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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1941

    "lt. mündl. Aussage von TUIfly Mitarbeiter wurde mein Flug von 1 A Vista nicht eingebucht"

    Das ist ganz zweifellos eine vertragliche Pflichtverletzung, aus welcher sich Ansprüche ergeben - und zwar an den Veranstalter, wie hier schon mehrfach beigetragen.
    Allerdings würde ich mettigelmädchen durchaus raten einen Anwalt hinzuzuziehen, sofern die Versicherung ihr Plazet dazu gibt.

    Oberflächlich betrachtet wird nur ein Anspruch von 5% des Tagessatzes der Reise über die fünfte Stunde der Verspätung hinaus bestehen, in diesem Fall sehe ich das allerdings nicht als "vereinbarungsgemäße Änderung" (Flugzeit, Operator und Routing nach AGB) an, sondern schlichterdings als nicht erfüllte Pflicht aus dem Reisevertrag.

    Hat der Veranstalter den Flug tatsächlich nicht gebucht (und bezahlt), liegt zunächst keine Berechtigung vor gem. VO(EG)261 bei der Airline zu monieren.
    Grundsätzlich gehe ich aber davon aus, dass mettigelmädchen der Fluggesellschaft ordentliche Reisedokumente für den spezifischen Flug vorgelegt hat, ihre Beförderung aber trotzdem verweigert wurde?
    Dann macht eine Beschwerde bei der Airline durchaus ebenfalls Sinn - das geeignete Formular ist ja mehrfach verlinkt - und verlieren kann man nix!
    Zudem nehme ich an, dass der Veranstalter inzwischen nicht durch Insolvenz aus der Inanspruchnahme ausscheidet?
    (Setze ich jetzt mal voraus ...)

    So einfach aus "ganz gleich welchem Grund" muss man sich auch im Rahmen einer Pauschalreise nicht abspeisen lassen!
    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • MettigelmädchenM Offline
      MettigelmädchenM Offline
      Mettigelmädchen
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1942

      @vonschmeling

      Ich habe alle erforderlichen Unterlagen eingereicht und ein Ticket für den Flug Agadir nach DUS am 19.11.13 um 09:55 Uhr mit TUIfly vorliegen gehabt. Am Abend vorher wurde ich vom Reiseleiter 1 A Vista über meine Transferzeit und über die gebliebene Flugzeit informiert.
      Alle aus meiner Gruppe (Eurotours RV, TUIfly) , egal ob MUN, DUS, Frankfurt, Leipzig konnten den Flug antreten.
      Ja, der TUI-Mitarbeiter hat mir die o.g. Worte gesagt und ich sei nicht auf der Liste angegeben.
      Habe heute das Formular "Fluggastrechte EU-Beschwerdeformular" ausgedruckt.
      Soll ich dieses nach TUIfly ausgefüllt schicken? Kann ich ja mal machen.
      Ausserdem werde ich Eurotours schreiben.

      Denke gerade: - Anwalt einschalten, wenn Rechtsschutzversicherung das O.K. geben solllte und die 150,00 € Selbstbeteiligung investieren.

      Hatte ja heute kostenfreies Telefonat mit einer Anwältin/Anwalt.
      Kam mir aber sehr unsicher vor....

      Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

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      • mkfpaM Offline
        mkfpaM Offline
        mkfpa
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1943

        Laut Frankfurter Tabelle gibt es fuer Verspaetungen 5% des Tagespreises fuer jede Stunde ueber 4 Stunden und weitere 5% fuer das fehlende Essen im Flieger.

        Damit liegst du ungefaehr bei den genannten 50% des Tagespreises, plus die Taxikosten.

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1944

          Jau, schick das Dingen weg - dir wurde trotz ermächtigender Dokumente die Beförderung verweigert, du erwirkst also zumindest eine Positionserklärung.

