Condor (DE)
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Für jene die vor dem 26. September 2019 gebucht haben und jetzt von einer Flugstreichung betroffen sein, erhalten ein Flugguthaben.klick hier
Ich habe gestern dieses Schreiben bekommen und würde einen Gutschein akzeptieren. Jedoch habe ich aufgrund eines Schreibens von Condor am 24.04. eine Erstattungsforderung im Schutzschirmhauptverfahren geltend gemacht. Mir wurde vorher nie ein Gutschein angeboten.
.Was mache ich nun?
Oder hat das eine mit dem anderen was zu tun? -
Gutschein nehmen und abwarten, bis Deine Frage im Verfahrensportal
https://condor-forderungen.de/faq
geklärt wird, sollte eigentlich nur eine Frage der Zeit sein, Ich vermute mal, dass man die Abmeldung der Forderung für Verbraucher irgendwie automatisiert.
Auf jeden Fall wird keiner zwei mal was bekommen, da der Insoverwalter vor einer Feststellung der Forderung diese ohnehin noch mal prüfen und gegen die Gutscheine abgleichen wird. -
Hallo @Ingsimaus wenn du den Gutschein annimmst solltest du das Chargeback-Verfahren stoppen.

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Ein Chargeback stand soweit doch gar nicht in Rede sondern ein Erstattungsantrag im Rahmen des Schutzschirmverfahrens?
Falls doch - my fault!Wenn dem so ist braucht Ingsimaus tatsächlich nur den Gutschein zu akzeptieren, alles weitere läuft auch ohne ihr Zutung.
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@HABERLING
Oh ja, sie hat vor der Einleitung des Schutzverfahrens gebucht - das hatte ich im gegenwärtigen Theaterdonner übersehen.
Dennoch ist es nicht so ganz irrelevant, dass der InsoVerwalter keinesfalls "Inhaber" der Condor ist.@Ingsimaus
Richtig, Chargeback beantragen - die nötigen Unterlagen hättest du ja.@vonschmeling sagte:
@Ingsimaus
Richtig, Chargeback beantragen - die nötigen Unterlagen hättest du ja.
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Die Frage ist: Hat sie?
Aus der aktuellen Frage ergibt sich das jedenfalls nicht. -
Vielleicht schaut @Ingsimaus morgen zum Five o`Clock Tea hier vorbei und erhellt uns.

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Doch hab ich dann beantragt, wie von v.s. vorgeschlagen. Dann kam das Schreiben mit dem Gutschein. Wenn das mit dem Chargeback klappt muss ich doch den Gutschein absagen oder läuft das von alleine? Oder muss ich das Chargebackverfahren zurücknehmen, weil ich ja von Condor die Gutschrift erhalte. Soweit ich unterrichtet bin, kann man Chargeback nur beantragen, wenn nicht gezahlt wurde. Oder lieg ich da falsch?
Denn Gutschein ist ja eine Art Zahlung? -
Das Chargebackverfahren kannst du stoppen, Ingsimaus.
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Das Chargebackverfahren kannst du stoppen, Ingsimaus.
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Gratulation, da hast Du ja wirklich Glück gehabt. Bei mir wurde vor 2 Wochen schon der Chargeback vom BCS abgelehnt mit folgender Begründung: "Die Regularien von Mastercard und Visa sehen aktuell keine Rückbuchungen im Pandemiefall vor."
Vielleicht habe ich ja die falsche Bank. Aber Condor ist nun wieder bei Kasse.
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Gratulation, da hast Du ja wirklich Glück gehabt. Bei mir wurde vor 2 Wochen schon der Chargeback vom BCS abgelehnt mit folgender Begründung: "Die Regularien von Mastercard und Visa sehen aktuell keine Rückbuchungen im Pandemiefall vor."
Vielleicht habe ich ja die falsche Bank. Aber Condor ist nun wieder bei Kasse.
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@plummie: Mit Glück hat das nichts zu tun. Bei Ingsimaus ging es um die Rückzahlung vor der Insolvenz gezahlter Beträge, da zieht der Chargebackgrund Insolvenz. Also entweder hast Du eine andere Falllage (ging es bei Dir überhaupt um Condor?) oder es wurde der falsche Chargebackgrund beantragt.
@muckelcd: Kommt drauf an, was der Insolvenzplan vorsieht, dürfte hier keiner wissen. Grundsätzlich wäre aber auch eine Auszahlung nur in Form von Gutscheinen vereinbar.
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@plummie: Mit Glück hat das nichts zu tun. Bei Ingsimaus ging es um die Rückzahlung vor der Insolvenz gezahlter Beträge, da zieht der Chargebackgrund Insolvenz. Also entweder hast Du eine andere Falllage (ging es bei Dir überhaupt um Condor?) oder es wurde der falsche Chargebackgrund beantragt.
@muckelcd: Kommt drauf an, was der Insolvenzplan vorsieht, dürfte hier keiner wissen. Grundsätzlich wäre aber auch eine Auszahlung nur in Form von Gutscheinen vereinbar.
@wuelfi71 sagte:
@plummie: Mit Glück hat das nichts zu tun.
... und auch nicht mit der "falschen Bank"!
Ihr vergleicht hier einmal mehr beherzt Äpfel mit Birnen - obwohl schon elwuneunzigtausendmal auf den sachlichen Unterschied zwischen Pandemie und Insolvenz verwiesen wurde.
Wenn man Recht bekommen will muss man präzise an den Sachstand herangehen.
Das ist weit weniger schwierig als hier landläufig behauptet.
Dieser abgegriffene Spruch "Recht haben ./. Recht bekommen" ist dermaßen abgegriffen.
Recht zu haben zu glauben ./. tatsächlich zu Recht etwas zu begehren ist der maßgebliche Unterschied. -
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Guten Morgen,
hat jemand von euch (außer Insigmaus) Geld von Condor zurück bekommen? Ich hatte vor ca. 3 Wochen telefonisch vereinbart, dass mir mein Ticketpreis vollständig erstattet wird und eine Woche später hatte ich eine email erhalten, dass ich nur einen Gutschein erhalte.
Den Gutschein mit dem Code habe ich jedoch bis heute noch nicht erhalten und die Rückerstattung natürlich auch nicht.
Hatte mich letzte Woche bei Condor beschwert, dass ich keinen Gutschein möchte. Die Dame sagte mir aber, dass sie nur Gutscheine aussprechen.
Mein aktueller Stand war jedoch, dass Airlines nur Gutscheine ausstellen dürfen, wenn der Kunde damit einverstanden ist.
Wie sind eure Erfahrungen bislang mit der Rückerstattung/Gutschein?
Viele Grüße
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Guten Morgen,
hat jemand von euch (außer Insigmaus) Geld von Condor zurück bekommen? Ich hatte vor ca. 3 Wochen telefonisch vereinbart, dass mir mein Ticketpreis vollständig erstattet wird und eine Woche später hatte ich eine email erhalten, dass ich nur einen Gutschein erhalte.
Den Gutschein mit dem Code habe ich jedoch bis heute noch nicht erhalten und die Rückerstattung natürlich auch nicht.
Hatte mich letzte Woche bei Condor beschwert, dass ich keinen Gutschein möchte. Die Dame sagte mir aber, dass sie nur Gutscheine aussprechen.
Mein aktueller Stand war jedoch, dass Airlines nur Gutscheine ausstellen dürfen, wenn der Kunde damit einverstanden ist.
Wie sind eure Erfahrungen bislang mit der Rückerstattung/Gutschein?
Viele Grüße
