Umbuchung Rückflug
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Zum Ende meines Bulgarien Urlaubs wurde mir mitgeteilt, das der vorgesehene Condor Flug gestrichen ist und ein Charter Flug mit VIA dafür vorgesehen wird.
Das bedeutete, die Abflugzeit wurde von 21:35 auf 4:40 morgens am selben Tag vorverlegt.
Effektiv fehlt jedoch ein Reisetag, weil der Bustransfer zum Flughafern bereits um 2:00 begann und wir am Tag vorher packen mußten.
Zudem war der Rückflug dann einer mit Zwischenlandung, was um einiges länger als geplant dauerte.
Der Service bei VIA war auch nicht so toll wie bei Condor, die Beinfreiheit eine reine Zumutung.
Ich ärgere mich darüber und möchte Ansprüche bei der Reisegesellschaft geltend machen. Wie stehen die Chancen? Im Grunde möchte ich den Reisepreis für einen Tag erstattet haben. -
Ein Ansatzpunkt wäre lediglich der gestrichene Condorflug, der
wohl weniger als 14 Tage vor Flugdatum erfolgte und somit
unter EU-Verordnung 261/2004 Fluggastrechte (gilt auch bei
Pauschalreisen) fallen könnte. Ob Condor den Flug storniert
oder der Reiseveranstalter eigenmächtig dort storniert hatte,
spielte im nachstehenden Urteil keine Rolle:http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2006/0214/lokales/0072/index.html
Zunächst einfach mal von Fachberatern hinsichtlich Deines persönlichen Falles prüfen lassen, ob so Aussicht auf Erfolg besteht. -
Du hattest keinen verlorenen Tag - An-und Abreisetage zählen nun mal zu den Urlaubstagen und du bist am selben Tag geflogen wie geplant...
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@bombes-spatz
Es gibt keinen Zweifel, daß über die Abflugzeiten keine Ansprüche
bestehen. Es ist nach neuem europäischen Recht aber auch nicht
erlaubt, Flüge weniger als 14 Tage vor Abflug zu stornieren.
Auch im Falle der Stornierung der einen und Umbuchung auf
eine andere Airline durch einen Reiseveranstalter
hat beispielsweise Condor dafür schon zahlen müssen ...( s. Link oben )
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Da kann ich auch noch etwas beisteuern:
Entschädigung:
Müssen Passagiere wegen Überbuchung oder der Annullierung eines Fluges am Boden bleiben, haben sie Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Bei Flügen von bis zu 1500 Kilometern sind 250 Euro fällig, bei 1500 bis 3500 Kilometern 400 Euro. Bei Strecken von mehr als 3500 Kilometern kann der Reisende 600 Euro verlangen. Die Regelung gilt für alle Flüge von oder zu einem Flughafen in der Europäischen Union.Information:
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, den Kunden auf Anfrage einen Handzettel mit einem Überblick über ihre Rechte auszuhändigen. Wird der Flug annulliert, muss die Airline die Passagiere sogar zwei Wochen vor Abflug über den Ausfall informieren oder einen Alternativflieger stellen. Ansonsten ist die Entschädigung fällig.Ticketpreiserstattung: Ist ein Flug überbucht oder wird er kurzfristig gestrichen, können sich Passagiere zusätzlich zur Entschädigung den Ticketpreis erstatten oder auf einen anderen Flug umbuchen lassen. Das gilt auch für Reisende, die länger als fünf Stunden auf ihren Flieger warten. Pauschalreisende können bei einer Verspätung von mehr als vier Stunden zusätzlich auf eine Reisepreisminderung pochen.
Quelle: SPIEGEL
Anmerkung:
Bald funktioniert das nicht mehr mit der Herumschieberei der Passagiere. -
"Erika1" wrote:
Da kann ich auch noch etwas beisteuern:Entschädigung:
Müssen Passagiere wegen Überbuchung oder der Annullierung eines Fluges am Boden bleiben, haben sie Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Bei Flügen von bis zu 1500 Kilometern sind 250 Euro fällig, bei 1500 bis 3500 Kilometern 400 Euro. Bei Strecken von mehr als 3500 Kilometern kann der Reisende 600 Euro verlangen. Die Regelung gilt für alle Flüge von oder zu einem Flughafen in der Europäischen Union. SOFERN ES EINE EU AIRLINE IST!
Information:
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, den Kunden auf Anfrage einen Handzettel mit einem Überblick über ihre Rechte auszuhändigen. Wird der Flug annulliert, muss die Airline die Passagiere sogar zwei Wochen vor Abflug über den Ausfall informieren oder einen Alternativflieger stellen. Ansonsten ist die Entschädigung fällig.Ticketpreiserstattung: Ist ein Flug überbucht oder wird er kurzfristig gestrichen, können sich Passagiere zusätzlich zur Entschädigung den Ticketpreis erstatten oder auf einen anderen Flug umbuchen lassen. Das gilt auch für Reisende, die länger als fünf Stunden auf ihren Flieger warten. Pauschalreisende können bei einer Verspätung von mehr als vier Stunden zusätzlich auf eine Reisepreisminderung pochen.
Quelle: SPIEGEL
Anmerkung:
Bald funktioniert das nicht mehr mit der Herumschieberei der Passagiere. -
Hm...
Hab ich hier was falsch verstanden? Der Flug wurde vorverlegt. Niemand musste am Boden bleiben, und eine Verspätung gab es auch nicht.
Gruß
Bulgarienfan
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Der Condorflug wurde gestrichen udn es wurde auf Air Via umgebucht, wenn dies kurzfristig geschied, ist es ein Storno und damit Ersatzpflichtig nach EU Recht.........die EU will die Airlines so fuer Stornos bestrafen....
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Wonach richtet sich denn die Entschädigung, wenn es keine Verspätung gibt und niemand am Boden bleiben muss?
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"Thorben-Hendrik" wrote:
Der Condorflug wurde gestrichen udn es wurde auf Air Via umgebucht, wenn dies kurzfristig geschied, ist es ein Storno und damit Ersatzpflichtig nach EU Recht.........die EU will die Airlines so fuer Stornos bestrafen....Steht schon hier EU Richtlinie für stonierte Flüge...