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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • sagnix1984S Offline
    sagnix1984S Offline
    sagnix1984
    schrieb am zuletzt editiert von
    #861

    Hab am Montag mit meinen Reiseveranstalter telefoniert, waren sehr freundlich, haben sich entschuldigt wegen den fehlenden Übernachtungen.Heute hatte ich dann einen Verrechnungscheck in höhe von 40 € (nicht viel, aber besser als gar nichts) von meinen Reiseveranstalter als Entschädigung für die unangenehmheiten erhalten.

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    • SchluckbrunnenS Offline
      SchluckbrunnenS Offline
      Schluckbrunnen
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #862

      @sagnix
      Danke für dein Feedback.

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      • FipzF Offline
        FipzF Offline
        Fipz
        schrieb am zuletzt editiert von
        #863

        Lugansk:

        Hallo Fipz!
         
        Der Flug war nicht verspätete, sondern Du wurdest umgebucht. Wenn am gleichen Tag ist schwierig etwas zu machen.
         
        Für die Verspätung steht Dir für jede Stunde über 4 Stunden (die Du hinnehmen mußt) 5% des Tagessatzes zu. Zum Beispiel: Wenn Deine Reise 14 Tage dauerte und 1400 € pro Person kostete ist der Tagessatz 100 €. Dann stände jeder Person 15 € Schadensersatz

        wo hast Du diesen Quatsch her? Und TUI hat mir freiwillig das siebenfache gezahlt? 😆

        Gruß Ha-Jo . . . . . Carpe Diem . . . .

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        • LuganskL Offline
          LuganskL Offline
          Lugansk
          schrieb am zuletzt editiert von
          #864

          Hallo Fipz!
           
          Schöne für Dich. Hattest Du ja schon geschrieben.  😘
           
          Das mit den Entschädigungen kannst Du im Internet nachlesen. Google mal unter "Frankfurter Tabelle".
           
          Gerade die großen Veranstalter sind zwar öfteres teurer, aber im Schadensfall kulant und zahlen freiwillig mehr als sie müßten. Sie möchten halt zufriedene Kunden, die weiter bei Ihnen buchen. Öfters gibt es aber dann nicht "bares" sondern einen Gutschein.
           

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          • SchluckbrunnenS Offline
            SchluckbrunnenS Offline
            Schluckbrunnen
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #865

            @Lugansk
            Der Fipz wurde nicht umgebucht, der Rückflug ging zu einem anderen Airport. Daraus resultiert auch die Entschädigung, welche mit 100 € im normalen Bereich liegt.
             
            Charterflug sollte von Antalya nachZweibrückengehen, der Flieger war überbucht und wir mussten nachKölnfliegen (mit 7 Stunden Verspätung in ZW eingetroffen).
            Die Frankfurter Tabelle kommt hier gar nicht erst zur Verwendung!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • FipzF Offline
              FipzF Offline
              Fipz
              schrieb am zuletzt editiert von
              #866

              Steinerlein wrote:
              @Lugansk

              wer lesen kann ist klar im Vorteil. 😉 daumenhoch

              Gruß Ha-Jo . . . . . Carpe Diem . . . .

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              • minka5M Offline
                minka5M Offline
                minka5
                schrieb am zuletzt editiert von
                #867

