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FTI Teil II

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • Haunstetter 2H Offline
    Haunstetter 2H Offline
    Haunstetter 2
    schrieb am zuletzt editiert von
    #621

    Das ist ein Auszug aus einer Mail von fti nach nunmehr zwei Monaten

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    • Haunstetter 2H Offline
      Haunstetter 2H Offline
      Haunstetter 2
      schrieb am zuletzt editiert von
      #622

      Das ist ein Auszug aus einer Mail von fti nach nunmehr zwei Monaten

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
        #623

        Das ist im Prinzip auch richtig und soll sog. Überkompensationen vermeiden.
        Du kannst einerseits eine immaterielle Entschädigung verlangen, andrerseits eine Erstattung von belegbaren Auslagen im Zusammenhang mit der Verspätung. Eine doppelte immaterielle Kompensation ist nicht möglich.
        In deinem Fall fiel wegen der Verspätung mindestens 1 Auftenhaltstag im Hotel aus (=materieller Schaden), weshalb dir eine Erstattung von FTI zustehen sollte.
        Es gibt zu dieser Thematik einige beispielhafte Gerichtsentscheidungen, bei welchen diese Differenzierung ziemlich anschaulich wird.
        Wenn du gegenüber FTI etwas erreichen willst musst du präzise argumentieren.
        Du hast einen Betrag X für deine Reise über Y Tage bezahlt. Durch die verspätete Ankunft konntest du allerdings nur Y-n der bezahlten Tage nutzen. Dies ist ein materieller, klar zu beziffernder Schaden und hat mit der Erstattung der Kompensation seitens der Airline nichts zu tun.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • Haunstetter 2H Offline
          Haunstetter 2H Offline
          Haunstetter 2
          schrieb am zuletzt editiert von
          #624

          @schmeling
          Anbei eine Antwort von fti
          Wärst du so nett und könntest mir ein aktuelles Urteil nennen betreffend "materieller schaden"?
          Wäre dir sehr verbunden
          Gruß haunstetter
          danke, dass Sie uns die Antwort der SunExpress zugeschickt haben. 

          Sie haben bereits die höchste Summe der Fluggesellschaft erhalten. Zudem besteht ein Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude nach allgemeiner Rechtsprechung erst ab einen Preisminderungsanspruch von mindestens 50 Prozent. Dieser Sachverhalt ist hier nicht gegeben. Bitte akzeptieren Sie das.

          Es tut uns leid, wenn Ihre Erwartungen bei dieser Reise nicht erfüllt worden sind. Ihre Forderung lehnen wir endgültig ab. Danke für Ihr Verständnis.

          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
            #625

            @Haunstetter 2
            Offengestanden erscheint mir der Streitwert zu gering um weiterhin zu insistieren.
            Die Ablehnung ist dezidiert, es dürfte ziemlich unangemessen geraten, sich um den Erstattungsbetrag 1 Tagessatz der Reise womöglich gerichtlich auseinanderzusetzen.
            Die Entscheidungen zur Aufrechnung betreffen vowiegend Kosten von gewissem Ausmaß, beispielsweise die einer alternative Beförderung oder Beherbergung.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Haunstetter 2H Offline
              Haunstetter 2H Offline
              Haunstetter 2
              schrieb am zuletzt editiert von
              #626

              @schmeling
              Danke erstmal, gut es dreht sich hier um den anspruch von 7 personen x 2 tage in summe 910 €. Zudem geht es mir hier auch ums prinzip

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #627

                Grundsätzlicher Tenor der Entscheidungen ist, dass für materielle Schäden (alternative Flug- oder Unterkunftsbuchung) ein Schadenersatzanspruch zusätzlich zur pauschalen Kompensation für immaterielle Schäden durch die Verpätung besteht.
                Im Sinne der Vermeidung einer Überkompensation allerdings können beispielsweise Reisepreisminderungen in der üblichen Höhe nicht verlangt werden, da damit derselbe Schadenstypus doppelt abgegolten würde (z.B. BGH Urteil vom 30. September 2014 – X ZR 126/13)

