Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Reiseveranstalter
  4. Neckermann-Reisen: Hi Fly statt Condor

Neckermann-Reisen: Hi Fly statt Condor

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
8 Beiträge 5 Kommentatoren 14.2k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • thomy68hh80T Offline
    thomy68hh80T Offline
    thomy68hh80
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    ich habe hier über Holidaycheck meine Reise über Neckermann-Reisen in die Dominikanische Republik gebucht. Gebucht war der Flug mit Condor. Habe mich schon gefreut auf die neuen Langstreckenflugzeuge mit besseren Sitzen und eigenem Entertainment-Programm bei eigenen Bildschirmen in den lehnen des Vordermannes.
     Doch Pustekuchen:
    Bekomme jetzt in Info, dass wir statt mit Condor nun mit der Billigfluglinie Hi Fly fliegen. Hierüber fand ich nur mieseste Kritik im Netz.
    Auf meine Beschwerde hin bekam ich zur Antwort, Neckermann hat laut AGB´s das Recht auf andere Fluglinien umzusteigen. Ich habe mir die AGB´s durchgelesen, aber nichts in diese Richtung gefunden. Ich will es aber auch nicht riskieren eine Klage zu verlieren.
    Ich empfinde es als miese Abzockerei, 4 Sterne zu versprechen und 1 Stern anzubieten. Zumal ich sehr ungerne mit der Billig-Airline fliege. Aber was oll ich machen ? Die Reiserücktrittversicherung tritt in diesem Fall auch nicht ein.
    Hat jemand auch schon diese Erfahrung gemacht ?
    Bin schon häufiger mit Neckermann-Reisen geflogen, aber das wird die letzte Reise damit sein.

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • HC-Mitglied985931H Offline
      HC-Mitglied985931H Offline
      HC-Mitglied985931
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Herzlich willkommen im Forum!

      Klick und lies mal hier!

      Kurz, alles korrekt, evtl. hätte man Dich bei einer Buchung über Ansprechpartner darauf hingewiesen, wer im Netz ein Schnäppchen schießen will, muß vorsichtig sein und sich am besten im Vorfeld über alle "Fallstricke" informieren. Nicht umsonst handelt es sich um einen Ausbildungsberuf, den inzwischen, dank Werbung meinen viele  problemlos selbst hinzubekommen :?

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • thomy68hh80T Offline
        thomy68hh80T Offline
        thomy68hh80
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        aber in den AGB´s von Neckermann-Reisen konnten wir diesen "Fallstrick" nicht finden. Ich bestelle ja auch keinen Mercedes und erhalte dann einen Fiat. Bei der Buchung war von Condor die Rede. Es gibt Urteile (z.B. LG Lüneburg, Urteil v. 13.8.98, Az. 4 S 139/98) die in solch einem Fall eine Rückerstattung von 5 % des Reisepreises zum Erbgebniss hatte. Eine Klage riskiere ich trotzdem lieber nicht.
        Bin schon häufiger mit Neckermann verreist, aber so etwas hatte ich noch nie.
        Für mich ist das äußerst unseriös und hat zur Folge, das ich nie wieder über Neckermann-Reisen buchen werde

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • HC-Mitglied985931H Offline
          HC-Mitglied985931H Offline
          HC-Mitglied985931
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Das hat nix mit Neckermann zu tun, sondern mit Condor und dementsprechend findest Du in den ABBs von Condor dementsprechende Hinweise. Dein Verzicht auf Neckermann bringt Dir rein gar nix, schätze mal, daß auf diesem Flug auch Kunden anderer Veranstalter sitzen, die die Kröte ebenso schlucken müssen und Dir kann sowas ergo auch bei der nächsten Reise mit XYZ-Tours passieren 😞

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Mam62M Offline
            Mam62M Offline
            Mam62
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Und auch die AGB von Neckermann weisen darauf hin, dass man sich die Bedingungen der Fluggesellschaften ansehen sollte.
            Zumal Du ganz sicher nicht ausdrücklich auf der Bestätigung stehen hast, dass der Flug in jedem Fall mit Condor stattfindet. Du hast Beförderung gebucht, nicht Condor.
            Und es bleibt ja ne Condor Flugnummer.
            Condor ist halt auch kein Mercedes, sondern ne Charter-Fluggesellschaft.

            Das fast 20 Jahre alte Urteil sagt für Deinen Fall gar nix, es gibt neuere, die genau das Gegenteil sagen und kein Richter in D ist an bereits ergangene Urteile gebunden. Die genaueren Umstände dürften nämlich etwas anders gewesen sein:

            Das Landgericht Lüneburg begründete seine Entscheidung damit, dass das Reiseunternehmen besonders mit der zuverlässigen Beförderung durch ein deutsches Flugunternehmen geworben hatte. Letztlich musste der Reisende dann aber doch mit einer türkischen Gesellschaft fliegen.

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • thomy68hh80T Offline
              thomy68hh80T Offline
              thomy68hh80
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              ich konnte inzwischen eine Einigung erreichen und habe für 135 € mehr auf Air Berlin umbuchen können. (Hoffentlich bleibt es jetzt dabei)
              Ich habe jetzt dazugelernt, das man sich nicht darauf verlassen kann, die Fluggesellschaft zu bekommen, die man auch gebucht hat. Ich habe bisher immer damit gerechnet, das ich nur bei Schnäppchenreisen mit einer Billig-Airline fliegen muss/kann. Gegen solche Klauseln ist man offensichtlich machtlos. Außer man fährt mit der Bahn oder bleibt in Deutschland.
              Gibt ja bei den Klausen was Streiks und Reisegepäck betrifft auch einige Regelungen, die man einfach akzeptieren muss, wenn man fliegen will.
              Vielen Dank an alle, die geantwortet haben

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Auch Air Berlin behält sich vor, ein anderes Luftverkehrsunternehmen mit der Durchführung seiner Flüge zu betrauen ...
                Happy landings! 😉

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • SokratesS Offline
                  SokratesS Offline
                  Sokrates
                  Admin Experte Istanbul
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Da der Fall nunmehr abgeschlossen ist, mache ich zu. Alles weitere in den entsprechenden RV- bzw. Veranstalter-Threads.

                  LG und Frohes 2016!

                  Sokrates

                  Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  Antworten
                  • In einem neuen Thema antworten
                  Einloggen
                  • Sortiert nach
                  • Älteste zuerst
                  • Neuste zuerst
                  • Meiste Stimmen

                  • 1 von 1
                  Reiseforum Service
                  • RSS-Feed abonnieren
                  • Verhaltensregeln im Reiseforum
                  • Reiseforum Hilfe
                  • Forensuche
                  • Aktuelle Themen

                  • Inhalte melden
                  • Veranstalter AGB
                  • Nutzungsbedingungen
                  • Datenschutz
                  • Privatsphäre-Einstellungen
                  • AGB
                  • Impressum
                  © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                  • Erster Beitrag
                    Letzter Beitrag