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Reise wurde vom Veranstalter storniert.

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • mickiK1107M Offline
    mickiK1107M Offline
    mickiK1107
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wir haben am 4.7 über die Buchungsplattform von Tui eine Pauschalreise in Kos (Mitsis Norida Beach) gebucht. Kurz darauf bekamen wir den Reisevertrag, und die Reiseunterlage (incl Tickets und Hotelvoucher) per Mail zugesandt. Am nächsten Tag wurde uns telefonisch mitgeteilt, dass die Flüge nicht bestätigt werden konnten, und zu einem anderen Zeitpunkt kein Kontingent mehr im Hotel frei ist. Somit wurden wir auch schriftlich über die stornierung der Reise informiert, und uns wurde ein 200 Eur Gutschein für die nächste Buchung zugesagt!
    Das bittere ist über andere Veranstalter gab es unsere Reise nich zu Buchen jedoch zu keinen vergleichbaren Preis. Wir haben 2500 Eur bezahlt! Die Reise wurde von XTui völlig überteuert um 7500 Eur angeboten!
    Tui Austria ist nur der Reisevermittler, der Reuseveranstalter ist Last Minute Restplatzreisen Gmbh eine 100% ige Tochter der L‘tur Gmbh die wiederum eine Tochter der Tui ist.

    Tatsache ist unser Familienurlaub fällt ins Wasser (enttäuschte Kids) auch wir sind völlig fassungslos.

    Welche Rechte habe ich nun als Konsument ??

    Hotel aus diesem Beitrag
    82%
    Mitsis Norida
    Kos/Griechenland
    Zum Hotel
    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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    • vonschmelingV 1
      vonschmelingV 1
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Willkommen im Forum von HolidayCheck, mickiK1107.
      Wirklich bitter ist, dass deine Rechte in diesem Fall sehr überschaubar sind.
      Der Veranstalter hat von seinem Recht auf einseitige Kündigung aus wichtigem Grund Gebrauch gemacht, er konnte die vertragliche Leistung nicht wie versprochen erbringen (keine Flüge). Als Kompensation wurde euch ein Gutschein für die nächste Buchung angeboten - eine Kulanz.
      Die Tatsache, dass die Reise original noch zu deutlich schlechteren Konditionen (aus Sicht des Konsumenten) angeboten wurde könnte ein Hinweis auf eine falsche Auspreisung des gegenständlichen Angebotes hinweisen, aber auch bedeuten, dass die Tickets zum Preis nicht mehr verfügbar waren sondern nur wesentlich teurere.
      Wie dem auch sei - die Vorgehensweise des Veranstalters ist kaum rechtlich angreifbar. Daher sucht ihr euch am einfachsten eine andere Reise aus und verwendet den Gutschein, großartig weitere Optionen sehe ich soweit von dir geschildert nicht.
      Übrigens spielt es überhaupt keine Rolle, wie die verschiedenen Unternehmen mit einander verbandelt sind, agieren sie nämlich vollkommen eigenständig.
      Zuletzt:
      Last Minute Restplatzreisen umfassen naturgemäß nur wenige Plätze. Das Risiko ein Angebot zu verpassen ist daher enorm.
      Genau das dürfte wohl in eurem Fall ursächlich gewesen sein.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      mickiK1107M 1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV vonschmeling

        Willkommen im Forum von HolidayCheck, mickiK1107.
        Wirklich bitter ist, dass deine Rechte in diesem Fall sehr überschaubar sind.
        Der Veranstalter hat von seinem Recht auf einseitige Kündigung aus wichtigem Grund Gebrauch gemacht, er konnte die vertragliche Leistung nicht wie versprochen erbringen (keine Flüge). Als Kompensation wurde euch ein Gutschein für die nächste Buchung angeboten - eine Kulanz.
        Die Tatsache, dass die Reise original noch zu deutlich schlechteren Konditionen (aus Sicht des Konsumenten) angeboten wurde könnte ein Hinweis auf eine falsche Auspreisung des gegenständlichen Angebotes hinweisen, aber auch bedeuten, dass die Tickets zum Preis nicht mehr verfügbar waren sondern nur wesentlich teurere.
        Wie dem auch sei - die Vorgehensweise des Veranstalters ist kaum rechtlich angreifbar. Daher sucht ihr euch am einfachsten eine andere Reise aus und verwendet den Gutschein, großartig weitere Optionen sehe ich soweit von dir geschildert nicht.
        Übrigens spielt es überhaupt keine Rolle, wie die verschiedenen Unternehmen mit einander verbandelt sind, agieren sie nämlich vollkommen eigenständig.
        Zuletzt:
        Last Minute Restplatzreisen umfassen naturgemäß nur wenige Plätze. Das Risiko ein Angebot zu verpassen ist daher enorm.
        Genau das dürfte wohl in eurem Fall ursächlich gewesen sein.

