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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • SokratesS Offline
    SokratesS Offline
    Sokrates
    Admin Experte Istanbul
    schrieb am zuletzt editiert von
    #801

    1Urlaub2 wrote:
    Auf meine Beschwerde schreibt GTI, es könne nicht für jeden ein Transfer bereit gestellt werden

    Wieso denn das, er hat Dir das schließlich so verkauft!

    Uns hat vor Jahren einmal der Reiseleiter mit seinem PKW vom Flughafen zum Hotel gefahren, weil wir zu dem Termin die beiden einzigen Kunden seines Auftraggebers waren. Ich hätte mir ein Taxi genommen und dies GTI in Rechnung gestellt.

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

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    • LuganskL Offline
      LuganskL Offline
      Lugansk
      schrieb am zuletzt editiert von
      #802

      Hallo!
       
      Lies doch einfach mal im Reiseveranstalter Bereich unter dem Veranstalter GTI Travel nach. Da wird sehr kontrovers diskutiert. Flugverschiebungen und Verspätungen scheinen dort häufiger zu sein:
       
      https://www.holidaycheck.de/foren/reiseveranstalter-41/gti-thread-ii-erlebnisse-und-meinungen-101204#paginateAnchor

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      • HC-Mitglied985931H Offline
        HC-Mitglied985931H Offline
        HC-Mitglied985931
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #803

        Hallo 1Urlaub2!

        Ist hier vielleicht der falsche Thread bzgl. der Flugzeitenänderung und Verspätung, aber hast Du dem Reiseleiter in der Türkei für die 15€ irgendwas unterschrieben, was GTI von der Verpflichtung entbindet, Dich von Köln nach Düsseldorf zu bringen?!

        Edit: Mein Beitrag auf der vorigen Seite, bezieht sich auf einen gelöschten Beitrag...

        @ Lugansk

        Dort hat sie nen ähnlichen Beitrag eingestellt!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Günter/HolidayCheckG Online
          Günter/HolidayCheckG Online
          Günter/HolidayCheck
          Admin Experte Fuerteventura
          schrieb am zuletzt editiert von
          #804

          Danke, doc3366, so sehen wir das auch! 😉

          Seid so nett und achtet darauf dass hier keine--z.B. GTI-lastigen Themen gepostet werden.(1 Beitrag entfernt)
          Für alle Veranstalterthemen nutzt bitte die ensprechenden Threads, gibt ja de facto zu fast jedem einen .
          Sonst wird das hier zu unübersichtlich und - zweimal muss das identische Problem sicher  nicht diskutiert werden. Dankeschön!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • franky28xF Offline
            franky28xF Offline
            franky28x
            schrieb am zuletzt editiert von
            #805

            Hallo,
             
            leider muss ich hier nun auch um Hilfe bitten...
             
            Wir haben hier am 13.07.2011 eine Reise gebucht von Frankfurt nach Antalya vom 29.07.11 - 08.08.11 (Reiseveranstalter AMAJO-Reisen, Berlin)
             
            29.07.11 Hinflug um 05:35 Uhr mit CONDOR
            08.08.11 Rückflug um 20:30 Uhr mit TUIFLY
             
            Nur aufgrund der guten Flugzeiten und der o. g. Airlines haben wir diese Reise gebucht! Diese Zeiten und Airlines haben wir gestern auch per Email um 17:38 Uhr von AMAJO-Reisen bestätigt bekommen. Alles gut!
             
            Nur zwei Minuten später kam die Flugzeitenänderung wie folgt:
            29.07.11 Hinflug um 15:00 Uhr mit SUNEXPRESS
            08.08.11 Rückflug um 11:10 Uhr mit SUNEXPRESS
             
            Dass uns zwei Urlaubstage dadurch flöten gehen, ist schon ärgerlich genug, aber besonders ärgert uns die Verfrachtung in eine Billig-Airline, die wir wegen Flugangst nie ausgewählt hätten!! Ist das rechtens? Da die Handhabe schwierig ist, haben wir nett bei dem Veranstalter angefragt, ob nicht eine weitere Möglichkeit besteht, mit Condor oder Tuifly fliegen zu können.
             
