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Flugzeitenverschiebung rechtzeitig vor Abflug aber evt mit Mehrkosten

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Tourist44T Offline
    Tourist44T Offline
    Tourist44
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,
    ich habe mal eine Frage.
    Ich habe eine Pauschalreise ( Reisezeitraum im August ) gebucht und der Hinflug sollte mit AirBerlin starten.
    Nun bekam ich gerade einen Anruf meines Reisebüros, dass sich die Flugzeiten verschieben.
    Von 8 Uhr auf 15:30 Uhr, auf 6 Uhr oder auf 10 Uhr mit einem Aufpreis von 17 Euro pro Person.

    Soweit so gut:
    Nun meine Frage :
    Darf der Reiseveranstalter einen Aufpreis verlangen wenn er bzw die Fluggesellschaft die Abflugzeit verändert ???

    Es geht hier ums Prinzip !!!

    Abflug 6 Uhr geht nicht und 15:30 Uhr ist mir einfach zu spät und ich verschenke einen Urlaubstag.

    Vielen Dank und ich freue mich über eure Kommentare

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • shippyslyS Offline
      shippyslyS Offline
      shippysly
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo Tourist44, willkommen im Forum.

      "hier" wird Dir geholfen.

      -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Der Tourist44 (den ich herzlich im Forum von HolidayCheck begrüße!) fragt:
        "Ist eine nachträgliche Gebühr für "bessere" Flugzeiten rechtens?"
        Das ist imho ein sehr interessanter (und mir soweit unbekannter) Aspekt im Rahmen der Auslegung der Rechtslage in Sachen "vorraussichtliche Reisezeiten".
        Es könnte der Übersicht ergo dienlich sein, ihn separat zur Diskussion zu stellen.

        Argumentation:
        Für eine Änderung, so gängige Rechtsprechung, bedarf es eines wichtigen Grundes.
        Ein solcher ist beispielsweise die Streichung eines Fluges und ein Mangel an zeitnahen Alternativen. Diese hingegen scheint es am von Tourist44 gewählten Reisetag durchaus zu geben, sogar im Angebot des Veranstalters.
        Vorsichtig formuliert:
        Ich bin im Zweifel, ob die Forderung eines (sei es noch so marginalen!) Aufpreises so ganz im Einklang mit dem geltenden Recht steht - in speziell dieser Konstellation.
        Nun kann der Veranstalter - aus wichtigem Grund (den 8 Uhr Flug wird´s wohl nicht mehr geben) eine Änderung vorzunehmen. Allerdings scheinen hierfür verschiedene Alternativen zu bestehen - und nur die offenbar unbeliebteste (Nachmittag) soll aufpreisfrei sein, die sicher auf breite Zustimmung treffende um 10 Uhr jedoch Mehrkosten erfordern?
        Eigenartig ...
        Richtig, es geht um´s Prinzip und zwar in alle Richtungen.
        Prinzipiell wird niemand versucht sein, wegen 17€ (egal ob pro Ticket oder für die gesamte Änderung) eine streitige Einigung herbeiführen zu wollen.
        Prinzipiell muss jedoch auch der Kunde Gelegenheit erhalten, sich aus dem Flugportfolio des Veranstalters aufpreisfrei zu bedienen!?
        Wie käme man sonst überein mit dem Vortrag, eine Reise X mit Flugzeiten X habe zwar einen Preis X gekostet, die Änderung auf ein Operating Y, welches zum Buchungszeitraum preiswerter gewesen wäre, müsse jedoch hingenommen werden?
        Insofern melde ich Zweifel an, allerdings soweit noch vorsorglich ...

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • HC-Mitglied985931H Offline
          HC-Mitglied985931H Offline
          HC-Mitglied985931
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Im Gegensatz zu Dir habe ich den Tourist44 sogar so gelesen, daß alle drei anderen angebotenen Flugzeiten aufpreispflichtig sind und das geht m.M.n. überhaupt nicht, soweit nicht erhöhte Kerosinpreise oder anders verankerte und gesetzeskonforme Gründe für eine Preiserhöhung ins Feld geführt werden, die ich hier nicht erlesen kann.

          Verwunderlich in meinen Augen ist die Haltung des Reisebüros und nicht nur deshalb vermute ich hier fast einen Übermittlungsfehler.

          Edit: Die Fragestellung nach Deiner Lesart ist aber nicht minder interessant!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Okay, ich lese einen Aufpreis für den 10 Uhr Flug heraus - was aber an der grundsätzlichen Frage nichts ändert - q.e.e.
            Wegen der sehr spezifischen Argumentationen halte ich einen getrennten Thread jedenfalls für gerechtfertigt.
            Der Tourist44 kann das Angebot ablehen, verliert damit aber den Anspruch auf die Reise in Gänze ... ob es ihm das wert ist?

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Tourist44T Offline
              Tourist44T Offline
              Tourist44
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Guten Morgen erstmal und vielen Dank für die bisherigen Beiträge.
              Es verhält sich folgendermaßen :

              Nur der 10 Uhr Flug ist zuzahlungspflichtig.

              Leider ist es aber so, dass wir den 6 Uhr Flug zeitlich nicht erreichen können.
              Aus diesem Grunde haben wir damals den 8 Uhr Flug gewählt und der 15:30 Flug ist mir einfach zu spät, da uns dort fast ein ganzer Strandtag fehlt.

              Es hört sich doof an, aber wenn uns damals ein Mehrpreis genannt wurde, wären vielleicht auch andere Reiseveranstalter in Betracht gekommen.

              Aber wie gesagt, es geht mir hier ums Prinzip, ob eine nachträgliche "Veränderung" zu Lasten den Kunden gehen darf.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ich würde widersprechen und auf kostenlose Umbuchung auf den 10 Uhr Flug bestehen.
                Argument: Die Änderung an sich ist bereits eine "Belastung", diese kann nicht auch noch mit Mehrkosten behaftet sein.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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