        mickiK1107M Offline
        mickiK1107M Offline
        mickiK1107
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Haben uns nun informiert.

        So schnell lassen wir uns sicher nicht abwimmeln,
        lt. dem neuen Pauschalreisegesetz, hat auch der Reiseveranstalter ein kostenloses Rücktrittsrecht,
        aber nur bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl und wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände die Vertragserfüllung verhindern. (pol. Unruhen bzw Naturkatastrophen).
        Jedoch zählen lt. vergangener Judikatur Buchungsfehler, Überbuchung des Hotels bzw Konkurs der vorgesehenen Fluglinie nicht dazu.

        Reiseveranstalter sowie die Erbringer der jeweiligen Reiseleistung haften für technische Mängel im Buchungssystem soweit ihnen diese zurechenbar ist.

        Von unserem Anwalt wurde uns empfohlen eine Beschwerdebrief zu schreiben. Darin haben wir auch einen Schadenersatzanspruch aufgrund Nichtleistungserbringung des Vertragspartners für entgangene Urlaubsfreude gefordert.

        Dazu heißt es in § 651f BGB im Detail:

        (1) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat. (Anm. Fehler im Buchungssystem hat der Reiseveranstalter zu vertreten)
        (2) Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.”

        Juristische Entscheidungen gab es bereits in Vergangenheit zu diesem Thema, und wurden mit einer Ersatzforderung mit 50-60 EUR pro Tag und Person beziffert.
        Diese haben wir nun mal gefordert und schauen dann wie es weitergeht.

        Wenn seitens Reiseveranstalter diese Forderungen abgelehnt werden, werden wir einfach unsere Rechtsschutzversicherung einschalten. Oder auch diesen Fall öffentlich (Zeitung, Internetombudsmann ... ) machen.

        Schließlich wurde ein Vertrag abgeschlossen, bei dem beide Parteien zur Erfüllung verpflichtet sind. Wir können auch nicht einfach so vom Vertrag zurücktreten, nur weil uns das Hotel nicht mehr gefällt.

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        • vonschmelingV 1
          vonschmelingV 1
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Im Falle einer streitigen Auseinandersetzung wird der Veranstalter darlegen, dass die angebotsgegenständlichen Flüge nicht mehr zur Verfügung standen.
          Mit dem neue Pauschalreisegesetz hat das nicht das Geringste zu tun.
          Gebucht wurde bei einer Restplatzbörse, da legt schon der Name das erhöhte Risiko einer Vergriffenheit nahe.

          Überdies ist mir kein Urteil bekannt, das in einem solchen Fall dem Reisenden eine Kompensation wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zugesprochen hätte.
          Last not least bemisst sich eine solche immaterielle Entschädigung immer am Reisepreis, weshalb auch die Größenordnung "50-60€" völlig aus der Luft gegriffen ist.

          Trotzdem: Viel Erfolg! 😉

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          mickiK1107M 1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV vonschmeling

            Im Falle einer streitigen Auseinandersetzung wird der Veranstalter darlegen, dass die angebotsgegenständlichen Flüge nicht mehr zur Verfügung standen.
            Mit dem neue Pauschalreisegesetz hat das nicht das Geringste zu tun.
            Gebucht wurde bei einer Restplatzbörse, da legt schon der Name das erhöhte Risiko einer Vergriffenheit nahe.

            Überdies ist mir kein Urteil bekannt, das in einem solchen Fall dem Reisenden eine Kompensation wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zugesprochen hätte.
            Last not least bemisst sich eine solche immaterielle Entschädigung immer am Reisepreis, weshalb auch die Größenordnung "50-60€" völlig aus der Luft gegriffen ist.

