Wer haftet? wegen sicherheitskontrolle in den usa Anschlussflug verpasst
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Wir hatten eine Pauschalreise nach Mexiko mit Umstiegen in Paris und Atlanta gebucht. Auf der Rückreise war die Zeit zum Umsteigen in Atlanta mit 1,5 Std. zu kurz. Durch die langen Wartezeiten bei den Sicherheitskontrollen verpassten wir unseren Anschlussflug nach Paris. Das Umbuchen auf einen anderen Flug erfolgte kostenlos durch die Airline. Allerdings ging dieser erst am Nachmittag des Folgetages. Die Kosten für ein Hotel wurden durch die Airline nicht übernommen. Wer hafftet für die Mehrkosten, den Ärger und die erhebliche Verspätung bei dieser Rückreise?
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Du kannst es mit Berufung auf das MÜ bei der Airline versuchen - allerdings ist für den Anspruch ausschlaggebend, dass sie (=Airline) die Ursache zu verantworten hat.
Nach deiner bisherigen Schilderung scheint mir das nicht gegeben. -
Interessant wäre die MCT und zu wissen, ob die Airline die Weiterbeförderung aus reiner Kulanz erbracht hat.
Andererseits stellt sich mir persönlich hier auch wieder die Frage nach der Eigenverantwortung der Pauschalreisenden und ist wirklich immer der VA in der Pflicht? Ich weiß es nicht, allerdings hätte ich einen solchen Flug über einen US-Airport weder innerhalb einer Pauschal- noch einer Individualreise gebucht und wage mich zu fragen, darf der Buchende einfach davon ausgehen, daß pauschal immer alles einwandfrei läuft oder hinterher ein Anderer für den Schaden aufkommt?
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Kaum zu glauben, aber den Aspekt MCT hatte ich bei meinem Kommentar berücksichtigt ...

Und geschrieben, dass als Voraussetzung für die Argumentation MÜ das Luftverkehrsunternehmen ein Verschulden treffen muss.
Ein solches kann ich soweit ebenso wenig erkennen wie eines des Veranstalters, der diese Verbindung "verkauft" hat. -
Weil evtl. eine schleppende Abfertigung des Airline Ground Service ursächlich sein könnte - eher jedenfalls als ein Veranstalter, der eine Verbindung im Rahmen der MCT ticketet ...
Das lässt sich aber anhand des bisherigen wenig spezifischen Vortrags nicht schließen, daher der Rat es "zu versuchen".