Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
-
-
19:40 bedeutet 23:40 in AYT, je nach Lage wären Semmels etwa gegen 2:30 Uhr - das ist nicht plüschig, aber besser als 5:00 Uhr!
Zu dieser Stunde kann man 2:35h m.E. durchaus als "erheblich" betrachten, und ich bin guten Mutes, dass 50% eines anteiligen Tagessatzes eine realistische Forderung wäre.Dessen ungeachtet dauert der Transfer nach Anlanya tatwahrhaftig keine 3h und die Semmelrechnung ist etwas pessimistisch.

Die Frist von 3 Jahren zur Geltendmachung von Forderungen gem. VO(EG)261/04 wurde hier schon mehrfach erwähnt, ebenfalls auch bereits der Link zum Beschwerdeformular auf der CONDOR Seite beigetragen.
-
Sorry, aber zwischen 19:40 und 22:15 sind 2 Stunden 35 Minuten. Bei Semmel's Rechnung ist das dann immer noch Ankunft im Hotel um 3:55.
Und selbst wenn jemand eine Ankunft um 2:30 willentlich akzeptiert, dann ist das eine akzeptierte gestoerte Nachtruhe. Da spielen 2,5 Stunden mehr, zumindest fuer mich, auch keine Rolle mehr.
Aber ok, die 30 bis 80 Euro Entschaedigung kann man natuerlich durch alle Instanzen eintreiben.
-
@mkfpa
Ob das für dich eine Rolle spielt, spielt ungefähr keine Rolle.
Semmels brauchen das auch nicht "durch alle Instanzen" durchzusetzen, es genügt die höfliche Anfrage beim Veranstalter nach der - üblichen - Minderung um 50% eines Tagessatzes der Reise. -
Guten Morgen Zusammen,
hätte da mal eine Frage, vielleicht hat ja jemand eine Antwort parat..
Ich habe via ab-in-den-Urlaub mit Öger eine Reise an die türkische Ägäis gebucht.
Los geht's am 30.08. von Frankfurt nach Dalaman mit Condor.Bei der Buchung war Flug DE6474 (Start um 05:30) angegeben.
Soeben erhalte ich die Reiseunterlagen und soll mit eben diesem Flug nun "erst" um 14:45 starten.
Laut der Internetseite der Condor hat sich die Flugzeit tatsächlich um über 9 Stunden nach hinten verlagert.Allerdings habe ich noch einen anderen Flug gefunden: Mit Sunexpress am gleichen Tag Non-Stop um 05:40.
Wie gehe ich jetzt am Besten vor?
Bei Öger auf Umbuchung drängen?Dankeschön & Grüße aus Mainz
-
Ich habe Dir doch schon eine Antwort gegeben!? :?
-
xxxDU47057xxx:
Ich habe Dir doch schon eine Antwort gegeben!? :?Hab's gelesen.. aber vielleicht hat ja jemand noch eine andere Meinung dazu?

-
Überflüssiges Zitat entfernt!
@Mam62:
Welche Fälle sind das denn?
Ich habe im Zuge des BGH-Urteils bisher nur mitbekommen, dass RV die Flugzeiten nur dann abweichen lassen dürfen, wenn es aufgrund von Streiks, Wetter oder kriegerischen Handlungen nicht ändern lässt. -
Tja, da solltest Du Deine Informationen dringend auffrischen. Und Dir dann Gedanken machen, ob der Verbraucherschutz wirklich die Verbraucher schützt.
Denn wenn der Reiseveranstalter keinen Einfluss auf die Flugzeiten hat, können sich diese ändern. Also eben wenn die Airline den Flug verschiebt oder storniert, oder wenn sich bei sehr frühen Buchungen die Slots der Flughäfen verschieben...
Lies einfach mal ein paar Seiten hier im Thread zurück, da gibts bereits genug Fälle.
-
Überflüssiges Zitat entfernt!@Mam62:
Ich habe mich vorher nicht mit dem Thema befasst, weil ich einer der wenigen Glücklichen bin, der nie irgendwelche gravierenden Änderungen hinnehmen musste.
Wie du meinem Ausgangspost entnehmen kannst, habe ich heute meine Unterlagen erhalten und mich somit auch erst in den vergangen Stunden kurz in die Materie eingelesen.