                Am Mittwoch(27.7.11) sollte unser Flug von Gran Canaria,heim nach Zweibrücken gehen!Um 18Uhr20 sollte der Flieger starten,wir wurden um 15Uhr40 vorm Hotel Escorial abgeholt!Als wir dann am Flughafen waren,kam eine Frau(glaube von Tui) die sagte uns dann,dass unser Flug erst in 4Stunden geht,da das Flugzeug aus Zweibrücken verspätung hat!Wir haben unsere Koffer eingecheckt und wurden dann nach Las Palmas in ein 5Sterne Hotel zum Abendessen gebracht!Der Bus zurück zum Flughafen holte uns um 21Uhr30 wieder ab!Um 23Uhr10,also fast 5Std später, konnten wir dann endlich los fliegen!Auf dem Bildschirm im Flugzeug habe ich dann gesehen dass wir an Zweibrücken vorbei fliegen und dachte nur "was macht der denn da"!Dann meldete sich der Pilot und sagte dass er weder in Zweibrücken noch in Saarbrücken landen kann,wegen schlechtem Wetter!Sind dann in Frankfurt um 4Uhr30 gelandet!Dort wurden wir in ein Gate verfrachtet und keiner wußte wie es weiter geht!Es hat sich keiner um uns gekümmert und die Frau am Schalter hat uns nur gesagt,sobald sie was weiß,sagt sie es uns!Wir bekamen zumindest kostenlose Getränke!Um 7Uhr konnten wir dann wieder ins Flugzeug einsteigen aber konnten nicht los fliegen weil das Wetter immer noch sehr schlecht war.Somit waren wir dann bis 9Uhr15 im Flieger "eingesperrt"!Der Pilot hat uns dann Frühstück kommen lassen!Dann bekam der Pilot endlich freigabe zum landen in Zweibrücken!Er sagte dass er seit 20Jahren fliegt aber so eine Situation hat er auch noch nicht erlebt!Wir saßen über 2 Std im Flugzeug und konnte nicht starten!Die Crew war eine andere,als die,die uns von GC nach Frankfurt geflogen hat!Also die haben nicht so viel mit gemacht wie wir!Ich war dann insgesamt 27Std auf den beinen!Das war ein Erlebniss...jetzt kann ich drüber lachen aber in der Situation hat einfach alles genervt!
                Meine Frage ist jetzt,ob ich von der Airline vielleicht eine Entschädigung bekomme!Ich hatte zwar keine richtigen Nachteile,nur das ich total KO war!Das lange warten schlaucht einem schon!

                Hotel aus diesem Beitrag
                92%
                Bull Escorial & Spa
                Gran Canaria/Spanien
                Zum Hotel
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                • SchluckbrunnenS Offline
                  SchluckbrunnenS Offline
                  Schluckbrunnen
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                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #868

                  5% eines Tagessatzes für die fünfte Stunde auf GC. Alles andere ist Schicksal.
                   
                  Also wieder geschätzte 5 €

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • HC-Mitglied985931H Offline
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                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #869

                    Moment mal!

                    Was der Pilot sagt (schlechtes Wetter) und was vielleicht tatsächlich Fakt war (z.B. Nachtlandeverbot?) und durch technische Probleme der Airline verschuldet worden ist, sollte dann gegebenenfalls mal überprüft werden...

                    Abgesehen davon, steht ja immer noch im Raum, ob die Fluggastrechteverordnung nicht doch auf Pauschalreisen anzuwenden ist?! In dem Fall würde dann schon die Verspätung auf GC reichen...

                    Anhand der ganzen Konjunktive kann man schon sehen, dass das m.E. ein Fall für einen Fachanwalt ist!

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                    • SchluckbrunnenS Offline
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                      Schluckbrunnen
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                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #870

                      doc3366 wrote:
                      Anhand der ganzen Konjunktive kann man schon sehen, dass das m.E. ein Fall für einen Fachanwalt ist!

                      Und nun? Würdest du das Prozessrisiko übernehmen? Ich nicht.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HC-Mitglied985931H Offline
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                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #871

                        Nö, ich auch nicht, aber falls ne Rechtssschutzversicherung besteht, könnte man den Fall ja mal überprüfen lassen...

                        Will auch nicht zu ner Klage raten, dafür gibts hier andere, nur so schnell würde ich den Fall auch nicht abtun!

                        Die Frage ist doch, wann sollte Minka in Zweibrücken landen und wann istsiedort gelandet und warum!?

