EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
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Hallo an Alle,
Bezügl. meiner Sache mit bzw. gegen Condor, kam heute der 2te Brief mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrte Frau xxxx,
wir kommen zurück auf Ihre Zuschrift. Es tut uns Leid, dass Sie Unannehmlichkeiten hatten.
Nach den uns vorliegenden Stellungnahmen der Verkehrszentrale kommen wir zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Grund, der zu der Verspätung des Fluges am 16.09.2010 geführt hat, um einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne des 14. Erwägungsgrundes der Verordnung gehandelt hat, so dass wir gemäß Art. 5 Abs. 3 der EG-VO 261/04 leistungsfrei werden. Es bestanden keine zumutbaren Möglichkeiten unsererseits, die eingetretene Verspätung zu verhindern.
Aus oben genannten Gründen weisen wir die geltend gemachten Ansprüche als unbegründet zurück. Vorsorglich erklären wir die Anrechnung gemäß Art. 12 Abs. 1 der EG-VO 261/04 hinsichtlich etwaiger Minderungs-und Schadensansprüche.
Ich bin auf diesem Gebiet nicht so "bewandert", wie einige andere User hier. Deshalb bitte ich euch nochmal um Hilfe.
Was ist zu tun? Eigentlich will ich Condor nicht so kampflos aus der Nummer rauslassen.
Soll ich jetzt so zum Anwalt gehen, kein Problem, bin versichert.
Was genau bedeutet der letzte Satz des Schreibens?
Wie würdet ihr euch verhalten?
Danke schonmal
LG
Roswitha -
bahama247 wrote:
... Die Mühe, die zusammen zu suchen, wirst Du Dir schon selbst machen müssen, da es zumindest keine mir bekannte (kostenfreie) Datenbank für Amtsgerichsturteile gibt. Man liest, wie könnte es anders sein, von Einzelfällen und die Links werden dann im Zweifel hier gesperrt. Ich habe allerdings umgekehrt noch von keinem Fall gelesen, wo die Airline vergleichbar gewonnen hätte ...Irrtum, ich muss keine suchen. Es bist Du der immer von solchen Urteilen schreibt, bzw. sich darauf beruft.
"Man liest ..." ist reines Hörensagen ohne konkrete Aktenzeichen, diese werden hier im Forum nun garantiert nicht gelöscht, warum auch?
Also auch wieder mal nur pure Spekualtion und ungesicherte Behauptungen. -
Doch wirst Du selber suchen müssen! Ich habe ja schon mal gesagt, du kannst es glauben oder bleiben lassen. Wahrscheinlich hatte ich neulich Haluzinationen als ich einen Check mit Absender Condor eingelöst habe...
Ich weiß nicht, was die Intention mancher Schreiber hier in diesem Forum ist, aber zu informieren ist es sicherlich nicht...
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Ich frage mich nach Deiner Intention im Forum etwas von rechtskräftigen Gerichtsurteilen zu schreiben für die Du keine AZ nennen kannst. Also muss ich Dir auch nichts glauben.
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Wer hier über Gerichtsurteile berichtet, ohne das Aktenzeichen zu nennen, ist völlig unglaubwürdig.
Es gibt hier im Forum eine Userin, die eine angeblich "übliche Rechtsprechung" frei erfunden hat, um ihre merkwürdigen Rechtsauffassungen zu untermauern.
Das wäre alles egal, wenn es sich hier um einen reinen Meinungsaustausch handeln würde. Aber viele User glauben, was hier steht, vor allem, wenn es eloquent vorgebracht wird. Daher ist es meiner Meinung nach eine riesen Sauerrei, wenn hier eine Rechtsprechung frei erfunden wird.
Jedes Urteil, das hier bekannt gegeben wird, ist hilfreich. Voraussetzung, man kann es nachprüfen.
Gruß
Manfred
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Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.
soweit muß man gar nicht zurück, nur 2 Seiten vorher hat sie es geschrieben ...