Da war deine Info bisdato noch nicht enthalten.Und in einem 236 Seiten-Thread auf vorausgegangene Infos zu verweisen ist auch ziemlich.. naja.. amüsant.
Ich danke dir jedenfalls trotzdem für die Info, werde mich nun aber dennoch mal an Öger wenden und nach einer Umbuchung fragen.
-
@pattymainz
Offenbar hat nach deinen Recherchen die Fluggesellschaft die Startzeit nach hinten verlegt. Das - zumal rechtzeitig vor Antritt der Reise - berechtigt den Veranstalter zur Änderung.Es bleibt dir allerdings unbenommen, bei Öger mit dem Wunsch vorzusprechen, dich auf den XQ Flug zu buchen. Möglicherweise machen die das sogar gerne, sofern sie noch Kapazitäten haben (Öger wohlgemerkt, nicht XQ!)?
Nur argumentiere um Himmels Willen nicht mit einem irgendwie gearteten BGH Urteil - dieses greift im vorliegenden Falle nämlich überhaupt nicht und hat auch nichts mit den von dir angeführten Bedingungen zu tun - sondern schildere schlichterdings deine Vorlieben und betrachte es als das was es tatsächlich ist, nämlich die Bitte um ein Entgegenkommen ... -
Habe ich gemacht, meci für die Infos!
-
Ich hab ja nicht verlangt, den ganzen Thread zu lesen, 10, 20 Seiten dürften schon drin sein, die User von denen Du Hilfe erwartest, haben sich ja auch schlau gemacht.
Leider haben viele Medien und auch der Verbraucherverein das Urteil nur sehr verkürzt dargestellt, um es als Sieg zu feiern.
Der wichtige Grund im Urteil des BGH ist eben die Änderung der Flugzeiten etc. durch den beauftragten Leistungserbringer.
Die von Dir genannten Fälle höherer Gewalt sind eher wichtig, wenn der Flug auf den Tickets verspätet ankommt und Du eine Entschädigung nach der EU-Verordnung haben möchtest, also zwei verschiedene Paar Schuhe. -
Wenn Du es gemacht hast ( ich gehe mal davon aus, dass Du den Anruf bei Öger meinst), dann wäre es nett zu erfahren, welches Ergebnis das Telefonat gebracht hat.
-
Befinde mich noch auf der Arbeit - daher habe ich es erstmal mit einer Email probiert.
Falls ich darauf in absehbarer Zeit keine Antwort bekommen, nehme ich daheim noch mal den Hörer in die Hand.Mit dem Ergebnis melde ich mich dann natürlich!

-
Hier die Antwort von Öger:
"wir beziehen uns auf Ihre u. g. E-Mail und bedauern sehr, dass Sie mit ihren Flugdaten nicht zufrieden sind und es zu dieser Missstimmung kam. Wir möchten uns für die Änderung entschuldigen und verstehen den persönlichen Unmut. In diesem Fall handelt es sich um eine Zeitenänderung seitens der Fluggesellschaft.
Wir nehmen wie folgt Stellung.Ihre Urlaubsreise wird mit Charterflügen durchgeführt. Bei diesen kann es jederzeit zu Änderungen kommen, die Vergabe der Start- und Landezeiten erfolgt kurzfristig in Koordination mit dem gesamten europäischen Flugverkehrsnetz. Der Flugverkehr hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Inzwischen gibt es an einigen Flughäfen zu bestimmten Zeiten keine zusätzliche Start- und Landeerlaubnis mehr.
Schon in unseren Katalogen weisen wir darauf hin, dass Urlaubsflüge auch zu ungünstigsten Zeiten erfolgen können. An- und Abreisetag gelten als Reisetage, es liegt nicht in unserer Gewalt, die Flugzeiten zu bestimmen. Flugpläne, Routen und Flugzeiten werden auch kurzfristig geändert. Dies entzieht sich unserem Einfluss. Vertragsbestandteil sind An- und Abreisetag, nicht jedoch die Uhrzeit der Beförderung.
Selbstverständlich möchten wir nicht verkennen, dass die Flugzeiten, wie bereits zu Beginn unserer Mail erwähnt, möglicherweise eine Unannehmlichkeit darstellt. Einen Reisemangel begründet der Sachverhalt jedoch nicht.
