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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • KourionK 1
    KourionK 1
    Kourion
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1601

    @ReinaDoreen
    Zum "indiskutablen" Rail&Fly Ticket: Schildere Alltours dieses Problem und frage nach einem Gutschein in Kostenhöhe des Tickets.

    HM ist nicht für diesen Fall zuständig (siehe auch mein Posting direkt über deinem letzten unten auf der Vorseite).

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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    • HolginhoH Offline
      HolginhoH Offline
      Holginho
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1602

      Auf's naheliegende bin ich natürlich nicht zuerst gekommen - das Alter 😉

      Auch in dem Fall (@Kourion hat es ja bereits erwähnt) ist nicht die HM zuständig, sondern einzigst Alltours.

      Bahntickets (bzw. die Zusage zu selbigen) habt ihr also anscheinend bekommen?

      OT-Frage:
      Auf welchem Bahnhof habt ihr denn eine solch lange Wartezeit? Ich lege die Strecke Frankfurt-Berlin immer wieder mal (ggfs. auch mit dem Zug) zurück, aber eine solche Wartezeit hatte ich noch nie. Habt ihr die Verbindung schon auf Richtigkeit geprüft und/oder mal nach Alternativ-Verbindungen geguckt?

      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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      • Alfred_TetzlaffA Offline
        Alfred_TetzlaffA Offline
        Alfred_Tetzlaff
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1603

        Die Wartezeit ist normal, wenn man z.B. spätabends ankommt und kein Zug mehr fährt.

        2015, Porto Angeli, Rhodos
        2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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        • HolginhoH Offline
          HolginhoH Offline
          Holginho
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1604

          ReinaDoreen,
          wäre ein Mietwagen eine Alternative für euch? Habt ihr in der Richtung mal mit Alltours gesprochen?

          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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          • ReinaDoreenR Offline
            ReinaDoreenR Offline
            ReinaDoreen
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1605

            ich hab mich gerade noch mal belesen und werde nun die Mehrkosten alltours in Rechnung stellen.
            Als Pauschalurlauber habe ich Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten.
            www.finanztip.de/recht/reiserecht/konkurs-fluggesellschaft.htmhttp://

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            • HolginhoH Offline
              HolginhoH Offline
              Holginho
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1606

              Welche Mehrkosten?

              “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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              • ReinaDoreenR Offline
                ReinaDoreenR Offline
                ReinaDoreen
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1607

                na ganz einfach. Bis Berlin sind es für mich 242 km bis Frankfurt 402 km. Dafür muss ich also mehr Benzin ausgeben.
                Diese Differenz stelle ich in Rechnung, denn ich bin nicht verpflichtet die Bahn  zu nehmen und dann noch eine Fahrt von fast 12 Stunden zu akzeptieren.
                Weiterhin benötige ich eine Übernachtung Hotel, da die Flugzeit relativ ungünstig ist.
                Reni

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                • KourionK 1
                  KourionK 1
                  Kourion
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1608

                  @ReinaDoreen

                  Darf ich dich mal fragen, warum du dieser Alternative zugestimmt, diesen Vertrag
                  abgeschlossen hast, wenn alles so ungünstig ist ?  😱   :?

                  Du hättest kostenfrei stornieren oder umbuchen können...

                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                  • HolginhoH Offline
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                    Holginho
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1609

                    ...zumal Du bei Selbstfahrt nicht zwangsläufig ein Anrecht auf Erstattung von Übernachtungskosten hast!

                    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                    • ReinaDoreenR Offline
                      ReinaDoreenR Offline
                      ReinaDoreen
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1610

                      Ich möchte aber nicht stornieren und ich muss das auch nicht tun. Der Veranstalter hat dafür  Sorge zu tragen, das ich meine gebuchte Leistung erhalte und das ohne Mehraufwand.
                      Leider ist kein Flug an diesem Tag mehr zu bekommen, auf einem Flughafen, der sich in ähnlicher Entfernung befindet.
                      Und es ist uns aus beruflichen Gründen nicht möglich den Zeitpunkt zu verschieben, da auch 1 Tag früher oder später nichts frei ist. Dazu kommt, das wir an die Ferien gebunden sind und auch noch 4 Flüge brauchen.
                      Schon wegen unserer Kinder, die sich schon auf den Urlaub freuen, wollen wir nicht stornieren. Und wenn die Rechtlage so ist, wie sie nun mal ist, gibt es auch keinen Grund dazu.
                      Fakt ist, ich muss die Rechtlage kennen, denn sonst werde ich über den Tisch gezogen.
                      Reni

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HolginhoH Offline
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                        Holginho
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1611

                        Nein ,natürlich mußt Du nicht stornieren...

