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Um wieviel kann ich den Reisepreis mindern?

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  • DacidrbgD Offline
    DacidrbgD Offline
    Dacidrbg
    schrieb am zuletzt editiert von Dacidrbg
    #1

    Hallo, ich würde gern mal eure Meinung wissen, um wieviel ich den Reisepreis mindern kann.
    Hier mal ein paar Stichpunkte:

    Gebucht wurde das Side La Grande vom 11.04.2019 bis 18.04.2019

    Gewählt wurde dieses Hotel wegen dem Preis/Leistungsverhältnis, der Lage (Leben in der Nähe und keine totale Ruhe), die Strandnähe sowie die Örtlichkeit, da Bekannte gleich in der Nähe Urlaub machten.

    Dort sind wir am 11.04 angekommen, es war gegen 18 Uhr, der Hotelvoucher wurde entgegengenommen, unsere All In Bändchen angebracht... Dann nach ein paar Minuten sagte der Herr an der Rezeption, es wären alle Zimmer belegt und wir müssten in ein anderes Hotel.
    Dies lehnte ich zunächst ab und bestand auf die von uns gebuchten Zimmer.
    Ich versuchte den Reiseleiter und unser Reisebüro zu erreichen, beide sagten ich solle hartnäckig bleiben...
    Nutzte nichts, Zimmer waren immer noch voll 🙂

    Da zwei Kinder mit dabei waren, entschieden wir uns nach 2 Stunden erst einmal die Ersatzunterkunft anzunehmen, schließlich war mein 2 jähriger sehr müde.

    Nun haben wir erfahren, das wir nach Gündogdu ins Crown Serenity kommen.
    (Bedeutend besser als das La Grande)

    Am nächsten Tag stellten wir dann fest, das der Strand fußläufig in ca 20 Minuten zu erreichen ist (im La Grande 5 Minuten)
    In der Umgebung war nichts, totale Stille, kein Geschäft oder sonst etwas, gebucht war ein Hotel an dem beim Ausgang schon die Shoppingmeile beginnt.

    Täglich sind wir mit dem Dolmus von Gündogdu nach Kumköy gefahren um uns dort mit unseren bekannten zu treffen. Zu uns wollten sie nicht, haben ja alle Kumköy gebucht, dort wo das Leben stattfindet.

    Mein Bruder hat über einen anderen Reiseveranstalter gebucht und das selbe wie wir erlebt. Es sollte ja ein Freundes und Familienurlaub werden...

    Die Reiseleitung: Dieser ließ sich am 12.04 blicken gegen 16.30 Uhr, heißt das ein Ausflug oder eine längere Abwesenheit vom Hotel nicht möglich war.
    Gegen 17 Uhr war das Gespräch beendet und er versprach mir, das ich die Mängelanzeige per Mail am selben Tag bekomme.
    Am 13.04 war immer noch keine Mail da und ich kontaktierte den Reiseleiter erneut.
    Am 14.04 meldete er sich für 12.30 an, das Gespräch dauerte ca. 45 Minuten und bekam dann endlich per Mail mein angezeigten Mangel bestätigt (Gebuchte Leistung nicht erbracht, anderer Ort, sehr abgelegen, Strand weiter entfernt).
    Das war dann für uns der zweite Tag, den wir nicht so nutzen konnten wie wir wollten, da wir auf den Reiseleiter warten mussten.

    Bei meinem Bruder das selbe Spiel, der Reiseleiter kam erst einen Tag nach dem versprochen Termin am 13.04, er hatte nichts dabei, wollte nur seine Ausflüge verkaufen.
    Am 14.04 kam er erneut mit einem Bogen um die Reisemängel aufzunehmen.

    Also waren wir 4 Tage insgesamt angebunden in unserer Freizeitgestaltung.

    Hinzu kommen noch 90 Minuten Telefonate (Reiseleiter, Notrufhotline, Reisebüro)

    Extrakosten waren täglich der Dolmus nach Kumköy für 4 Personen.

    Welcher Prozentsatz ist für eine Reisepreisminderung realistisch?

    Bei Fragen einfach schreiben, werde diese so gut wie möglich beantworten.

    Danke schon einmal für eure Antworten und Mühe. LG David

    Hotel aus diesem Beitrag
    90%
    Castival Hotel
    Türkische Riviera/Türkei
    Zum Hotel
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    • mcgeeM Offline
      mcgeeM Offline
      mcgee
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo Dacidrbg,
      google mal Frankfurter Tabelle.

      DacidrbgD 1 Antwort Letzte Antwort
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      • mcgeeM mcgee

        Hallo Dacidrbg,
        google mal Frankfurter Tabelle.

        DacidrbgD Offline
        DacidrbgD Offline
        Dacidrbg
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Habe ich schon, aber alles finde ich dort nicht. Soll ich die Prozentsätze addieren?

        Gehe ich da vom gesamten Reisepreis aus oder nur die Hotelkosten?

        LG

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • ZwischenzeitZ Offline
          ZwischenzeitZ Offline
          Zwischenzeit
          schrieb am zuletzt editiert von Zwischenzeit
          #4

          Die Frankfurter Tabelle ist für den Sachverhalt eher ungeeignet, da der hauptsächliche Beschwerdegrund ja die Unterbringung in einem völlig anderen als dem gebuchten Hotel war. Das ist inzwischen keine Ermessensfrage mehr, die FT macht Angaben mit erheblichem Ermessensspielraum.
          Hierfür ist nach gewöhnlicher Auffassung der Gerichte ein Minderung von 20% des Reisepreises als angemessen zu betrachten.
          Ich bezweifle zwar die Angaben zur Entfernung Crown Serenity / Strand, jedoch ist - zusammen mit den übrigen Lageabweichungen - eine weitere Minderung von 10% hierfür anzunehmen.
          Diese Minderungssätze sind jeweils auf den gesamten Reisepreis anzuwenden.

          Ferner kommt für die Informationspflichtverletzung durch den RV (Reisende haben erst vor Ort von der Überbuchung erfahren!?) ein Minderungsanspruch von 15% in Betracht.
          Offenbar haben sich weder die örtliche Reiseleitung noch der Veranstalter selbst weiter um das Abhilfeverlangen der Reisenden gekümmert und sich auf Anfeuerungen beschränkt, was das Verlangen einer Minderung auch wegen Informationspflichtverletzung insbesondere rechtfertigt.
          Die durch die Lageabweichung bedingten zusätzlichen Kosten für Fahrten mit dem Dolmus sind mit Blick auf die Ausgangslage "gemeinsamer Urlaub gebucht" ebenfalls zu verlangen, mindestens zu 50%.
          Einen Anspruch auf Minderung resultierend aus der Wartezeit auf den örtlichen Vertreter des Veranstalters kann ich soweit nicht erkennen, die gegenständlichen Unterlagen hätten ja in Abwesenheit der betroffenen Reisenden hinterlegt oder beispielsweise über Handy übermittelt werden können. Da haben sich beide Seiten also gleichermaßen ungelenk angestellt.

          Mein zusätzlicher Rat:
          Bitte fasst die Beschwerde kurz und beschränkt euch auf die Aufzählung der Mängel und der daraus resultierenden Forderungen.

          Abschließend wäre noch zu bemerken, dass die Minderungsforderungen unter 50% liegen, weshalb weitere Forderungen (Schadenersatz wegen unnütz aufgewendeter Urlaubszeit) nicht infrage kommen.

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