Vtours Teil I
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@Astrid und Herbert
Wie dem auch sei - vtours verstößt gegen geltendes Recht mit der Ablehnung eines Anspruchs aus Gepäckverzögerung und muss ergo damit rechnen, dass gerichtlich gegen sie vorgegangen wird. Das ist dann zwar kein großer finanzieller Dämpfer aber ggf.doch ein erheblicher Imageschaden.
Ich kenne etliche Verfahren, aus welchen sich geringere Erstattungen ergaben - im Nachgang hätten die Veranstalter wohl besser die 40 Schleifen gelatzt als ein Vielvielfaches durch Verfahrens- und Verlustkosten zu vergeigen.
Ich bin wahrlich kein Prozesshansel, nur sich so einfach weggeklatscht zu finden ist für mich ein guter Grund, meine Ansprüche etwas deutlicher zu verargumentieren.
:?Und ja - da stimme ich ginus auch vollkommen zu:
So ein Gebaren ist nicht förderlich für den guten Leumund eines Veranstalters - also "schlecht" und zwar nicht nur im Sinne des Geschädigten! -
@ Astrid und Herbert,
nochmals im Nachtrag zu meinem letzten Posting und zur Verdeutlichung meiner Angabe "(Kostenübernahme Ersatzbeschaffung/Minderung > jedoch nicht doppelt)":
Der führende Reiserechtler Führich schreibt dazu:
"Abhilfe durch eine Ersatzbeschaffung ist auf die Minderung anzurechnen."Soll heißen, die aufgewendeten Kosten für Ersatzbeschaffung seien von der Forderung der Minderung abzuziehen, also hier nicht doppelt einfordern. Inwieweit zusätzlich noch Schadenersatz für nutzlos aufgewendeten Urlaub zu zahlen sei, kann ich nicht beurteilen. Teilweise wurde dies wohl gerichtlich schon anerkannt.
Wichtig in meinen Augen eine Forderung auch richtig aufzustellen, sodass diese stichhaltig ist und nicht schon wegen (doppelter) Phantasieforderungen abgelehnt wird. Schadenersatz für nutzlos aufgewendeten Urlaub für die Ersatzbeschaffung würde ich persönlich aber durchaus auch mal zum Ansatz bringen - aber alles auf nachvollziehbarem Level.
Wichtig, am Schluss sollte eine Forderungssumme stehen; nicht einfach nur aufzählen was nicht in Ordnung war.
Kannst ja mal in etwa die Kemptener Tabelle von Führich dazu heranziehen:
http://www.reiserecht-fuehrich.de/PDFs/Kemptener Tab 07.2013.pdf -
Sorry ginus, hatte ich das nicht bereits genau so empfohlen?

Edit
Wo du Führich erwähnst:
"Zusätzlich kann für jeden gepäcklos verbrachten Tag eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit nach § 651f Abs. 2 BGB verlangt werden; diese entspricht der Höhe nach dem Minderungsbetrag. Kostet eine Pauschalreise also 100 Euro am Tag, so kann der Reisende, je nach Spruchpraxis des zuständigen Gerichts, den Preis um 20 bis 50 Euro pro Tag mindern und weitere 20 bis 50 Euro pro Tag als Schadensersatz fordern, wenn er den Urlaub ohne Koffer begehen muss. Das MÜ verdrängt die Ansprüche nach deutschem Reiserecht nicht."Einreden zur Angemessenheit halte ich damit für ziemlich flüssig ...
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Nö, vs,
Mißverständnis.Nicht dein Posting war gemeint sondern das andere. Und dort auch nur deren Ankündigung Ersatzbeschaffung und Minderung für Gepäckverspätung ansetzen zu wollen. Dem habe ich die Führingsche Auffassung gegenübergestellt:
"Abhilfe durch eine Ersatzbeschaffung ist auf die Minderung anzurechnen."Ansonsten habe ich nochmal zusammengefasst und angeführt, dass am Schluss eine Forderungssumme stehen soll.
Nachvollziehbares Level / nicht Angemessenheit: was ist daran falsch oder überflüssig? -
vonschmeling:
Neuanschaffungen sind ggf. vom Minderungs- und Entschädigungsbetrag in Abrechnung zu bringen.Ich verstehe - vermutlich beziehst du dich auf die Aussage "auch eine Reisepreisminderung verlangen"?
Das geht natürlich nicht. Falls der Wert der Neuanschaffungen geringer war als der mindestens zustehende Betrag aus Minderung und Entschädigung sollte man sich sinniger Weise auf letzteren beschränken.

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Ganz genau, so war es gemeint!