          Bitte such dir einen Fachanwalt - wobei man bei einer fernmüdnlichen Auskunft immer unverbindlich klingen sollte und das nicht gleichzusetzen ist mit tatsächlicher Unsicherheit.
          In der Profession ist alles solange vage (aka unsicher), bis alle adäquaten Informationen vorliegen. Der Eindruck spricht daher womöglich für Professionalität.
          😉

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • MettigelmädchenM Offline
            MettigelmädchenM Offline
            Mettigelmädchen
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1945

            Merke und habe es mir schon irgendwie gedacht, das es nicht einfach sein wird.
            Jeder Fall ist anders.

            Aber es war in diesem Sinne @mkfpa keine Verspätung...ich konnte den Flug TUIfly nach DUS nicht antreten. Alles am Schalter vorgelegt und keine Aussage erhalten.
            Nachdem ich einen TUI Mitarbeiter angesprochen habe, der in meinem Fall von der Mitarbeiterin am Schalter dazu gerufen worden war, angesprochen hatte, meinte er das der Fehler bei 1 A Vista liege.......

            Dann 6,20 Std. Wartezeit ect. ect.

            Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

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            • MettigelmädchenM Offline
              MettigelmädchenM Offline
              Mettigelmädchen
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1946

              @vonschmeling

              Werde das Formular wegschicken.
              Rufe morgen noch mal meine Versicherung an und werde schauen was sie sagen/meinen.

              Werde euch berichten wie ich nun zum guten Schluß vorgehen werde/werden kann.
              Ob ich einen Anwalt einschalten kann und dies auch werde.

              Mensch..., meine Vorgehensweise ist doch nicht so einfach zu entscheiden...

              Aber noch mal,
              ganz lieben Dank an euch @all
              für eure Postings.

              Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1947

                @mkfpa
                Was soll denn das?? - diese Option war doch schon x-mal erwähnt! :?
                Hingegen wurden in akuten Fall Dokumente vorgelegt, die den Fluggast zweifellos zum Anspruch auf einen Platz im Bomber berechtigen müssten - da so vereinbart und nicht adäquat geändert mit dem/ vom Veranstalter.
                Du bist doch sonst auch ganz wachsam bezüglich vertraglicher Aspekte?

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • mkfpaM Offline
                  mkfpaM Offline
                  mkfpa
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1948

                  Neben der Aussage "Der Flug war nicht eingebucht" gibt es aber auch noch die Aussage "Der Flug wurde von der Agentur nicht Rueckbestaetigt"

                  Und zum Thema Rueckbestaetigung finde ich bei TuiFly dieses:

                  Der Fluggast ist verpflichtet, sich die Flugzeit telefonisch unter der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Telefonnummer im Zeitraum ab 48 Stunden vor dem geplanten Abflug bestätigen zu lassen. Die Unterlassung einer solchen Rückbestätigung berechtigt den ausführenden Luftfrachtführer zur Streichung der Weiterflug- oder Rückflugbuchung.

                  Damit ist fuer mich, falls die Rueckbestaetigung tatsaechlich nicht erfolgte, aus dem Schneider.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • MettigelmädchenM Offline
                    MettigelmädchenM Offline
                    Mettigelmädchen
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1949

                    @mkfpa
                    Ja, ich habe beides geschrieben, Rückbestätigung und eingebucht.
                    Bin mir nicht ganz sicher was der TUI -Mitarbeiter gesagt hat.
                    Was er gesagt hat und das weiss ich ganz bestimmt,

                    ......"es sei nicht die Schuld von TUIfly"...,

                    was das auch immer heißen mag.

                    Sorry @all,
                    aber was es nun wirklich gewesen ist, Rückbestätigung und oder eingebucht kann ich nicht sagen. Habe schon intensiv darüber nachgedacht.....vllt. sind das auch meine Worte 😞
                    und mehr als...."nicht TUI Schuld"...wurde nicht gesagt...mh.
                    Somit steht dies im Raum.

