Pool außer Betrieb - was kann ich tun?
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Hallo,
ich soll morgen meine Reise nach Abu Dhabi ins Hotel Crown Plaza Yas Islands antreten und habe jetzt durch Zufall hier auf Holidaycheck gelesen,dass der Pool des Hotels ab morgen wegen Arbeiten außer Betrieb sein wird:-( Zwar wird der Pool des benachbarten Hotels als Ausweichpoon angegeben,jedoch ist dieser extrem klein und bestimmt nicht für 700Zimmer ausreichend..Außerdem reise ich mit meiner 70jährigen Mutter,die sich eigentlich auf erholsame und wenig anstrengende Ferien gefreut hat. Kann mir jemand einen Tipp geben,was man in diesem Fall machen kann? Vielen Dank im Voraus,
Martine -
Bitte beachten Sie, dass das Schwimmbad im Crowne Plaza Yas Island vom 08. April bis zum 08. Juni 2018 wegen unvorhergesehener dringender Wartungsarbeiten geschlossen bleibt.
Wir haben die notwendigen Vorkehrungen getroffen und werden unseren Gästen Zugang zum Pool in unserem Schwesterhotel, dem Staybridge Suites Yas Island, während der Schließung unseres Pools, der weniger als 100 m vom Hotel entfernt liegt, zur Verfügung stellen.Pool nicht benutzbar:20 % (AG Bad Homburg,Urteil v 13.8.2002, 2 C2747/01)

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Ratsam wäre gar nichts zu machen und sich die Lage erst einmal vor Ort anzuschauen.
"Wir haben alle notwendigen Vorkehrungen getroffen" dürfte eine Zustimmung zu einem so kurzfristigen Rücktritt ausschließen.
Sollten die Vorkehrungen wider Erwarten nicht ausreichen, um ungetrübte Urlaubsfreuden zu ermöglichen, kann man im Nachgang der Reise Beschwerde führen und ggf. eine Minderung verlangen. -
Moin! Wenn der Ausweichpool etwas kleiner ist als der Originalpool, dann muss man das so hinnehmen. Niemand hat einen Anspruch darauf, dass ein Pool einen Mindestplatz pro Planscher hergäbe. Meine Mutter ist übrigens 82 Jahre alt und bewältigt eine Strecke von 100 Metern problemlos. Wenn 100 Meter zu "anstrengend" sind, dann wäre dieses auch der Weg vom Zimmer zum eigenen Hotelpool gewesen und man hätte auf einen Rollstuhl zurückgreifen müssen. Niemand hat übrigens jemals versprochen, dass Reisen ganz unanstrengend sei, worauf auch die Wortherkunft von "TRAVEL" hinweist. Kommt von dem französischen TRAVAIL, und das bedeutet schlicht "ARBEIT".
PS: wenn sich die Gegebenheiten vor Ort als unakzeptabel erweisen, dann muss man zunächst dem Veranstalter die Gelegenheit zur Nachbesserung einräumen, also den Reiseleiter des entsprechenden Unternehmens ansprechen. Erst dann, wenn ein Mangel (ob nun empfunden oder real) nicht abgestellt wurde, ist es überhaupt sinnvoll, über einen Schadenersatz nachzudenken. Welchen Anteil ein nicht benutzbarer Pool am Gesamtpreis einer Reise hat, die ja aus vielen Komponenten wie Flug, oft auch Zug zum Flug, Transfer vor Ort, Übernachtung und Verpflegung besteht, haben sicher schon Gerichte festgestellt, denn der klagefreudige Deutsche wird hier ganz bestimmt bereits mehrfach den Rechtsweg beschritten haben, nehme ich an.