            Die Antwort setzt dem Ganzen nun die Krone auf und lässt einen Betrug vermuten:
             
            Denn man bietet uns für 450,-€ Aufschlag folgendes an:
             
            29.07 FRANKFURT ANTALYA DE 5006 05:35-09:55 *
            08.08 ANTALYA FRANKFURT DE 1617 20:00-22:45
             

            • Dieser Flug zumindest ist exakt der zuerst bestätigte Flug mit Condor nach Vergleich der Flugnummer mit unserer Bestätigung!! Das kann doch wohl nicht rechtens sein, im nachhinein eine Reisezeitenänderung vorzuschieben und für den zuerst bestätigten Flug 450,-€ Aufschlag zu erlangen, den es ja angeblich gar nicht geben sollte (weil verschoben, storniert oder sonstiges!).
               
              Leider erreicht man dieses Reiseunternehmen nicht, wird auf eine Handynummer weitergeleitet, dessen Briefkasten voll ist....
               
              Das stinkt zum Himmel und wir wissen nun nicht, wie wir weiter vorgehen können!! Bitte um Hilfe!
            1 Antwort Letzte Antwort
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            • gabriela_maierG Offline
              gabriela_maierG Offline
              gabriela_maier
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #806

              Nun, dazu muss man folgendes klarstellen:

              1.) Sunexpress ist keine Billig-Airline
              2.) Noch, ich wiederhole noch, sind Änderungen der Flugzeiten und ariline gem. den AGB der RV möglich.

              Zur Zeit wird von den Verbraucherschutzverbänden dafür geklagt, das mit der Reisbestätigung die darin angegeben Flugzeiten verbindlich sein müssen. Wenn ich das richtig lese, gab es 2 Minuten vor der Änderung eine Reisebestätigung.

              Es ist meine ganz persönliche Meinung, das hier mit falschen Flugzeiten geworben wurde, diese nach Buchung zurückgenommen und dann die ursprünglich avisierten Flugzeiten mit den avisierten airlines mit einem Zuschlag von € 450.-- angebotenn werden. Ob das nun arglistige Täuschung ist ( entspräche meiner Einschätzug ) oder nicht kann nur ein Gericht feststellen.

              Ein Rat ? Die Reise beginnt in ein paar Tagen, da ist nichts mehr möglich, auf normalem Wege eine positive Änderung zu erhalten. Bleibt nur, dem RV mitzuteilen -wenn man es denn wirklich will- die Sache später nach Rückkehr juristisch klären zu wollen. Und das ist nach heutigem Stand leider noch sehr unsicher.

              Gruss Gabriela

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • LuganskL Offline
                LuganskL Offline
                Lugansk
                schrieb am zuletzt editiert von
                #807

                Hallo!
                 
                Der erste und letzte Urlaubstag sind Reisetage und keine "Urlaubstage". Der Reiseveranstalter darf die Flugzeiten ändern, solange sich der Abflugtag nicht ändert. Auch die Fluggesellschaft darf geändert werden. Unsichere Fluggesellschaften dürfen die EU gar nicht anfliegen. Das Du lieber mit einer deutschen Gesellschaft fliegst kann ich verstehen.
                Leider werben einige Anbieter mit guten Flugzeiten die dann später geändert werden.
                Ich Reise immer mit großen und bekannten Veranstaltern.
                 
                 
                 

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • LuganskL Offline
                  LuganskL Offline
                  Lugansk
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #808

                  Hallo Gabriela!
                   
                  Die neuen Flugzeiten für 450 € Aufpreis sind anders und zum Teil andere Fluggesellschaften!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • gabriela_maierG Offline
                    gabriela_maierG Offline
                    gabriela_maier
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #809

                    Ja, habe ich übersehen. Der Hinflug ist identisch, der Rückflug zwar zeitnah, aber eine andere airline. Kann sicher in einer juristischen Auseinandersetzung etwas andere Prioritäten setzen, und erhöht daher das Risiko eines Prozesses. 

                    Gruss Gabriela

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • franky28xF Offline
                      franky28xF Offline
                      franky28x
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #810

                      Zitat von Gabriela Maier: "Es ist meine ganz persönliche Meinung, das hier mit falschen Flugzeiten geworben wurde, diese nach Buchung zurückgenommen und dann die ursprünglich avisierten Flugzeiten mit den avisierten airlines mit einem Zuschlag von € 450.-- angebotenn werden. Ob das nun arglistige Täuschung ist ( entspräche meiner Einschätzug ) oder nicht kann nur ein Gericht feststellen."
                       
                      Hallo Frau Maier,
                       
                      vielen Dank für Ihre Einschätzung. Die gebuchten Flugzeiten sind sogar gestern bestätigt worden und nach zwei Minuten wie gesagt wieder zurück genommen worden mit der Begründung der Flugzeitenänderung. Und nicht nur das, sogar noch mit einer Airline-Änderung!
                       