                        Habe mir mal die Mühe gemacht, in Saarbrücken und Zweibrücken anzurufen, wozu gibts Flatrates 😉 , Auskunft der Informationen unisono: Es gibt kein Nachtlandeverbot, nur eine Nachtlandeeinschränkung, d.h. es gibt keinen Nachtservice, ausser in Notfällen!

                        Macht mich ein wenig nachdenklich, vor allem da in Frankfurt ab 4 Uhr wieder gelandet werden darf und die Landung um 4.30 war...

                        Nachtigall ick hör dir trapsen, ohne jetzt was unterstellen zu wollen! Jedenfalls habe ich nichts von irgendwelchen Landeeinschränkungen aufgrund schlechten Wetters in Deutschland in den letzten Wochen gehört, was aber leider auch nix heisst, da ich es auch nicht wirklich verfolge...

                        Aber ein komisches Gefühl bleibt!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • FipzF Offline
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                          Fipz
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #872

                          @minka5

                          da ist sehr viel höhere Gewalt im Spiel ... ich würde trotzdem mal, falls vorhanden, bei der Rechtschutzversicherung anfragen. :?

                          Gruß Ha-Jo . . . . . Carpe Diem . . . .

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • minka5M Offline
                            minka5M Offline
                            minka5
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #873

                            doc3366 wrote:
                            Nö, ich auch nicht, aber falls ne Rechtssschutzversicherung besteht, könnte man den Fall ja mal überprüfen lassen...

                            Will auch nicht zu ner Klage raten, dafür gibts hier andere, nur so schnell würde ich den Fall auch nicht abtun!

                            Die Frage ist doch, wann sollte Minka in Zweibrücken landen und wann istsiedort gelandet und warum!?

                            Habe mir mal die Mühe gemacht, in Saarbrücken und Zweibrücken anzurufen, wozu gibts Flatrates 😉 , Auskunft der Informationen unisono: Es gibt kein Nachtlandeverbot, nur eine Nachtlandeeinschränkung, d.h. es gibt keinen Nachtservice, ausser in Notfällen!

                            Macht mich ein wenig nachdenklich, vor allem da in Frankfurt ab 4 Uhr wieder gelandet werden darf und die Landung um 4.30 war...

                            Nachtigall ick hör dir trapsen, ohne jetzt was unterstellen zu wollen! Jedenfalls habe ich nichts von irgendwelchen Landeeinschränkungen aufgrund schlechten Wetters in Deutschland in den letzten Wochen gehört, was aber leider auch nix heisst, da ich es auch nicht wirklich verfolge...

                            Aber ein komisches Gefühl bleibt!

                            Also eine Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht!
                            Normal (also Abflug um 18Uhr20)wären wir in Zweibrücken um 23Uhr35 gelandet!So war der Abflug erst um 23Uhr10(15)!Die Maschine die von ZW kommen sollte,hatte einen Defekt im Cockpit und das Ersatzteil mußte erst angefordert werden!Wie schon gesagt war dann die Landung um 4Uhr30 in Frankfurt!Von manchen Fluggästen habe ich auch gehört dass wahrscheinlich keine Nachtlandungen in ZW erlaubt sind und die Crew und Flughafenpersonal einfach sagen das wir wegen dem Wetter nicht starten können und uns so hinhalten!Ob das allerdings stimmt weiß ich auch nicht!Ankunft in ZW war dann gegen 9Uhr40!

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #874

                              @ Minka
                              Wie geschrieben, ein Nachtlandeverbot besteht nicht, nur der Service, also die Abwicklung ist wohl auf beiden Flughäfen(Zwei und Saar) bis 5 Uhr nicht vorhanden!

                              minka5:
                              Die Maschine die von ZW kommen sollte,hatte einen Defekt im Cockpit und das Ersatzteil mußte erst angefordert werden!Wie schon gesagt war dann die Landung um 4Uhr30 in Frankfurt!

                              Das würde ja schon höhere Gewalt ausschliessen und die Frage aufwerfen, wie es denn jetzt genau mit der Regelung aussieht, die im "heissen" Thread etwas tiefer seit Tagen so heftig diskutiert wird...

