ESTA Genehmigung
-
andreas0401 wrote:
......Nach spätestens zwei Jahren sind
die 14 Dollar fällig. Egal ob verlängern oder neu beantragen......Genauso ist es!
LG - R. -
Und noch etwas zur Klärung:
Bei erteilter ESTA-Genehmigung handelt es sich nicht um ein Visum, sondern um die Genehmigung, einen Flug anzutreten. Das Einreisevisum wird nach wie vor am Einreise-Flughafen in USA erteilt (oder auch nicht!).Vorzeigen brauchte ich das ESTA-Formular bei meinen letzten USA-Flügen nicht, die Fluglinie holte sich die Information aus dem Computer, bei einem anderen Flug hatte ich die ESTA-Nummer schon bei der Buchung angegeben. Ich nehme jedoch auf alle Fälle einen Ausdruck mit auf die Reise.
-
@macqueline
Esta bedeutet visumsfreie Einreise. Falls Du mit Visum einreisen willst oder mußt (z.B. weil man aus einem Land stammt, das nicht zum Visa Waiver-Programm gehört), muß das immer sehr umständlich vorher bei einem US-Konsulat beantragt werden, einfach so bei der Einreise geht das nicht
-
@all
sorry ich hatte mich wohl falsch ausgedrückt.
Mit verlängert meinte ich natürlich einen neuen Antrag erstellt - bei der Aktualisierung können nur Daten aktualisiert werden - die Verlängerung um zwei weitere Jahre ist die gleiche Maske wie ein Neuantrag der ESTA.
Habe gerade nochmals die ESTA Seiten besucht und festgestellt dass ich den neuen Schritt 4 (Zahlung vornehmen) Anfang letzter Woche noch nicht durchführen musste.
Mal wieder Glück gehabt
Grüßle Ralf -
@Susanne xyz
Dnn lies mal dien ersten Absatz unter "Authorization Approved":
Your travel authorization has been approved and you are authorized to travelto the Unites States (...) This does not guarantee admission to the United States; a Customs and Border Portection (CBP) officer at a port of entry will have the final determination.
Man konnte auch schon vor der Einführung des ESTA-Formulars ohne vorherige Beantragung eines Visums in die USA als Tourist einreisen. Mit dem ESTA-Formular möchte man offenbar schon vorab so einige Informationen über die Person haben. Das Visum wird am Einreiseflughafen erteilt.
Eine "visumsfreie Einreise" in die USA gibt es nach wie vor nicht. -
Ja, wir hatten auch unsere Einreisegenehmigungen alle fein im Januar beantragt und wollten jetzt noch einmal schauen, ob alles stimmt.
Wir haben die Genehmigung für meinen Gatten nicht gefunden! Riesige Panik, vor allem bei mir (ich bin hier der Reiseleiter der Familie)!
Wir haben den Fehler gefunden - Ich dumme Trine habe bei meinem Mann einen Fehler bei den Daten gemacht (habe statt Germany als passausstellendes Land auf France gescrollt) - naja, nun war es doch kostenpflichtig, zum Tageskurs hat es uns ca. 11 € gekostet. Ist nicht die Welt, aber geärgert hat es mich schon.Aber jetzt sind alle drei da und richtig. Und vorsichtshalber ausgedruckt.
Schließlich geht's nächste Woche schon los!Also schön aufpassen beim Ausfüllen und alles nochmal GENAU durchlesen!!!
-
Hallo zusammen.
Ich hatte einen Reisepass beantragt und bereits vorab eine Nummer (xxxxxxxxx7) genannt bekommen. Danach habe ich bei ESTA einen Antrag auf visumfreies Einreisen gestellt und der wurde auch schon genehmigt. Die Reispass-Nr lautet (xxxxxxxxx) also ohne die Prüfziffer 7.
Nun meine Frage:
Muss ich jetzt einen neuen Antrag stellen oder kann der alte Antrag so bestehen bleiben? Ich möchte nämlich ungern die 14 US-Dollar bezahlen müssen. Besten Dank schon mal für die Antworten. -
Wenn die Reisepassnummer, die man Dir bei der Beantragung des Passes gegeben hat (gibt's denn sowas überhaupt?) die gleiche ist, die Du bei der Esta-Beantragung dann in das Formular eingetragen hast, und wenn das auch tatsächlich die selbe Nummer ist, die nun auch in Deinem Reisepass steht, dann dürfte der Antrag weiterhin gültig sein.
Allerdings erinnere ich mich, dass doch im Pass das Ausstellungs- und das Ablaufdatum steht, welches ebenfalls im Esta-Antrag angegeben werden muss - hast Du diese Daten auch schon bei der Pass-Beantragung mitbekommen?
Glaube ich eher wohl nicht, deshalb denke ich, dass Du um eine Neubeantragung wohl doch nicht umhin kommst....
R.
-
ja, in D bekommst Du gleich die (vollständige) Nummer des neuen RP. Damit kann ich bei meiner Gemeinde dann online abfragen, ob ich das Teil schon abholen kann. Aber eine Prüfziffer kenn ich nicht. In D besteht die "Nummer" aus einer Kombination von 9 Ziffern und Buchstaben (bei meiner Tochter klingt das Ganze irgendwie wie ein neuartiges Grippe-Virus
).Gruß
Carmen
-
Ronny-Bonny wrote:
Wenn die Reisepassnummer, die man Dir bei der Beantragung des Passes gegeben hat (gibt's denn sowas überhaupt?) die gleiche ist, die Du bei der Esta-Beantragung dann in das Formular eingetragen hast, und wenn das auch tatsächlich die selbe Nummer ist, die nun auch in Deinem Reisepass steht, dann dürfte der Antrag weiterhin gültig sein.
