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Will Flug stornieren - geb.über Expedia- was beachten ?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • EminenzE Offline
    EminenzE Offline
    Eminenz
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Hier habe ich noch einen Tipp entdeckt für alle, die evtl. auch Probleme auf dieser Strecke haben. Die Seite Travel-Dealz.de hat einen guten "Ratgeber für Steuern und Gebühren rückfordern", wo direkt ein Experte gleich auf Fragen antwortet.

    http://travel-dealz.de/ratgeber/steuern-gebuehren-zurueckfordern/

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    • Mam62M Offline
      Mam62M Offline
      Mam62
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Das Urteil ist aber nicht allgemeingültig und Du  müsstest Dir für Deinen persönlichen Fall ein neues Urteil erst erstreiten. Unsere Rechtsprechung funktioniert nämlich anders als im amerikanischen Serienkrimi.

      Soll ich jetzt wirklich noch über ne Flugsuchmaschine suchen?
      Wenn Dir die Stornierbarkeit wichtig gewesen wäre, warum buchst Du einen nicht stornierbaren Tarif? Die Bedingungen nicht gelesen?

      Genau diese Einstellung die Du hier zeigst, macht immer mehr Dienstleistungen und Produkte immer teurer.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • HC-Mitglied985931H Offline
        HC-Mitglied985931H Offline
        HC-Mitglied985931
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        "Eminenz" wrote:
        ...
        Es ändert jedenfalls nichts an dem Rechtsurteil, dass diese Optionenen nicht zulässig sind und der volle Reisepreis zu erstatten ist.

        Na wenn Du Dir doch so sicher bist, hausse rein und brauchst keinen Ziwschenhändler, der Dir 30% abknapst!

        Sorry, ich habe recht wenig übrig für Sparbrötchen, die meinen im Internet die Schlausten zu sein, immer die billigste Variante buchen zu können und im Fall der Fälle dann in Foren rumheulen und ihr vermeintliches Recht erklären, was sie gerade mal gegockelt haben. Bin da voll bei der superstrengen Muddi, gut, daß unser Rechtssystem nicht vom Matlock gestaltet wurde!

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Grundsätzlich gebe ich zu bedenken, dass es sich um ein LG Urteil inter partes handelt, nicht um ein Grundsatzurteil. Wie Mam62 schon schrieb: Es ist nicht einfach auf jede andere Causa der Art anzuwenden, ggf. muss sich die Eminenz die 100% erstreiten.

          Insbesondere intressant ist die Frage für meinen Geschmack aus einer ganz anderen Hinsicht:
          Flugsuchmaschine - Vermittler - Airline - und alle müssen etwas verdienen.
          Schließlich wollen die Katzen- und Puppenvideos und ihre Sendezeit im TV bezahlt werden, erwarten Mitarbeiter ihre Gehälter und und und.
          Wer glaubt, auf diese Weise tatsächlich "den billigsten Flug" zu finden ist imho ein bisschen naiv.

          Selbstverständlich hat die Airline auch ein Büro in FRA und deutschsprechende Mitarbeiter - sogar sehr kompetente! Bei Vermittlern hingegen hat man häufig ein Callcenter an der Strippe, der Gesprächspartner heißt Ranjid und kommt nicht über das Vorlesen von seiner FAQ Liste hinaus. Riesenvorteil!
          Wer so argumentiert muss sich nicht wundern, dass seine Kompetenz zum selbstständigen Buchen im Internet angezweifelt wird ...