                Die Gretchenfrage ist nun:
                Ist deine bezahlte und nicht genutzte Unterbringung im Rahmen der gegenständlichen Causa als ein immaterieller Schaden infolge der Verspätung zu betrachten oder nicht doch tatsächlich als ein materieller, insofern als du für etwas bezahlt hast wovon du keinen Nutzen hattest?
                Dem Wortlaut des Schreibens von FTI ist zu entnehmen, dass man einer außergerichtlichen Einigung auch nicht mit einem Vergleich näherzutreten bereit ist, du musst demnach den Rechtsweg beschreiten und einen Anwalt mit der Wahrnehmung deiner Interessen bevollmächtigen. Falls du dich dafür entscheidest solltest du FTI davon in Kenntnis setzen und innerhalb einer kurzen Fristsetzung Gelegenheit zu einem Vergleichsvorschlag geben. Ich rechne nicht mit irgendwelchen Entgegenkommen!
                Es ist meiner Ansicht nach überdies vollkommen sinnlos, auf irgendwelche Urteile zu verweisen um vorgerichtlich ein Einlenken zu erwirken.
                Mein Rat: Lasse dich vernünftig anwaltlich beraten und treffe dann die Entscheidung, ob du "aus Prinzip" zur Durchsetzung weiterer Forderungen harte Kante zeigen willst.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • kanoanjaK Offline
                  kanoanjaK Offline
                  kanoanja
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #628

                  Wir haben im April für Oktober eine Reise in die Türkei über FTI bzw XFT gebucht, Bestättigung kam ein Tag später per Mail.
                  Nach der Anzahlung kam eine Mail über den Zahlungseingang. Auch das Anrufen im Servicecenter klappte Problemlos.
                  Heute haben wir 3 Wochen vor Abflug die Reiseunterlagen per Post bekommen, noch sind die guten Abflugzeiten geblieben.
                  Also bisher alles super gelaufen.

                  muschelsucherinM 1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • kanoanjaK kanoanja

                    Wir haben im April für Oktober eine Reise in die Türkei über FTI bzw XFT gebucht, Bestättigung kam ein Tag später per Mail.
                    Nach der Anzahlung kam eine Mail über den Zahlungseingang. Auch das Anrufen im Servicecenter klappte Problemlos.
                    Heute haben wir 3 Wochen vor Abflug die Reiseunterlagen per Post bekommen, noch sind die guten Abflugzeiten geblieben.
                    Also bisher alles super gelaufen.

                    muschelsucherinM Offline
                    muschelsucherinM Offline
                    muschelsucherin
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #629

                    ich kann mich Kanoanja anschließen,  bei mir war es genauso. Hab auch schon die Reisepapiere per Email bekommen, vier Wochen vor Reiseantritt.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Haunstetter 2H Offline
                      Haunstetter 2H Offline
                      Haunstetter 2
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #630

                      @ kanoanja und muschelsucherin,
                      Der "service" im vorfeld einer reise, speziell wenn noch nicht komplett bezahlt, mag ja in Ordnung sein. Interessant wird es erst wenn Schwierigkeiten auftreten.

                      SokratesS 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Haunstetter 2H Haunstetter 2

                        @ kanoanja und muschelsucherin,
                        Der "service" im vorfeld einer reise, speziell wenn noch nicht komplett bezahlt, mag ja in Ordnung sein. Interessant wird es erst wenn Schwierigkeiten auftreten.

                        SokratesS Offline
                        SokratesS Offline
                        Sokrates
                        Admin Experte Istanbul
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #631

                        @Haunstetter 2

                        Dein Posting bzgl. Deiner Tui-Buchung wurde in den Tui-Thread verschoben.

                        LG

                        Sokrates

                        Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Haunstetter 2H Haunstetter 2

                          @schmeling
                          Anbei eine Antwort von fti
                          Wärst du so nett und könntest mir ein aktuelles Urteil nennen betreffend "materieller schaden"?
                          Wäre dir sehr verbunden
                          Gruß haunstetter
                          danke, dass Sie uns die Antwort der SunExpress zugeschickt haben. 

                          Sie haben bereits die höchste Summe der Fluggesellschaft erhalten. Zudem besteht ein Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude nach allgemeiner Rechtsprechung erst ab einen Preisminderungsanspruch von mindestens 50 Prozent. Dieser Sachverhalt ist hier nicht gegeben. Bitte akzeptieren Sie das.

                          Es tut uns leid, wenn Ihre Erwartungen bei dieser Reise nicht erfüllt worden sind. Ihre Forderung lehnen wir endgültig ab. Danke für Ihr Verständnis.

