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FTI Teil II

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • SchlangenfangerS Offline
    SchlangenfangerS Offline
    Schlangenfanger
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1141

    KarinD , ich hab das am15.4. gemacht und eine Frist bis 28.4. gesetzt.

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    • OliverQ121171O Offline
      OliverQ121171O Offline
      OliverQ121171
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1142

      @Silvia L: Das stimmt nicht so ganz. Wenn Du den Anhang, also das PDF mit Deinem Guthaben, öffnest, dann steht dort ganz unten auch der Hinweis bzgl. der möglichen Rückerstattung. So zumindest bei mir ! Also der Absatz unter der Fettschrift: Einlösebedingungen Urlaubsguthaben:

      wer nicht genau weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt. Mark Twain

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • reisefux99R Offline
        reisefux99R Offline
        reisefux99
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1143

        @schlangenfänger

        dann lass uns mal wissen, was bis zum 29. 4 passiert ist und falls nix - was du dann zu tun gedenkst ?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Silvia LS Offline
          Silvia LS Offline
          Silvia L
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1144

          So langsam glaube ich, ich werde bekloppt😩. Ich Bilde mir ein. dass die Mail von FTI die ich heute Morgen gelesen habe ohne Pdf Anhang war und alles einfach direkt in der Mail gestanden hat. Jetzt ist plötzlich eine Pdf Datei da.
          Ich bräuchte dringend Urlaub-gibt es ja leider nicht😥

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • SchlangenfangerS Offline
            SchlangenfangerS Offline
            Schlangenfanger
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1145

            reisefux, ich gebe Bescheid , wenn sich was tut . Ich werde mich , falls nichts passiert beim Rechtanwalt schlau machen .

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • SchlangenfangerS Offline
              SchlangenfangerS Offline
              Schlangenfanger
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1146

              reisefux, hier kommt die versprochene Rückmeldung von mir . BigXtra hat auf meine Zahlungsaufforderung mit Frist 28.4. nicht reagiert . Der Anwalt hat mir geraten , das Geld am 2.5. über den Link in der Gutschein-Mail anzufordern .

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Silvia LS Offline
                Silvia LS Offline
                Silvia L
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1147

                Und dafür brauchst Du einen Anwalt? Wollte der für den Tipp auch noch Geld?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • SchlangenfangerS Offline
                  SchlangenfangerS Offline
                  Schlangenfanger
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1148

                  Ich habe mich nur vergewissert , alles richtig zu machen . Da bin ich totaler Laie . Ich habe eine Rechtschutzversicherung seit ich denken kann und sie noch nie in Anspruch genommen . War nur ein kurzer Anruf und hat mir weitergeholfen .

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • abu)A Offline
                    abu)A Offline
                    abu)
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1149

                    Frage: Bedeutet jetzt die aktuelle Aussage vom auswärtigen Amt automatisch dass ich meine Reise für den 09.06.20 kostenfrei stornieren kann und auf die Rückforderung meiner geleisteten Anzahlung bestehen kann, wenngleich xFTI auf Basis der bestehenden AGBs kein kostenfreies Stornieren anbietet?
                    Ich beziehe mit u.a. aufdiesen Link: https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/kostenfrei-stornieren-die-bundesregierung-macht-s-moeglich-a-f7c3fc48-d3eb-4584-b8fc-64ee98b433ee

                    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • ArminA Offline
                      ArminA Offline
                      Armin
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1150

                      Du kannst hier beruhigt die Stornierung durch FTI abwarten. Diese erfolgt ja nicht gemäß den AGB sondern aus dem außerordentlichen Grund, nämlich weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Somit ist diese Reise nicht durchführbar, die Rechtsgrundlage entfällt , die Folge daraus Stornierung und Rückerstattung schon geleisteter (An)zahlungen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • abu)A abu)

                        Frage: Bedeutet jetzt die aktuelle Aussage vom auswärtigen Amt automatisch dass ich meine Reise für den 09.06.20 kostenfrei stornieren kann und auf die Rückforderung meiner geleisteten Anzahlung bestehen kann, wenngleich xFTI auf Basis der bestehenden AGBs kein kostenfreies Stornieren anbietet?
                        Ich beziehe mit u.a. aufdiesen Link: https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/kostenfrei-stornieren-die-bundesregierung-macht-s-moeglich-a-f7c3fc48-d3eb-4584-b8fc-64ee98b433ee

                        vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1151

                        @abu- sagte:

                        Frage: Bedeutet jetzt die aktuelle Aussage vom auswärtigen Amt automatisch dass ich meine Reise für den 09.06.20 kostenfrei stornieren kann und auf die Rückforderung meiner geleisteten Anzahlung bestehen kann, wenngleich xFTI auf Basis der bestehenden AGBs kein kostenfreies Stornieren anbietet?

                        Nein.
                        Wenn überhaupt kannst du einen Rücktritt vom Vertrag anbieten mit der Begründung, dass aufgrund der verlängerten Reisewarnung die Durchführung unmöglich erscheint.
                        Wenn du eigenmächtig stornierst werden u.U. die gem. AGB vereinbarten Gebühren verlangt - zu Recht!