"Dieser Flug wurde aus technischen Gründen um 380 Min. verzögert"@bernhard707
ich habe Dir doch zugestanden, dass du mir nichts glauben mußt, aber das mußt Du doch wenigstens gelesen haben...@Bulagrienfan
Zitat Bulgarienfan
"Aber viele User glauben, was hier steht, vor allem, wenn es eloquent vorgebracht wird" - Zitat EndeIst das nicht häufig so in der heutigen Zeit??? Ist nicht jeder selbst dafür verantwortlich, das zu überprüfen, was er glauben will/soll/darf/kann???
Wenn hier also ein Aktenzeichen eines Amtsgerichts präsentiert wird, wirst Du das auch überprüfen müssen, ob es tatsächlich stimmt. So ohne Weiteres frei verfügbar geht das nicht. Also an welcher Stelle der "Beweiskette" bewegen wir uns hier...ganz am Anfang, so oder so. -
@bahama247
Du hast wirklich keine Ahnung, aber davon reichlich.Es gibt jede Menge Pages im Net mit Gerichtsurteilen und Aktenzeichen, die für jeden frei zugänglich sind.
Ein hier angeführtes AZ brauchst Du nur in Google eingeben, schon bist Du schlauer und musst auch keinen Nonsens mehr schreiben. -
Dieser Flug wurde aus technischen Gründen um 380 Min. verzögert
Und sogar da gibt es Ausnahmen:
"Indessen lasse sich nicht ausschließen, dass technische Probleme zu solchen außergewöhnlichen Umständenzu rechnen seien, soweit sie auf Vorkommnisse zurückzuführen sind, die nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind."
Condor behauptet nun, dass ein solcher aussergewöhnlicher Umstand vorlag. Und wie geht es nun weiter? Wird condor mitteilen, was für ein Umstand dies war? Wie wird ggf. ein Rechtsanwalt die Klage begründen? So schön die Sache gedacht ist, Pferdefüße gibt's genug.
Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Berichterstattung über das EuGH-Urteil von Anfang an ein wenig schief lag, wohl im Interesse von schlagzeilenträchtigen Formulierungen. Der EuGH hat nichts Neues festgelegt, sondern klar gemacht, dass gravierende Verspätungen mit Flugannullierungen gleichzusetzen sind. Als dies nämlich noch nicht klar war, haben diverse airlines (auch die condor war da ganz geschickt darin) Flüge nicht annulliert, sondern mit 23Std59min Verspätung statrten lassen. Diesen Praktiken wurde endlich ein Riegel vorgeschoben. -
bernhard707 wrote:
@bahama247
Du hast wirklich keine Ahnung, aber davon reichlich.Es gibt jede Menge Pages im Net mit Gerichtsurteilen und Aktenzeichen, die für jeden frei zugänglich sind.
Ein hier angeführtes AZ brauchst Du nur in Google eingeben, schon bist Du schlauer und musst auch keinen Nonsens mehr schreiben.AG Rüsselsheim 3 C 576/10 (32)
Dann such mal dieses Urteil aus dem gesperrten Link Du Schlaumeier und stell den Beweis hier rein! Ich warte... -
chepri wrote:
Dieser Flug wurde aus technischen Gründen um 380 Min. verzögert
Und sogar da gibt es Ausnahmen:
"Indessen lasse sich nicht ausschließen, dass technische Probleme zu solchen außergewöhnlichen Umständenzu rechnen seien, soweit sie auf Vorkommnisse zurückzuführen sind, die nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind.""Wie der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bereits entschieden hat, begründen technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs gelegentlich auftreten können, für sich gesehen keine außergewöhnlichen Umstände, die das Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung zur Zahlung der Ausgleichsleistung wegen Annullierung eines Fluges befreien können (Sen.Urt. v. 12.11.2009 - X ZR 76/07, RIW 2010, 63)."
Die Rechtslage ist eindeutig, das letztlich Durchsetzen eine andere Sache...
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Willst du oder kannst du nicht verstehen? Was du hier postest ist doch unbestritten! Nur das, worauf es ankommt, erkennst du nicht!