Allerdings denke ich, dass bei den beiden der Wert der Ersatzbeschaffungen deutlich unter einem zu beanspruchenden Minderungsbetrag liegen dürfte. Also in diesem Falle eben einerseits den überschiessenden Minderungsbetrag einfordern plus natürlich die Kosten für Ersatzbeschaffung.
Die Summe bleibt allerdings am Ende die gleiche.
Oder dem RV anbieten sämtliche Ersatzbeschaffungen (Kleidung) ihm zuzusenden, sodass man keinen Mehrwert hätte
Dann könnte doppelt gefordert werden
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Ich bleibe im Falle einer höheren Forderung aus Minderung etc. bei der Variante, die Ersatzbeschaffungen eben nicht zu spezifizieren.
Kann ich gerne intern begründen ...Bin ansonsten sehr offen für Sarkasmus und deine Idee, allerdings scheint mir die Zeit für solch schnurrige Offerten noch nicht so ganz reif ... (schade eigentlich!?)

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Nie wieder VTours!
Die Abwicklung der Buchung war zunächst sehr reibungslos - da ich im Ausland wohne, gab es eine Verzögerung bzgl. der Überweisung der Reisekosten meinerseits.
Worauf VTours mit einer Mahnung reagierte, alles kein Problem.
Meinen Buchungsstatus habe ich regelmässig gecheckt und nachdem ich die Zahlungsbestätigung mit den Reiseunterlagen erhalten habe, fand ich es zunächst nicht mehr für nötig, meinen Reisestatus online zu überprüfen - hatte ja alle Unterlagen
So, einen Tag vor der Reise wurde mir eine "guten Flug" E-mail von Vtours geschickt, in der ich bitte routinemässig nocheinmal meinen Reisestatus prüfen sollte, bzgl Flugänderungen etc.
Habe dies getan und dann gesehen, dass angeblich 10€ zu wenig von mir überwiesen wurden (was definitv nicht der Fall war). Schock, so kurz vor Reiseantritt, da ich nicht wusste ob dies zu Problemen am Flugschalter führt etc.
VTours war leider nicht zu erreichen und mir blieb nur eine Blitzüberweisung und Daumendrücken.
Eine Antwort von Vtours auf E-mails und Anrufe erhielt ich nicht mehr (bis heute nach dem Urlaub nicht) und es hat trotzdem auf eigene Faust dann alles gut geklappt.Dann musste meine Freundin einen Flug später nehmen, was wir dann kurzfristig selbstständig umgebucht haben - darüber habe ich VTours umgehend telefonisch informiert (eine Rückmeldung zu den ausstehenden 10€ konnte mir nicht gegeben werden - falscher Ansprechpartner usw) und mir wurde versichert, dass das Hotel und der Transfer vor Ort von VTours informiert werden würden.
Das Hotel wusste bei meiner Ankunft ca. 24h danach, von gar nichts.
Musste alles selbstständig regeln.Danke für nichts VTours und **nie wieder!**Von meinen zu viel überwiesenen 10€, könnt ihr euch ja ein Buch kaufen über den Erwerb von zufriedenen Kunden.
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@anrix
Willkommen im Forum.Dein "Nie wieder" kann ich nicht nachvollziehen.
Denn - was ist letztendlich schief gelaufen ?
Erstens wurden dir 10 € mehr in Rechnung gestellt. In diesem Zusammenhang: Wieviele Mahnungen hast du wegen der verspäteten Endzahlung erhalten ?
Ich frage, da in den AGB von Vtours Folgendes zu lesen ist:"Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behalten wir uns zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 10 EUR zu erheben." Quelle vtours.de
Zweitens schreibst du:
anrix
Dann musste meine Freundin einen Flug später nehmen, was wir dann kurzfristig selbstständig umgebucht haben - darüber habe ich VTours umgehend telefonisch informiert... und mir wurde versichert, dass das Hotel und der Transfer vor Ort von VTours informiert werden würden.Ich gehe davon aus - denn bezügl. dieses Punktes gibt es deinerseits keine Beschwerde, dass der Tranfer ordnungsgemäß für deine Freundin durchgeführt wurde... was m. E. das Wichtigste in diesem Fall ist.
Eine Benachrichtung des Hotels hätte natürlich erfolgen können, ist m. E. aber nicht von Wichtigkeit, da es einzig um eine verspätete Ankunft ging... was nun nichts Außergewöhnliches ist.Demzufolge siehe oben: Dein "Nie wieder" erschließt sich mir nicht. :?
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@nate1 ganz einfach im Kundensupermarkt um die Ecke.
@holginho wenn VTours dies häufiger durchführt, müssten sie das nötige Kleingeld zusammen bekommen.