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        holidaytripguyH 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV vonschmeling

                          @abu- sagte:

                          Frage: Bedeutet jetzt die aktuelle Aussage vom auswärtigen Amt automatisch dass ich meine Reise für den 09.06.20 kostenfrei stornieren kann und auf die Rückforderung meiner geleisteten Anzahlung bestehen kann, wenngleich xFTI auf Basis der bestehenden AGBs kein kostenfreies Stornieren anbietet?

                          Nein.
                          Wenn überhaupt kannst du einen Rücktritt vom Vertrag anbieten mit der Begründung, dass aufgrund der verlängerten Reisewarnung die Durchführung unmöglich erscheint.
                          Wenn du eigenmächtig stornierst werden u.U. die gem. AGB vereinbarten Gebühren verlangt - zu Recht!

                          holidaytripguyH Offline
                          holidaytripguyH Offline
                          holidaytripguy
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1152

                          @abuj: Zudem besteht jetzt offiziell die Reisewarnung vom AA bis zum 14.06. - Also wird dir der Reiseveranstalter stornieren und das kostenlos!

                          Lernen besteht in einem Erinnern von Informationen, die bereits seit Generationen in der Seele des Menschen wohnen.
                          -Sokrates

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • nickgeerN Offline
                            nickgeerN Offline
                            nickgeer
                            schrieb am zuletzt editiert von nickgeer
                            #1153

                            Ich vermute mal das sich der RV Anfang nächster Woche meldet und alle Reisen bis 14.6 absagt oder mindestens den Zeitraum der Restzahlung ja weiter ausweitet (der ist ja bis 31.5 jetzt).

                            Weil meine 2te Zahlung am 5.5 fällig ist und falls der Rv aber nix neues meldet, kann (sollte!) Ich ihm eine Mail schreiben das ich die 2te Zahlung nicht tätige weil es aussieht das der Vertrag nicht ausgeführt werden kann wegen der Reisewarnung bis 14.6 ( reise ist am 4.6 bis 9.6).

                            Würde das rechtlich okey sein?

                            MfG

                            vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1154

                              @nickgeer
                              Für gewöhnlich müsste das so zu lösen sein, dein Ansprechpartner ist allerdings das Reisebüro - ausgenommen du hättest direkt bei FTI gebucht.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • fabimaF Offline
                                fabimaF Offline
                                fabima
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1155

                                Hallo vonschmeling,
                                deine Aussage von grade iritiert mich ein wenig, vielleicht verstehe ich dich ja auch nur falsch.
                                Ich wäre am 02.06. nach Lanzarote geflogen. XFTI als Pauschalreise, im Reisebüro gebucht.
                                Dieses habe ich angeschrieben, da ja jetzt auch die restzahlung fällig gewesen wäre, und gefragt ob FTI sich jetzt meldet oder ob ich aufgrund der Aussage des AA kostenlos stornieren kann.
                                Die Aussage war die FTI Homepage wird sicher heute aktualisiert und da steht dann wie ich weiter vorzugehen habe.

                                Was ist denn jetzt Tatsache?
                                Die Reise findet nicht statt und FTI tritt an mich ran?
                                Oder ich muss tätig zu werden um nicht die Reise antreten zu müssen.

                                Danke im voraus für deine Mühe

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Moener1966M Offline
                                  Moener1966M Offline
                                  Moener1966
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1156

                                  @VS

                                  Hallo,
                                  die selbe Aussage wie @fabima habe ich auch von meinem Reisebüro bekommen.
                                  Wie soll man sich nun verhalten?

                                  Danke!

                                  BienekindB 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Moener1966M Moener1966

                                    @VS

                                    Hallo,
                                    die selbe Aussage wie @fabima habe ich auch von meinem Reisebüro bekommen.
                                    Wie soll man sich nun verhalten?

                                    Danke!

                                    BienekindB Offline
                                    BienekindB Offline
                                    Bienekind
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1157

                                    Vonschmelings Antwort bezog sich auf nickgeers Frage, wie man vorgehen kann, falls sich der RV nicht meldet. Mit der Aussage auf der Homepage ist doch alles geklärt - keine Reisen bis einschl.14.6., also auch keine Restzahlungen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Moener1966M Offline
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                                      Moener1966
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1158

                                      @ Bienekind
                                      Das keine Restzahlung mehr getätigt werden muss ist klar.Es geht aber darum laut der Aussage von@VS das der Ansprechpartner das Reisebüro ist,wo man gebucht hatte.Nur wenn direkt bei Fti gebucht wurde ist der RV der direkte Ansprechpartner.Laut meinem RB soll ab den 2.Mai ein Link vohanden sein,wo man die Rückzahlung beantragen kann.Was ist aber mit der Stornierung und von wem bekomme ich diese(RB oder RV)?

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • fabimaF Offline
                                        fabimaF Offline
                                        fabima
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1159

                                        ja genau das interessiert mich auch.
                                        Danke

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • SchlangenfangerS Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1160

                                          Normalerweise solltet ihr vom RV eine Stornierungsbestätigung bekommen .

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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