Hotel vor Reiseantritt überbucht
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Hallo,
ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Wir haben im Februar eine Pauschalreise gebucht, jetzt haben wir vom rv die Mitteilung bekommen damit das Hotel vom Hotelier Überbucht wurde und wir auf ein anderes Hotel umgebucht wurden.
Reisebeginn ist ende Mai. Das alternativ Hotel ist zwar in der nähe vom gebuchten Hotel, hat die gleiche Sterne Anzahl. Jedoch hat es z.b. keine Strandbar und ist durch eine Uferstraße vom Meer getrennt. All Inklusive ist nur kürzer verfügbar wie im Ursprungshotel. Kinderpool fehlt auch. Kundenbewertungen sind auch um 10 % schlechter.
Kostenlose Stornierung habe ich beim RV angefragt der hat aber abgelehnt weil das Hotel gleichwertig wäre.
Welche Rechte habe ich kann ich eine kostenlose Stornierung verlangen?
Vielen Dank im Voraus -
Willkommen im Forum von HolidayCheck, immasi!
Selbstverständlich kannst du das Angebot des Veranstalters ablehnen, vom Reisevertrag zurücktreten und die Erstattung deiner Zahlungen verlangen. Die erteilte Auskunft ist schlicht und ergreifend falsch. Übrigens gilt das auch, wenn das Hotel tatsächlich gleich- oder gar höherwertig ist. Du hast es nicht gebucht also musst du es auch nicht nehmen. -
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Selbstverständlich kannst du das Angebot des Veranstalters ablehnen, vom Reisevertrag zurücktreten und die Erstattung deiner Zahlungen verlangen. Die erteilte Auskunft ist schlicht und ergreifend falsch. Übrigens gilt das auch, wenn das Hotel tatsächlich gleich- oder gar höherwertig ist. Du hast es nicht gebucht also musst du es auch nicht nehmen. -
Zuständig ist der Vermittler, in diesem Fall das Reisebüro.
Du teilst am besten schriftlich mit, dass du das neue Angebot nicht annimmst und verlangst die Rückerstattung deiner Zahlungen. Setze dafür einen Termin. Begründen musst du diese Entscheidung nicht, wie gesagt ist es ein neues Angebot und du kannst das ohne Umschweife ablehnen. -
@immasi
Ich bin immer wieder auf´s Neue erstaunt, mit welcher Chuzpe falsche Angaben gegenüber dem Kunden gemacht werden.
Lass dich deshalb bitte auch nicht verunsichern wenn der Veranstalter vorträgt, die Überbuchung falle nicht in seine Sphäre. Tatsächlich kann er seinen mit dir geschlossenen Vertrag nicht erfüllen, zudem ist es seine Sache, sich beim Hotelier schadlos zu halten.
Natürlich ist es viel einfacher, mal eben dem Reisekunden einen neuen Vertrag auf´s Auge zu drücken, so geht´s aber halt mal nicht. -
ja hoffe das klappt mit der Storno das neue Hotel hätte ich sonst nie gebucht.
habe auch schon mehrfach mit dem Reisebüro telefoniert die sagen aber immer sie können da nix machen. und wir müssen selbst stornieren oder eben dahin reisen und wir könnten uns erst nach dem Urlaub beschweren. vom rv direkt bekommt man niemanden ans Telefon.
Welche Frist muss ich dem Reisebüro setzen um zu reagieren? 2 Tage ausreichend? -
Suche dir unbedingt ein anderes Reisebüro - das aktuelle taugt offenbar nix!?
Ihr müsst überhaupt nicht stornieren, was ihr formal unternehmt nennt sich Ablehnung eines neuen Vertrages.
Euer bestehender Reisevertrag beinhaltet nämlich verbindlich den Aufenthalt im gebuchten Hotel. Dieses kann nun vom Vertragsgeber nicht zur Verfügung gestellt werden weshalb er einen neuen Vertrag mit euch abzuschließen begehrt. Ihr lehnt diesen ab und habt damit Anspruch auf die Erstattung alles Erlangten.
Sende eine Kündigung (Betreff: Kündigung des bestehenden und Ablehnung des neuen Reisevertrages) an den Veranstalter und das Reisebüro. Angegeben werden die fraglichen Vorgangsnummer, Datum und Teilnehmer der Reise, deine Kontodaten und eine Frist von 2 Wochen zur Rückerstattung. Ansonsten reicht prinzipiell der Satz "vielen Dank für Ihr Angebot, leider wollen wir dieses nicht annehmen."Reisebüros, die behaupten "nichts machen" zu können in einer solchen Angelegenheit sollten sich nicht wundern, künftig auch keine Provisionen mehr "zu machen".