@Kourion Es war eine Mahnung, bei einer Zahlungsverzögerung von 2Tagen - eine zweite Mahung bzgl der angeblich fehlenden 10€ ist nie eingetroffen.
Schief gelaufen ist ganz einfach und grundlegend die Information und Kommunikation von Seiten VTours - es findet bestimmt niemand schön, wenn er Stunden vor Reiseantritt einen offenen Betrag auf der Internetseite über seinen Reisestatus findet und nicht weiss, ob dies Einfluss auf den Flug etc. am nächsten Tag hat!Der Transfer hat funktioniert, aber die Mitarbeiter des Hotels waren nicht sehr erfreut über die ihnen unbekannte Ankunftsänderung von 2Tagen, welche sie (wie mir mitgeteilt wurde) dort nämlich koordinieren.
Wäre ich selbst nicht am geplanten Datum geflogen, hätte der Transfer wegen fehlender Informationsweiterleitung, vermutlich anders ausgesehen (was spekuliert ist - ich weiss).Wenn sich das niemandem hier erschliesst, warum ich "Nie wieder mit VTours" reise, ist mir das gleich - ich reise sehr viel und habe durchaus ein wenig Erfahrung erworben und dies war mit Abstand die schlechteste.
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anrix
eine zweite Mahnung bzgl der angeblich fehlenden 10€ ist nie eingetroffen.
Die 10 € sind eine Mahnkostenpauschale, die nach der zweiten Mahnung bei nicht eingegangener Restzahlung erhoben wird.
Hier noch einmal der Auszug aus den AGB:"Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behalten wir uns zudem vor, für die zweite Mahnung eineMahnkostenpauschale von 10 EUR zu erheben." Quelle vtours.de
Wenn du keine zweite Mahnung für die Restzahlung erhalten hast - reklamiere es. :?
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@anrix
Wurde die Änderung der Anreise denn überhaupt über Vtours vorgenommen?
Wie kommst du auf die Idee, ein Fehlbetrag von 10€ könnte eine komplette Reise gefährden?Sorry, aber ich finde das alles etwas weit hergeholt und wenig wirklichkeitsnah ... :?

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Wir haben für Ende September 2014 bei urlaubstransfers/vtours GmbH denTransfer vom Flughafen Palma de Mallorca nach Alcúdia gebucht. Der Transport bei der Hinreise hat sehr gut geklappt – trotz einstündiger Verspätung unseres Flugzeuges.
Der Transfer vom Hotel zurück zum Flughafen ist jedoch nicht erfolgt. Wir wurden nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vor dem Hotel abgeholt. Dies trotz schriftlicher Bestätigung an die Hotel-Rezeption und obwohl wir uns bereits eine Viertelstunde vor der vereinbarten Zeit am Abholort eingefunden hatten. Als beinahe eine Stunde verstrichen war, haben wir über unsere Rezeption mit dem beauftragten Busunternehmen Kontakt aufgenommen. Diese meinten lediglich von nichts zu wissen und es bestünde in der nächstenZeit keine alternative Transfergelegenheit. Wir sollen ein Taxi nehmen und die Rückerstattung der Auslagen zu Hause bei urlaubstransfers beantragen.
urlaubstransfers hat die Reklamation über die Nichtabholung (inkl. Taxi-Quittung) mit nachfolgender Begründung nicht anerkannt:
„Wir haben uns auf Ihr Schreiben hin mit unserer Agentur vor Ort in Verbindung gesetzt, um das von Ihnen angegebene Problem mit dem Transfer zu klären. Unsere Agentur hat uns versichert, dass Mitarbeiter der Transferfirma vergeblich auf Sie gewartet haben und, mit Rücksicht auf andere Gäste, letztlich der Transfer ohne Sie stattfinden musste. Nach einer Wartezeit lässt sich der Fahrer bei Nichterscheinen der Gäste üblicherweise einen Stempel vom Hotel geben, um seine Anwesenheit zu beweisen. Den Beleg hierfür hat uns der Transferanbieter zukommen lassen.“Auf ein weiteres Antwortmail unsererseits wurde der Sachverhalt nochmals überprüft.
Der Busfahrer hatte ein anderes Hotel, mit beinahe identischem Namen, angefahren.
So sind uns die Taxikosten schliesslich doch noch rückerstattet worden. -
Hallo zusammen!
Dieser Thread ist nach 8 Jahren und über 900 Postings an seinenGrenzen angekommen und wird wegen Unübersichtlichkeit geschlossen - vielen Dank für die bisherigen Beiträge.
Den neuen Thread zum Thema findet Ihr hier!
LG
Sokrates