                      Warum gibt es diese Flugzeiten-und Airline-Änderungen?
                      Weil sich Flüge verschieben? Weil sie auf einmal doch überbucht sind? Weil man die Reisenden vorher mit guten Zeiten wie auch Airlines locken möchte?
                       
                      Wie kann es sein, dass der vermeintliche geänderte Flug dann plötzlich mit einem 25% Reiseaufschlag erneut angeboten wird??
                       
                      Das macht die vorherige Flugzeitenänderung mehr als unglaubwürdig und ist in meinen Augen betrügerisches und dummes Handeln.
                       
                      Denn hätte man uns nicht den exakten Hinflug als einzige günstige Alternative, die man sonst finden konnte, angeboten, wäre uns dieses hinterlistige Handeln noch nicht mal aufgefallen!
                       
                      Und...es sind noch nicht mal die verschlechterten Zeiten, die uns ärgern, sondern der Wechsel der Airline, der von der Profitgier abgesehen, ja nicht notwendig wäre (fliegt doch zu der ursprünglich avisierten Zeit, genug Plätze vorhanden etc.)! Ich weiß nicht, ob dieses Vorgehen verbraucherfreundlich und rechtens sein soll!
                       

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • danja02D Offline
                        danja02D Offline
                        danja02
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #811

                        Hallo!
                        Leider weiß ich nicht genau, ob ich hier richtig aufgehoben bin mit meinem Problem, ich wurde aber hierhin verwiesen, daher nun meine Problemschilderung zum Thema Flugverspätung:
                        Auf meinem Flug von Deutschland nach Neuseeland hatte ich insgesamt um die 10h Verspätung.
                        Nun habe ich eine e-Mail an die Fluggesellschaft gesendet, in der ich um eine Entschädigung (600 Euro) gebeten habe.
                        Gestern kam folgende Antwort:

                        Da zur Zeit einige deutsche Gerichte das neue EU-Gesetz an das Europäische Gericht zurückverwiesen haben und es nicht anerkennen, gibt es einen Stillstand diesbezüglich. Auch der English HighCourt hat das neue EU-Gesetz bereits ausgesetzt und an den Europäischen Gerichtshof zurückverwiesen.
                        Ich kann Ihre Enttäuschung über den unplanmäßigen Verlauf der Reise jedoch sehr gut verstehen und bin daher aus Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit, eine Entschädigung vonEUR 300 zu leisten.
                        Bitte teilen Sie mir mit ob Sie unser Angebot annehmen.
                        Andernfalls muss die Entscheidung des EUGH abgewartet werden.

                        Sollte man das "Angebot" nun annehmen? Kennt sich jemand mit den Gesetzen aus?
                        Über eure Antworten bin ich sehr dankbar,
                        viele Grüße

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • bernhard707B Offline
                          bernhard707B Offline
                          bernhard707
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #812

                          Du bist zwar jetzt im richtigen Thread, meine Antwort ist die gleiche wie schon vorher, wende Dich an einen versierten Anwalt.
                          Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast lasse es besser und nimm die €300.

                          Jemand der sich fundiert mit Gesetzen auskennt (Jurist/in) wird und darf hier gar nichts dazu schreiben, andere Tipps - auch meinen - solltest Du sehr sorgfältig abwägen.

                          Life is too short to limit your vision ... indeed

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • franky28xF Offline
                            franky28xF Offline
                            franky28x
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #813

                            Guten Morgen,
                             
                            hier bin ich nochmal...ich habe gestern dem RV Amajo-Reisen eine Mail geschrieben mit der Bitte, zumindest den Rückflug umgehend wieder zurück zu ändern, da hier ja keine Flugzeitenänderung besteht und ein Betrug offen auf der Hand liegt bzw. wir es sogar schriftlich haben, das der Condor-Flug zur geplanten Zeit stattfindet und auch genügend Plätze für uns vorhanden sind. Ich habe um Rückänderung bis heute gebeten (Öffnungszeit heute 10-14 h). Nun wollte ich dort auch parallel nochmal anrufen...aber nur die volle Mailbox der umgeleiteten Handynummer...:( Das stinkt doch zum Himmel und ich kriege langsam Panik, da die Reise nächsten Freitag losgehen soll...Ich überlege Montag, einen RA für Verbraucherschutz aufzusuchen...Das gibts doch einfach gar nicht...Kennt denn sonst jemand diesen Reiseveranstalter?

