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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • KourionK Offline
    KourionK Offline
    Kourion
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1861

    Es wird dich vllt. nicht trösten, aber.. 0.40 Uhr nach der Zeit auf Zypern oder in Dt. ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1862

      .... nun ist diese Thematik hier im Unterforum auch schon in epischer Breite besprochen worden, schau doch auch noch einmal in diesen Thread ...
      😉

      Edit: Eine erhebliche Störung der Nachtruhe ist übrigens auch nicht gegeben ...

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • Alice000A Offline
        Alice000A Offline
        Alice000
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1863

        Hallo ihr Lieben!

        Ich hab mal eine kurze Frage. In Frankfurt haben aktuell viele Flüge Verspätung angeblich wegen des Streiks in Frankreich. Leider hängt mein Freund dort auch fest. Sein Flieger sollte um 10:55 nach Barcelona starten und ist jetzt angesetzt für 13:30 (erste Verspätung war von 10:55 auf 12 Uhr angesetzt, jetzt auf 13:30).
        Es handelt sich um einen Linienflug (also keine Pauschalreise oder sonstiges). Gibt es da irgendwelche Erstattungsmöglichkeiten oder sonstige Rechte?

        Viele Güße aus Barcelona

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        • Anna19A Offline
          Anna19A Offline
          Anna19
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1864

          Hallo,
          wir hatten von Antalya nach Frankfurt am 15.6.2013 eine Flugverspätung von über 7 Stunden. Geplante Ankunft in Ffm 22.30 Uhr am 15.6., tatsächliche Ankunft 6.05 Uhr am 16.6. Bestätigung einer Flugunregelmäßigkeit von Condor liegt vor. Habe mir am Flughafen in Antalya schriftlich bestätigen lassen, dass mir die 2 kostenlosen Handygespräche nicht ermöglicht wurden und dass es eine Flugverspätung war wegen des technischen Defekts der Maschine. Bin schwerbehindert 70 % und Merkzeichen "G".
          Ansprüche geltend gemacht bei Condor, 2 Personen, uns stehen also € 800,-- Entschädigung zu. In den nächsten Tagen erhalten wir kulanzweise von Condor einen Verrechnungsscheck über € 50,--, den nehmen wir zwar, Restforderung bleibt aber bestehen. Unser Reiseveranstalter war Neckermann, wir hatten eine Pauschalreise gebucht. Frage: Sollen wir unsere Ansprüche auch gegenüber Neckermann geltend machen, denn von Condor bekommen wir ja max. € 800,-- (falls sie nicht zahlen, werden wir wohl klagen müssen). Weitere Ansprüche wegen der Tel.kosten, pauschale Gebühr, Einschreibekosten ersetzt dann Neckermann? Minderungsansprüche kann ich gegen Neckermann ja auch geltend machen, ist aber ohnehin das selbe Unternehmen (TC), spielt also deshalb wohl keine Rolle, wer letztendlich zahlt.
          Welchen Rat könnt ihr mir geben?
          Freundliche Grüße
          Anna

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          • abhollA Offline
            abhollA Offline
            abholl
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1865

            Die 800 Euro sind die Entschädigung. Auch für die Telefonkosten etc. Sollte der Veranstalter eine Mangelentschädigung zahlen, wird die auch abgezogen.

            Man kann also auch als Schwerbehinderter nicht den nächsten Urlaub völlig refinanzieren....

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            • paulplus22P Offline
              paulplus22P Offline
              paulplus22
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1866

              So,  wir hatten eine Flugverspätung von gut 4 Stunden auf dem Flug von Burgas nach Leipzig. Fluggesellschaft war die VIA-AIR Bulgarien.
              Jetzt das große Problem wie ich dort an die Gesellschaft meine Forderung ansetzen sollte.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • abhollA Offline
                abhollA Offline
                abholl
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1867

                Die Adresse rauszufinden dürfte ja kein Thema sein. Dann dorthin die bezifferte Forderung auf Entschädigung  schicken. Fertig. Abwarten.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Anna19A Offline
                  Anna19A Offline
                  Anna19
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1868

                  Hallo,
                  ja  das mit der Refinanzierung haut leider gar nicht hin. Das gebuchte Hotel war bei Neckermann zudem teurer als bei der TUI!, bei der ich ursprünglich buchen wollte. War leider dort aber schon ausgebucht - 14 Tage nach  erscheinen der Kataloge - aber na ja, wen wundert es.
                  Weshalb ich aber besonders sauer bin - 10 Minuten vor der geplanten Startzeit um 19.50 Uhr ging noch ein Flieger von der Condor nach Ffm, Umbuchung hat man abgelehnt, obwohl noch Plätze (2 auf jeden Fall) frei waren. Und es stand bereits mittags um 15.00 Uhr fest, dass unsere Maschine auf jeden Fall eine Stunde verspätet sein würde. Laut Schreiben Condor "bestanden keine zumutbaren Möglichkeiten unsererseits, die eingetretene Verspätung zu verhindern."
                  Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Und sollte irgendjemand Mitleid mit Condor haben, ich möchte nicht wissen, wie viele der über 230 Passagiere GAR KEINE Ansprüche anmelden werden oder sich mit "nem Appel und nem Ei" von Condor abspeisen lassen.
                  Schöne Grüße
                  Anna

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                  • bernhard707B Offline
                    bernhard707B Offline
                    bernhard707
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1869

                    Ja schön, nur was hat das alles mit der maximalen Entschädigung von € 400 p.P. für diese Strecke gemäss der EU Verordnung 261/04 zu tun?

