Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Umbuchung auf anderen Flughafen
  6. Umbuchung auf anderen Flughafen

Umbuchung auf anderen Flughafen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
165 Beiträge 48 Kommentatoren 71.7k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • hheinzeH Offline
    hheinzeH Offline
    hheinze
    schrieb am zuletzt editiert von
    #61

    Danke für die schnelle Antwort Malini.
    Werden jetzt einen alternativen Vorschlag machen, und zwar den Abflugtag zu ändern aber wieder ab Hamburg zu fliegen.
    Mal sehen was passiert? Reiseveranstalter ist Sonnenklar über Bigxtra.
    Wenn Sie nicht darauf eingehen werden wir stornieren.

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • fraenniF Offline
      fraenniF Offline
      fraenni
      schrieb am zuletzt editiert von
      #62

      Wobei Sonnenklar nur der Vermittler und Bigxtra der RV ist ❗

      "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
        #63

        Falls es Flüge am fraglichen Tag ab HAM gibt stehen die Chancen eures Vorschlags sicher nicht schlecht ...
        Allerdings möchte ich daran erinnern, dass XTUI neulich einen Anspruch auf kostenlosen Rücktritt verneint hat. Zwar war das eine zeitliche Verschiebung und kein anderer Airport, aber verlassen würde ich mich nicht. Ggf. muss man das dann erstreiten, bekanntlich keine besonders empfehlenswerte Variante ...

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • hheinzeH Offline
          hheinzeH Offline
          hheinze
          schrieb am zuletzt editiert von
          #64

          Habe jetzt gelesen "Der Reiseveranstalter hat die Pflicht den Flug auf eigene Kosten zu organisieren".
          Denn ich habe bigxtrag geschrieben, dass es mehrere Fluggesellschaften gibt, die ab Hamburg fliegen.
          Aber jetzt heißt es, erstmal abwarten😴😩

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
            #65

            Schon, aber gewisse Abweichungen darf es schon geben. Es kommt letztlich darauf an, welche Kontingente BigXtra ab HAM noch hat, quasi "um jeden Preis" müssen sie dich halt auch nicht wunschgemäß befördern. Immerhin hat BigXtra mit der Niki-Insolvenz nix am Hut ...

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • hheinzeH Offline
              hheinzeH Offline
              hheinze
              schrieb am zuletzt editiert von
              #66

              Hallo, ich bin es nochmal. Wollte euch mitteilen, wie es bei uns ausgegangen ist.
              Jetzt fliegen wir am 6.3./3 Wochen von Hamburg-Lissabon-Malaga u. zurück. In Lissabon haben wir 1 Std. Aufenthalt.
              Wir wollten natürlich unseren Urlaub machen, deswegen haben wir uns entschieden, dass Angebot anzunehmen.
              Allerdings sollten wir noch 35,-- € p.Person für die Flugänderung zahlen, was wir abgelehnt haben. Aus Kulanzgründen brauchten wir
              nur 35,-- € zusammen zahlen.
              Um uns nicht mehr aufzuregen (bestimmt 10 Mails geschr.) haben wir die 35,-- € für 2 Pers. gezahlt.
              Heute haben wir die Reiseunterlagen erhalten und freuen uns jetzt auf unseren Urlaub.

              miniellertM 1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • hheinzeH hheinze

                Hallo, ich bin es nochmal. Wollte euch mitteilen, wie es bei uns ausgegangen ist.
                Jetzt fliegen wir am 6.3./3 Wochen von Hamburg-Lissabon-Malaga u. zurück. In Lissabon haben wir 1 Std. Aufenthalt.
                Wir wollten natürlich unseren Urlaub machen, deswegen haben wir uns entschieden, dass Angebot anzunehmen.
                Allerdings sollten wir noch 35,-- € p.Person für die Flugänderung zahlen, was wir abgelehnt haben. Aus Kulanzgründen brauchten wir
                nur 35,-- € zusammen zahlen.
                Um uns nicht mehr aufzuregen (bestimmt 10 Mails geschr.) haben wir die 35,-- € für 2 Pers. gezahlt.
                Heute haben wir die Reiseunterlagen erhalten und freuen uns jetzt auf unseren Urlaub.

                miniellertM Offline
                miniellertM Offline
                miniellert
                schrieb am zuletzt editiert von
                #67

                Ich habe soeben auch ein BigXtra schreiben erhalten, Umbuchung ab Dresden statt Berlin.
                Mir nutzen die Zuggutscheine nichts, ich habe an dem Tag keinen Urlaub und kann die Reise nur antreten wenn ich mit dem Auto Abends losfahre - Zug geht keiner mehr zu der Zeit.
                Muss mir der Veranstalter die Kosten ersetzen fürs Parken und Kilometergeld ?

                Ellert

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • andi2601A Offline
                  andi2601A Offline
                  andi2601
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #68

                  Der Veranstalter muss dir kosten ersetzen die dich zu den anderen Flughafen bringen. Das macht er in dem er dir zugticket bezahlt.
                  Eine Flughafen Änderung stellt ein Mangel an der Reise Far, und du kannst kostenlos stornieren.

