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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • ricokR Offline
    ricokR Offline
    ricok
    schrieb am zuletzt editiert von
    #141

    oder eben auch gleich zum gebuchten Hotel?

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    • ronny215R Offline
      ronny215R Offline
      ronny215
      schrieb am zuletzt editiert von
      #142

      Sven_Mosh wrote:
      Hallo!

      Wir waren im Sunset Resort Hotel in Bulgarien und hatten 10 Tage all-incl. gebucht. Ursprünglich sollten wir am 16.08. um 6 Uhr von Burgas direkt nach Bremen fliegen. Dieser Flug wurde gecancelt. Dieses erfuhren wir erst am 15.08. gegen 12:30Uhr beim wiederholten Blick in die Rückreisemappe. Wir selbst suchten daraufhin Kontakt zum Reiseleiter. Erst später lag in unserem Zimmer dann ein Info-Schreiben auf dem ersichtlich war, dass die Flugänderung bereits am 14.08. mittags feststand.
      Hätten wir dies eher gewußt, hätten wir die Möglichkeit gehabt evtl. wenigstens vorzuschlafen. Denn jetzt begann die Rücktortur.
      Um 0:15 Uhr wurden wir am Hotel abgeholt und mit einem engen und ziemlich stickigen Bus nach Varna gefahren. Ein uns vorher auf Nachfrage zugesagtes Lunchpaket bekamen wir nicht mit. Nach etwa 3 Std. sind wir dort angekommen und nach weiteren 2 1/2 Std. Wartezeit durften wir in den Flieger nach BUDAPEST steigen. Auch hier haben wir wieder 3 Std. auf dem Flughafen verbracht, bevor es weiter ging nach Frankfurt. Von Frankfurt wurden wir dann mit dem Bus nach Bremen gefahren.
      Mittlerweile waren wir über 40 Std. wach und fast 20 Std. unterwegs und mussten von Bremen aus noch selbst mit dem Auto nach Hause fahren. Das alles mit einem 8jährigen Sohn.
      Selbst für jemanden, der in Bussen,auf Fußböden des Flugplatzes oder im Flieger schlafen könnte, war Schlaf so gut wie unmöglich, weil wir ja immer nach 2-4 Std. weiter mussten. Eine Entschädigung vom Reiseveranstalter wurde uns schon zugesagt. Mich würde mal interessieren, ob jemand weiß, was einem in so einem Fall zustehen könnte.

      LG
      Sven

      Ich hole diese Frage nochmal nach oben, da mich auch eine Antwort von den Experten hier interessiert! :?
      Welcher RV war das denn?

      Hotel aus diesem Beitrag
      78%
      Sunset Resort (geschlossen)
      Bulgarien Süden/Bulgarien
      Zum Hotel
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      • Sven_MoshS Offline
        Sven_MoshS Offline
        Sven_Mosh
        schrieb am zuletzt editiert von
        #143

        Reiseveranstalter war ITS.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Mausebaer120M Offline
          Mausebaer120M Offline
          Mausebaer120
          schrieb am zuletzt editiert von
          #144

          Beitrag hier eingefügt !

          tigernini wrote:
          Ich weiß, das dieses Thema schon häufiger hier im Forum diskutiert wurde, aber zu dieser konkreten Begebenheit habe ich nichts gefunden.
          Konkreter Fall eines Bekannten (leider habe ich nicht alle Details):
          Rückflug von Island (KEF) nach Hahn (HHN) hat sich letzten Woche um ca. 12 Stunden verspätet, der Abflug fand erst am Folgetag um 3 Uhr nachts statt. Weiterhin wurde der Flug nicht wie geplant mit Iceland Express sondern einer anderen (wohl französischen) Airline (Name weiß ich leider noch nicht) durchgeführt. Am Flughafen gabs ein paar Snacks und Getränke und das wars.
          Greift hier die EU-Richtlinie (Island gehört ja nicht zur EU, gehört aber dem Schengener Abkommen an) was die Verspätung angeht?
          Da es eine Pauschal(angel)reise; ich nehme an, daß man sich in diesem Fall direkt an den Veranstalter und nicht an die Airline wendet?

          Vielleicht hat ja jemand einen Tip, bzw. ob es sich überhaupt lohnt sich zu beschweren.

          Vielen lieben Dank!

          Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude.
          ( Epikur von Samos )

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • ADEgiA Offline
            ADEgiA Offline
            ADEgi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #145

            Hallo,

            also wenn ich nicht ganz daneben liege, dann hat das Schengen Abkommen nur etwas mit dem Personen- und dem Warenverkehr zu tun. Denke nciht, daß das hier greift. Da es nichts mit Verspätungen, oder anderm zu tun hat. Hier geht es nur um die formale Abwicklung.

            Die reine Änderung der Airline ist kein Reklamationsgrund, zumal die Iceland Express ja derzeit keine eigenen Flugzeuge einsetzt, sondern ausschließlich Maschinen, die im Wetlease betrieben werden. Vor allem von der schweizer Hello.

            Falls Dieser Flug allerdings im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurde, könnten sich daraus Regeressansprüche ergeben.

            Gruß

            Berthold

            p.s.: Die Iceland Express setzte in der letzten Zeit auch Flugzeuge der britischen Astraeus ein. War es vielleicht diese?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • tigerniniT Offline
              tigerniniT Offline
              tigernini
              schrieb am zuletzt editiert von
              #146

              Werde nochmal nachfragen mit welcher Airline genau der Rückflug stattgefunden hat. Danke schonmal für die Infos, was mit garnicht bekannt das Iceland Express nur Wetlease im Moment macht.

              Der Flug war übrigens Teil einer Pauschalreise, also kann es sicherlich nicht schaden, den Veranstalter zu kontaktieren. Ich nehme an, bei sowas gilt auch die 2 Wochen Frist?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • ADEgiA Offline
                ADEgiA Offline
                ADEgi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #147

                Hallo,

                Mängel können dem Veranstalter bis vier Wochen nach der Rückkehr gemeldet werden. Dann aber bitte eine konkrete Forderung aufstellen, was man zurückhaben möchte. Hier wäre aber vermutlich nicht besonders viel zu erwarten. Auskunft und Anhaltspunkte gibt hier die "Frankfurter Tabelle".

                Bezüglich der Maschinen hatte die Iceland Express nur zwei "eigene" Flugzeuge, die aber auch geleast waren. Das Ziel ist einfach zu sehr Saisonabhängig, als daß sich etwas Anderes vom Risiko her sinnvoll rechnen lassen würde.

                Denn über Island könnte man sinnvoll allenfalls nur noch die USA und Kanada bedienen. Aber auch dort hat man kaum eine Wintersaison.

                Gruß

                Berthold

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • maus333M Offline
                  maus333M Offline
                  maus333
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #148

                  Leider kann ich keine genau Antwort auf meine Frage finden, daher versuche ich es auf diesem Weg.
                  Hier meine Frage: Kann man bei einen Flugverspätung von 5 Stunden einen Anspruch geltend machen? Es handelt sich um den Rückflug.
                  Wir sollten um 20:35 zurück fliegen, sind aber erst um 01:20 geflogen. Und dann ging der Flug nicht nach Leipzig sondern Berlin Schönefeld. Von da wurde alle Leute die wollten mit dem Bus nach Leipzig gebracht. Wir haben dies nicht in Anspruch genommen, haben uns in Berlin abholen lassen. Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • JackyBVJ Offline
                    JackyBVJ Offline
                    JackyBV
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #149

                    hab mal eine frage->
                    wir fliegen in ein paar tagen.
                    die flugzeit zu unserer flugnummer ist in unseren tickets eine andere als bei der flugsuche auf der homepage des flughafens(3 stunden unterschied).
                    wie kann das sein?
                    haben die flughäfen nur vorraussichtliche flugzeiten bis 24h vor abflug?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • keymanK Offline
                      keymanK Offline
                      keyman
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #150

                      Hi Leute,

                      komme eben aus Kuba aus den Flitterwochen zurück und habe ein paar fragen.

                      Zuerst zu den Rahmenbedingungen:

                      gebuchte Reise vom 31.08.-11.09. für 2400 € all inclusive.

                      gebuchter Flug: 31.08. um 15 Uhr tatsächlicher Abflug am 01.09 um 19 Uhr
                      Unterbringungen im Steigenberger Hotel, Essen war eine Zumutung ( höchstens Mensa essen) Ltur mitarbeiter am frankfurter Flughafen dachten dass der Flug normal rausgeht. Laut Abflugtafel ging ein flug auch um 15 Uhr. Kurz vorher war Hurrikan Gustav an der Westküste von Kuba gewesen-

                      gebuchter rückflug 10.09 um 21:50 ( Cuba Zeit) tatsächlicher Abflug am 11.09 um 19 Uhr.
                      Am 10.09 war hurrikan Ike bei uns. Also warscheinlich höhere Gewalt

                      Eine Nacht Verlängerung in unseren Hotel. Aber ganz miese Informationen der Reiseleitung vor Ort. Beispiel: Ltur informierte erst am 10.09 um 10:30 das der Flug um 16 Stunden verschoben wurde. Neckermann und Tui Leute wußten es ab 09.09 um 19 Uhr ( und wir damit auch). Dann hieß es abfahrt im Hotel am 11.09 um 9:30. Um 13:00 hat uns ein Reiseleiter mitgeteilt, dass unser Bus uns um 14:00 abholt. Auch hier wußten wir von den Tui Leuten dass, der Flug sich nochmal um 5 Stunden verschoben wurde.

                      Bitte keine Scherze von wegen, da hat sich der tag ausgeglichen. Diese Sprüche habe ich jetzt schon zu oft gehört. Und musste wichtige Termine absagen, die mich evtl. geld kosten werden.

                      Kann mir jemand sagen, ob es sich um einen annulierten oder um einen verspäteten Flug sich handelte. Und mit was man rechnen kann/muss als Entschädigung und ob man ein Reisegutschein annehmen muss.

                      Danke

                      Gruß

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • ADEgiA Offline
                        ADEgiA Offline
                        ADEgi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #151

                        Hallo,

                        die Frage ist, ob bei beiden Fällen ein Hurricane verantwortlich war. Denn dann Tippe ich auf höhere Gewealt und daß bei einem solchen Ereignis Einiges schief laufen kann halte ich für normal. Das kann es in Kuba eigentlich auch ohne Sturm. 😉

                        Daher wäre erst einmal zu klären, was hier die Ursache ist. Erst dann kann man sich fragen, ob eine eventuelle Entschädigung angebracht wäre. Ich denke, daß alleine über die deutlich spätere Information seitens von L-tur nicht automatisch ein Reisemangel zu erkennen ist. Denn der Ablauf war ja auch bei der TUI nicht anders. Einzig die Informationen waren besser bzw. schneller.

                        Gruß

                        Berthold

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                        • AgapanthusA Offline
                          AgapanthusA Offline
                          Agapanthus
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #152

                          Ist ja "schön" dass bei diesen tropischen Wirbelstürmen nur ein paar hundert Einheimische gestorben sind und u.a. in Haiti katastrophale Zustände geschaffen haben.

                          Da ist es schon wichtig, dass man

                          1. sich ja nicht freut, dass die Hochzeitsreise überhaupt stattgefunden hat
                          2. ja nicht froh ist, dass einem nichts zugestossen ist
                          3. vorallem an eine mögliche Reiserückerstattung denkt!

                          Vielleicht sollte man mal über den Rand des eigenen Tellers, resp. Portemonnaie blicken! Falls Du eine Erstattung erhälst, wäre es vielleicht sinnvoll diese den Wirbelsturmopfern zu spenden!

                          Heinz

                          ///////////////*/
                          Anstatt Urlaub mache ich Ferien

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • UteEberhardU Offline
                            UteEberhardU Offline
                            UteEberhard
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #153

                            @keyman

                            Die Resonanz auf die Anfrage vom 12.09.2008 ist relativ gering.
                            Aber es gibt ja von Dir einen neuen Ansatz am 19.09.200/ 14.16 Uhr.
                            Dieser ist aber von @Mausebaer wieder (Doppelposting) geschl. worden.

                            Das Thema ist doch durchsichtig !

                            "Mit was für einer nachträglichen Vergütung kann ich rechnen oder was kann ich durchsetzen".

                            Leider ist in dem Thread von heute die Frage nicht so konkret und offen gestellt, wie im Thread vom 12.09.2008.

                            Man sollte schon mit offenen Karten spielen und in einem solchen Forum nicht versuchen User auf das Glatteis zu führen.

                            Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • keymanK Offline
                              keymanK Offline
                              keyman
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #154

                              Stimmt, dadurch dass ich mich nicht über solche Dinge informiere werden die Bedingungen der Leute besser und die Leute leben wieder.

                              Und wenn ich auf mein Recht verzichte, wird Condor oder Ltur mit Sicherheit den Betrag den sie einsparen dahin überweisen.

                              Sorry, da spende ich lieber selber an Unicef oder ähnliches.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • UteEberhardU Offline
                                UteEberhardU Offline
                                UteEberhard
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #155

                                Hallo Heinz,

                                ja zwei Menschen - einen Gedanken. Wir lagen also richtig.

                                Ich habe an der Vorgehensweise von @keyman hier im Forum Kritik geübt.
                                Du bist einen Schritt weiter gegangen. Es war aber der richtige Schritt,
                                Gratulation !

                                Und ansonsten von mir kein Kommentar mehr zu diesem Beitrag.

                                Gruß

                                Hans

                                Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • keymanK Offline
                                  keymanK Offline
                                  keyman
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #156

                                  @ Ute

                                  Ich muss mich entschuldigen. das mein ich jetzt ernsthaft. Habe mich sehr gewundert, dass hier wenig Antworten kamen, dachte deshalb, dass ich es falsch gepostet habe.

                                  Meine Frage von heute geht aber über die anfrage vom 12.09. hinaus.

                                  Kann die Fragen, die mir ADEgi nicht beantworten, da ich nur von Hörensagen weiß, dass ein Flug am 31.08 geflogen ist. Deshalb meine Frage, ob man sich irgendwo informieren kann, ob ein Flug stattfand und ob ich damit die Frage, was man unter höhere gewalt verstehen muss.

