BigXtra Teil II
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Ohne stärker auf die Bewertungen einzugehen- das schließen wir bekanntlich aus:
Das ist ein 4 Sterne Hotel, neu gebaut. Die Preise dürften die berühmten "Trockenwohn-Startpreise" sein --- überhöhte Erwartungen darf man in dieser Phase nicht haben.
Zudem ist das ein Hotel für den internationalen- und nicht nur für den deutschen Markt- mein einziger Hinweis zu den Bewertungen.
Ich vermute mal , dass es sich hier um ein Bettenbanken Hotel handelt, darauf weisen die Veranstalter , samt Big XTra hin.Da wird es nicht so einfach mit einer Umbuchung vor Ort.Das sind fix eingekaufte Hotels.
So wie das Haberling schon schrieb: Dem Hotel einfach eine Chance geben. -
Wechseln kann man immer - die Frage ist zu welchem Preis.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das im gegenständlichen Fall im empfindlichen Mehrkosten verbunden sein dürfte aus den bereits geschilderten Gründen. Ein Weiterverkauf ist nicht möglich, also bleibt man auch ohne das Zimmer zu nutzen auf einem erheblichen Teil der Hotelkosten sitzen.
Ausnahme: Objektive Mängel, für die keine Abhilfe geschaffen werden kann.
Die Entscheidung darüber muss so oder so vor Ort getroffen werden. -
Ich bin mir sogar sehr sicher: Das würde dann empfindlich teurer.
Solche Schnäppchen-- zumindest preislich ist das bei dem Hotel so---- haben ja auch immer einen Hintergrund. In diesem Fall haben wir das Thema Neubau.
International ist das so geregelt, dass die Pächter nach der ersten Übernahme erstmal eine ganze Weile keine Pacht zahlen. Da kann man dann schon mal locker in die Anwärmphase gehen und gute Preise generieren.
Kontingente sind das sicher keine- daher werden immer Einzelbuchungen gezogen (ich nehme/buche -- als Veranstalter nur das was ich gerade brauche) Und die Angebote zieht man sich aus einem Pool(Bettenbank) . Das Zimmer wird vom RV bei oder kurz nach der Buchung bezahlt -und bei der Konstruktion sind Änderungen überhaupt nicht einfach.
Hilton wird hier-- das machen die fast überall- entweder gepachtet --- oder sogar nur das Management übernommen haben.
Das ist nur eine Hintergrund-Info- sie passt aber zu dem Thema Preise/siehe oben. -
Ganz klar, Günter ... allein die Tatsache, dass jetzt - 3 Wochen vor Reisebeginn! - keine Umbuchung (auch nicht zu "geringem Aufpreis") möglich ist dürfte darauf hinweisen wie goldrichtig deine Einschätzung liegt.
Ich habe die Preis nicht eingesehen und eher aus der Erfahrung gemutmaßt.
So oder so: Zu Recht wird der Hotelier eine Leerstandskompensation verlangen, vielleicht macht das nicht die von HABERLING geschätzten 90% des gesamten Reisepreises aus, garantiert wird´s aber nix mit einem "geringen Aufpreis" bei Wechsel vor Ort.
Tatsächlich hat das wenig bis nichts mit dem Veranstalter BigXtra zu tun sondern vielmehr mit der Produktion der Reise. Jeder andere Veranstalter müsste das ebenso handhaben gemäß des Prinzips pacta sunt servanda.
Soweit zur theoretischen Aufbereitung.
Praktisch hat das alles mit der "Erfahrung mit der Vertretung vor Ort" wenig bis gar nichts zu tun - die können ggf. nullkommanix ausrichten, es sei denn es handelt sich - wie bereits erwähnt! - um objektive Mängel. -
Da hast du recht vonschmeling hatte das mit den 3 Wochen über lesen, so sind es 40 - 70 % vom Reisepreis, abhängig davon ob ein Lienienflug inkldiert ist und eine Umbuchung ist Grundsätzlich nach AGB nicht möglich.