                    Die Rückbestätigung habe ich einen Tag vorher, gegen Abend, durch meinen Reiseleiter von 1 A Vista erhalten, wie alle anderen Rundreiseteilnehmer auch.

                    Es gab auch eine Liste mit Angabe der Namen und Abflugzeiten ect.

                    Bei meiner Rundreise lief allles über die Agentur/Reiseleitung
                    Da brauchte nicht jeder einzelne Rundreiseteilnehmer bei TUI nach zu fragen.

                    Ist das alles kompliziert.
                    Hätte nicht gedacht, euch in so einem Falle mal ansprechen zu müssen. 😞

                    Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1950

                      Nach meiner Lesart ist die Fluggesellschaft zwar aus dem Schneider, allerdings nicht wegen einer "versäumten Rückbestätigung" durch den Fluggast persönlich. Diese Klausel stammt aus grauer Vorzeit, die Gesellschaft ist nicht ermächtigt, den Fluggast zu streichen, wenn der sich nicht meldet - es geht lediglich um die Versicherung der Flugzeit. Versäumt nämlich der Fluggast das Operating, weil es beispielsweise vorverlegt wurde und er das nicht in Erfahrung gebracht hat, ist die Airline exkulpiert - das ist aber ein anderer Sachverhalt.
                      Mettigelmädchen konnte darauf vertrauen, dass mit der Meldung seitens der Agentur alles Notwendige erledigt wurde und sie selbst nicht auch noch tätig werden muss.
                      Einigen muss sie sich aus meiner Sicht mit der Agentur, die ganz offenbar geschlampt hat. Den üblichen Rahmen für Verspätungen (5% Tagessatz ab der 5ten Stunde) halte ich für nicht ausreichend. Das kann mettigelmädchen selbst zu klären versuchen, ich würde ihr allerdings zum Hinzuziehen eines Fachanwalts raten - sofern die Versicherung mitgeht. Letzteres zu klären wäre für mich der erste sinnvolle Schritt bei der Sachlage.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • MettigelmädchenM Offline
                        MettigelmädchenM Offline
                        Mettigelmädchen
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1951

                        @vonschmeling

                        Habe gerade die Zusage von meiner Versicherung erhalten einen RA persönlich zu kontaktieren.
                        Natürlich wurde ich auf meinem Selbsterhalt in Höhe von 150,00 € hingewiesen.
                        Ist zwar viel Gld, aber ich werde diesen Schritt gehen.

                        Zwei RAe, spezialisiert auf Reiserecht, wurden mir empfohlen, jedoch kann ich auch einen Anwalt frei wählen.

                        Werde jetzt mal google in Gang setzen und mir die zwei empfohlenden Kanzleien anschauen.

                        Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1952

                          Du kannst dich bezüglich der Aussichten ja erst einmal beraten lassen. Das kostet weniger als €150 und sollte dir etwas Klarheit verschaffen, wie die Chancen auf ein besseres Resultat fachlich gesehen werden.

                          Weil ich es möglicherweise überlesen habe:
                          Hast du denn beim Veranstalter bereits gerügt und wenn ja mit welchem Ergebnis?
                          Falls nicht würde ich das mal als allererstes tun, und zwar direkt und persönlich und nicht gleich mit anwaltlicher Unterstützung.
                          Auch die Reaktion der Airline würde ich abwarten.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • MettigelmädchenM Offline
                            MettigelmädchenM Offline
                            Mettigelmädchen
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1953

                            So,
                            gerstern ging ein Schreiben an den RV und an die Airline (Formular)
                            per Einschreiben/Rückschein raus.

                            Jetzt heißt es abwarten.

                            Den Termin beim Anwalt habe ich erstmal gekennzelt.

                            Werde mich wieder melden, sobald ich näheres erfahren habe.