Allerdings erinnere ich mich, dass doch im Pass das Ausstellungs- und das Ablaufdatum steht, welches ebenfalls im Esta-Antrag angegeben werden muss - hast Du diese Daten auch schon bei der Pass-Beantragung mitbekommen?
Glaube ich eher wohl nicht, deshalb denke ich, dass Du um eine Neubeantragung wohl doch nicht umhin kommst....
R.
Hallo. Erst mal Danke für die Antwort. Also das Ausstellungs- und das Ablaufdatum habe ich damals sofort genannt bekommen. Also die Reisepass-Nr. stimmt absolut überein, nur dass ich damals auch noch die Prüfziffer aufgeschrieben bekommen habe. Keine Ahnung was nun zu tun ist. Ich habe mich mal an das Auswärtige Amt gewendet, allerdings wird es wohl noch eine Weile dauern, bis die antworten.
@ steamboats:
Also die Prüfziffer findest Du im Reisepass ganz unten links. Der letzte Buchstabe steht für Deutschland und die Zahl davor ist die Prüfziffer.
Wisst ihr evt. wo ich mich noch schlau machen kann? Die amerikanische Botschaft beantwortet solche Fragen leider nicht lt. deren Website.
-
dann kann ich Dich beruhigen, die Passnummer ist die Zahlen-/Buchstabenkombination mit 9 Stellen ohne die Prüfziffer und das D. Nur das steht vorne auf der "Plastikkarte" und auf der Fotoseite unter "Pass-Nr./Passport No./Passeport N°".
Gruß
Carmen
-
Oha, da habe ich ja schon wieder was dazu gelernt - man bekommt also sowohl die Passnummer als auch das Ausstellungs- und Ablaufdatum bei der Passbeantragung genannt?
Na dann denke ich, dass der ESTA-Antrag gültig ist - die dort gemachten Angaben sind ja dann identisch mit den Daten im Pass.
R.
-
steamboats wrote:
@Heat,dann kann ich Dich beruhigen, die Passnummer ist die Zahlen-/Buchstabenkombination mit 9 Stellen ohne die Prüfziffer und das D. Nur das steht vorne auf der "Plastikkarte" und auf der Fotoseite unter "Pass-Nr./Passport No./Passeport N°".
Gruß
Carmen
Hallo.
Den ESTA-Antrag habe ich leider mit der Prüfziffer ausgefüllt. Hätte ich das ohne Prüfziffer machen müssen? Bis jetzt konnte mir weder das Bürgeramt noch das Reisebüro sagen, ob ich deshalb einen neuen Antrag stellen muss.
-
Hm....je länger man über die Angelegenheit nachdenkt, desto mehr gerät man dann doch ins zweifeln. :?
Wenn man es nüchtern und sachlich betrachtet, ist natürlich in der längeren Passnummer (mit der Prüfziffer), die man beim ESTA-Antrag angegeben hat, auch die kürzere, 9-stellige, korrekte Passnummer enthalten.
Allerdings weiß man ja nie....wir sehen das so, aber ein Beamter...ob noch in Deutschland oder dann in Amerika, mag das vielleicht ganz anderes beurteilen.
Ich sage mal so....um allen bösen Überraschungen aus dem Weg zu gehen und sich vielleicht im Nachhinein nicht tot zu ärgern, sollte man darüber nachdenken, ob man die 14 $ (10,38 € ) nicht in einen neuen Antrag investiert. Damit ist man zu 100% auf der sicheren Seite und die zusätzlichen Kosten von knapp über 10 € sind auch noch erträglich. Das wäre es mir letztlich wert, wenn die Gefahr bestehen könnte, dass die Amis mich bei der Immigration nicht reinlassen und ich den nächsten Flieger zurück nach Deutschland nehmen müsste.
Wie gesagt, ich sehe aus meiner Sicht kein Problem wegen der längeren Nummer, aber ich....wir hier im Forum....sind keine Experten und mit 14 $ sind alle Zweifel schlagartig verschwunden.
R. -
-
Oh, dann lag ich ja gar nicht so falsch.....sicher ist eben sicher...
R.
-
Hallo, ich habe meine ESTA-Genhmigung vom letzten Jahr, muss ich die nochmal aktualisieren mit den neuen Flugdaten? Im Reisebüro sagten sie, dass ich das nicht muss....Bin ein wenig verwirrt

-
Hallo Reisesüchtig123,
das geht leider aus der ESTA-Seite nicht eindeutig hervor. Du kannst sie aktualisieren (das kostet auch nichts). Schaden tut es sicher nicht. Ich hab´s auch schon mal vergessen und konnte ohne Probleme einreisen. Allerdings gab es da den grünen Zettel noch.
Gruß
Carmen
-
Man MUSS nicht aktualisieren, weil beim Check-In am Flufhafen diese Daten sowieso irgendwie weitergegeben werden...auch die erste Adresse in den USA, aber ich habe nichts zu verbergen und habe deshalb die Flugdaten sowie die Adresse immer im ESTA auf dem aktuellen Stand gehalten.
Kann jeder handhaben wie er möchte, aber ich möchte einfach ein vorbildlicher Tourist sein.
R.
-
Uiiiii das ging aber schnell!!!! Vielen Dank!!!!! Wir reisen zu dritt und haben uns noch auf keine Unterkunft einigen können und ich hab ein bischen Bedenken, dass es zu kanpp wird. Im letzten Jahr wollen sie ja noch nichteinmal die Ausdrücke sehen, aber ich werd es aktualisiern sobald ich weiss wo es hingeht. Mädels eben...