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • hokahe0H Offline
            hokahe0H Offline
            hokahe0
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            @doc3366
            jetzt muss ich mich aber auch sehr über deine Ansichten wundern. Sind jetzt alle Sparbrötchen und oberschlaue Heulsusen, weil sie versuchen günstige Angebote zu finden und zu buchen?
            **Warum gibt es dieses Urteil denn dann überhaupt?**Sicher ist es schwierig und riskant dieses Urteil zu 100% gegen eine sich sträubende Fluglinie durch zu setzen, aber ob es unmöglich ist käme immer noch auf einen Versuch an. In AGB's kann ich reinschreiben was ich will, Anbieten, ob mit oder ohne Stornierungsmöglichkeit kann ich auch, ob das am Ende aber alles Rechtskonform ist entscheidet letztendlich aber dann ein Gericht, so verstehe ich das Urteil von 2014, was
            allerdings nichts daran ändert das es mir persönlich zu riskant wäre ohne RS. hier auf volle 100% Rückzahlung zu klagen,... obwohl ich jetzt verdammt gerne wüßte wie es denn ausgehen würde... 😞

            Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher.

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            • Mam62M Offline
              Mam62M Offline
              Mam62
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              So, die böse und strenge Muddi ist ja von Natur aus neugierig.

              Und es kam, wie es kommen musste. Über ne Flugsuchmaschine nach nem Sri Lankan Flug gesucht, der bei Expedia angeboten wird. Auf die Buchungsseite weitergeleitet, DICKER Hinweis dass der Flug nicht stornierbar ist, aber auch ein blau unterlegter Text zum Anklicken: "andere Flüge".
              Wenn man drauf klickt, landet man auf der zweiten Seite der oben schon erwähnten Expediabuchungsmaske wo man wieder die Optionen anklicken kann.

              Also keinerlei Rede davon, dass man keine Wahl gehabt hätte.
              Ausserdem hätte man, selbst wenn ein Vermittler grundsätzlich nur nicht stornierbare Flüge anbieten würde, immer noch die Wahl. Nämlich, nicht zu buchen. Wenn man jedoch nach dem billigsten Flug sucht, dann wirds halt schwierig.

              Nur zur Sicherheit: Ja, ich buche auch Flüge separat und habe bisher noch nie einen über nen Vermittler günstiger als bei der Airline gebucht. Flugsuchmaschinen zeigen jedoch die direkt bei der Airline buchbaren Flüge eher selten an. Möglicherweise, weil sie da keine oder geringere Commissions bekommen.

              Zudem sollte jemand, der nach Sri Lanka fliegt, vor Englisch nicht zurückschrecken. Denn das ist in dem Land Verkehrssprache. Mit Deutsch an allen Ecken ist da nicht viel.

              Hokahe,
              wer ein günstiges Angebot sucht, muss sich halt darüber klar sein, dass ein solches auch Einschränkungen haben kann.

              Wer das nicht möchte, muss halt tiefer in die Tasche greifen. Und entweder umbuchbare Tarife buchen oder ne Reiserücktrittsversicherung haben.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • HC-Mitglied985931H Offline
                HC-Mitglied985931H Offline
                HC-Mitglied985931
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Hokahe, wunder Dich ruhig 😉

                Ich habe nix gegen das Sparen, nur sollte man dann auch mit den Konsequenzen leben können und genau da mangelt es vielen der Superschlauen, die ich angesprochen habe.

                Wer nen Flug bei nem Vermittler statt der Airline bucht, oder ne Pauschalreise bei nem Unisterderivat, der möge bitte auch vorher drüber nachdenken, was damit verbunden ist. Aber nein, das ist häufig zuviel verlangt, der tolle Preis oder gar nur dämliche Gutscheine sind so verlockend und im Nachhinein fängt dann hier oft genug das Gejammere an, oder wie gar in diesem Fall, Unterstellungen gegenüber den Airlines und wilde Verschwörungstheorien.

                Da wird dann schnell mal was gegockelt, was vordergründig Recht zu geben scheint und man jubiliert schon gedanklich, auch wenn es nicht wirklich passt, oder wenigstens erstritten werden müsste. Oft werden dann vermittelnde Rechteerstreiter gesucht,"oh Wunder, die wollen ja auch was verdienen, das haben sich die üblen Unternehmen bestimmt genau ausgerechnet."