PS. So etwas kommt zu stande wenn man die Flex Tarife oder wie die alle heißen ausser acht lässt.
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@HABERLING
Eine Umbuchung sei "nicht möglich" hieß es im Beitrag von Timo-Annette ...
Ich vermute, eine solche war schlichterdings preislich nicht darstellbar. Daran wird sich aber auch vor Ort nichts verbessern lassen.
Inzwischen dürfte soweit Klarheit herrschen bei den Betroffenen?!Wie du schon gleich empfohlen hast ist "das Wagnis" einzugehen die naheliegendste Methode.
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... und falls es nicht gelingt müssen die Gäste eben die Schatulle nochmal weit aufmachen ...

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Hier mal das Neueste zu BigXtra und dessen Service:
Reise in die Türkei vom 16.11. bis 30.11.21 für 2 Paare über Sonnenklar.TV bei BigXtra gebucht (XXXXZu Deiner Sicherheit =Vorgangsnummer gelöschtXXX).
Hinreise von LEJ nach AYT mit Pegasus Airlines PC5256 um 08:20 Uhr planmäßig stattgefunden.
Rückreise von AYT nach LEJ mit Pegasus Airlines PC5255 um 06:05 Uhr v i e r Stunden vor der Abholzeit von 02:00 Uhr im Hotel
geändert in: einmal Flug PC2029 um 06:05 Uhr nach Istanbul und von dort mit PC977 knapp drei Stunden später nach B e r l i n.
Das war die gesamte Mitteilung. Da unser Auto in Leipzig im Parkhaus stand, krampfhaft mit Reiseleiter und Meetin-Point von BigXtra versucht, das Problem zu lösen. 0 Chance. An Schlaf war nicht mehr zu denken. Ich bin 74 und meine drei Begleiter nur geringfügig jünger. Alle sind wir körperlich ziemlich beeinträchtigt, deshalb auch die Autofahrt nach Leipzig und kein Rail&Fly.
In Berlin 11:15 Uhr angekommen und sofort BigXtra kontaktiert. Über die normale Website wieder keine Chance, man kannte angeblich unsere Buchungs-Nr. nicht. Über die Notfall-Nr. eine Dame am Telefon, die uns eröffnete, wir könnten doch per Rail&Fly nach Leipzig mit zweimaligen umsteigen reisen, das wäre doch wohl kein Notfall. Schließlich hätte man uns doch freundlicherweise nach Berlin gebracht und nicht etwa nach Stuttgart, was doch viel weiter wäre. Auf unsere Schwerbehinderungen angesprochen, erklärte sie uns, wir wären doch bisher im täglichen Leben zurechtgekommen. Nachdem ich ihr erklärte, dass wir ein Taxi auf Kosten von BigXtra nehmen werden, war ihre Reaktion, das sollten wir ruhig mal versuchen und legte auf. Ein unglaublich toller Service von diesem Reiseanbieter.
Wir haben dann einen Taxifahrer gefunden, der uns für 300 Euro nach Leipzig gebracht hat, wo wir gegen 15:30 unser Auto in Empfang nehmen konnten und dann über Sangerhausen nach Göttingen gefahren sind und das nach 34 Stunden ohne Schlaf. Nie wieder mit BigXtra!!! -
Wir fliegen in 3 Wochen für 3 Wochen ins neue Hampton by Hilton Marjan Island. Wir haben das Hotel gebucht als es noch im Bau war. Nun wird es bei Holidaycheck bei den Bewertungen völlig schlecht bewertet. Eine Umbuchung von Deutschland aus ist nicht mehr möglich. Hat jemand Erfahrung mit einem Hotelwechsel vor Ort über die Reiseleitung. Wir wären auch bereit einen gewissen Aufpreis dafür zu zahlen.
