FTI Teil II
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KarinD , ich hab das am15.4. gemacht und eine Frist bis 28.4. gesetzt.
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@Silvia L: Das stimmt nicht so ganz. Wenn Du den Anhang, also das PDF mit Deinem Guthaben, öffnest, dann steht dort ganz unten auch der Hinweis bzgl. der möglichen Rückerstattung. So zumindest bei mir ! Also der Absatz unter der Fettschrift: Einlösebedingungen Urlaubsguthaben:
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@schlangenfänger
dann lass uns mal wissen, was bis zum 29. 4 passiert ist und falls nix - was du dann zu tun gedenkst ?
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So langsam glaube ich, ich werde bekloppt
. Ich Bilde mir ein. dass die Mail von FTI die ich heute Morgen gelesen habe ohne Pdf Anhang war und alles einfach direkt in der Mail gestanden hat. Jetzt ist plötzlich eine Pdf Datei da.
Ich bräuchte dringend Urlaub-gibt es ja leider nicht
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reisefux, ich gebe Bescheid , wenn sich was tut . Ich werde mich , falls nichts passiert beim Rechtanwalt schlau machen .
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reisefux, hier kommt die versprochene Rückmeldung von mir . BigXtra hat auf meine Zahlungsaufforderung mit Frist 28.4. nicht reagiert . Der Anwalt hat mir geraten , das Geld am 2.5. über den Link in der Gutschein-Mail anzufordern .
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Ich habe mich nur vergewissert , alles richtig zu machen . Da bin ich totaler Laie . Ich habe eine Rechtschutzversicherung seit ich denken kann und sie noch nie in Anspruch genommen . War nur ein kurzer Anruf und hat mir weitergeholfen .
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Frage: Bedeutet jetzt die aktuelle Aussage vom auswärtigen Amt automatisch dass ich meine Reise für den 09.06.20 kostenfrei stornieren kann und auf die Rückforderung meiner geleisteten Anzahlung bestehen kann, wenngleich xFTI auf Basis der bestehenden AGBs kein kostenfreies Stornieren anbietet?
Ich beziehe mit u.a. aufdiesen Link: https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/kostenfrei-stornieren-die-bundesregierung-macht-s-moeglich-a-f7c3fc48-d3eb-4584-b8fc-64ee98b433ee -
Du kannst hier beruhigt die Stornierung durch FTI abwarten. Diese erfolgt ja nicht gemäß den AGB sondern aus dem außerordentlichen Grund, nämlich weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Somit ist diese Reise nicht durchführbar, die Rechtsgrundlage entfällt , die Folge daraus Stornierung und Rückerstattung schon geleisteter (An)zahlungen.
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Frage: Bedeutet jetzt die aktuelle Aussage vom auswärtigen Amt automatisch dass ich meine Reise für den 09.06.20 kostenfrei stornieren kann und auf die Rückforderung meiner geleisteten Anzahlung bestehen kann, wenngleich xFTI auf Basis der bestehenden AGBs kein kostenfreies Stornieren anbietet?
Ich beziehe mit u.a. aufdiesen Link: https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/kostenfrei-stornieren-die-bundesregierung-macht-s-moeglich-a-f7c3fc48-d3eb-4584-b8fc-64ee98b433ee@abu- sagte:
Frage: Bedeutet jetzt die aktuelle Aussage vom auswärtigen Amt automatisch dass ich meine Reise für den 09.06.20 kostenfrei stornieren kann und auf die Rückforderung meiner geleisteten Anzahlung bestehen kann, wenngleich xFTI auf Basis der bestehenden AGBs kein kostenfreies Stornieren anbietet?
Nein.
Wenn überhaupt kannst du einen Rücktritt vom Vertrag anbieten mit der Begründung, dass aufgrund der verlängerten Reisewarnung die Durchführung unmöglich erscheint.
Wenn du eigenmächtig stornierst werden u.U. die gem. AGB vereinbarten Gebühren verlangt - zu Recht! -
@abu- sagte:
Frage: Bedeutet jetzt die aktuelle Aussage vom auswärtigen Amt automatisch dass ich meine Reise für den 09.06.20 kostenfrei stornieren kann und auf die Rückforderung meiner geleisteten Anzahlung bestehen kann, wenngleich xFTI auf Basis der bestehenden AGBs kein kostenfreies Stornieren anbietet?
Nein.
Wenn überhaupt kannst du einen Rücktritt vom Vertrag anbieten mit der Begründung, dass aufgrund der verlängerten Reisewarnung die Durchführung unmöglich erscheint.
Wenn du eigenmächtig stornierst werden u.U. die gem. AGB vereinbarten Gebühren verlangt - zu Recht!@abuj: Zudem besteht jetzt offiziell die Reisewarnung vom AA bis zum 14.06. - Also wird dir der Reiseveranstalter stornieren und das kostenlos!
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Ich vermute mal das sich der RV Anfang nächster Woche meldet und alle Reisen bis 14.6 absagt oder mindestens den Zeitraum der Restzahlung ja weiter ausweitet (der ist ja bis 31.5 jetzt).
Weil meine 2te Zahlung am 5.5 fällig ist und falls der Rv aber nix neues meldet, kann (sollte!) Ich ihm eine Mail schreiben das ich die 2te Zahlung nicht tätige weil es aussieht das der Vertrag nicht ausgeführt werden kann wegen der Reisewarnung bis 14.6 ( reise ist am 4.6 bis 9.6).
Würde das rechtlich okey sein?
MfG
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Hallo vonschmeling,
deine Aussage von grade iritiert mich ein wenig, vielleicht verstehe ich dich ja auch nur falsch.
Ich wäre am 02.06. nach Lanzarote geflogen. XFTI als Pauschalreise, im Reisebüro gebucht.
Dieses habe ich angeschrieben, da ja jetzt auch die restzahlung fällig gewesen wäre, und gefragt ob FTI sich jetzt meldet oder ob ich aufgrund der Aussage des AA kostenlos stornieren kann.
Die Aussage war die FTI Homepage wird sicher heute aktualisiert und da steht dann wie ich weiter vorzugehen habe.Was ist denn jetzt Tatsache?
Die Reise findet nicht statt und FTI tritt an mich ran?
Oder ich muss tätig zu werden um nicht die Reise antreten zu müssen.Danke im voraus für deine Mühe
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@VS
Hallo,
die selbe Aussage wie @fabima habe ich auch von meinem Reisebüro bekommen.
Wie soll man sich nun verhalten?Danke!
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@VS
Hallo,
die selbe Aussage wie @fabima habe ich auch von meinem Reisebüro bekommen.
Wie soll man sich nun verhalten?Danke!
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@ Bienekind
Das keine Restzahlung mehr getätigt werden muss ist klar.Es geht aber darum laut der Aussage von@VS das der Ansprechpartner das Reisebüro ist,wo man gebucht hatte.Nur wenn direkt bei Fti gebucht wurde ist der RV der direkte Ansprechpartner.Laut meinem RB soll ab den 2.Mai ein Link vohanden sein,wo man die Rückzahlung beantragen kann.Was ist aber mit der Stornierung und von wem bekomme ich diese(RB oder RV)? -
Normalerweise solltet ihr vom RV eine Stornierungsbestätigung bekommen .