                              Fipz wrote:
                              da ist sehr viel höhere Gewalt im Spiel ...

                              Wie kommst Du zu der Aussage?! Oder deuten die ... auf das Stilmittel der Ironie hin?!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • FipzF Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #875

                                minka5 wrote:
                                Also eine Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht!

                                dann dürfte das ganze in die Rubrik Lebenserfahrung eingehen (leider). :?

                                Gruß Ha-Jo . . . . . Carpe Diem . . . .

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  bernhard707
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #876

                                  doc,
                                  nicht unwesentlich ist die Frage auf was sich diese Aussage stützt

                                  minka5:
                                  ...Die Maschine die von ZW kommen sollte,hatte einen Defekt im Cockpit und das Ersatzteil mußte erst angefordert werden!...

                                  Life is too short to limit your vision ... indeed

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • HC-Mitglied985931H Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #877

                                    Vollkommen richtig Bernhard!

                                    Ich gehe mal davon aus, dass sie aus dem Cockpit, oder von anderen TUIfly-Mitarbeitern kam. Aber das ist doch wohl überprüfbar, genau wie die Aussage das schlechte Wetter betreffend, was eine Landung sowohl in Saarbrücken, als auch Zweibrücken unmöglich machte!

                                    @ Fipz

                                    Ich will hier beileibe keinen zu einer Klage überreden, um ein Grundsatzurteil für meine persönlichen Belange oder Zufriedenheit auf dessen Kosten zu erreichen! Genauso möchte ich betonen, dass ich keine Rechtserfahrungen habe und meine Aussagen nur meine persönliche Meinung widerspiegeln!

                                    Aber ichwürde es nicht einfach als Lebenserfahrung verbuchen, würde zumindest mal bei einer Verbraucherzentrale vorstellig werden, oder mich ans LBA wenden, nach einem Schreiben an die Airline, mit Forderung und Fristsetzung und höchstwahrscheinlich negativer Antwort!

                                    Eine Klage auf meine Kosten, wäre mir bei dem Risiko und möglichen Ertrag allerdings auch zu riskant!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • bernhard707B Offline
                                      bernhard707B Offline
                                      bernhard707
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #878

                                      doc,
                                      Cockpit oder TUIfly Mitarbeiter kann möglich sein, nur aus leider eigenem Erleben vor ein paar Jahren bei einem planmässigen Tankstop in Sharjah lief es komplett anders.
                                      Der Flug konnte, warum auch immer nicht fortgesetzt werden, es kamen keine Durchsagen vorher aus dem Cockpit und auch im Gate war kein Mitarbeiter der Airline zu sehen.
                                      Also keinerlei Auskünfte zum Grund der Flugverschiebung, aber jede Menge Gerüchte 😉

                                      Life is too short to limit your vision ... indeed

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #879

                                        minka5:  Die Maschine die von ZW kommen sollte,hatte einen Defekt im Cockpit und das Ersatzteil mußte erst angefordert werden wrote:

                                        Das hört sich für mich aber schon nach einer Airline/Cockpitinfo und nicht nach Gerücht an, aber Minka wird uns bestimmt noch aufklären!

                                        Wie gesagt, es müsste doch nachzuprüfen sein, wie die Aussage zum Wetter!

                                        Am leichtesten über eine Beschwerde beim LBA, wenn die nicht, wie in Panorama unterstellt, den Airlines näher stehen, als dem Verbraucher 😛

                                        Edit: Schlecht zitiert 😞

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                                          #880

                                          Na ja, LBA kann man vergessen (weil höchstwahrscheinlich nichts passiert), Verbraucherzentrale ja (aber nicht zuviel erwarten). 

                                          Eigentlich hilft nur ein guter Anwalt ... in diesem Fall aber ohne Rechtsschutz kaum durchführbar.

                                          Gruß Ha-Jo . . . . . Carpe Diem . . . .

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