            Trotzdem: Viel Erfolg! 😉

            mickiK1107M Offline
            mickiK1107M Offline
            mickiK1107
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Gebucht wurde nicht bei der Restplatzbörse, sonder bei der Homepage von TUI Austria.

            zum Nachlesen,

            https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0095/18

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • mickiK1107M mickiK1107

              Wir haben am 4.7 über die Buchungsplattform von Tui eine Pauschalreise in Kos (Mitsis Norida Beach) gebucht. Kurz darauf bekamen wir den Reisevertrag, und die Reiseunterlage (incl Tickets und Hotelvoucher) per Mail zugesandt. Am nächsten Tag wurde uns telefonisch mitgeteilt, dass die Flüge nicht bestätigt werden konnten, und zu einem anderen Zeitpunkt kein Kontingent mehr im Hotel frei ist. Somit wurden wir auch schriftlich über die stornierung der Reise informiert, und uns wurde ein 200 Eur Gutschein für die nächste Buchung zugesagt!
              Das bittere ist über andere Veranstalter gab es unsere Reise nich zu Buchen jedoch zu keinen vergleichbaren Preis. Wir haben 2500 Eur bezahlt! Die Reise wurde von XTui völlig überteuert um 7500 Eur angeboten!
              Tui Austria ist nur der Reisevermittler, der Reuseveranstalter ist Last Minute Restplatzreisen Gmbh eine 100% ige Tochter der L‘tur Gmbh die wiederum eine Tochter der Tui ist.

              Tatsache ist unser Familienurlaub fällt ins Wasser (enttäuschte Kids) auch wir sind völlig fassungslos.

              Welche Rechte habe ich nun als Konsument ??

              vonschmelingV 1
              vonschmelingV 1
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
              #6

              @mickik1107 sagte:

              Tui Austria ist nur der Reisevermittler, der Reuseveranstalter ist Last Minute Restplatzreisen Gmbh

              Das Urteil ist mir im Übrigen sattsam bekannt, allerdings kann nicht nicht einmal rudimentäre Parallelen zu deiner Causa erkennen.
              Ich denke auch nicht, dass sich der Vorwurf der Vereitelung hierfür erhärten lässt.
              Ferner ist das Urteil inter partes ergangen, mit vollkommen abweichenden streitgegenständlichen Sachverhalten.
              Last not least ist der BGH nicht zuständig für T.UI Austria oder deren Ableger ...
              Ich denke, wenn deine Einrede gelingen soll musst du umgehend einen Anwalt zur Wahrnehmung deiner Interessen bevollmächtigen anstatt dich mit abenteuerlich zusammengegoogeltem Halbwissen der Lächerlichkeit preis zu geben.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Wülfi71W Offline
                Wülfi71W Offline
                Wülfi71
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Was für "Tickets" willst Du denn bekommen haben? Papierhafte Flugtickets sind seit Jahren abgeschafft. Vermutlich hast Du einen Reiseplan mit einem unbestätigten Flug erhalten, der eben nicht bestätigt werden konnte. Damit war der Vertrag unerfüllbar. Da ist nichts angreifbar, wie vs schon geschrieben hat. Wenn Du doch alles besser weißt, warum fragst Du dann hier überhaupt? Ich würde da nochmal einen sehr genauen Blick auf die Unterlagen werfen. Hätte Dein Anwalt einen Ansatzpunkt gesehen, hätte er das Mandat doch wohl selbst übernommen, oder? Der empfohlene Beschwerdebrief kann doch nur zum Ziel haben, tränendrüsendrückend eine Kulanzentschädigung rauszuhauen.

                06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV 1
                  vonschmelingV 1
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Das ist einer der Punkte, die ich wegen der uneindeutigen Angaben noch nicht berührt habe.
                  Die "Bestätigung" dürfte zunächst nichts weiter sein als eine Benachrichtigung, dass das Angebot des Reiseinteressenten erhalten wurde, d.h. ein Vertrag ist an der Stelle noch gar nicht geschlossen worden.
                  Dieses Szenario ist überaus wahrscheinlich, und selbstverständlich ist das Ansinnen Schadenersatz zu verlangen dann damit bereits gescheitert.

