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Reisebüro Zahlungsunfähig

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  • Heiko TrebeH Offline
    Heiko TrebeH Offline
    Heiko Trebe
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    habe bei einem Reisebüro vor Ort eine Clubreise, für meinen Kegelclub, gebucht und bezahlt. In der Vergangenheit habe ich dies, bei privaten Urlauben, genauso gehandhabt, dass ich die Reise bei Buchung bezahlt habe ( gegen einen Nachlass ) und es hatte immer geklappt. Wollte nun im Reisebüro nachfragen, ob alles klappt. Reisebüro war zu, Schild vor der Türe -wegen Krankheit- geschlossen. Daraufhin Reisebüro telefonisch kontaktiert und ich würde doch eingelassen. Eine Mitarbeiterin erklärte mir, dass die Inhaberin des Reisebüros schwer erkrankt und nicht erreichbar sei, dass Reisebüro wäre zahlungsunfähig.
    Schock was nun? Reiseanbieter kontaktiert und Fall geschildert. Nun das dubiose. Mir wurde gesagt, dass normalerweise die Clubreisen direkt mit dem Reisenden und nicht mit dem Reisebüro abgerechnet werden - das Reisebüro würde dann nur eine Provision bekommen.
    Eine Anzahlung wäre auch eingegangen, aber der Restbetrag sei auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht bezahlt worden. Es stellte sich heraus, dass vom Reisebüro nicht ich als Buchender, sondern jemand anderes mit gleichem Nachnamen, aber anderem Vornamen und Adresse genannt wurde. An diese Adresse gingen alle Kontaktversuche des Reiseanbieters, aber es kam nie Rückmeldung.
    Die Frau beim Reiseanbieters mit der ich gesprochen habe, war sehr nett und will noch mit der Geschäftsleitung reden,Maie weiter verfahren wird und mir dann Rückmeldung geben.

    Meine Frage: Ist in so einem Fall eine Clubtour mit einer Pauschalreise rechtlich gleichzusetzen? Das heißt muss der Reiseveranstalter die Reise durchführen, da beim Reisebüro die Reise schon komplett bezahlt wurde?

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