                        ...dann allerdings akzeptieren, daß andersherum der RV die Reise nicht wie ursprünglich gebucht anbieten kann und er grundsätzlich andere Flugzeiten/Flughäfen anbieten kann und ein Ausgleich mit Erstattung der (differenten!) Fahrtkosten oder entsprechenden Zugtickets rechtlich abgegolten ist. Zu einer darüberhinaus gehenden Erstattung (Hotelkosten oder gar Schadenersatz) ist er nicht verpflichtet. Vielleicht ist auf (höflichem!) Wege etwas über Kulanz machbar - je nachdem wie ihr bisher in dieser Frage aufgetreten seid, ist hier aber bereits jegliches Porzellan zerschlagen!

                        Meinungen(!) zur Rechtslage hast Du nun erhalten, es steht Dir natürlich frei, zusätzlich bei einem (Fach)Anwalt (für Reiserecht) nachzufragen! Ich wage die Prognose, daß sich in diesem Fall nichts ändern wird!

                        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                        • ReinaDoreenR Offline
                          ReinaDoreenR Offline
                          ReinaDoreen
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1612

                          ich möchte mich da nicht mit dir streiten, aber es ist eindeutig festgelegt, das der Mehraufwand vom Veranstalter zu tragen ist.
                          Zug zum Flug ist bei einer Pauschalreise mittlerweile immer mit dabei und hat nicht mit Abgeltung im Voraus zu tun.
                          Grundsätzlich andere Flugzeiten und Flughäfen kann ein Veranstalter schon mal gar nicht anbieten. Dem ist rechtlich schon oft ein Riegel vorgeschoben worden. Der Tourist muss sich allerdings wehren. Und es gibt wahrscheinlich sehr viele, die dann denken ich muss das so akzepieren, oder einfach den Weg der Klage fürchten oder gar nicht wissen, welche Rechte sie wirklich haben. Auf solche Leute warten die Veranstalter nur.
                          Hier in meinem Fall ist es eine Insolvenz der Fluggesellschaft und auch da ist die Rechtlage eindeutig festgelegt.
                          Da ich eine Rechtschutz besitze, werde ich diese auch einsetzen, falls es nötig wird.
                          reni

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • ReinaDoreenR Offline
                            ReinaDoreenR Offline
                            ReinaDoreen
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1613

                            Ich hab noch mal eine Seite gefunden, wo man nachlesen kann welche Rechte man als Pauschaltourist  hat.
                            www.spiegel.de/reise/aktuell/reiserecht-wenn-die-airline-pleite-geht-a-270025.html

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • LexilexiL Offline
                              LexilexiL Offline
                              Lexilexi
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1614

                              @reni
                              woher weißt du, dass es im näheren umkreis keine flüge mehr gibt?
                              hat man dir das mitgeteilt, oder hast du selbst recherchiert?
                              wenn ersteres der fall ist, dann würde ich an deiner stelle schauen, ob es im umkreis an dem tag noch flüge gibt und dem veranstalter den vorschlag machen, auf diese flüge umgebucht zu werden.

                              Das "F" in Montag steht für Freude.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • HolginhoH Offline
                                HolginhoH Offline
                                Holginho
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1615

                                Reni, stop, jetzt wird es "vogelwild"!
                                Flugzeiten, Flugrouten sind im Rahmen von Pauschalreisen nach aktuellem Geschäfts- und Rechtsstand voraussichtlich und dürfen rechtlich abgesichert seitens des RV jederzeit und auch kurzfristig geändert werden.
                                Im Falle anderer Flughäfen hast Du ein kostenloses Stornorecht - oder eben auf Erstattung von Mehrkosten. In Deinem Fall beschränken sich diese auf eventuelle Zugtickets oder aber die differenten(!) Fahrtkosten.
                                Eine zusätzliche Erstattung von z.B. Übernachtungskosten wäre einer Kulanz zuzuschreiben, ein rechtlich untermauerter Anspruch darauf besteht nicht.
                                Was hat "Zug zum Flug" mit Deiner Sache zu tun? Richtig, dies wäre (tatsächlich?) Bestandteil eurer ursprünglich gebuchten Reise gewesen - bei der Änderung der Reise steht euch wieder nur ein kostenloser Transport zu und dies entweder in Form von Bereitstellung entsprechender Zugtickets oder Übernahme der differenten Fahrtkosten (s.o.).
                                Wenn Du hier eine RSV hast, ist das sicher "praktisch" für Dich - Du solltest aber nicht "blind" auf sie vertrauen, sondern vor Beschreitung eines eventuellen Rechtswegs dringendst vorher anfragen, ob sie Den Vorhaben auch unterstützt - dazu ist sie nämlich mitnichten verpflichet!