                  Ferner wurde ein Gutschein über 200€ für eine andere Reise angeboten, mehr Kulanz dürfte auch nach einem Beschwerdebrief nicht zu erwarten sein.
                  Wie gesagt - die Anspruchsbegründung ist soweit einfach nur abenteuerlich und wird vermutlich lediglich zu einer gewissen Erheiterung der Adressaten führen ...

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • mkfpaM Offline
                    mkfpaM Offline
                    mkfpa
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Also ich bekomme für alle meine Flüge "Tickets" per E-Mail zugesandt und wenn ich, nach einer Buchungsanfrage, einen Hotel Voucher bekomme dann gehe ich nicht davon aus dass das ein völlig unverbindliches Angbot ist sondern eine Bestätigung meiner Buchung ist.

                    Natürlich hat der Vermittler / Veranstalter die Möglichkeit danach Anfechtung wegen Irrtums geltend zu machen. Dies scheint hier aber nicht geschehen zu sein.

                    @VS Hast du bitte einen Link zum "Recht auf einseitige Kündigung wegen wichtigem Grund" denn mir war nicht bekannt dass es sowas gibt. Ist das etwas das nur bei Pauschalreisen gilt oder kann ich das bei jedem Vertrag in Anspruch nehmen?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV 1
                      vonschmelingV 1
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                      #10

                      Grundlage zur Ableitung ist §242 BGB und betrifft alle Dauerschuldverhältnisse.
                      Beide Seiten können folglich den (Reise)vertrag kündigen, wenn ein Festhalten daran unzumutbar ist.
                      Angenommen es wurden also tatsächlich schon mit der Bestätigung des Auftragseingangs Tickets und Voucher verschickt (die Angaben des Betroffenen sind insoweit etwas ungenau), begründet der Vermittler / Veranstalter die Nichterfüllbarkeit des Reisevertrages mit mangelnder Verfügbarkeit der gegenständlichen Flüge. Ob nun überhaupt nicht verfügbar oder nicht zum Preis des Angebotes ist erst einmal subsidär.
                      Die Tatsache, dass dieselbe Reise zu einem wesentlich höheren Preis noch buchbar ist legt die Vermutung nahe, dass das Angebot vergriffen war.
                      Das ist allerdings alles etwas spekulativ. Nicht spekulativ hingegen ist, dass das vom Betroffenen herangezogene Urteil keinesfalls einen Anspruch gegenüber dem Veranstalter begründet.
                      Ferner ist unwahrscheinlich, dass ein Gericht im Falle einer streitigen Auseinandersetzung die unterstellte Vereitelung der Reise und ein Recht auf Schadenersatz erkennt.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • mkfpaM Offline
                        mkfpaM Offline
                        mkfpa
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Sorry VS aber was bitte hat an der Buchungsbestätigung von TUI gegen Treu und Glauben oder gegen die Verkehrssitte verstossen?

                        Nur weil jemand die verkaufte Leistung nicht mit dem erhofften Gewinn verkaufen kann greift ja wohl kaum BGB 242. Im Gegenteil, ich behaupte dass ich in Treu und Glauben die Einhaltung eines Vertrages, solange er nicht Sittenwidrig ist, erwarten kann.

                        Vor allem dann wenn eine verkaufte Leistung einen durchaus marktüblichen Preis hat und welche Verkehrssitte soll denn bitte verletzt worden sein?

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV 1
                          vonschmelingV 1
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                          #12

                          Weil der marktübliche Preis der Reise bei 7500 Tacken liegt und nicht bei 2500.
                          Zudem hat der Veranstalter nicht mit dem Preis argumentiert sondern mit der Nichtverfügbarkeit der Flüge.
                          Das ist ganz zweifellos ein Kündigungsgrund.

                          Meine Meinung habe ich vorgetragen, du darfst gerne eine andere haben! 😉

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • mickiK1107M Offline
                            mickiK1107M Offline
                            mickiK1107
                            schrieb am zuletzt editiert von mickiK1107
                            #13

                            Haben Beschwerdebrief verfasst, und heute die Mitteilung vom Reiseveranstalter bekommen, dass wir 50% des Reisepreises als Entschädigungszahlung wegen „Entgangener Urlaubsfreude“ bekommen!

                            lg

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV 1
                              vonschmelingV 1
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Gratuliere, das ist wirklich sehr kulant! 👍

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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