Bitte um Hilfe - Bearbeitungsentgelt Reiseveranstalter
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Guten Tag liebe Forummitglieder!Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir bei meinem Problem helfen könntet.
Am 07.09.2015 habe ich mit meiner Frau bei einem Veranstalter eine Studienreise, die am 03.11.15 losgeht, gebucht. Am gleichen Tag ist die Buchungsbestätigung per Email eingegangen.
Am 09.10.15 habe ich den Kundenservice angerufen und gebeten den Namen meiner Frau zu ändern, da Sie in Ihrem Reisepass noch ihren Mädchennamen stehen hat. Der Mitarbeiter des Kundenservices hat die Änderung aufgenommen, mich nicht darüber informiert, dass es irgendwelche Bearbeitungsgebühren für die Vornahme der Änderung entstehen.
Am 16.10.15 sind bei mir die Reiseunterlagen eingegangen, jedoch mit einem Fehler im Namen meiner Frau. In diesen Unterlagen gab es weder eine neue Rechnung, od. irgendein Anzeichen für zusätzliche Kosten.
Ich habe die Kundenbetreuung erneut kontaktiert. Die Änderung wird weitergeleitet, jedoch entstehen mir zusätzliche Kosten i.H.v. 25 €, wurde mir mitgeteilt.
Heute habe ich eine neue Buchungsbestätigung bekommen, in der 25 € Bearbeitungsentgelt enthalten ist, obwohl ich nach dem Telefonat ein Widerspruchsschreiben zugefaxt habe.
Heute habe ich zusätzlich eine Email bekommen, in der mir erläutert wurde:
Bei unserem Angebot handelt es sich um ein unverbindliches Angebot. Unsere Allgemeinen Reisebedingungen (ARBs) gelten erst ab Buchung einer Reise. Mit unserer Auftragsbestätigung vom 07.09.2015 erhielten Sie unsere Allgemeinen Reisebedingungen, sowie ein Informationsschreiben, in dem wir Sie gebeten haben, alle Angaben auf Richtigkeit zu überprüfen.
Laut unseren ARB’s gilt unter Punkt 1.1:
Mit der schriftlichen, mündlichen, fernmündlichen oder elektronischen Anmeldung bietet der Anmelder dem Reiseveranstalter basierend auf der die Reiseleistung bestimmenden Reiseauslobung den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für 5 Tage an. Der Reisevertrag kommt nach Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung/Rechnung des Reiseveranstalters beim Anmelder zustande.
*Innerhalb dieser 5 Tage haben Sie die Möglichkeit, kostenlos Änderungen vorzunehmen. Ihr Anruf zur Namenskorrektur erfolgte jedoch erst am 09.10.2015. Wie in unseren ARB`s angegeben, fallen für Änderungen eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € je Reiseteilnehmer an.*Wie seht Ihr den Sachverhalt und kann man sich irgenwie dagegen wehren?
DANKE EUCH IM VORAUS!
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Davon abgesehen ist das hier völlig falsch. Entweder geht es um eine reiserechtliche Frage, dann gehört das ins Forum zu den reiserechtlichen Fragen, oder es geht um den Veranstalter und dessen AGB, dann gehört es in den bestehenden Thread zum Veranstalter (s. link-Liste).
Im übrigen muß für eine solche Fragestellung auch nicht rumbrüllen!
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Überflüssiges Zitat entfernt!
@pzl64
Es geht nicht um den Betrag, sondern ob es rechtens ist od. nicht. Kann man irgendwas einwenden, dass ich bei der ersten Änderung über die zusätzlichen Kosten nicht informiert wurde und ich keine Rechtung danach bekommen habe? Und wenn schon bei der ersten Änderung die Bearbeitungsgebühr fällig war, warum ist beim zweiten Mal dann, als ich einen Fehler festgestellt habe, keine Gebühr fällig geworden? -
Eingefügt aus einem anderen Thread:
vonschmeling wrote:
@weltoffen33
Du hast dich - wenn ich recht verstehe - erst nach den Eingang der Bestätigung hinsichtlich der Namenskorrektur beim Veranstalter gemeldet und nicht bereits nach dem Informationsschreiben mit den ARB im Anhang. Für diese Änderung wird dir also analog zu den vertraglichen Vereinbarungen ein Betrag von €25 berechnet.
Du kannst das jederzeit anfechten, die Frage ist nur ob´s was bringt bei dem Betrag?
Richtig ist ebenfalls, dass du die entscheidenden Hinweise betreffend die Kosten erhalten hattest und ein Sachbearbeiter dich darauf nicht noch einmal explizit hinweisen muss.
Es wäre zwar dienstleistungsaffin, hätte aber nix genützt, da eine Übereinstimmung obligatorisch ist und du somit keine fakultative Entscheidung treffen konntest.Wenn man zwei Reiseteilnehmer anmeldet sind diese mit den korrekten Namen anzugeben. Versäumt man das muss man entweder schnell reagieren oder leider eben Gebühren entrichten. Ich finde, der RV hat das sehr anschaulich erklärt?!
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Alles klar. Vielen Dank euch allen für die Hilfe.