                  Ich füge dir mal ein Link ein lies mal quer drüber.

                  http://www.flugrechte.eu/index.php?qa=3955&qa_1=flughafenänderung-und-flugzeitänderung

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #69

                    Ein Anspruch auf Kilometergeld oder die Erstattung von Parkkosten besteht nicht.
                    Die Änderung ist kein Mangel sondern schlichterdings die Unterbreitung eines neuen Angebots. Dies kann angenommen oder abgelehnt werden. Ggf. sind bereits geleistete Zahlungen zurückzugeben.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • miniellertM Offline
                      miniellertM Offline
                      miniellert
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #70

                      Genau das ist das nächste, er leht auch kostenfreies Storno ab

                      Ellert

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                        #71

                        Gemäß § 651c BGB:
                        (1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.
                        Die Reise ist demnach durch die Änderung der zugesicherten Flughäfen mangelhaft und der Vertrag kann vom Reisenden einseitig gekündigt werden. Er behält den Anspruch auf die Erstattung des Erlangten.
                        Streng genommen ist es noch nicht einmal mehr dieselbe Reise, denn ich habe ja nicht beispielsweise Deutschland - Italien gebucht sondern TXL - MXP. Damit wäre die "Änderung" gleichzusetzen mit dem Angebot einer vollkommen anderen Reise, zu welchem der Reiseteilnehmer erst seine Zustimmung erteilen muss. Verweigert er die so ist die gegenseitige Übereinkunft aufgehoben und sind geleistete Zahlungen umgehend zu erstatten.
                        @miniellert
                        Aus deiner Schilderung schließe ich, dass die Mängelrüge und gleichzeitig die Aufforderung zur Nachbesserung bereits erfolgt ist. Demnach formuliere eine schlichte Kündigung mit der Begründung, dass die Reise von einem anderen als dem gebuchten Flughafen weder zumutbar für euch ist, noch den vertraglichen Zusicherungen entspricht. Zeitigt das keine Wirkung wirst du dich wohl streiten müssen.
                        Ist Übrigens nicht das erste Mal, dass ich von solchen Übergriffen aus dem Hause BigXtra lese ... 😕

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #72

                          Mal so ganz generell als Info, da scheinbar recht häufig Veranstalter nicht nur die Reisezeiten sondern auch die Abreiseorte ändern:
                          Während bei den Reisezeiten ein gewisser Spielraum verbleibt sind die Abreise- und Ankunftsflughäfen nicht fakultativ.
                          Entsprechend stellt eine solche "Änderung" ein neues Vertragsangebot dar, der Kunde hat die Option es abzulehnen mit obligatorischem Anspruch auf die Erstattung des Erlangten.
                          Sofern der Reisende sich zur Annahme entscheidet, kann er im Hinblick auf seinen geschlossenen Vertrag trotzdem ggf. eine Reisepreisminderung geltend machen, um nicht allein auf den zusätzlichen Kosten sitzen zu bleiben.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • miniellertM Offline
                            miniellertM Offline
                            miniellert
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #73

                            Tja, ich sehe das auch so, die eher nicht.

                            Witzig dass sie versuchen mit "umbuchen auf eigenen Wunsch" oder einem Formular dass man damit einverstanden sei die Kunden dazu zu bringen es anzunehmen ohne dann Ansprüche zu haben.
                            Mal schauen wie weit ich komme wenn ich es nicht unterschreibe

                            Ellert

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • PueLoP Offline
                              PueLoP Offline
                              PueLo
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #74

                              Guten Morgen,

                              ich hab zu der Thematik leider auch eine Frage.
                              Ich hab schon einiges hier gelesen, aber bei den meisten Fällen der Umbuchungen handelte es sich ja scheinbar um Pauschalreisen und da muss man ja doch etwas mehr hinnehmen. Wie sieht das denn bei Umbuchungen von Linienflügen aus?
                              Wir haben vor 2 Tagen eine Mail von Easyjet bekommen, mit der Info das sich unser Rückflug (in 2 Wochen) im Rahmen der Flugplanumstellung nun von Schönefeld auf Tegel geändert hat.
                              Das heißt wir fliegen Hin Schönefeld- Paris und zurück Paris - Tegel. Ist zwar nervig, aber erstmal nicht dramatisch. Allerdings haben wir nach Berlin ca. 200km Anreise so das wir einen Stellplatz mit Shuttleservice bei Schönefeld gebucht haben. Nun verkehrt der Shuttlebus aber nur vom Schönefelder Flughafen, wo wir dann ja von Tegel erstmal hinkommen müssten.
                              Besteht die Möglichkeit das wir zumindest die Mehrkosten für die Fahrt von Tegel nach Schönefeld erstattet bekommen?
                              Vielen Dank im Voraus.
                              PueLo

