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mexicana pleite - wer zahlt?

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  • vecinaV Offline
    vecinaV Offline
    vecina
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    wir haben einen Flug über xxxxx nach Mexiko für November gebucht und bezahlt. Ausführende bzw. verantwortliche Fluggesellschaft ist mexicana. Nun bekamen wir von  xxxxx die Mitteilung, dass unser Flug storniert sei, weil alle Flüge von mexicana eingestellt sind. xxxxx erklärte auf tel. Nachfrage, dass sie nur Vermittler sind und uns den Flugpreis nicht zurückzahlen können, nur versuchen, das Geld von mexicana zurückzuholen (vielleicht, irgendwann ...). Wir sollten uns direkt an mexicana wenden. Dort wird gesagt, dass nicht gezahlt wird, (oder vielleicht irgendwann ...), weil sie pleite sind. Bei Lufthansa, die als Partner von mexicana den gesamten Hinflug durchführen, erklärt man sich für nicht zuständig, die Verantwortung läge bei mexicana und xxxxx , die unseren Flug bereits storniert haben.Was sollen wir tun, wen können wir haftbar machen? Die können uns doch nicht auf dem Reisepreis sitzen lassen?
    Das zweite Problem: wir sind auf den Flug angewiesen. 
    Ist xxxxx verantwortlich und haftbar? Müssten die sich nicht um eine Umbuchung/Ersatz kümmern und/oder zumindest das Geld für den Flug zurückzahlen?
    Kleine Perfidie von xxxxx am Rande: die Mitteilung über den stornierten Flug kam als Stornierungsbestätigung bei uns an, mit der Begründung, dass wir ja entweder eine Stornierung beantragt oder das Geld nicht überwiesen hätten (haben wir aber Anfang Juli).
    Ich bin gelinde gesagt entsetzt und freue mich über jeden Tipp/Info, die uns weiterhelfen kann! Ist das tatsächlich ein rechtsfreier Raum? Danke und beste Grüße, vecina

    ====

    Name des Vermittlers gem. Forenregeln entfernt !

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    • bernhard707B Offline
      bernhard707B Offline
      bernhard707
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Dann lies mal sorgfältig die AGB von Vermittlername entfernt, vor allem I. Absatz 2.

      "...dass wir ja entweder eine Stornierung beantragt oderdas Geld nicht überwiesen hätten (haben wir aber Anfang Juli).." wäre zwar erklärungsbedürftig, ist der Betrag definitiv vom Konto abgebucht? Vermutlich aber hier nicht besonders relevant.

      Gegen sowas kann man sich übrigens für kleines Geld versichern, Google > ticketsafe
       
      Der Name des Reisevermittlers dürft ohnehin demnächst gexxxt werden.

      Life is too short to limit your vision ... indeed

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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Vermittelt ein Reisebüro einen Flug, dann haftet er nur für die ordnungsgemäße Buchung. Geht die vermittelte Fluglinie in Konkurs, muss man sich an die Fluglinie/Masseverwalter wenden. Selbst eine Partner-Fluggesellschaft haftet nicht für ihre Partner.

        Die EU möchte zwar auch eine "Insolvenzeversicherung" für Fluggesellschaften einführen. Dies wird aber, wenn überhaupt, wiederum nur Fluglinien aus Europa betreffen, bestensfalls, abfliegende Fluggesellschaften...

        Im konkreten Fall wird man wahrscheinlich sein Geld und seinen Flug nie mehr wieder sehen da die Mexicana mittlerweile (...schuldenfrei...?) an ein Konsorzium verkauft wurde, das sicher nicht für frühere "Schulden" haftet...

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        • tineT Offline
          tineT Offline
          tine
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Wir haben über ein gut TV-beworbenenes Internet-Reisebüro (nicht holidaycheck)  Mexicana-Flüge innerhalb Mexicos gebucht und wurden noch nicht einmal über die Absage der Flüge von denen informiert!
           
          Und es wurde noch schlimmer:
          Auf 8!! Email-Nachfragen wurde überhaupt  nicht reagiert und als wir nach unserer Rückkehr in Deutschland telefonisch Kontakt aufnahmen, hieß es, wir sollten direkt bei Mexicana auf der Internetseite unsere Forderungen anmelden, man habe abgesprochen, hier nichts zu machen.
           
          Es sollen sich aber andere Reiseveranstalter für ihre Klienten direkt um Ersatzflüge gekümmert haben. Das deckt sich mit der Aussage der deutschen Mexicana-Vertretung, die ebenfalls der Meinung ist, das sich das Reisebüro darum zu kümmern hat.

          Jetzt versuchen wir, den Betrag auf unsere Kreditkarte zurückbuchen zu lassen.
           
          Es wird uns eine Lehre sein. Das nächste Mal buchen wir wieder persönlich über das Reisebüro unseres Vertrauens.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • bernardo2001B Offline
            bernardo2001B Offline
            bernardo2001
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Wie schon erwaehnt ist das vermittelnde Reisebuero verpflichtet die Buchung fuer den Kunden im Sinne eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln - also korrekt einzubuchen. Das scheint hier offensichtlich in beiden Faellen auch erfolgt zu sein.

            Geht die Fluggesellschaft Pleite wuerde das Reisebuero nur dann haften, wenn feststeht, dass es zum Zeitpunkt der Buchung ueber den bevorstehenden Konkurs
            informiert war. Diesen Tatbestand muss der Reisende dem vermittelnden Reisebuero nachweisen, was naturgemaess schwierig ist.

            Leider wird es so sein, dass das Geld futsch ist, wenn es bei der Fluggesellschaft bereits eingegangen ist. Auch wird die Kreditkartenfirma eine Rueckbuchung verweigern, wenn betruegerische Absichten nicht nachgewiesen werden.

            Solche Umstaende (Insolvenzen von Fluggesellschaften) gehoeren nun einmal zum persoenlichen Lebensrisiko......

            Viele Gruesse
            bernardo2001

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            • tineT Offline
              tineT Offline
              tine
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Juchuh - wir haben unser Geld wieder!
               
              Nachdem wir über die Kreditkarte reklamiert hatten, wurde jetzt der Betrag an uns endgültig zurückgezahlt. Und das, obwohl die Zahlung mehr als 30 Tage zurücklag.
               
              Klappt also doch!!!!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • privacyP Offline
                privacyP Offline
                privacy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo Tine,

                das mit der Rückzahlung freut mich. In einigen Fällen zahlen Kreditkartengesellschaften, weil die Leistung, die der Zahlung zugrunde liegt, von dem anderen Partner nicht erbracht wurde.

                Im Endeffekt wird die im Allgemeinen gute Meinung der Kundschaft hinsichtlich der hohen Sicherheit bei Verwendung von Kreditkarten durch solche mehr oder weniger "Kulanzleistungen" unterstützt.

                Im übrigen finde ich es gut, dass ihr selbst alles daran gesetzt habt, den Schaden ersetzt zu bekommen. Kann man jedem nur empfehlen, der in solche Situationen kommt. Wobei die Unterstützungsleistung des Vermittlers doch wohl mässig war.

                Gruß privacy

                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                Bertrand Russell (1872-1970)

                1 Antwort Letzte Antwort
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