Leider können wir Ihnen zu den gebuchten Daten und Konditionen keine anderen Flüge anbieten. Die Sun Express Germany hat lediglich Plätze auf Hinflug. Somit eine Umbuchung auf diese Airline ausgeschlossen, da beide Airlines nicht miteinander kombiniert werden können.
Abschließend bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen nicht immer die Flugdaten anbieten können, die als optimal angesehen werden und verbleiben mit den besten Wünschen für einen dennoch gelungenen Urlaub." -
Hallo,
Hab meinen Beitrag hier her verschoben

Hoff mir kann jemand helfen ^^Wir haben hier über Neckerman eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht. Die Reise sollte 10 Tage dauern.
Bereits ca 2 Wochen vor Antritt der Reise, erfolgte durch den Reiseveranstalter telefonisch Rücksprache mit uns, dass es beim Rückflug Probleme seitens der Airline gibt und ob wir damiteinverstanden wären, einen Tag später zurückzufliegen. Die Kosten würde der Reiseveranstalter übernehmen.
Wir stimmten zu.Dann am Rückflugtag warteten wir - nach dem check-in procedere- pünktlich am zum Abflug ausgewiesenen Gate.
Als sich das Boarding (Abflug sollte 20:15 sein) immer mehr verspätete wurden die Passagiere informiert, dass der Flug wohlmöglich gestrichen wurde und sie sich für weiter Informationen beim Büro derAirline melden sollten .
Nach langem hin und her am Büro der Airline angekommen hieß es dann, dass der Flug aufgrund eines TECHNISCHEN DEFEKTES gestrichen wurde und erst am darauf folgenden Tag um die selbe Uhrzeitnachgeholt werden würde. Also genmau 24h später.
Dies wäre uns aufgrund Privater Verpflichtungen aber zu spät geworden.
Außerdem machten sich bedenken breit, dass auch dieser Flug wieder nicht stattfinden würde, da ja bereits im Vorfeld vor Reiseantritt eine Verschiebung stattgefunden hat.Darum wurde auf eigene Kosten am frühen Morgen des nächsten Tages ein Rückflug mit einer anderen Airline durchgeführt.Unterkunft für eine Nacht wurde von der Airline bezahlt.
Nun stünden uns doch jeweils 250€ (nach EU-Fluggastverordnung) als Entschädigung zu, oder?! Wir möchten zumindest das Geld für den Rückflug den wir ja selbst gezahlt haben, wieder zurückhaben.Ein Beschwerdeformular mit Antrag auf Entschädigung wurde aber bereits von der Airline mit der Begründung abgelehnt, dass ein Technischer Defekt unter dem Punkt „AußergewöhnlicherUmstand" fällt und die Airline dafür nicht haftbar gemacht werden kann. Außerdem sollten wir uns an den Reiseveranstalter wenden um eine Entschädigung zu erhalten. Von diesem erhielten wir jedochleider keinerlei Unterstützung bzw informationen. Im Gegenteil, unsere Mails bleiben unbeantwortet!
Wie könnten wir nun weiter vorgehen?Haben schon im Internet gesucht und BGH Urteile gefunden, in denen ein Technischer Defekt NICHT als "Außergwöhnlicher Umstand" zu werten ist. Bei der Airline handelt es sich jedoch um eine spanischeAirline. Inwieweit greift hier ein BGH Urteil?
Die Airline verweist auf den Reiseveranstalter um Forderungen geltend zu machen. Inwiefern ist denn der Reiseferanstalter verantwortlich?
Bin über über Hilfestellung sehr dankbar!!!
Grüße!
-
Auch nach Einschätzung des EuGH ist ein technischer Defekt nicht exkulpierend im Sinne eines außergewöhnlichen Ereignisses, sofern er eindeutig der Sphäre der Airline zuzuordnen ist.
Ein BGH Urteil braucht eine spanische Airline nicht zu interessieren.Kontrolliere hier mal, ob die Airline Mitglied der SÖP Schlichtungsstelle ist, dann kannst du das SÖP Beschwerdeformular benutzen.
Der Service ist kostenfrei, allerdings nur bei Beschwerden gegen Mitglieder anwendbar.Edit: Der Veranstalter kann ab der fünften und für jede weitere Stunde der Verspätung mit 5% eines anteiligen Tagesreisepreises in Anspruch genommen werden.
Diese Erstattung wird allerdings ggf. mit einer Entschädigung gem. VO(EG)261/04 in Anrechnung gebracht.