                    Life is too short to limit your vision ... indeed

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                    • Flora_59F Offline
                      Flora_59F Offline
                      Flora_59
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1870

                      Ja, Anna, man kann sichden Urlaub schön über Entschädigungen finanzieren, schon vor der Planung der Reise einberechnen. Immerhin sind heuzutage ein Großteil der Flüge verspätet, genauso wie es Staus auf der Autobahn gibt (für die es ja nun leider noch keine Entschädigung gibt). Der Flugraum ist halt auch oft überfüllt.

                      Ironieoff

                      Wenn ich so beobachte, dass die Entschädigungssummen teilweise sogar den Preis des Fluges überschreiten, dann frage ich mich, wie die Fluggesellschaften das finanzieren sollen. ❓ Wenn nicht nur einzelne sondern viele Fluggäste eine Entschädigung fordern, müssen doch zwangsläufig die Flugpreise erhöht werden.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Anna19A Offline
                        Anna19A Offline
                        Anna19
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1871

                        @Bernhard707 - Sorry, dass ich hier meinen Frust über Condor losgelassen habe.
                        @Flora_59 - Beziehe mich hier auf die Fluggastverordnung und das Urteil des EuGH v. 22.12.08 - C-549/07 - Wenn dir das nicht gefällt, musst du dir jemand anderen suchen, dem du dein Leid klagen kannst. Bin da der falsche Ansprechpartner. Als Fluggast habe ich Rechte, die mir zustehen. Nicht mehr, nicht weniger.
                        Wünsche allen ein schönes Wochenende.
                        Anna

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • paulplus22P Offline
                          paulplus22P Offline
                          paulplus22
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1872

                          abholl:
                          Die Adresse rauszufinden dürfte ja kein Thema sein. Dann dorthin die bezifferte Forderung auf Entschädigung  schicken. Fertig. Abwarten.

                          Danke, aber so weit bin ich auch schon, Nur das dieses eine Bulgarische Airline ist und ich kein Bulgarisch kann. Wollte eigentlich nur Wissen ob es überhaupt bei einer "Ausländischen Fluggesellschaft" Sinn macht das ganze aufzurollen und eventuell ein Schreiben besser gleich auf Englisch aufzusetzen ?
                          Da im Netz leider nur deutsche Musterschreiben vorhanden sind, werde ich dann leider was selbst Versuchen zu erstellen oder gibt es dieses Musterschreiben hier irgendwo in anderen Sprachen.

                          Dann ein schönes WE

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • bernhard707B Offline
                            bernhard707B Offline
                            bernhard707
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1873

                            Air Via ist eine bulgarische Airline und damit auch an die EU-Fluggastverordnung gebunden. Wenn es dir sinnvoll erscheint, kannst du ja "notfalls" den Google Übersetzer als Unterstützung für ein Schreiben in englischer Sprache zu Rate ziehen.

                            Edit:
                            Den Google Übersetzer verwenden die Mitarbeiter von Air Via dann vermutlich auch. 😉

                            Life is too short to limit your vision ... indeed

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Flora_59F Offline
                              Flora_59F Offline
                              Flora_59
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1874

                              Anna19:

                              @Flora_59 - Beziehe mich hier auf die Fluggastverordnung und das Urteil des EuGH v. 22.12.08 - C-549/07 - Wenn dir das nicht gefällt, musst du dir jemand anderen suchen, dem du dein Leid klagen kannst. Bin da der falsche Ansprechpartner. Als Fluggast habe ich Rechte, die mir zustehen. Nicht mehr, nicht weniger.

                              Es ging nicht speziel um deinen Fall, deine Bemerkung wegen der Refinazierung war nur der Aufhänger.
                              Ich weiss, dass das Recht so ist. Aber wohin soll das führen, wenn die Erstattung höher ist als der Preis? Die Entschädigung müsste sich - meiner Meinung nach - nach der Höhe des Flugpreies richten. Dass man teilweise mehr Geld rausbekommt, als man gezahlt hat ist doch irrsinnig. Nun ja, dass das Rechtswesen oft seltsame Blüten treibt, ist ja bekannt.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • muschelsucherinM Offline
                                muschelsucherinM Offline
                                muschelsucherin
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1875

                                Ich weiss, dass das Recht so ist. Aber wohin soll das führen, wenn die Erstattung höher ist als der Preis? Die Entschädigung müsste sich - meiner Meinung nach - nach der Höhe des Flugpreies richten. Dass man teilweise mehr Geld rausbekommt, als man gezahlt hat ist doch irrsinnig. Nun ja, dass das Rechtswesen oft seltsame Blüten treibt, ist ja bekannt.

