Ryanair Teil II
-
Ich habe den Sachverhalt verstanden. Ich wollte nur meine Erfahrung schildern, nach der bei Ryanair der zweite Vorname keine Rolle spielt. Bei der Buchung auf der Ryanairseite und in der App wird auch nur nach dem Vornamen (sing.) gefragt. Sofern auf dem Ausweis die Einträge auf der Bildseite von der Rückseite, dem maschinenlesbaren Teil, abweichen, sollten sie dies der Ausstellungsbehörde mitteilen. Sie dürften Anspruch auf einen neuen kostenlosen Ausweis haben, kann bei einer aktuelleren Laufzeit Geld sparen.
-
Die allgemeine Vorschrift lautet (vollkommen unabhängig vom Carrier!):
Die Namenangabe muss mit dem maschinenlesbaren Teil es Ausweisdokuments übereinstimmen.
Für den - zugegeben unwahrscheinlichen! - Fall der Verweigerung des Boardings möchtest du gerne persönlich garantieren, Oldie46?
Eine Änderung kostet i.d.R. maximal 60€, sofern sie nur ein Ticket betrifft.
Die Entscheidung darüber obliegt den Betroffenen. -
Die allgemeine Vorschrift lautet (vollkommen unabhängig vom Carrier!):
Die Namenangabe muss mit dem maschinenlesbaren Teil es Ausweisdokuments übereinstimmen.
Für den - zugegeben unwahrscheinlichen! - Fall der Verweigerung des Boardings möchtest du gerne persönlich garantieren, Oldie46?
Eine Änderung kostet i.d.R. maximal 60€, sofern sie nur ein Ticket betrifft.
Die Entscheidung darüber obliegt den Betroffenen.Habe mich mal wieder als Pensionär mit dem Ausweisrecht beschäftigt, Ein Blick ins Gesetz.......
Sofern der Ausweis vor 2010 ausgestellt wurde, steht nur ein Vorname in der maschinenlesbaren Zeile.
Mittlerweile gilt eine andere Regelung für den Eintrag der Vornamen, kann man bei der Austellung entscheiden. Dr. Google hilft gerne weiter. -
Mei ... es geht nicht um die Passvorschriften sondern um die IATA Ticketvorschriften, Oldie46.
-
Mei ... es geht nicht um die Passvorschriften sondern um die IATA Ticketvorschriften, Oldie46.
Die Passvorschriften wurden 2010 nach den Vorgaben der ICAO geändert. Daraus ergibt sich seitdem die Schreibweise im maschinenlesbaren Teil der Ausweispapiere. Da Ausweise 10 Jahre gültig sind sind noch ältere Papiere mit den damals gültigen Einträgen vorhanden. Von den Abläufen bei FR habe ich wenig Ahnung, bin im letzten Jahr bis vorgestern nur 41x in einen Ryanairflieger eingestiegen. Aus diesem Forum bin ich mit diesem Satz raus, die Rechthaberei nervt nur.
-
Auch nochmal für dich ganz persönlich, Oldie46:
Du hast jede Menge Erfahrung, also teile diese doch genau für den spezifischen Fall "zweiter Vorname angegeben, im maschinenlesbaren Teil des Ausweisdokuments nicht aufgeführt" und lasse nicht stattdessen an deiner Ruhestandsbeschäftigungen ausschweifend teilhaben?!
Es geht hier nicht um Recht haben sondern um Rat geben.
Die korrekte Antwort betrifft eben nicht nur Ryanair, hier geht´s um übergreifende Handhaben.
Fazit: Die /der FragestellerIn muss keine Unbill beim Check-In auf Grund der dargestellten Situation befürchten.Schönes Leben noch ...

-
Jepp.
-
Klar, ab 60 Tage vor den Flug kann man kostenpflichtig Wunschsitze buchen, 48h-2h vor dem Flug werden gratis noch freie Sitze ohne Auswahlmöglichkeit zugewiesen. Dieser Online-Checkin MUSS bis 2h vor dem Flug durchgeführt werden, ansonsten wirds teuer.
Man kann dies sowohl über das Internet am PC wie auch in der Ryanair-App auf dem Smartphone machen. -
Klar, ab 60 Tage vor den Flug kann man kostenpflichtig Wunschsitze buchen, 48h-2h vor dem Flug werden gratis noch freie Sitze ohne Auswahlmöglichkeit zugewiesen. Dieser Online-Checkin MUSS bis 2h vor dem Flug durchgeführt werden, ansonsten wirds teuer.
Man kann dies sowohl über das Internet am PC wie auch in der Ryanair-App auf dem Smartphone machen.hallo cliffideo...danke für die positive nachricht!!
sorry, dass ich hier nochmals nachgefragt hab...aber es ist das 1. mal, dass wir mit ryan air fliegen.. muss ich mich dafür 60 tage vorab mit email einloggen oder kann ich das über flug-nr und reservierung übergehen?? muss ich dafür erst den restbetrag der reise gezahlt haben??
fragen über fragen - und bestimmt es es dann total simpel ;-)) ich halte dich auf laufendem
lg aus hb -
Die allgemeine Vorschrift lautet (vollkommen unabhängig vom Carrier!):
Die Namenangabe muss mit dem maschinenlesbaren Teil es Ausweisdokuments übereinstimmen.
Für den - zugegeben unwahrscheinlichen! - Fall der Verweigerung des Boardings möchtest du gerne persönlich garantieren, Oldie46?