Und wenn absolute Laien sich als Überjuristen aufspielen und mit dem Spruch "Die rechtslage ist eindeutig" daherkommen, ist jeder weitere Kommentar überflüssig. Wir alle haben kaum Fakten, was mit dem Flug los war und du versteigst dich zu so einer Behauptung!
Dass vermutlich condor mauert und durchaus Chancen vorliegen könnten, im Recht zu sein mag ja angehen, aber zu beaupten, das sei so und nicht anders ist schlichtweg gesagt naiv. -
Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.
Du meinst wohl hier "Landesrechtsprechungsdatenbank - Entscheidungen der hessischen Gerichte"? Da stehen aber nur ausgewählte Urteile, die
"veröffentlichungswürdig" sind, wer das auch immer festlegen mag. Das spezielle vom 21.10.2010 ist aber nicht zu finden oder doch?Mittlerweile hat der Betroffene es aber in dem Fall selbst veröffentlicht. Zu einem Sachverhalt technischer Defekte wird darin speziell und allgemein Stellung genommen mit wortgleicher Bergündung wie oben von mir anderweitig zitiert.
Aber es ist ja auch egal, wie oft dieser Text noch in einem Urteil drin steht, die "Experten" hier haben sowieso das letzte Wort, sie kennen sich bestens aus! Chepis und Co. sind nämlich generell tatsächlich Betroffene, zwar auch nur Laien aber immerhin, was in der eindrucksvoll hohen Anzahl ihrer immer dezitiert begründeten Beiträge eindrucksvoll zum Ausdruck kommt ->Vorsicht Satire
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Danke noch mal bahama für Deine Hilfe.
So, jetzt mal an all die anderen, ich habe nur bahamas Daten in Google eingegeben und schon war ich in diesem Thread. Habe mich auch sofort mit diesem Betroffenen in Verbindung gesetzt. Er hat mittlerweile das Aktenzeichen und sogar das Gerichtsurteil veröffentlich.
So, anscheinend sind ja hier nur bahama und ich selber direkt betroffen, denn alle anderen kritisieren nur Aussagen von bahama, anstatt diese zu verwerten. Macht euch mal darüber Gedanken, das Reiserechtforum sollte eigentlich für alle eine Hilfestellung sein! Doch mit solchen Kommentaren, kommt ein Betroffener bestimnmt nicht weiter.
sandro -
Vorab:
Um wen oder was geht es eigentlich? Das ist auch ein Nachteil dieser ellenlangen threads, dass kein Mensch mehr weiß, wovon man spricht. Ich bin jetzt die ganze Zeit auf die problematik von mouillard eingegenagen, aber auf einmal taucht wieder sandro auf und bedankt sich für irgendetwas, wo ich wieder nicht weiß um was es da geht. Aber dies ist ja nichts neues.
Jetzt wirklich als allerletztes im Fall mouillard:
Niemand von uns weiß, um welchen technischen Defekt es handelt. Aller Wahrscheinlichkeit nach um einen ganz simplen, und condor müßte zahlen, nur wissen wir das nicht. Dann zu behaupten "die Rechtslage sei eindeutig" ist fahrlässig, sie ist es eben nicht, denn:"Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 5 Abs. 3der EU-Verordnung Nr. 261/2004 dahingehend auszulegen sei, dass ein bei einem Flugzeug aufgetretenes technisches Problem, das zur Annullierung eines Fluges führe, grundsätzlich nicht unter den Begriff “außergewöhnliche Umstände” im Sinne dieser Bestimmung falle. Etwas anderes gelte aber ausnahmsweise dann,wenn das Problem auf Vorkommnisse zurückgehe, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens und von ihm tatsächlich nicht zubeherrschen seien."
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Die zitierte Textstelle zu den aussergewöhnlichen Umständen bringt nur wenig Klarheit in der Sache. Habe deswegen hier mal entsprechend aus info point europa eine aus meiner Sicht recht gute Abhandlung zum Thema eingefügt.
Speziell der Absatz 3b bringt da gezielte Informationen.
So wäre beispielsweise der Vorgang um die Triebwerke des A380 einer der Gründe, in denen eine Fluggesellschaft nicht in der Haftung steht.
Gruß privacy

