartenzahlung zurückholen? Ist nicht die Stornierung seitens des Anbieters ein Verstoß gegen die AGBs?

                                  Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Bzw. was sind die richtigen Stichworte zum Weitersuchen / Weitergoogeln?

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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #296

                                  @driggle sagte:

                                  Chargeback ist mein Stichwort. Ich hake gleich mal hinterher.

                                  Ich komme gar nicht in die Verlegenheit, meine Buchung über eine Versicherung zurückzubekommen, weil bei nur-Hotel-Buchung kein Sicherungsschein greift.

                                  Ich habe meine Hotelbuchung mit Kreditkarte American Express bezahlt. Ein erster Anruf ergab, dass Chargeback angeblich nicht möglich sei. Die Presse hätte darüber falsch berichtet.

                                  Kann ich nun mein durch Neckermann mittlerweile storniertes Hotel (Reiseantritt am 03.10.) über meine Kreditkartenzahlung zurückholen? Ist nicht die Stornierung seitens des Anbieters ein Verstoß gegen die AGBs?

                                  Nein kein Verstoß

                                  Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Bzw. was sind die richtigen Stichworte zum Weitersuchen / Weitergoogeln?

                                  Wir waren damals bei der Air Berlin und Germania Pleite betroffen. Beide Male konnten wir das Geld über Kreditkarte zurückbuchen. Das ist ein Antrag auf nicht erbrachte Leistung der muss gestellt werden,

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • SonneStrand75S SonneStrand75

                                    @rinnebach sagte:

                                    Dann verhält sich Deine Bank nicht Gesetzes konform. Laut Deutscher Bank sind auch im Falle einer Insolvenz Lastschriften innerhalb von 8 Wochen zurück zu buchen.

                                    Bei KK Unternehmen kann es sein, dass die sich erstmal weigern, wenn ein Sicherungsschein vorliegt.

                                    Ich warte nämlich (nur Hotelbuchung über TC) auf eine mögliche Abbuchung.

                                    Wurde deine Reise nicht abgesagt?

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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #297

                                    @sonnestrand75 sagte:

                                    Wurde deine Reise nicht abgesagt?

                                    Nein, noch nicht. Der Hotel Aufenthalt ist vom 7. bis 20. November. Aber der Abbuchungstermin für die Restzahlung steht.

                                    Also bewahre ich die Ruhe und beobachte meine Kontobewegungen.

                                    Karl Valentin: "Die Zukunft war früher auch besser."

                                    S.D.1974S 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      #298

                                      Irgendwie frag ich mich, was TC überhaupt mit den eingegangenen Zahlungen gemacht hat! Die Hotels wurden / werden nicht bezahlt. Die Flüge sind nur teilweise bezahlt und die Extraleitungen (transfer, etc.) auch nicht.

                                      Also in welchen schwarzen Löcher / Taschen ist unser Geld verschwunden!

                                      Bei Flexstrom / Teldafax nannte man das glaub ich betrügerisches Schneeballsystem bzw. Insolvenzverschleppung wenn ich mich richtig erinnere!

                                      SokratesS 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • susitachyonS susitachyon

                                        @corinna571 sagte:

                                        Hallo! Ist mit „Gästenamen werden bei den Fluggesellschaften ab dem 27.09. neu freigegeben“ auch z.B. Ryanair gemeint? Unsere Reise (Pauschalreise) ging am 15.10. mit Ryan air los. Online eingecheckt sind wir schon und auch von Seiten Ryanair (Chat mit Kundenberater) wurde mir zugesichert dass der Flug bezahlt und angetreten werden kann, da Neckermann nicht in Verbindung mit Ryanair steht. So habe ich es auch schon mehrfach hier im Forum und externen Seiten gelesen. Dieser Satz verunsichert mich nur etwas.

                                        ja das ist auch meine Situation - Ryanair tickets beziehen sich ja auf einen ein Linienflug, nicht auf Charterkontingente..Bei der HC hotline konnte man mir gestern keine verbindliche Auskunft geben , ich werde versuchen von Kaera eine Info zu bekommen.

                                        corinna571C Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #299

                                        @susitachyon sagte:

                                        ja das ist auch meine Situation - Ryanair tickets beziehen sich ja auf einen ein Linienflug, nicht auf Charterkontingente..Bei der HC hotline konnte man mir gestern keine verbindliche Auskunft geben , ich werde versuchen von Kaera eine Info zu bekommen.

                                        Könntest du mir mitteilen wenn du etwas in Erfahrung gebracht hast?

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • erik e.E erik e.

                                          @ DaVinci17

                                          Um welches Hotel / welche Anlage geht's eigentlich? Gerne auch als PN oder nach Beendigung der Reise.

                                          erik e.E Offline
                                          erik e.E Offline
                                          erik e.
                                          schrieb am zuletzt editiert von erik e.
                                          #300

                                          @erik-e sagte:

                                          @ DaVinci17

                                          Um welches Hotel / welche Anlage geht's eigentlich? Gerne auch als PN oder nach Beendigung der Reise.

                                          Danke für die Info.

                                          ... immer erstklassig – egal, in welcher Liga ...

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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