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LAN / Erdbeben

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vizcachaV Offline
    vizcachaV Offline
    vizcacha
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen!

    Aufgrund des schweren Erdbebens vom 27.02.2010 wurden meine Flüge mit LAN von Zürich nach Santiago de Chile komplett storniert.
    Leider kommt erschwerend dazu, dass es ein Co-Sharing-Flug mit Iberia war, da LAN eigentlich Zürich überhaupt nicht anfliegt bzw. auch keinen Info-Schalter am Flughafen unterhält...
    Aus diesem Grund konnte oder wollte Iberia mir keinen Umbuchungsvorschlag machen respektive Rückzahlung zusagen, da der Flug ja offiziell über LAN lief, ergo LAN auch zuständig sei für Umbuchungen oder Rückzahlungen. LAN allerdings hat die Ausrede, dass Iberia entschieden hätte Santiago nicht anzufliegen (wobei der Flughafen ja ein paar Tage gesperrt war), also wäre es das Problem der Iberia...

    Ich habe so langsam das Gefühl, dass keiner die Verantwortung übernehmen will und sich den schwarzen Peter gegenseitig in die Schuhe schieben wollen und eigentlich ihre Flugkunden komplett in der Luft hängenlassen...

    Ich bin jetzt seit Ende Februar hauptsächlich an LAN dran, um zu irgendeinem Ergebnis zu kommen - bis jetzt leider ohne Erfolg.
    Wie sind denn Eure Erfahrungen; gibt es irgendjemand, dem es genauso geht/ergangen ist?
    Besteht denn überhaupt, rechtlich gesehen, eine Chance auf eine Rückzahlung/Umbuchung oder Gutschreiben des Fluges?

    Vielen Dank schonmal für Eure Rückmeldungen!
    Angela

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    • privacyP Offline
      privacyP Offline
      privacy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Guten Abend,

      nach Deinen Angaben war Iberia zumindest mit dem 1. Flugabschnitt von Zürich (nach Madrid ? ) das "ausführende Luftfahrtunternehmen" und somit aus meiner Sicht auch der richtige Ansprechpartner. An wen erfolgte die Zahlung der Tickets?

      Denke, dass das Ereignis vergleichbar mit der Vulkanasche ist und bei "höherer Gewalt" keine Ausgleichszahlung gem. EU-Verordnung 261/2004 für die Flugstornierung seitens der Airline anfällt, allerdings ist der Flugpreis ( und das auch noch  innerhalb 7 Tagen ! ) voll zu erstatten.

      Soweit die Theorie. Empfehle, da die Schweiz auch die EU-Verordnung 261/2004 anwendet, eine offizielle Beschwerde beim BAZL Bundesamt für Zivilluftfahrt. Notfalls
      auch bei der spanischen Aufsichtsbehörde  (zuständig für Iberia) .

      Bei dem Betrag empfiehlt es sich trotz zusätzlicher Kosten, auch über Fachanwalt für Reiserecht nachzudenken, um seine berechtigten Forderungen anzumelden. Ideal wäre eine Rechtsschutzversicherung. Denn leider liest man hier und da, dass der Kundenservice bei Iberia Wünsche offen lässt. Auch kann der abklären, wer denn nun
      die Tickets letztlich zu erstatten hat.

      Gruß privacy

      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
      Bertrand Russell (1872-1970)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • gastwirtG Offline
        gastwirtG Offline
        gastwirt
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        im Zusammenhang stehende Frage @privacy: Bei Flugausfall wegen höherer Gewalt bekomme ich den Ticketpreis zurück? Ich weiß es wirklich nicht!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • YouRiseY Offline
          YouRiseY Offline
          YouRise
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ich verstehe ehrlich gesagt überhaupt nicht warum man sich mit der Sache seit ende Februar herumschlägt.
          Ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt ist relativ kostengünstig zu haben, dort erhält man dann einen Rat wie man vorgehen sollte.
          Ob Rechtlich gesehen Chancen bestehen oder nicht .. Man kann dann vom Anwalt kostengünstig ein schreiben aufsetzen lassen um die Angelegenheit zu regeln.
          Die Chancen stehen besser wenn ein Anwalt das ganze vorträgt als wenn man es selber tut.

          Meines erachtens (ich bin kein Jurist) hast du Anspruch darauf dass der Flugpreis dir erstattet wird. Auf weitere Entschädigungen jedoch nicht.
          Das dass ganze jetzt schon ein wenig zurück liegt macht die Sache auch nicht besser ..

          Mein Ratschlag:
          Zügig einen Anwalt konsultieren und nicht monatelang warten ..

          Controller: »N 123YZ, say altitude.«
          Pilot: »Altitude.«
          Controller: »N 123YZ, say airspeed.«
          Pilot: »Airspeed.«
          Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.«
          Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.«

          Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • privacyP Offline
            privacyP Offline
            privacy
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            gastwirt wrote:
            Bei Flugausfall wegen höherer Gewalt bekomme ich den Ticketpreis zurück?

            Pressemitteilung Bundesministerium für Justiz 21.04.2010:

            Flugausfall bei "Nur-Flug"
            Hat der Flugpassagier keine Pauschalreise gebucht, sondern das Flugticket einzeln erworben, so ist sein Ansprechpartner die Fluggesellschaft, die den Flug ausführt.

            Bei einem Flugausfall aufgrund der Luftraumsperrung wegen Vulkanasche hat der Fluggast die Wahl, ob er von der ausführenden Fluggesellschaft den Flugpreis zurückerstattet haben möchte oder ob er eine kostenlose Umbuchung auf einen späteren Flug wünscht (sog. anderweitige Beförderung).

            Vorausgesetzt, sowohl Flugasche als auch Erdbeben sind vom Grund her gleich zu bewerten. Ansonsten kann ich mich YouRise nur anschliessen.

            Gruß privacy

            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
            Bertrand Russell (1872-1970)

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