                                @Flora, finde dich damit ab, dass man bei Flugverspätungen ein Recht auf Entschädigung hat.
                                Sicher wird sich was ändern, in meiner Reisebestätigung für Oktober sind weder Flugzeiten Airline noch Transfer angegeben. Erst mit den Reisepapieren werden Angaben gemacht.

                                ❓ Warum wohl? damit man keine Ansprüche auf Entschädigung hat!
                                In Internet sind aber die Angaben vorhanden, daraufhin habe ich gebucht.(Unverbindlich)

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • KourionK Offline
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                                  Kourion
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1876

                                  @muschelsucherin
                                  "Sicher wird sich was ändern, in meiner Reisebestätigung für Oktober sind weder Flugzeiten Airline noch Transfer angegeben. Erst mit den Reisepapieren werden Angaben gemacht.
                                  Warum wohl? damit man keine Ansprüche auf Entschädigung hat!
                                  In Internet sind aber die Angaben vorhanden, daraufhin habe ich gebucht.(Unverbindlich)"


                                  ❓ Was hat eine Flugverspätung von über 4 Std. (und davon schreibt @Flora) mit der Nichtangabe von Flugzeiten bei Buchung / eventuellen Flugzeitänderungen zu tun ?
                                  Nichts.
                                  Denn ja, bei einer Pauschalreise sind Flugzeiten unverbindlich und du hast bei einer Flugzeitänderung keinen Anspruch auf eine Entschädigung - auch dann nicht, wenn  voraussichtliche (!) Flugzeiten angegeben sind.

                                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • stjs76S Offline
                                    stjs76S Offline
                                    stjs76
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1877

                                    Hallo,
                                    wir haben Anfang Februar eine Pauschalteise vom 22.12. bis 03.01.2014 von Frankfurt nach Sansibar über xnec gebucht (ohne Reiserücktrittversicherung!). Die Reise kostet uns über 5.800,00 EUR. Urlaub ist von der Firma genehmigt worden.
                                    Jetzt kam gestern eine Flugtagänderung vom 03.01. auf den 02.01. da der Flug gestrichen wurde. Ich habe wiedersprochen und nach Alternativen gefragt. Dann wurde mit'r als Rückflug der 04.01. ohne Zusatzkosten angeboten. Wir haben zeitnah zugestimmt und es wurde Rückbestätigt, das die Umbuchung vorgenommen wurde. Jetzt kam die nächste Email. Nun wurde die nächste Email geschickt. Die umbuchung war nicht mehr möglich, da Der Rückkflug nun ausgebucht ist 😞
                                    als Alternative wurde uns nun der 05.01. Angeboten. Allerdings ist uns dieser Rückflug zu spät und wir hätten einen Aufpreis von ca. 250 EUR bezahlen müssen!  :?
                                    Habe nun nach einem Alternativen Rückflughafen (Basel oder Zürich) angefragt, da diese Flughäfen in unserer Nähe sind. Wir sind allerdings nicht bereit noch weitere Kosten zu übernehmen. Was haben wir für Rechte, wenn uns kein Angebot zusagt?

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • ArminA Offline
                                      ArminA Offline
                                      Armin
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1878

                                      @stjs76

                                      ...kostenloses Storno der Reise wegen Nichterfüllung des Vertrages seitens des Reiseveranstalters (keine Beförderung an den gebuchten Reisetagen). Weitergehende Rechte bestehen nicht.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • ArminA Offline
                                        ArminA Offline
                                        Armin
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1879

                                        @muschelsucherin

                                        hier werden 2 voneinander unabhängige Sachen vermischt. Eine Entschädigung ist was anderes als eine Erstattung. Eine Entschädigung ist völlig unabhängig vom gezahlten Ticketpreis und ist bei Flugverspätungen in der EU-Verordnung 261/04 geregelt. Hingegen sind Flugzeitangaben bei Pauschalreisen unverbindlich und können ohne Rechtsanspruch im Rahmen der gebuchten Reisetage geändert werden, so daß vom RV nichts erstattet werden muß (vom gezahlten Reisepreis) solange die Beförderung an den gebuchten Tagen erfolgt

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                                          #1880

                                          Zusätzlich zur kostenfreien Stornierung habt ihr nach meiner Meinung auch Anspruch auf Schadensersatz. Außer der RV kann nachweisen dass die Flugstornierung nicht durch ihn oder der Airline, als sein Erfüllungsgehilfe, zu vertreten ist.

                                          Am 3.1. finde ich noch eine recht vernünftige Rückflugverbindung mit Oman Air für € 644.- (One-Way). Schlage, mit Hinweise auf die Schadensersatzpflicht, eine Umbuchung auf diesen Rückflug vor.

                                          Vermutlich wird sich der RV rausreden wollen, aber falls du eine Rechtsschutzversicherung hast kannst du ja prüfen lassen ob deine Versicherung die Kosten für einen Anwalt übernehmen würde.

                                          Alternativ könntest du auch ein oder zwei Tag Urlaub zusätzlich nehmen und eine kostenlose Umbuchung auf den 5.1. verlangen.

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