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Unfall im Club Grand Aqua-Türkei

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  • HansmanH Offline
    HansmanH Offline
    Hansman
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo Forum-Leser,

    meine Frau hatte im Club Grand Aqua im Crazy River einen Unfall gehabt. Dabei ist sie auf den harten Betoboden mit den Hinterkopf gefallen. Dies geschah alles nur, weil keine Hinweisschilder über den Betrieb und Sicherheitsmaßnahme aufgestellt waren. Wir versuchten natürlich den Veranstalter auf die gefährliche Situation im Crazy River aufmerksam zu machen, bislang ohne Erfolg.
    Vielleicht ist ja jemanden etwas ähnliches in der Anlage passiert.
    Wenn ja, dann bitte meldet euch bei mir.

    MfG
    Hansman

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    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      der "Crazy River" hat was mit Wasser tun, richtig?
      ausgerutscht ist deine Frau, nehme ich einmal an, weil es in der Umgebung feucht bis naß war, richtig?

      ... unter diesen Annahmen braucht der Betreiber von "Crazy River" keine extra Warnschilder aufstelllen, denn gemäß mehreren Urteilen, hat man im Bereich von Wasser(landschaften) mit Rutschgefahr zu rechnen (Risiko des täglichen Lebens genannt).

      Natürlich wäre es in diesem Fall interessant zu erfahren, was ein Hinweisschild auf Rutschgefahr am Sturz geändert hätte.

      Gruß
      Peter

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      • HansmanH Offline
        HansmanH Offline
        Hansman
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Das Problem dieser Wasserrutsche liegt darin das sich später herausgestellt hat, dass diese zu den Zeitpunkt des Unfalls nicht in Betrieb war (was wir nicht gewusst haben). An den darauf folgenden Tagen haben wir dann bemerkt das diese Rutsche, wenn sie in Betrieb ist, nur mit Helm und Schwimmweste betreten werden darf. Auf diese Maßnahme muss der Betreiber die Gäste aufmerksam machen.

        Gruß
        Hansman

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        • mosaikM Offline
          mosaikM Offline
          mosaik
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          ja, das ist natürlich wieder etwas ganz anderes. Also, die Rutsche war zwar nicht in Betrieb, aber sie war auch nicht gesichert - sprich, gegen Inbetriebnahme geschützt?

          Dann schaut auch die Haftung des Reiseveranstalters für seinen Erfüllunggehilfen u. U. anders aus.

          Gruß
          Peter

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HansmanH Offline
            HansmanH Offline
            Hansman
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Toll das du mir Recht gibst Peter,

            darum suche ich Urlauber die mir dieses auch bestätigen können.
            Aber bisher sieht es noch nicht gut aus das ich welche finde.

            1 Antwort Letzte Antwort
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