Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Man frage Wikipedia: Wiki weiß alles
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Hallo ihr Lieben!
Bin ich richtig informiert, dass wenn sich der Flugtag oder aber der Flughafen ändert ich die Möglichkeit habe kostenlos vom Vertrag zurück zutreten?
Welche Frist muss ich denn da einhalten.
Habe gerade den Anruf bekommen, dass nun der Abflughafen Frankfurt sein soll, statt Hannover, Rückflug wäre Hannover... grrrrr und dann auch nur 25 Euro Entschädigung.
Habe einen Gegenvorschlag getätigt. Denke aber den werden die nicht annehmen.
Sagt wie verfahre ich da weiter.
Gruß Rita -
@rangeln
Ich gehe davon aus, dass du nicht zu lange warten solltest, wenn dein Gegenvorschlag abgelehnt wird.
Erinnere mich an ein Schreiben (vor ca. 2 Monaten), in dem man mich um rasche Antwort bat.
Hier kannst du übrigens das Ganze noch einmal nachlesen: Klick hier .
LG -
Hallo,
ich habe hier für mich auch nicht das passende gefunden.
Wir sollten am 28.5 (Samstag) nach Hurghada fliegen ursprünglich mit Hamburg International. Nun bekamen wir Post von Neckermann/Thomas Cook, dass wir zwei Tage früher, also am 26.5. um 13.30 Uhr fliegen sollen.
Das bedeutet für mich: 2 Tage mehr Urlaub nehmen, zusätzlich ein Taxi zum Flughafen, weil wir dann keinen Fahrer hätten und auch noch einen Tag vor Ort verloren, weil wir eigentlich um 2.30 Uhr geflogen wären.
Nun habe ich beim RV angefragt, ob es nicht möglich ist, dann am 29.5 zu fliegen mit AirBerlin. Als Antwort bekam ich, dass der Veranstalter diese Flüge nicht eingekauft hat. Verstehe ich nicht: warum kann ich dann hier bei HolidayCheck genau diesen Tag bei Neckermann buchen?
Wir möchten unbedingt nach Ägypten fliegen, wie schon die letzten 10 Jahre. Und wir buchen auch bereits seit vielen Jahren über HolidayCheck und Neckermann. Kann ich denn da nicht etwas Entgegenkommen erwarten z.B. wenn schon der andere Flug nicht geht dann wenigstens eine Reisepreisminderung?
Kann es sein, dass diese Flüge für Neubucher freigehalten werden und die, die schon vor Monaten gebucht haben, in die Röhre schauen? -
Zum einen verlierst Du keinen Tag, da Reisetage keine Urlaubstage sind und zum anderen habe ich Dir bereits in dem anderen Thread zum gleichen posting geantwortet.
Das hat mit HC oder anderen RBs nichts zu tun!Im übrigen wäre es sinnvoller und übersichtlicher, wenn man ein Thema nur in einem Thread thematisiert.
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Danke für die nette Begrüßung!
Um es nochmal verständlich zu machen:
Ich verliere zwei Tage Urlaub von meinem beruflichen Urlaubskonto. Denn wenn ich Donnerstag fliegen muss, dann muss ich ab dem Donnerstag Urlaub nehmen. Bei Abflug am Samstag nicht. Scheint logisch, oder? Das Reisetage nicht als Urlaubstage gelten weiß ich auch.
Und Dein Kommentar hat mir nun auch nicht weiter geholfen. -
Warum schreibst Du dann, daß Du "einen Tag vor Ort verloren", wenn Dir bekannt ist, daß Reisetage keine Urlaubstage sind? Die Flugzeiten bei Pauschalreisen sind immer unverbindlich und können sich bis zu Abflug auch weiterhin verschieben. Theoretisch sogar noch bis Abflug 23:45h.
Und welcher "Kommentar" hat nun nicht geholfen?
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Also: normal wären wir am Samstag um 2.30 Uhr geflogen. Ich weiß, dass sich die Flugzeiten natürlich immer ändern können. Darum geht es mir auch nicht, sondern, dass ich zwei Tage früher als gebucht fliegen soll und somit ebend 2 Tage mehr Urlaub brauche.
Diesen verlorenen Tag vor Ort habe ich aufgeführt, weil wir mit der ersten Buchung ebend optimal von den Flugzeiten gewesen wären. Jetzt stehe ich mich aber mit diesen Flugtagen und Zeiten halt viel schlechter. Und da wollte ich wissen, ob ich (außer einer Stornierung, die ich nicht will) evtl. auf Kulanz vom RV rechnen kann.
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Rechnen kannst Du mit nichts, aber Du kannst mit dem RV verhandeln und versuchen etwas dadurch zu Deinen Gunsten zu erreichen. Das Problem bleibt aber offensichtlich zunächst bestehen: Kein Flug für Dich am gewünschten Termin.
Aber da ja noch 2 Monate Zeit sind, kann sich auch das noch ändern. -
@freitag42
Ich hatte zuerst gedacht, dass die Flüge am 29.05. nur für Preisknüller vorbehalten sind, aber auch diese Neckermann-Sparte hat am gewünschten Tag keine Flüge. Dann bleibt wohl nur X-NEC. Wenn über diese Sparte euer Wunschhotel zu bekommen ist, würde ich das Reisebüro um kostenfreie Stornierung der Altbuchung und die Neubuchung mit dem gewünschten AirBerlin-Flug bitten. Eine Umbuchung von Neckermann auf X-NEC ist meines Wissens nach nicht machbar.