                              Urlaub 2016 ✈ März: Dubai ✈ April: London ✈ Mai: Helsinki&Tallinn ✈ Juni: Barcelona+Kreuzfahrt ✈ Juli: Mallorca&Prag ✈ August: Mallorca ✈ September: Andalusien

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #75

                                Ja, sofern die Kosten "angemessen" sind (also bucht keinen Flug von SFX nach TXL, eine Suite im Adlon oder ne Strechlimousine ... 😉)
                                Belege übermitteln und um Erstattung bitten.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • lausitzerbubL Offline
                                  lausitzerbubL Offline
                                  lausitzerbub
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #76

                                  Guten Tag.wir als Familie haben Ende Oktober 2018 eine Reise nach Side unternommen,Pauschalreise.2 Tage vor Antritt hat sich unser rückflughafen anstatt Leipzig nach Berlin Tegel verschoben.Es gingen auch keine Direktflüge hin/zurück über Berlin da alles voll war.nun hat check24 reisen gesagt wir sollen alle Extrakosten aufbewahren.wir konnten unseren Shuttle in Leipzig stornieren und mußten uns hin fahren lassen,Hotel buchen,früh mit Taxi uns hin bringen lassen und zurück aus Berlin abholen lassen.diese ganzen extrakosten haben wir per Beleg bei check24 und bei 5vorflug eingereicht.sogar check24Reisen meinte,man lege seine HAND ins Feuer das diese Kosten zurück erstattet werden.jetz nach 12 Wochen schreibt 5vorflug das man es bedauere aber es wird nix bezahlt.das kann ja wohl so nicht sein,wir hatten kein zugzumflug und selbst dann hätten wir einen Tag vorher los gemußt und am Flughafen schlafen müssen weil eine Anreise von 4 Stunden erst 1 Stunde vor Abflug da gewesen wären,das hätte uns auch nix gebracht,man hat uns angeboten das wir nach Ankunft mit einem Zug von Berlin nach Leipzig fahren um unseren PKW dort abzuholen,das wäre auch mit viel Aufwand gewesen.ich finde es nur eine schweinerei das man vorher sagt alles aufzuheben an Quittungen und Monate später wird daraus nix,dabei wollte man die Kosten über die Airline abwickeln.habe ich jetz noch irgendwie Chancen die gut 300€ zu bekommen?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #77

                                    Du kannst die BfJ Schlichtungsstelle für Verbraucherstreitbeilegung anrufen, soweit erkennbar sind alle Voraussetzungen zu deren Einschaltung erfüllt.
                                    Klick!

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    lausitzerbubL 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV vonschmeling

                                      Du kannst die BfJ Schlichtungsstelle für Verbraucherstreitbeilegung anrufen, soweit erkennbar sind alle Voraussetzungen zu deren Einschaltung erfüllt.
                                      Klick!

                                      lausitzerbubL Offline
                                      lausitzerbubL Offline
                                      lausitzerbub
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #78

                                      @vonschmeling sagte:

                                      Du kannst die BfJ Schlichtungsstelle für Verbraucherstreitbeilegung anrufen, soweit erkennbar sind alle Voraussetzungen zu deren Einschaltung erfüllt.
                                      Klick!

                                      Ok danke erstmal.was genau ist das?auf der Seite verstehe ich nur Bahnhof.mfg.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • vonschmelingV Offline
                                        vonschmelingV Offline
                                        vonschmeling
                                        Moderator
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #79

                                        Das ist eine Einrichtung des BfJ, die sich um die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Leistungserbringern bemüht.
                                        Ruf doch einfach mal an, man wird dir sicherlich erläutern können, ob du Unterstützung erwarten kannst oder nicht.
                                        Der Dienst ist kostenlos, obwohl da hochqualifizierte Mitarbeiter für dein Anliegen arbeiten.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

                                        miniellertM 1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • vonschmelingV vonschmeling

                                          Das ist eine Einrichtung des BfJ, die sich um die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Leistungserbringern bemüht.
                                          Ruf doch einfach mal an, man wird dir sicherlich erläutern können, ob du Unterstützung erwarten kannst oder nicht.
                                          Der Dienst ist kostenlos, obwohl da hochqualifizierte Mitarbeiter für dein Anliegen arbeiten.

                                          miniellertM Offline
                                          miniellertM Offline
                                          miniellert
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #80

                                          Wir haben mit den Schlichtungsstellen auch Erfahrung, leider hat sich fti und Jahn nicht am Verfahren beteiligt denn wir hatten das Thema ja auch, bei einem anderen Fall hatten wir Glück und bekamen es wieder.
                                          Was ich nicht verstehe ist wie Eure Reisebüro Euch quasi zusagt die Kosten würden erstettet, ggf kann man gegen die etwas machen ? 300.- sind ja viel Geld, da würde ich schon andenken einen Anwalt einzuschalten

                                          Ellert

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 3
                                          • 4
                                          • 5
                                          • 6
                                          • 7
                                          • 8
                                          • 9
                                          • 4 von 9
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag