Online-Reiseportal hat Hotel in falschem Land gebucht
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Hallo!
Ich war am Wochenende für 2 Nächte in London. Das Hotel, ein 4-Sterne-Novotel, hatte ich etwa 5 Wochen zuvor über "ab-in-den-Urlaub" zu einem sehr günstigen Preis (236 € für 3 Personen inkl Frühstück) gebucht und auch eine Bestätigung und einen Voucher erhalten. Vor Ort erfuhr ich dann vom Hotel, daß keine Reservierung vorliegt, die auf dem Voucher angegebene Telefonnummer existierte nicht. Ich habe dann die generelle Hotline des Online-Portals angerufen und erfahren, daß ein Fehler unterlaufen sei und der Veranstalter mir ein Hotel in Rom mit einem komplett anderen Namen gebucht hatte. Dieses wurde dann storniert, um ein Zimmer in London hätte ich mich jetzt selbst zu kümmern und ich bekäme lediglich meinen bereits bezahlten Reisepreis zurück. Das Londonder Hotel hatte zum Glück noch genau ein Zimmer frei, welches wir für 347,-€ ohne Frühstück buchen konnten.Laut "Ab-in-den-Urlaub" habe ich kein Anrecht auf die Erstattung der Differenz, und auch nicht auf Kulanzerstattung der Telefonkosten, immerhin habe ich mehr als 10 Minuten in der Warteschleife gehangen.
Hat jemand evtl. ERfahrung mit einem ähnlichen Fall? Habe ich eine Chance, zumindest auf Erstattung der Differenz? Immerhin habe ich eine Reservierungsbestätigung mit dem Londonder Hotel! Und hätte ich mir ein anderes, günstigeres Hotel suchen müssen? Das sagte mir nämlich die Dame an der Hotline.
Danke schon mal!
Viele Grüße
Mareike
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Hi,
ich würde mich an deiner Stelle an der Veranstalter wenden, da du mit diesem einen Vertrag hast - und nicht mit dem Vermittler ab-in-den-Urlaub.Denn beim Veranstalter scheint der Fehler ja zu liegen. Du schreibst oben:
"daß ein Fehler unterlaufen sei und der Veranstalter mir ein Hotel in Rom mit einem komplett anderen Namen gebucht hatte"Darf ich fragen, um welchen RV es sich handelt ?
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Sieht fuer mich so aus als wenn ein gueltiger Vertrag zustande gekommen ist. Damit ist der Vetragspartner verpflichtet diesen, so wie vereinbart, zu erfuellen. Wenn er dies nicht macht ist er zu Schadenersatz verpflichtet.
Im richtigen Leben ist es zwar nicht ganz so einfach und es gibt noch ein paar "wenn und aber", das Grundprinzip ist aber so wie oben beschrieben.
Deshalb, wie bereits gepostet, klaeren wer Veranstalter ist und diesen dann hoeflich, aber bestimmt anschreiben. Telefongespraech bringt rein gar nichts ausser unnoetige Kosten.
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Ich stimme @mkfpa in Gänze zu, sofern davon ausgegangen wird, dass der Voucher für das gewünschte Hotel ausgestellt war und nicht etwa für das in Rom!?
Damit - und mit der Buchungsbestätigung/ Rechnung hast du sodann einen Vertrag für die Leistung X abgeschlossen und musst dich nicht mit einer Leistung Y abspeisen lassen.
Selbstverständlich sind deine Auslagen zu übernehmen, zumal - wenn ich das richtig verstanden habe? - der Schwindel erst VOR ORT aufflog.
Die Kosten sind zu beziffern und dem Veranstalter schriftlich zu übermitteln, unbedingt mit bestätigter Zustellung, da es Fristen einzuhalten gilt.
Etwas derartiges habe ich übrigens noch nie gehört, insbesondere die Behauptung, mit einer einseitigen Stornierung des falsch gebuchten Hotels sei alles erledigt, erscheint mir völlig bizarr ...
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Ich schließe mich meinen Vorrednern an ... schon wirklich etwas bizarr ...
Überprüfe bitte nochmal deine Buchungsbestätigung und deinen Voucher ... wenn daraus nichts hervorgeht, was bereits auf den Fehler hindeuten könnte, dann ist die Lage wirklich eindeutig und der Veranstalter muss für den Schaden (Deine Mehrkosten) haften.
Ich würde die tatsächlichen Auslagen plus 30 % Aufschlag für den ganzen Ärger fordern (Einschreiben/Rückschein beim Veranstalter, nicht beim Vermittler!) ... und dann mal schauen, was passiert ... bitte die Antwort hier posten, da bin ich (und andere sicher auch) wirklich neugierig ....
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Hallo,
erstmal danke für die Antworten! Wer genau Veranstalter ist, weiß ich nicht so genau. Telefoniert hatte ich nach der Hotline von "Ab-in-den-Urlaub" mit einer Dame von "Hotelreservierung.de" Nach der Buchung habe ich einen Voucher mit dem Logo des Vermittlers "Ab-in-den-Urlaub" bekommen, auf dem unten angegeben war, die Bezahlung erfolge über JacTravel, auf der Bestätigung/REchnung steht oben "Hotelreservierung.de" mit den Adressangaben Unister GmbH in Leipzig. Ich hatte zum ersten Mal über das Portal gebucht und fand das sowieso schon alles sehr konfus.
Übrigens steht auf all meinen Unterlagen eindeutig LONDON und auch das Novotel & Adresse in London, ansonsten wäre es mir ja vorher aufgefallen. Bei solchen Sachen bin ich immer sehr penibel, und habe soetwas auch noch nie erlebt......
Ich hatte vor, morgen nochmals dort anzurufen und wenn das nichts bringt, direkt einen Beschwerdebrief aufzusetzen. Ich hoffe, es hat Erfolg...Viele Grüße,
Mareike -
@montroiq
Wie schon meine Vorredner rate ich dir von weiterer fernmündlicher Intervention ab.
Das führt zu nichts und ggf. quasselst du dich um Kopf und Kragen!
Vielmehr solltest du in einem schlichten Text ohne Details (nur Angabe der Buchungsnummer im Bezug) "wegen Nichterfüllung vertraglich zugesicherter Leistungen" einen Betrag (möglichst mit Belegen) X beanspruchen.
Guter Vorschlag von Sunshine, allerdings würde ich nicht die Zusatzkosten +30%, sondern 25% der Hotelkosten (lt. Buchungsbestätigung) zusätzlich verlangen, denn de facto stand die Unterkunft "nicht wie gebucht zur Verfügung".Du kannst allerdings immerhin den Vermittler anrufen und Firmierung und Adresse des Veranstalters einfordern, falls da Klärungsbedarf besteht.
Sieh uns bitte nach, dass wir wegen der Bestätigung insistiert haben, aber man hat schon "Pferde kotzen sehen"! -
Hi,
ich nochmal......also inzwischen bin ich etwas verwirrt, wieviel ich denn nun fordern soll. Zur Fristwahrung wollte ich morgen das Einschreiben mit einer Antwortfrist von 2 Wochen versenden, um danach noch die Möglichkeit zu haben, einen Anwalt einzuschalten. (Hatte etwas von 4-Wochen-Frist insgesamt gelesen)
Definitiv habe ich 111,-€ Mehrkosten beim Hotel gehabt. Die Handykosten erfahre ich laut meinem Handyanbieter erst mit der Juni-Rechnung (konnte man da früher nicht laufend einsehen...?!?) , daher kann ich nur schätzen. 24 Minuten, die innerhalb Deutschlands 0,42 € / Min. gekostet hätten. Vielleicht einfach das Doppelte??? Zusätzlich hatten wir ja kein Frühstück...
Wirklich nachweisen kann ich im Moment aber nur die Hotelrechnung...
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Ich habe gerade mal auf den Internetseiten der Novotel Hotels in London nachgesehen. Ein Fruehstueck fuer 2 Personen kostet ca. Euro 25.- Den Betrag wuerde ich ansetzen und dazu noch Pauschal Euro 25.- fuer Kommunikationskosten.
Etwas OR @vonschmeling
Also mich hat eine nette Dame am Ticketschalter sogar schon mal ins falsche Land geschickt.
Vorm Check-in nach Mexiko noch, fuer den Rueckflug, einen Stopover in der DomRep dazu gebucht. Dummerweise hat sie den Stopover aber in Puerto Rico gebucht. Ist mir nur durch Zufall in Mexiko, beim aendern des Flugtermins, aufgefallen.Ich muss heute noch grinsen wenn ich mir vorstelle wie ich den armen Taxifahrer zusammengefaltet haette weil er sich weigert mich in mein Hotel zu fahren.
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Aufpreis für Übernachtung (111€?)
Auslagen für Telefonate
(Check die Kosten deines Providers für Telefonate ex GB und gib den ungefähren Betrag an (25min))- € 57,20 (20% aus Buchungspreis) als Reisepreisminderung
- evtl. Kosten Frühstück/ pro Tag (Basis Aufpreis Hotel)
= Summe Forderungen
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Hallo zusammen,
ich habe soeben meinen Beschwerdebrief per Einschreiben/Rückschein auf den Weg gebracht. Hatte heute eine Gutschrift des reisespreies auf meinem Konto, jedoch abzüglich 90 € Stornokosten. Daher habe ich folgendes gefordert: Die noch fehlenden 90 € , 114,-€ Aufpreis Hotel , 25,-€ pauschal telefonkosten, da mein Anbieter mir leider nicht sagen konnte, wieviel auf mich zukommt, 5,-€ Portokosten und irgendwas um 47,-€ Reisepreisminderung vom Ursprungsbetrag. Habe eine Frist von 2 Wochen gesetzt und mit rechtlichen Schritten "gedroht", sollte der Vorgang bis dahin nciht zu meiner Zufriedenheit abgeschlossen sein... jetzt hoffe ich mal, daß es klappt!