Deine Position zum Thema Urlaubstage verstehe ich übrigens auch nicht. Wenn ihr jetzt donnerstags nach Ägypten reist, kommt ihr doch sicher auch donnerstags zurück. Dann geht es freitags wieder auf Arbeit und nur ein - sicherlich doch bezahlter (!) - Urlaubstag geht in eure Erholung und Zweisamkeit "verloren". -
Hallo,
hoffe das mir hier jemand helfen kann

Also der Reiseveranstalter hat der Service-Agentur mitgeteilt, dass ein gebuchter Urlaub nach Tunesien nun nicht mehr die versprochenen 2 Wochen (14 Tage) sondern nur noch 11 Tage dauern soll. Im Gegenzug ist der Reiseveranstalter bereit 40 Euro zurück zu erstatten (Preis der Reise: 389 Euro) oder vom Vertrag zurück zu treten.
Nun wollte ich mal eure Meinung dazu hören.
Soltle ich das Angebot annehmen?
Welche Rechte und Pflichten habe ich bei so einer Geschichte ?
Kann ich auf Vertragserfüllung pochen (der Reisepreis ist schon in voller Höhe entrichtet worden)?
Mfg,
Proteus
PS: Zur Info: Bei der Reise handelt es sich um ein Pauschalangebot mit Flug, All inclusive, Busfahrt vom Flughafen zum Hotel und zurück.
PPS: Sorry das ich zuerst einen eigenen Thread aufgemacht habe. Leider habe ich heute erst dieses Forum hier entdeckt
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Also wenn in den 389 € für 14 Tage alles drin ist (Flug, Transfer)... ca. 13,33 € / Tag erscheint mir wenig (13,33 x 3 Tage = rund 40 € ).
Ob es korrekt ist und das Zimmer / AI tatsächlich so wenig kostet, kann ich dir allerdings nicht sagen.
Für Flüge / Transfer verblieben dann 203 € (?)
Ob du das Angebot annimmst oder nicht, musst du entscheiden.
Du kannst natürlich weiter verhandeln... über die Erstattungssumme, die Daten...
Kostenfrei stornieren kannst du natürlich auch.
Frage: Findest du eine gleichwertige Reise zu diesem Preis ? -
Allein schon der Gesamtpreis p.P. von € 389.-- für 14 Tage AI weist darauf hin, das es sich dabei um einen der besonderen Situation in Tunesien geschuldeten Preis handelt. Daher wären aus meiner Sicht als Erstattung € 40.-- angemessen. Eigentlich darf ein RV eine solche Vertragsänderung nicht vornehmen, aber ich bin sicher, das im Falle einer Klage die Gerichte die besonderen Umstände berücksichtigen werden. Flüge und Hotels müssen zusammengelegt werden, niemand wird verlangen können, einen quasi "Privatflug" zuzm gebuchten Termin zu erhalten, zumal alternativ eine kostenlose Stornierung angeboten wurde.
Es muss jedem klar sein, das es sich nicht üm "übliche" Spielchen der RV handelt, Hotels sowie Flüge als überbucht zu erklären. Wer seinen Obulus einbringen will, um "sein" bevorzugtes Urlaubsland zu unterstützen, sollte Unannehmlichkeiten dieser Art in Kauf nehmen oder aber stornieren.
Gruss Gabriela
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Sorry, die direkte Nachfrage: habt ihr hier alle Weichspüler getrunken oder warum hat hier jeder Verständnis für die armen Reiseveranstalter?
Die zusätzlichen 2 Urlaubstage der einen Anfrage sind ein Problem und die Verkürzung der Reise des anderen Urlaubers sind auch ein Problem. Wenn die Reiseveranstalter Tunesien und Ägypten endlich wieder mehr anbieten würden, wären alle Flieger voll. Es gibt kaum Angebote und gerade in den beiden Ländern werden derzeit massenhaft Urlaube zusammengestrichen, verlegt oder gestrichen. Es ändern sich Abflüge und Ankünfte um Tage oder andere Orte oder beides. Es wird alles mit den "derzeitigen Umständen" begründet.
In beiden Ländern warten die Einheimischen auf die Touristen und die Reiseveranstalter bieten einfach zu wenig Kontingente an. Es gibt in beiden Ländern wieder offene Hotels und auf Urlauber wartende Menschen. Ich habe keine Veranlassung ein Verständnis aufzubringen für irgendwelche Umstände. Die Reiseveranstalter brechen derzeit reihenweise Verträge. Ich bezweifel ob es mit dem Lieblingsargument "Sie können ja kostenfrei stornieren" einfach abgetan ist.
Verträge sind einzuhalten. Erst Recht wenn selbst das Argument "höhere Gewalt" nicht mehr zieht. Zumal das Argument auf Seiten der Kunden von den Reiseveranstaltern reihenweise verneint wurde. Aber wenn es einen Reiseveranstalter in den Kram passt ist es wieder höhere Gewalt oder die derzeitigen Umstände.
Mal schauen wie die zukünftigen Gerichtsentscheidungen hierzu aussehen werden.
Gruß Anke
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Wenn du dieser Meinung bist, dann "installiere" dich doch bitte mit deinen juristischen Ratschlägen hier im Forum Reiserecht und erteile die d. E. richtige Antwort...
... die dann jeweils lautet: Verklage den RV ?Der Rest deines Postings ist im Forum Reiserecht fehl am Platz und passt sehr viel besser ins Ägypten- (oder Tunesien-) Forum, z. B. in den Thread "Infos von RVs/Usern zu Reisen nach Ägypten". Dort wird sich gern über das Thema unterhalten.