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Da bin ich mal gespannt, ob man nicht doch noch ein Zimmer aus dem Hut zaubert und es beim nächsten "Unbedarften" versucht...
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meine Frage,..
wie gehe ich denn vor wenn ich erst im Hotel erfahre das es überbucht ist, man mich mit dem Taxi für 1 oder 2 Tage in ein anderes Hotel verfrachtet, und ich dort dann feststelle das dieses Hotel obwohl sternemäßig gleich wie das gebuchte, mir aber absolut nicht gefällt??Ist uns mal passiert. Eine Reiseleitung war vor Ort auch erst nach 2 Tagen zu erreichen. Wir sind dann nach 2 Tagen in unser gebuchtes Hotel zurück gebracht worden und haben dann durch energisches Auftreten meinerseits erreicht das uns das gebuchte Hotel 2x kostenlos den Kühlschrank gefüllt hat was etwa einem Wert von ca. 50€ entsprach.
Wie gehe ich denn vor wenn ich das Ausweichhotel nun garnicht akzeptiere und die Reiseleitung nicht zu erreichen ist? Kann ich vor Ort ein mir angenehmes Hotel für 2 Tage buchen und das in Rechnung stellen da die Reiseleitung ja wegen nicht Erreichbarkeit keine Abhilfe schaffen konnte?? -
Zunächst einmal solltest du versuchen, deinen Veranstalter zu erreichen und die Beschwerde dort unterzubringen.
Grundsätzlich hast du die Möglichkeit, eigenmächtig Abhilfe zu schaffen, allerdings mit dem Risiko, dich hinterher um die Kosten streiten zu müssen. Für den Umzug in ein anderes Hotel steht dir ein Schadenersatz in Höhe eines Tagespreises der Reise zu, zu fordern vom Veranstalter. -
Danke VS,
habe mich mit der 2maligen Kühlschrankauffüllung dann ja auch zufrieden gegeben weil ich damals schon wußte das ich mir wegen dieser Ärgerlichkeit ansonsten nur den Urlaub verderbe ohne mehr als ein paar € Entschädigung im Nachhinein zu erreichen.
Aus deiner Antwort ersehe ich das ich richtig gehandelt habe. -
Hallo Zusammen,
ich habe die Mail letzte Woche an den RV + Reisebüro verschickt. Nach mehrmaligen nachfragen was jetzt der aktuelle Stand sei habe ich heute endlich eine Rückmeldung bekommen. Allerdings schreibt der RV, dass sie aktuell noch am prüfen sind ob nicht doch noch ein Zimmer im gebuchten Hotel frei ist/oder wird. Sie können aber aktuell noch nix sagen weil sie noch auf Rückmeldung von ihrem Hotellieferanten warten müssen und das dauert jetzt schon seit fast einer Woche. Wie lange muss ich dem RV noch zeit geben für die Klärung? Die Reise beginnt ja schon ende MAI und ich muss mich ja noch gegebenenfalls nach Ersatz umschauen.
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Teile den Parteien mit, dass du bis spätestens 12.5. eine Bestätigung deiner bisherigen Buchung erwartest und andernfalls deine Reise als vereitelt betrachtest mit den entsprechenden Schadenersatzforderungen.
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Teile den Parteien mit, dass du bis spätestens 12.5. eine Bestätigung deiner bisherigen Buchung erwartest und andernfalls deine Reise als vereitelt betrachtest mit den entsprechenden Schadenersatzforderungen.
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Da bin ich mal gespannt, ob man nicht doch noch ein Zimmer aus dem Hut zaubert und es beim nächsten "Unbedarften" versucht...
@doc3366 sagte:
Da bin ich mal gespannt, ob man nicht doch noch ein Zimmer aus dem Hut zaubert ...
Ich auch! Um so mehr nach dem vorletzten Beitrag von immasi!?
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Ich gehe stark davon aus, daß sie noch dem Motto verfahren werden, there is a sucker born every minute

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Danke für die weiterführenden Antworten, auch wenn's schon ein bisschen her ist....
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Willkommen Harryonroute
dein Hotel ist vor Urlaubsantritt überbucht? Den aktuellen Sammel- Thread zum Thema findest Du übrigens hier klick