                                  Und ab wann das EU- Recht eigentlich greift.

                                  wie gesagt nochmal sorry, dass ich falsch gepostet habe

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • AgapanthusA Offline
                                    AgapanthusA Offline
                                    Agapanthus
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #157

                                    @keymann: Ute ist Hans, wenn Du sein Posting über Deinem letzten liest, weisst Du, welcher Ansicht er ist!

                                    Heinz

                                    ///////////////*/
                                    Anstatt Urlaub mache ich Ferien

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • keymanK Offline
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                                      keyman
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                                      #158

                                      ich habe es gelesen und gedacht, dass man hier hilfe bekommt und nicht " angemacht" wird.

                                      Jeder kann seine Meinung haben. Nur was bringt es, wenn man nichts macht?

                                      Eben nichts.

                                      Aber so sieht man das nichts machen auch für manche eine Alternative ist.


                                      Dem Konzernen ihr Gewinn wird die Welt nicht verändern.

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                                      • AgapanthusA Offline
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                                        Agapanthus
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #159

                                        Keyman: Es geht mir nicht darum jemanden "anzumachen". Aber ich denke schon, dass es Situationen im Leben gibt, bei denen halt "Nichts-Machen" (resp. "Gelassenheit") auch eine mögliche Option ist.

                                        Du bist in einer Zeit nach Kuba gereist, in der sich ein Wirbelsturm an den anderen gereiht hat.

                                        Ist es denn wirklich so selbstverständlich, dass Euch (Gottseidank) nichts passiert ist? Ist es denn wirklich so selbstverständlich, dass Euer Hotel nicht zerstört worden ist? Ist es denn so selbstverständlich, dass sich Eure Heimreise nicht um eine Woche verzögert hat?

                                        Ich kann mir vorstellen, dass die Hochzeitsreise nicht Euren Erwartungen/Hoffnungen entsprochen hat. Aber wird dass denn durch eine Rückerstattung von z.B. 200 Euro (ich weiss nicht, was ihr zu erwarten hättet) wettgemacht? **Wären es dann rückwirkend plötzlich ganz tolle Ferien?**Insbesondere sollte hier doch bedacht werden, dass der RV für die Wirbelstürme nun sicherlich nichts kann.

                                        Und wieso kann man jetzt in einer solcher Situation nicht einfach sagen: Nein die Ferien waren - aufgrund des Essens und insbesondere der Wirbelstürme nicht so toll - hoffen wir, dass der nächste Urlaub besser wird.

                                        Du merkst eigentlich nicht, dass Du nachträglich die Ferien nur auf die negativen Erlebnisse reduzierst, dass Du Dich völlig auf das negative konzentrierst. Habt Ihr denn gar nichts Schönes erlebt? Für mich hat dass eben auch etwas mit einer etwas gelasseneren Lebensart zu tun.

                                        Und aus diesem Blickwinkel wäre hier halt "Nichts-Tun" meines Erachtens eine taugliche Alternative - konzentriert Euch auf das Schöne, dass Euch in den Ferien begegnet ist.

                                        Weisst Du, rechthaberisch ist nicht umsonst ein deutsches Wort, dass sich ganz schwierig in andere Sprachen übersetzen lässt.

                                        Ich wünsche Dir und Deiner Frau noch viele schöne Ferien mit besseren Umständen.

                                        P.S. Hat Euch niemand über die Hurrikan-Saison in der Karibik aufgeklärt?

                                        Heinz

                                        ///////////////*/
                                        Anstatt Urlaub mache ich Ferien

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                                          keyman
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #160

                                          Hallo,

                                          also der Urlaub war sehr schön gewesen. Hotel und Essen waren top, Bedienung sehr freundlich, auch während dem Hurrikan.
                                          (Meines Erachtens gehört aber diese Bewertung nicht in das Form über Flugverspätung etc.)

                                          Wir wußten zu welcher Zeit wir dahin fahren, d.h. das Hurrikans evtl. auf uns zukommen. Deshalb war es insgesamt ja ein sehr gutes angebot.

                                          Habe hier auch nie was geschrieben, dass ich wegen den Hurrikan geld haben möchte. ( oder steht hier irgendwas von wegen Pool nicht nutzbar oder ähnliches). Mir geht es eigentlich nur um den Hinflug, der warum auch immer 28 Stunden Verspätung hatte evtl hat es was mit Gustav auf sich (ich kann es nicht sagen). Das ich mich über die Reiseleitung und die mangelnde Information aufgeregt habe, liegt nicht daran, dass ich 5Euro mehr haben will.

                                          Die Frage ist, soll man auf Recht verzichten oder darf man sich informieren, ob man Recht hat?

                                          Aber die ganze Diskussion hat hier eigentlich nichts verloren, da es hier um Reisefragen geht, oder?

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