                Mei, wenn die ganzen Schweinchen Schlau doch fähig sind, im Netz den besten Preis zu finden und zu buchen, nennt man das vertragsmündig, daß dieses aber auch ne Eigenverantwortung beinhaltet, vergiss man leider allzu oft!

                Natürlich kann man nicht alles in AGBs reinschreiben und für Gesetz erklären, nur muss man dann auch die Eier haben, dagegen vorzugehen und nicht rumlamentieren und genau dazu habe ich doch sogar ermuntert, da sich die Eminenz doch so sicher ist, siehe oben. Also, wohl an!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Domino27D Offline
                  Domino27D Offline
                  Domino27
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  @hokahe0
                  Was uns hier in Deutschland rechtskonform scheint ist es im Ausland noch lange nicht.
                  Die AGB's von Sri Lankan sind letztlich die für das Geschäft bindenden. Ob sie
                  zulässig sind entscheidet im Zweifel ein Gericht. Gerichtsstand ist vermutlich
                  Colombo :?

                  Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • hokahe0H Offline
                    hokahe0H Offline
                    hokahe0
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    jetzt haltet mich bitte nicht für belehrungsresistent, aber in dem von mir erwähnten Link steht unter anderem das hier:

                    Buchen Kunden zum Beispiel einenTurkish-Air­lines-Flug über das Onlinereiseportal Opodo.de, erfahren sie nur allgemein, dass sie die Vertrags­klauseln irgendwo auf der Internetseite von Opodo nach­lesen können. Das reicht nicht. Der Kunde muss bei der Online­buchung wenigs­tens einen Link erhalten, der zu den Beför­derungs­bedingungen der Fluggesell­schaft führt. In Rana Güners Buchungen fehlte dieser Link zu den Klauseln. Das Erstattungs­verbot von Turkish Air­lines galt deshalb nicht für sie. Für Kunden anderer Portale wie Fluege.de sieht es ähnlich aus. Fluege.de weist zwar auf die Bedingungen von Turkish Air­lines hin. Den Text gibt es aber nur in Eng­lisch. Das Amts­gericht Köln entschied:Der Text muss deutsch sein (Az. 114 C 22/12).Unfaire Klausel von Condor gekippt

                    Viele Klauseln gelten aber auch dann nicht, wenn der Kunde deutlich genug darauf hingewiesen wird. Sie sind unwirk­sam, weil sie Kunden unan­gemessen benach­teiligen. Im Jahr 2011, nach dem Reaktor­unfall in Fukushima, stornierte eine Kundin der Fluggesell­schaft Condor drei Monate vor Abflug ihren Flug. Er hatte sie von Frank­furt am Main über Anchor­age in Kanada nach Honolulu bringen sollen. Nun fürchtete die Condor-Kundin um die Gesundheit ihrer mitreisenden Tochter, die wegen einer Epilepsie­erkrankung Medikamente nahm, und sagte die Flüge ab.

                    Erstattungs­verbot im Vertrag ist unwirk­sam
                    Auch in diesem Fall sprach das Gericht der Kundin 95 Prozent des Flugpreises zu. Condor musste ihr rund 2 784 Euro zurück­zahlen. Die Storno­regeln von Condor, wonach im Basis­tarif der Ticket­preis nicht erstattet wird, waren zwar Bestand­teil des Vertrages zwischen der Kundin und der Air­line. Aber das Gericht erklärte die Klausel aus inhalt­lichen Gründen für ungültig. Ein Erstattungs­verbot im Vertrag ist unwirk­sam. Die Verbots­klausel nimmt dem Kunden die Möglich­keit, zu beweisen, das der Airline durch die Ticketkündigung gar kein Schaden entstanden ist

                    Viele Klauseln gelten aber auch dann nicht, wenn der Kunde deutlich genug darauf hingewiesen wird. Sie sind unwirk­sam, weil sie Kunden unan­gemessen benach­teiligen.