Vielen Dank auf alle Fälle für Eure Ratschläge!! Ich werde berichten, wie es ausgegangen ist...
Viele Grüße
Mareike -
Hallo nochmal,
das Frühstück habe ich jetzt mal weggelassen, weil ich es vor Ort ja nicht nachträglich mitgebucht hatte und somit noch einen Schätz-Posten dabeihätte..... ich wäre ja schon froh, einfach nur meine Auslagen zurückzubekommen, und die wären mit den 20% Reisepreisminderung abgedeckt.
Einmal habe ich dann doch noch die Hotline angerufen - wegen der Stornokosten. Angeblich sei das noch in Bearbeitung und werde natürlich noch erstattet.....aha....warum 2 Buchungen, wenn auch eine möglich wäre...naja, muß man wohl nciht verstehen, habe es daher lieber mal mit in meinen Brief aufgenommen.
Ich hoffe, keinen Anwalt einschalten zu müssen - immerhin handelt es sich ja um eine nicht unbekannte Internetseite, da sollten so ein paar Euro Erstattung ja wohl kein Thema sein. (Arbeite selbst bei einer großen Firma....) Jedenfalls steckt wohl die "UNISTER GMBH" dahinter, das ist der Veranstalter des Portals "Hotelreservierung.de". Die wiederum brüsten sich auf ihrer Homepage damit, exklusiver Hotel-Reservierungspartner von "Ab-in-den-Urlaub" zu sein.Ich jedenfalls werde zukünftig lieber über hotel.de oder hrs.de buchen, da lief immer alles glatt......
Viele Grüße,
Mareike -
..wie ich schrieb, Empfänger meines Briefes ist die Unister GmbH. Diese Firma steht hinter der Seite "hotelreservierung.de".
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Als WAS?
Als VERANSTALTER? :?
Ich bin nicht am Erbsenzählen, ich frag mich allein, ob das alles so seine Richtigkeit im Blick auf die Ansprechpartner hat?!
Mit "Veranstalter der Reise" i.e. operativer Partner hat das Teil aus meiner Sicht nichts gemein und wird womöglich deine Korrespondenz vergnügt weitergeschoben??!!

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Frage mich in der Zwischenzeit allerdings auch, wer eigentlich der Ansprechpartner
ist. :? Und wo ist der Veranstalter ? Den gibt's nicht... (?)
Gebucht wurde über den Vermittler a-i-d-u bei hotelreservierung.de - ebenfalls ein Vermittler.
Unter den AGB von a-i-d-u findet man den Hinweis, dass es sich hier um eine "Nutzungsvereinbarung zwischen dem Nutzer (bzw. "Sie" ) und der Unister GmbH (“Unister“ ) " handelt. (Quelle ab-in-den-urlaub.de)Die AGB von hotelreservierung.de findet man unter der Überschrift "Nutzungsbedingungen der Unister GmbH"...... die wiederum - so scheint es lt. Posting des / der TO - etwas von JacTravel - einem weiteren Vermittler - vermittelt, was m. E. in diesem Fall aber nicht zum Tragen kommt.
Demzufolge schreibt TO, wenn er seine Beschwerde an a-i-d-u oder hotelreservierung.de schreibt, stets an die Unister GmbH...? :?
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aaalso, nachdem ich jetzt selbst total verunsichert war, ob ich denn nu die richtigen Leute angeschrieben habe, mir auch noch mal wiederholt die AGBs etc. der beiden Portale durchgelsen habe, habe ich mich noch mal ans telefon gehängt und BEIDE Hotlines angerufen. Zuerst "Ab-in-den-Urlaub". Die nette dame sagte mir, Unister GmbH als Empfänger sei richtig, die beschwerde lande dann auf alle Fälle an der richtigen Stelle. Der Herr von der "Hotelreservierung.de"-Hotline versicherte mir dann dasselbe - Unister-GmbH ist zwar vermittler, ist jedoch in meinem Fall der richtige Ansprechpartner. Es lag auch schon durch meinen vorherigen Anruf ein Datensatz zu meiner Buchungsnummer in der beschwerdeabteilung vor, man wartet jetzt auf den Brief.
Ich habe dann noch ein bisschen gebohrt, bezüglich des tatsächlichen veranstalters. Es hieß, das sei "JacTravel" (Der name tauchte auf meinem Voucher ja nur ganz kleingedruckt in dem satz "Die bezahlung erfolgt über JacTravel" auf - bezahlt habe ich laut Kontoauszug aber an Unister). JacTravel ist ein britischer Veranstalter, der die Hotelangebote auf der Seite einstellt. Jedoch hätte der nichts mit der Reklamation zu tun, da, wie man mir bestätigte, der Computerfehler bei der Unister-GmbH lag und diese somit Schuld seien an der ganzen Misere........
Insofern harre ich der Dinge, die da kommen.......Viele Grüße
Mareike