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • altlöwin63A Offline
                              altlöwin63A Offline
                              altlöwin63
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #814

                              Hallo franky !
                               
                              Lugansk hat in seinem gestrigen Beitrag (18.52) schon alles gesagt.
                              Ja, es ist verbraucherunfreundlich aber gesetzeskonform und durch die AGB der Veranstalter gedeckt.
                              Den Weg zur Verbraucherzentrale kannst du dir sparen.
                              Fürs nächstemal hilft nur eins: Flug und Hotel extra buchen, ist aber dann auch meistens nicht preiswerter. Den Transfer hin und zurück Flughafen-Hotel-Flughafen nicht zu vergessen. Aber das weisst du ja eh.
                               
                              Gruß
                              Waltraud
                               
                               
                               
                               

                              "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
                              (Zitat Horst Seehofer-2015)

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • franky28xF Offline
                                franky28xF Offline
                                franky28x
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #815

                                Die Gesetze in allen Ehren, aber wo bitte steht, dass der Veranstalter einfach die Airline + Zeit ändern darf, wofür es keinen Grund gibt? Und dem Kunden dann die ursprünglich gebuchten und bestätigten Zeiten+Airline mit einem saftigen Preisaufschlag anzubieten? Wofür gibt es dann die Vertragsbestätigung, wenn der RV doch machen darf, was er will, wie in unserem Fall. Denn es hat sich ja NICHTS geändert, es gibt keine Änderung dieses Fluges, wenn er uns nochmal angeboten wird!! Ich glaube, dass der Sachverhalt wohl nicht so klar war...?
                                 
                                In den AGBs steht u. a. "Der RV verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen...." Es gibt keine Leistungsabweichung für den Hinflug, daher hält der RV seine eigenen AGBs nicht ein, meine Meinung!
                                 
                                Ganz übel ist, dass niemand erreichbar ist, wir keine Reiseunterlagen haben und das Geld natürlich sofort bezahlt wurde...Hauptsache, der Kunde hält seine Verpflichtung ein, der RV kann dann machen, was er will...Sehe mich im Moment nicht im Urlaub und um 2000,-€ ärmer!

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • SchluckbrunnenS Offline
                                  SchluckbrunnenS Offline
                                  Schluckbrunnen
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #816

                                  @franky28x
                                  Vieleicht solltest du noch mal darüber nachdenken, wo du hier bist. In einem Forum! Du hast hier Auskunft über deine rechtliche Situation bekommen (die ich im übrigen teile). Wenn du der Meinung bist, dass du trotzdem einen Rechtsanspruch hast, dann nimm dir einen Anwalt deines Vertrauens und klage diesen Anspruch ein. Du muss allerdings damit rechnen, dass du hier auf deinen Kosten sitzen bleibst. Wahrscheinlichkeit: 100%
                                   
                                  Der einzige Rat, den ich dir geben kann: Akzeptiere die Flugzeiten und die Airlines so, wie sie sind und mach das Beste aus deinem Urlaub.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • sagnix1984S Offline
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                                    sagnix1984
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #817

                                    Übernachtungen fielen weg

                                    Hallo zusammen,

                                    meine Freundin und ich haben am 06.07.2011 Urlaub in Alanya für die Zeit vom 15.07-22.07.11 gebucht.

                                    Wir sind Planmäßig am 15.07.11 um 22:05 Uhr von Tegel mit Tailwind Airline abgeflogen und am 16:07 um 02:00 Ortszeit gelandet. Im Hotel sind wir um 04:30 Uhr angekommen. DOCH LEIDER MUSSTEN WIR BIS09:00 UHR WARTEN,DANN DURFTEN WIR ERST DAS ZIMMER BEZIEHEN.

                                    Wir sollten eigentlich am 22.07.11 um 17 Uhr Ortszeit mit Tailwind Airline zurück nach Berlin fliegen.

                                    Wir haben am 21.07 um 10 Uhr erfahren, das wir am 22.07 nicht um 17 Uhr sondern schon 03:40 Abfliegen und die Fluggesellschaft wurde auch geändert statt Tailwind sollte esSunexpress sein. Um 14 Uhr haben wir dann die Abholzeit vom Hotel erfahren, die um 22 Uhr erfolgte.

                                    Nun ist meine frage ob ich ansprüche auf Reklamation habe. Da wir wie gesagt am Anreise Tag 4,5 Stunden in der Hotel lobby warten mussten, wo praktisch die erste Übernachtung weg fällt. Die zweiteÜbernachtung ging uns dadurch flötten das wir halt 13h20 min früher abfliegen müssten.