                                “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • ReinaDoreenR Offline
                                  ReinaDoreenR Offline
                                  ReinaDoreen
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1616

                                  unser Reisebüro hat sofort in meinem Beisein den Veranstalter angerufen und wir haben dann gemeinsam geprüft ob außer Frankfurt ein anderer Flug an einem uns nähreren Flughafen möglich ist. Leider ist wirklich alles ausgebucht.
                                  Mir geht es um meinen Mehraufwand. Da ist die Differenz der Kosen die ich habe um nach Frankfurt zu fahren. Das Hotel, welches ich buchen muss, da die Flugzeit so ungünstig liegt um nachts noch zurückzufahren.
                                  Der Zug ist keine Alternative, da ich zurück 12 Stunden brauche.
                                  Das muss ich nicht akzeptieren.
                                  Und von sich aus hat der Veranstalter mit keiner Silbe erwähnt, das es mein gutes Recht ist, die Mehrkosten erstattet zu bekommen. Würde ich als Veranstalter ja auch nicht tun und auf die Naivität des Urlaubers hoffen
                                  Und die neueste Rechtssprechung weißt darauf hin, das Flugzeiten nicht so einfach geändert und hin und her geschoben werden können.
                                  reni

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • KourionK 1
                                    KourionK 1
                                    Kourion
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1617

                                    @ReinaDoreen
                                    "Und die neueste Rechtssprechung weißt darauf hin, das Flugzeiten nicht so einfach geändert und hin und her geschoben werden können."


                                    Du bringst aber nun nicht das Urteil von Celle als Beispiel, nicht wahr ?  :?
                                    Oder welche "neueste Rechtsprechung" / ev. gar ein neues Gesetz (?) ist dir bekannt ?

                                    Das wäre dann wirklich mal eine interessante Neuigkeit.

                                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • HolginhoH Offline
                                      HolginhoH Offline
                                      Holginho
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1618

                                      Öhm, welche (allgemeingültige!) Rechtssprechung sollte das sein welche darauf hinweißt, das Flugzeiten nicht so einfach geändert und hin und her geschoben werden können?
                                      Du meinst nicht zufällig dieses hier

                                      http://www.spiegel.de/reise/aktuell/tui-urteil-abflugzeiten-sind-fuer-reiseveranstalter-verbindlich-a-882902.html

                                      oder?
                                      Dann solltest Du wissen, das dies noch keine allgemeingültige Verbindlichkeit besitzt und die TUI (und andere) bereits Rechtsmittel dagegen eingelegt haben. Bis zur endgültigen Klärung bleibt alles beim alten!

                                      Und nochmal:
                                      Ja, Du hast ein Recht auf Erstattung von Mehrkosten - nur sind diese definiert und bestehen einzigst in den bereits mehrfach beschriebenen Punkten. Eine Hotelübernachtung ist übrigens eine situationsbedingte persönliche und individuelle Angelegenheit zur Annehmlichkeit und muß nicht(!) zwangsläufig(!) erstattet werden.

                                      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • KourionK 1
                                        KourionK 1
                                        Kourion
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1619

                                        Versteh soundso die Sache mit der Hotelübernachtung nicht, die bei einer ev. Rückfahrt mit dem Zug nicht zur Sprache kommt...
                                        ... bei einer Rückfahrt mit dem eigenen PKW aber verlangt wird.  :?

                                        Aber OK... das hat nichts mit der Rechtslage zu tun, beinhaltet für mich allerdings eine "seltsame" Logik.

                                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                          #1620

                                          Eine Erstattung von Hotelkosten wäre bei der Option "Zug" sogar deutlich wahrscheinlicher. Wenn nämlich z.B. die bereits beschriebene Situation eintritt, daß z.B. aufgrund fehlender nächtlicher Verbindungen/Anschlußmöglichkeiten ein längerer Aufenthalt erzwungen ist...

                                          ...und gleichzeitig glaubhaft versichert wird, daß eine Fahrt per eigenem PKW oder Mietwagen nicht möglich ist!

                                          Wieder einmal ein typischer Fall von "Ich weiß alles besser - uuups, voll auf die Schnauze gefallen!"

                                          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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