Danke für eure Erfahrung
Timo@timo-annette sagte:
Wir fliegen in 3 Wochen für 3 Wochen ins neue Hampton by Hilton Marjan Island. Wir haben das Hotel gebucht als es noch im Bau war. Nun wird es bei Holidaycheck bei den Bewertungen völlig schlecht bewertet. Eine Umbuchung von Deutschland aus ist nicht mehr möglich.
Wäre interessant zu erfahren wie sich der Sachverhalt schließlich dargestellt hat!?
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@leonido13: Also erstmal wurdet ihr vorab über die Änderung informiert. Das ist schonmal ein Aspekt den sich viele andere von ihrem Veranstalter wünschen.
Und natürlich ist es ärgerlich, nicht an sein ursprünglich gebuchtes Ziel zu kommen. Aber nichts was wir machen, ist ohne Risiko. So eine Umleitung kann jeden treffen. Die Äußerung der Dame am Notfalltelefon halte ich zudem für völlig zutreffend. Auch ich halte das Anliegen zwar für ein ärgerliches Vorkommnis, nicht aber für einen Notfall. Zudem könnt ihr tatsächlich froh sein, nicht in Stuttgart gelandet zu sein.Auch mit 74 und anerkannter Schwerbehinderung sollte man sich bei einer Flugumleitung, die eben jederzeit passieren kann, zu helfen wissen. Auch und gerade mit einer Bahnfahrt. Lt. Website der Bahn gibt es übrigens direkt ab dem BER mehrere Verbindungen nach Leipzig mit einem (!) Umstieg am Hbf mit einer Gesamtreisezeit von 1.37 (z.B. Abfahrt 13:05) andere mit 2 Stunden. Sollte euch das tatsächlich unmöglich sein, aus welchen Gründen auch immer, solltet ihr künftig auf Flugreisen eher verzichten. Klingt sicherlich nicht charmant, ist aber meine Überzeugung/Ansicht.
Das BigXtra da die 300 Ocken für das Taxi nicht zahlen möchte, halte ich für durchaus nachvollziehbar. Das ist euer persönlicher "Luxus". Vor dem von dir geschilderten Hintergrund vor dem Veranstalter zu warnen, halte ich für deutlich übertrieben.
Zu möglichen Ausgleichs- oder Schadenersatzforderungen können hier sicher noch andere User Stellung nehmen. -
Na gut - dann wollen wir mal.
@leonido13
Die Verbringung an einen anderen als den vertraglich vereinbarten Flughafen bewirkt gewisse Ansprüche sowohl gegenüber dem Veranstalter als auch dem Luftfahrtunternehmen.
Du hast deine Forderungen an den Veranstalter gerichtet.
Dieser beträgt 5% eines Tagessatzes der Reisekosten ab der 5. Stunde der Verspätung.
Ein Taxi als Transportmittel zu wählen (mitten am Tag und bei darstellbar komfortablen kostenfreien Alternativen) unterfällt hinsichtlich der Kostenrisiken allein deiner Entscheidung. Deine Hinweise auf eure Hinfälligkeit spielen für rechtliche Aspekte keine Rolle.
Ihr habt ja trotz der Hinfälligkeiten eine gewöhnliche Pauschalreise gebucht und werdet durch eventuelle Änderungen nicht objektiv benachteiligt.Etwas besser könnte es für euch aussehen, wenn ihr euch über die Verspätung am vertraglich vereinbarten Ziel beim durchführenden Luftfahrtunternehmen beschwert.
Die kurzfristige Änderung könnte euch durchaus zu Forderungen im Rahmen der VO(EG)261/2004 berechtigen.Fazit:
Allein ein beachtliches Alter der Reisenden bewirkt keine besonderen Ansprüche, ausgenommen sie wurden vertraglich präzise vereinbart.
Das Verhalten von BigXtra war jedenfalls rechtlich betrachtet tadellos. -
Ein langes Leben ist jedoch kein Garant für bevorzugte Behandlung bei Hürden auf der Reise - z.B. betreffend den Anspruch auf ein Ü70 Taxi trotz eindeutig praktischer und preislich inkludierter Beförderungsoptionen.
