Schadensersatz bei kostenloser Stornierung und Dauer der Rückzahlung.
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Hallo Leute,
hatte über Oeger Tours ein Hotel gebucht, was leider nicht rechtzeitig fertig wurde. 2,5 Wochen vor Reiseantritt hat man uns darüber informiert. Alternative war entweder Umbuchung auf ein anderes Hotel oder kostenlose Stornierung. Da die Alternativen keine Alternativen waren, haben wir kostenlos storniert. Jetzt ist meine Frage, kann ich ausser der Rückerstattung des Reisepreises noch etwas verlangen, wie z. B. Schadensersatz oder so?
Hat ausserdem schon jemand Erfahrungen gemacht wie lange es bei Öger Tours mit der Rückerstattung des Geldes dauert.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Schon mal vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Gruss Burgi
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Löst ein Reiseveranstalter einseitig den gebuchten Reisevertrag vor Abreise auf ohne dass die dafür gesetzlich festgelegten Gründe als Grund angeführt werden (Nichterreichen der Mindestteilnehmer, Höhere Gewalt wie Erdbeben), dann wird der Veranstalter Schadenersatzpflichtig!
Der Schadenersatz ist mit dem Reisepreis pauschaliert, sofern keine anderen, höheren Kosten nachweislich entstehen.
Gruß
Peter -
"burgi1967" wrote:
Hallo Leute,hatte über Oeger Tours ein Hotel gebucht, was leider nicht rechtzeitig fertig wurde. 2,5 Wochen vor Reiseantritt hat man uns darüber informiert. Alternative war entweder Umbuchung auf ein anderes Hotel oder kostenlose Stornierung. Da die Alternativen keine Alternativen waren, haben wir kostenlos storniert. Jetzt ist meine Frage, kann ich ausser der Rückerstattung des Reisepreises noch etwas verlangen, wie z. B. Schadensersatz oder so?
Hat ausserdem schon jemand Erfahrungen gemacht wie lange es bei Öger Tours mit der Rückerstattung des Geldes dauert.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Schon mal vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Gruss Burgi
hallo,viel.hilft das folgende weiter,laut urteil des bgh ist ein veranstalter unter umständen verpflichtet schadensersatz zu zahlen wenn er kein gleichwertiges alternativhotel stellen kann würd mich beim anwalterkundigen
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Unter Umständen ist der RV zu Schadenersatz verpflichtet...
Im ersten Fall wurde eine Alternative angeboten, die von burgi nicht akzeptiert worden ist. Den Grund wissen wir nicht: war es z.B. kein gleichwertiges Hotel?
burgi hätte auch selbst nach Alternativ-Hotels suchen und darüber mit dem Veranstalter verhandeln können.
Aber es wurde vom kostenlosen Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht, womit der Vertrag erloschen ist - nicht der Veranstalter hat den Vertrag gekündigt.
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Wir hatten das letztes Jahr!
Schadenersatzansprüche hast Du hier nicht, da DU vom Vertrag kostenlos zurückgetreten bist!
Der Veranstalter ist verpflichtet, Dir eine Alternative vorzuschlagen. Dies hat er getan. Du hast nicht eingewilligt, sondern von Deinem kostenlosen Rücktrittsrecht gebrauch gemacht!
Wir haben das letztes Jahr auch so getan, da für mich die Alternative auch nicht in Frage kam. Wir haben einen guten Anwalt im engeren Freundeskreis, der hat mit uns alles durchgekaut, aber es war ja alles rechtens!
Es geht ja darum, daß der RV versucht hat, den Vertrag mit Dir nach den besten Möglichkeiten zu erfüllen. Es kann niemand was dafür, wenn das a) nicht rechtzeitig fertig wird und b) in der Gegend keine gleichwertigen Hotels zu finden sind!
Also, Hoffnungen auf Schadenersatz brauchst Du Dir keine zu machen, da Dir ja kein Schaden zugefügt wurde. Und wenn man von "entgangener Urlaubsfreude" spricht: DU wolltest die angebotene ALternative ja nciht annehmen...