                            Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • HawaiiwutzH Offline
                              HawaiiwutzH Offline
                              Hawaiiwutz
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1954

                              Hallo,
                              als jahrelanger stiller Mitleser brauche ich jetzt die Hilfe von euch Fachleuten hier.
                              Mein Partner und ich haben über "Etihad" Flüge von Düsseldorf nach Bangkok gebucht. Der Hinflug am 14.11. von DUS nach Abu Dhabi mit Air Berlin und von dort nach BKK mit Etihad verlief einwandfrei. Der Rückflug war gebucht für den 26.11., 02.30 Uhr. Am 25.11. gegen 17.15 Uhr teilte uns Etihad übers Handy auf Englisch mit, dass die Maschine ausgewechselt werden muss (vermutlich gegen eine kleinere), somit überbucht sei und wir nicht mitfliegen könnten. Alternativ wurden uns ein Flug um 08.40 Uhr mit 7 Stunden Aufenthalt in Abu Dhabi oder die gebuchte Verbindung, nur 24 Stunden später, angeboten. Mehrfache Nachfragen, ob es wirklich nicht möglich sei, den gebuchten Flug wahrzunehmen (unter hinweis auf wahrzunehmende Termine), wurden verneint, so dass wir uns für den 2. angebotenen Flug entschieden haben (und jetzt einen ganzen Tag später zu Hause angekommen sind).
                              Ich kann ja verstehen, dass so etwas passiert, aber mich ärgert unsäglich, dass nicht ein einziges Sorry zu hören war und wir mit den darausfolgenden Problemen (zusätzliche Übernachtung, mehrere Telefonate, Verpflegung für einen weiteren Tag, jede Menge Stress) komplett alleine gelassen wurden. Auf meine Frage, wer für die zusätzlichen Kosten aufkommt, wurden wir mit Floskeln und dem Hinweis, dass wir selbstverständlich versuchen könnten, die Kosten von der Airline zurückzufordern, abgespeist. Kundenservice sieht für mich anders aus!
                              Jetzt frage ich mich, wie ich die entstandenen Kosten zurückbekomme. Rechnungen haben wir gesammelt, die Kosten für die Handytelefonate lassen sich jetzt aber noch nicht überblicken. Schreibe ich Etihad vorab an? Maile ich? Facebook? Auf Deutsch oder Englisch? Womit kann ich rechnen? Auf Erstattung in Form eines Gutscheins, anzurechnen auf den nächsten Flug, habe ich nach dem Ärger keine Lust!
                              Hat jemand Erfahrung, wie Etihad mit solchen Geschichten umgeht und wann mit einer Reaktion zu rechnen ist?

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1955

                                Gemäß des Montrealer Übereinkommens muss die Airline (soweit nach Schilderung des Sachverhalts zu beurteilen) selbstverständlich für nachweislich entstandene Mehrkosten aufkommen.
                                Das sollte auch kein Problem sein - liste deine Auslagen auf (die gesamten - die Zeit darfst du dir nehmen (Telefon)!), füge die Belege bei und bitte bei Etihad um die umgehende Erstattung.
                                Fernmündliche Anfragen sind einigermaßen wirkungslos, bei schriftlicher Beschwerde allerdings sollte die Kuh rasch von Eis sein.

                                Dein rechtmäßiger Anspruch reicht durchaus über ein "We are sorry..." hinaus - da würde ich das Ausbleiben nicht gerade auf die Goldwaage legen.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • MettigelmädchenM Offline
                                  MettigelmädchenM Offline
                                  Mettigelmädchen
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1956

                                  Weiter Informationen zu meinem Fall.

                                  Ich habe gestern eine Email von meinem RV erhalten,
                                  Angebot xxx€ per überweisung auf mein Konto.

                                  Nach Rücksprache mit einer ganz lieben Userin
                                  habe ich eben eine Antwortemail an den RV versendet.
                                  (Betrag reicht nicht aus)

                                  Von TUIfly habe ich noch nichts gehört.