                                    Ich hoffe es ist verständlich geschrieben und bedanke mich für eure Hilfe.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • gabriela_maierG Offline
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                                      gabriela_maier
                                      Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #818

                                      @franky28x:

                                      ich bin dir noch eine Antwort schuldig. Zunächst: wir duzen uns hier im forum. Ich kann deinen Ärger sehr gut verstehen ( so wie ich es in meiner persönlichen Meinung bereits gesagt habe ). Aber: Fakt ist und bleibt zur Zeit noch, das der RV jederzeit gem. seinen AGB sowohl die Flugzeit als auch die airline ändern kann.

                                      Du fliegst in ein paar Tagen, bis dahin kannst du mit keiner wie auch immer gearteten Aktivität an den Realitäten nichts mehr ändern. Wenn du dem RV schriftlich per Einschreiben ankündigst nach deiner Rückkehr juristische Ansprüche prüfen zu wollen stellt sich zuerst mal die Frage, was du einfordern willst. Es gehen dir nämlich keine 2 Urlaubstage verloren, denn diese könnte man möglicherweise als Schadensersatz verlangen. Du verlierst nur zu deinen Ungunsten anteilige Zeit des Anreise- und des Abreisetages, und die zählen nunmal nicht als Urlaubstage.

                                      Was bleibt ? Die unlautere Werbung -oder von mir aus auch arglistige Täuschung- mit falschen Flugzeiten ? Kann man aber leider noch zur Zeit mit den AGB entschuldigen. Es bleibt die Frage der Reisebestätigung, und da musst du leider auch noch damit leben, das der RV einen Irtumsvorbehalt geltend machen kann. Den hat er sofort korrigiert. Ich glaube daher nicht, das dir auch ein ausserordentliches Kündigungsrecht zusteht. Arglistige Täuschung und unlauterer Wettbewerb wären strafrechtlich Delikte, aber im jetzigen Rechtsraum ( die AGB !! ) ist es eher unwahrscheinlich, das ein Richter das auch so sieht. Obwohl es Gott sei Dank seit einiger Zeit einen erheblichen Gegenwind gegen solche Praktiken der RV gibt. 

                                      Daher mein Rat: mach dir deinen Urlaub nicht kaputt. Dinge, die man nicht ändern kann, muss man akzeptieren.

                                      Gruss Gabriela

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • editheE Offline
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                                        edithe
                                        Moderator Türkei Experte Türkische Riviera
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #819

                                        Hallo.
                                        Ich hätte dann aber mal die Frage.. zum Fall Sagnix
                                        Dass die Flugzeiten geändert werden ist zur Zeit ja öfters der Fall.
                                        Wie ist es aber, wenn ich nachts ankomme, und bis zum Morgen warten muss bis ich ins Zimmer kann.. Ich buche ja nicht nur den Flug sondern genauso die Nächte mit Verpflegung. Normal beginnt egal ob Hp oder All inkl.mit Nachtessen und endet mit Frühstück.. Diese Bezahl ich ja auch..
                                        Im oben genannten Fall sind es , man kann schon sagen  habe ich schon einen nicht gerade kleinen Nachteil von nicht in Anspruch genommener Leistung.
                                        Hier müsste zumindest doch die nicht in anspruch genommene Nacht mit Verpflegung
                                        erstattet werden .. Oder wie ist dies..
                                        Liebe Grüsse Edithe 😉

                                        Info für alle User: Mir wurden von den Admins ab dem 07.07.2020 die Moderatorenrechte im Unterforum Türkei eingeräumt. Dies dient auch der Entlastung des Admin-Teams.

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                                        • franky28xF Offline
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                                          franky28x
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #820

                                          Hallo Gabriela,
                                           
                                          Danke Dir für deine Antwort...
                                           
                                          Noch mehr Sorge bereitet uns im Moment noch, dass wir sechs Tage vor Reiseantritt unsere Unterlagen immer noch nicht haben, auch keinen Reise-Sicherungsschein und man AMAJO seit gestern 16.00 Uhr trotz Öffnungszeiten nicht erreicht.
                                           
                                          Das ist fast noch schlimmer und wir sehen unseren Urlaub nun komplett als gefährdet, wie auch unser bereits überwiesenes Geld. Was mache ich, wenn ich Amajo am Montag auch nicht erreiche? Die Reise stornieren? Denn ohne Tickets + Vouchers gar keine Reise...

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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