Nicht einmal vor Häme könnte man leonido13 wirklich bewahren ... daher wollte ich auch zuerst einmal nicht zum Sachverhalt beitragen.
Die rechtlichen Aspekte sind hier m.E, glasklar - es geht wohl mehr um die subjektiven Aspekte der Dienstleistung. -
Ja dann ...
...
Auch das ist leider typisch - mächtig einen raushauen von wegen grottiger Service, und schon ist das Mütchen gekühlt.
Hier lesen ja aber sicher noch Leute mit, die bei einem ähnlichen Sachverhalt froh sind über die Info, wohin man sich wendet und was man erwarten kann. -
Hallo - ich habe dieses Problem mit BigXtra/FTI :
Sehr geehrter Herr xxxxxx/ geehrtes Serviceteam
Buchungs Nr. : xxxx (keine Klarnamen oder Buchungsnummern)
am 08.12.2021 hatte ich ein aufgezeichnetes Gespräch wegen eines nicht stattgefundenen Fluges nach Hurghada (13.30 Uhr ) mit Air Cairo , ich wurde nachweislich nicht über eine Flugänderung informiert.
Ich bekam dann nach langem Telefonieren und Warteschleifen eine Flugumbuchung auf den
09.12.2021 (07.10 Uhr ) mit Condor . Ich saß also auf dem Fluhafen fest . Auf der Suche nach einer Übernachtungsmöglichkeit ( bei Regen in Leipzig - nachweisbar ) gab es überall eine Absage wegen Corona - touristische Übernachtungen waren verboten .Mit viel Überredung und einem Trinkgeld , hatte ich am späten Abend endlich Glück . Wie wird nun mit meinen Auslagen : Mittagessen ,Abend-
essen , Hotelübernachtung und S-Bahntickets ( Hin und -rückfahrt vom Flughafen nach Leipzig ).
Der fehlende und entgangene Urlabstag in Ägypten kommt noch hinzu ! Seit Jahren bin ich Kunde bei BigXtra - es hat immer alles ohne Tadel geklappt .
Wie wird jetzt weiter verfahren von BigXtra ?
In der Hoffnung auf eine ansprechende Klärung , verbleibt mit freundlichen Grüßen
XXX
Sehr geehrtes Serviceteam
ich finde es unerklärlich und ignorand , dass ich bis heute noch keinerlei Klärung bzw. Kostenerstattung für ihr Verschulden bekommen habe - auch eine solche Zeitspanne für eine " Überprüfung des Sachverhaltes " ist nicht nachvollziehbar . Selbst zu einer Entschuldigung für ihre Verursachung hat es nicht gereicht !
Vielleicht sollte ich diesen Fall im Internet bei HolydayCheck veröffentlichen .
Freundliche Grüsse
XXX -
habe den Beitrag verschoben von Aircros.
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@Aircros
Deine Auslagen sind zu erstatten, die Wartezeit zur Klärung reklamierst du zu Recht.
Frist setzen (7 Tage) per Einwurfeinschreiben und dann umgehend gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Gilt auch ohne Regen ...
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Ich denke der/die Betroffenen haben durchaus Chancen bei Gericht, einen kleinen Geldbetrag zurück zu bekommen, denn so einfach ist es nämlich nicht für den Veranstalter seine Kunden an einen anderen Flughafen zu karren und dann sollen sie sehen wie sie zum Auto kommen
AG Hannover, Az. 426 C 9598/11, BeckRS 2012, 23177 Änderung der Flugzeiten, des Flughafens und Verringerung der Reisedauer um 1 Tag 100% des Tagesreisepreises Abweichung vom vertraglich vereinbarten Flughafen und dadurch Veränderung der Flugzeiten
Meine Empfehlung sich einen Anwalt mit der Spezialisierung für Reiserecht suchen und diesen arbeiten lassen.
Ich bin bestimmt kein streitiger Mensch, aber meine Rechtschutzversicherung hat sich, was Reiserecht betrifft, schon mehrfach gelohnt.