                                  Werde mich wieder melden, sobald es etwas neues geben sollte.

                                  Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
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                                    vonschmeling
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1957

                                    @Mettigelmädchen
                                    Maßgeblich für deinen Anspruch ist die Ankunft an der gebuchten Destination DUS.
                                    Du wurdest stattdessen - nach über 6h? - auf einen Rückflug nach FRA gesetzt?
                                    Ohne eigenes Verschulden warst du vermutlich noch weitere 2h unterwegs - nee, nee ... so geht´s dann auch nicht!?
                                    :?
                                    Ab der fünften Stunde kannst du dem Veranstalter diese und jede weitere (angebrochene) als Verspätung vorrechnen und den Ausgleich entsprechend beziffern.
                                    Davon unbenommen:
                                    Lass die Beschwerde bei der Airline laufen. Man hat dich immerhin mit gültigen Reisedokumenten stehenlassen - das ist auch nicht im Sinne der VO(EG)261/04 ...

                                    Ggf. werden die Entschädigungen sowieso verrechnet - insofern ist eine doppelte Beschwerde  vollkommen legitim!

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                    • MettigelmädchenM Offline
                                      MettigelmädchenM Offline
                                      Mettigelmädchen
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1958

                                      Eurotours bleibt bei dem ersten Angebot.

                                      Von TUIfly habe ich noch nichts gehört.

                                      Werde es aus persönlichen Gründen annehmen....leider.

                                      @vonSchmeling
                                      😘

                                      Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Foxy22698F Offline
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                                        Foxy22698
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1959

                                        Hallo ihr Lieben, nun brauche auch ich Hilfe was das Thema angeht. 

                                        Wir haben über hc eine Pauschalreise bei XNEC nach Zypern gebucht. Abflug ab Frankfurt. Vom 2.4.14-11.4.14, zwei Erwachsene, zwei Kinder. Flugzeiten Frankfurt-Larnaca 21:40-, Larnaca-Frankfurt 3:40-knapp 7:00. Es gibt Flughäfen, die näher an unserem Wohnort liegen, jedoch war der Abflug ab Frankfurt damals (August) die einzige Verbindung ohne Zwischenstop und Preis/Leistung am Besten bei dem Angebot. Von den Flugzeiten her war eine Bahnverbindung zum Flughafen und zurück kein Problem. 
                                        Das erste Problem ergab sich schon kurz danach: auf der Reisebestätigung/Rechnung war der Rückflug richtig am 11.4. angegeben, jedoch war der Aufenthalt im Hotel vom 2.-10.4. angegeben. Wurde dann geändert auf den 11.4. Alles gut. 
                                        Nun habe ich durch Zufall vor zwei Tagen auf der Seite von Lufthansa gesehen, das der Rückflug unter der genannten Flugnummer so gar nicht stattfindet, sondern unter einer anderen Flugnummer erst um 15:50 Uhr. Daraus ergibt sich für uns das Problem, das wir keine Bahnverbindung mehr nach Hause bekommen und ein Hotelzimmer nehmen müssten.  Der Rückflug, der im Angebot angegeben war, findet am Donnerstag statt. 
                                        Haben gestern eine Mail an HC geschickt, uns wurde nur mitgeteilt, das sich die Flugzeiten geändert hätten und wir keinen Anspruch auf Übernahme der Hotelkosten hätten.
                                        Können wir da irgendwas machen? Ich habe dann just gestern vom neuen BGH-Urteil gehört. 
                                        Die voraussichtlichen Zusatzkosten trüben grad doch ein wenig die Urlaubsfreude, ist die Reise ja nun doch kein Schnäppchen mehr 😞

                                        Vielen lieben Dank euch.

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1960

                                          Ich halte es für "eher unwahrscheinlich" das das gestrige BGH-Urteil für zeitlich zurückliegende Vertragsabschlüsse gilt.

                                          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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