Eine Änderung kostet i.d.R. maximal 60€, sofern sie nur ein Ticket betrifft.
Die Entscheidung darüber obliegt den Betroffenen.@vonschmeling sagte:
Die allgemeine Vorschrift lautet (vollkommen unabhängig vom Carrier!):
Die Namenangabe muss mit dem maschinenlesbaren Teil es Ausweisdokuments übereinstimmen.
Für den - zugegeben unwahrscheinlichen! - Fall der Verweigerung des Boardings möchtest du gerne persönlich garantieren, Oldie46?
Eine Änderung kostet i.d.R. maximal 60€, sofern sie nur ein Ticket betrifft.
Die Entscheidung darüber obliegt den Betroffenen.Ich danke Euch für Eure Antworten bzgl meines Problems "zwei Vornamen in der Buchung angegeben; aber nur einer im maschinenlesbaren Teil"!
(Ich war 1 Woche 'offline', deswegen antworte ich erst jetzt.)Mein Personalausweis ist 2010 ausgestellt und läuft 2020 ab. Werde mir jetzt überlegen, ob ich einen Ausweis ausstellen lasse oder das Ticket ändere.
Könnte ich eine Ticketänderung selbst bei Ryanair veranlassen oder müsste das über Holidaycheck gehen? (es betrifft eine Pauschalreise, die ich über Holidaycheck gebucht habe.)
-
Klar, ab 60 Tage vor den Flug kann man kostenpflichtig Wunschsitze buchen, 48h-2h vor dem Flug werden gratis noch freie Sitze ohne Auswahlmöglichkeit zugewiesen. Dieser Online-Checkin MUSS bis 2h vor dem Flug durchgeführt werden, ansonsten wirds teuer.
Man kann dies sowohl über das Internet am PC wie auch in der Ryanair-App auf dem Smartphone machen. -
...ich hab versucht über online-check-in mit der pn-nr bei ryanair reinzukommen, um sitzplatz zu reservieren - keine chance....
was mache ich falsch?? 60 tg vor flug müsste jetzt eigentlich doch gehen....fliegen am 08.04. -
@vonschmeling sagte:
Die allgemeine Vorschrift lautet (vollkommen unabhängig vom Carrier!):
Die Namenangabe muss mit dem maschinenlesbaren Teil es Ausweisdokuments übereinstimmen.
Für den - zugegeben unwahrscheinlichen! - Fall der Verweigerung des Boardings möchtest du gerne persönlich garantieren, Oldie46?
Eine Änderung kostet i.d.R. maximal 60€, sofern sie nur ein Ticket betrifft.
Die Entscheidung darüber obliegt den Betroffenen.Ich danke Euch für Eure Antworten bzgl meines Problems "zwei Vornamen in der Buchung angegeben; aber nur einer im maschinenlesbaren Teil"!
(Ich war 1 Woche 'offline', deswegen antworte ich erst jetzt.)Mein Personalausweis ist 2010 ausgestellt und läuft 2020 ab. Werde mir jetzt überlegen, ob ich einen Ausweis ausstellen lasse oder das Ticket ändere.
Könnte ich eine Ticketänderung selbst bei Ryanair veranlassen oder müsste das über Holidaycheck gehen? (es betrifft eine Pauschalreise, die ich über Holidaycheck gebucht habe.)
@bianca-198 sagte:
Ich danke Euch für Eure Antworten bzgl meines Problems "zwei Vornamen in der Buchung angegeben; aber nur einer im maschinenlesbaren Teil"!
(Ich war 1 Woche 'offline', deswegen antworte ich erst jetzt.)Mein Personalausweis ist 2010 ausgestellt und läuft 2020 ab. Werde mir jetzt überlegen, ob ich einen Ausweis ausstellen lasse oder das Ticket ändere.
Könnte ich eine Ticketänderung selbst bei Ryanair veranlassen oder müsste das über Holidaycheck gehen? (es betrifft eine Pauschalreise, die ich über Holidaycheck gebucht habe.)
Ruf doch gleich heute noch bei den Kollegen unseres Reisebüros an und lass das klären-- (Buchungsnummer griffbereit.) Der Flug ist ja Teil der Pauschalreise die Du gebucht hast. Die kollegen sind ja da.:
0800 240 4455 Kostenlos und täglich von 08:00-22:00 Uhr
-
@artus2008
Es hört sich so an, als wenn Du eine Pauschalreise mit Flug über Ryanair gebucht hast (Reise noch nicht komplett bezahlt). Hier musst Du Dich an Deinen Reiseveranstalter wenden, um die Log-In-Daten für den Online-Checkin zu bekommen, die Du wahrscheinlich erst mit den Reiseunterlagen bekommst. Üblich für den Online-Checkin ist eine 5stellige Buchstaben/Zahlenkombination und die Email, über die gebucht wurde.
Hast Du den Flug selbst direkt bei Ryanair gebucht, erhälst Du eine Email mit diesen Daten und kannst sofort den Onlinecheckin und Platzreservierungen machen ab 60 Tage vor Flugbeginn.
Übrigens, nicht wundern, wenn Du 60 Tage vor Abflug nur den Hinflug reservieren kannst, der Rückflug liegt dann noch mehr als 60 Tage in der Zukunft und kann noch nicht reserviert werden.
Gruß aus Weyhe