                          vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #632

                          @haunstetter-2 sagte:

                          Sie haben bereits die höchste Summe der Fluggesellschaft erhalten. Zudem besteht ein Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude nach allgemeiner Rechtsprechung erst ab einen Preisminderungsanspruch von mindestens 50 Prozent. Dieser Sachverhalt ist hier nicht gegeben. Bitte akzeptieren Sie das.

                          Hab mir das gerade nochmal durchgelesen, folgende Frage drängt sich auf:
                          Hast du tatsächlich 1) Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden gefordert oder 2) schlicht und einfach die Erstattung des zuviel bezahlten Unterbringungstages?
                          Im Falle 1 ist die Ablehnung logisch, da es sich dabei ebenfalls um eine immaterielle Entschädigung handelt.
                          Falls nicht schon geschehen solltest du FTI mitteilen, dass du die Erstattung des zuviel bezahlten Urlaubstages forderst und nicht etwa einen Ausgleich für einen immateriellen Wert.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • kanoanjaK Offline
                            kanoanjaK Offline
                            kanoanja
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #633

                            Natürlich gebe ich dir recht, das die Reaktionen im „Ernstfall“ interessanter sind, aber bei einigen Veranstaltern, scheitert es schon am Service zuvor.
                            Hier lief bis jetzt eben alles glatt, trotz Unwettern im Ausland, war es kein Problem mit FTI Kontakt aufzunehmen.
                            Naja wir fliegen in zwei Wochen, ich werde dann berichten.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Haunstetter 2H Offline
                              Haunstetter 2H Offline
                              Haunstetter 2
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #634

                              Ich möchte niemanden die urlaubsfreude vermiesen, im Gegenteil, würde mich sehr freuen wenn alles glatt läuft. 😉😎

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Birgit868B Offline
                                Birgit868B Offline
                                Birgit868
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #635

                                Hallo, ich habe eine Reise bei XFTI gebucht. Weiß jemand, wie es mit dem Transfer zum Hotel ausschaut? Muß ich nach XFTI Ausschau halten oder nach FTI ? Wie schaut es generell aus...muß ich selber den Bus mir suchen oder stehen Leute der Reisegesellschaft am Ausgang und weisen mich zum Bus? Danke für eure Hilfe !

                                KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • witweW Offline
                                  witweW Offline
                                  witwe
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #636

                                  Wir hatten dieses jahr auch über XFTI gebucht.
                                  Und in den erhaltenen Reiseunterlagen stand drin, wer für den Transfer zuständig ist.

                                  Bei uns war es MPT (Meeting Point Turkey)
                                  (Falls deine Reise in die Türkei geht, denke ich das es auch so ist ^^)
                                  dieses steht dann auch an den Schaltern, dort bekommt man dann die Nummer des Transferbusses zugewiesen

                                  lieb grüss

                                  Afugrnud enier Stidue an der elingshcen Cmabrdige Unvirestiät ist es eagl, in wlehcer Rienhnelfoge die Bcuhtsbaen in eniem Wrot sethen,das enizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und lzete Bcuhtsbae am rcihgiten Paltz snid.

                                  Birgit868B 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #637

                                    Es ist auch für Birgit868 Meeting Point, die sind für alle FTI Transferdienstleistungen zuständig.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • witweW witwe

                                      Wir hatten dieses jahr auch über XFTI gebucht.
                                      Und in den erhaltenen Reiseunterlagen stand drin, wer für den Transfer zuständig ist.

                                      Bei uns war es MPT (Meeting Point Turkey)
                                      (Falls deine Reise in die Türkei geht, denke ich das es auch so ist ^^)
                                      dieses steht dann auch an den Schaltern, dort bekommt man dann die Nummer des Transferbusses zugewiesen

                                      lieb grüss

                                      Birgit868B Offline
                                      Birgit868B Offline
                                      Birgit868
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #638

                                      Was für einen Schalter meinst du denn? Wo befindet sich dieser denn?

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • HABERLINGH Offline
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                                        HABERLING
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #639

                                        Wo fliegst du den hin, habe auf die schnelle deinen Post nicht gefunden.

                                        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Birgit868B Offline
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                                          Birgit868
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #640

                                          Antalya

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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