                    Ich verstehe das so: Der Text muss in Deutsch sein, das Urteil gilt auch für ausl. Airlines,
                    Stornieren ist unabhängig vom Basistarif kostenlos möglich.
                    ( zumindest bei ausreichend Zeit bis zum gebuchten Termin)

                    Ich habe und werde  immer nur bei der Airline direkt buchen, da habt ihr schon Recht,
                    auch wenn es etwas mehr kosten sollte, aber ich wüßte zu gerne ob das Urteil eigentlich nur Makulatur ist oder ob man nicht doch sein Recht einfordern sollte;..um****dann vielleicht nach dem Prozeß verwundert aus der Wäsche zu schauen !!??  😞

                    Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Mam62M Offline
                      Mam62M Offline
                      Mam62
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      "Sein Recht" einfordern kann man aber erst, wenn über den Fall Recht gesprochen wurde.
                      Und das ist in Eminenz' Fall eben noch nicht passiert.
                      Das Urteil ist also keine Makulatur nur eben nicht für jeden anderen Fall gültig.

                      Er kann ja klagen, aber da jammert er ja rum, dass es ein Kostenrisiko gibt. Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass....
                      So funktionierts halt auch ned.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        hokahe0:
                        **Der Text muss deutsch sein (Az. 114 C 22/12).
                        **Vollkommen anderer Sachverhalt - die Ableitung der Text müsse deutsch sein ist total irreführendhinsichtlich des Tenors.

                        Ich verstehe das so: Der Text muss in Deutsch sein, das Urteil gilt auch für ausl. Airlines, Stornieren ist unabhängig vom Basistarif kostenlos möglich.
                        (zumindest bei ausreichend Zeit bis zum gebuchten Termin)

                        Irrtum, s.o.

                        aber ich wüßte zu gerne ob das Urteil eigentlich nur Makulatur ist ...
                        Sicherlich nicht für den erfolgreichen Kläger!?
                        **oder ob man nicht doch sein Recht einfordern sollte;
                        **... sich der Risiken aber eingedenks sein sollte!
                        um****dann vielleicht nach dem Prozeß verwundert aus der Wäsche zu schauen !!??
                        Genau das wäre eben eines der Risiken ...

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • hokahe0H Offline
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                          hokahe0
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          vonschmeling:
                          hokahe0:
                          **Der Text muss deutsch sein (Az. 114 C 22/12).**Vollkommen anderer Sachverhalt - die Ableitung der Text müsse deutsch sein ist total irreführendhinsichtlich des Tenors.
                          Ich verstehe das so: Der Text muss in Deutsch sein, das Urteil gilt auch für ausl. Airlines, Stornieren ist unabhängig vom Basistarif kostenlos möglich.
                          (zumindest bei ausreichend Zeit bis zum gebuchten Termin)
                          Irrtum, s.o.
                          **aber ich wüßte zu gerne ob das Urteil eigentlich nur Makulatur ist ...**Sicherlich nicht für den erfolgreichen Kläger!?oder ob man nicht doch sein Recht einfordern sollte;... sich der Risiken aber eingedenks sein sollte!**um****dann vielleicht nach dem Prozeß verwundert aus der Wäsche zu schauen !!??**Genau das wäre eben eines der Risiken ...

                          Recht hast du ja, würd's gerne mal für euch alle ausprobieren, nur mir ist grad mal wieder das Geld ausgegangen... 😄

                          Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • TangomausT Offline
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                            Tangomaus
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            @hokahe0

                            Warum benutzt du nicht den Button "Beitrag verfassen"? ❓

                            Bei deinen Beiträge kann man nur schwer erkennen - wo fängt die Antwort an und wo hört das Zitat auf. Du antwortest doch direkt auf den Beitrag von vs.
                            Ansonsten genügt ein @ mit dem entsprechenden Namen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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