Neueröffnung Katalogbeschreibung falsch - kann man vor Reiseantritt Umbuchung verlangen?
-
Hallo
wir studieren regelmäßig die Holidaycheck-Foren und Bewertungen. Das Hotel Club Konakli sollte am 01.05.2009 eröffnen. Wir haben für den 11.06. gebucht, es sollte also ausreichend Zeit sein, dass sich alles einspielt.
Durch die regelmäßige Recherche im Holidaycheck haben wir mitbekommen, dass der im Katalog als Kies/Sandstrand beschriebene Strand in Wirklichkeit Felsplatten an der Wasserkante aufweist und unzumutbar vor allem für Familien mit Kindern sein soll. Die im Katalog ebenfalls beschriebene Poollandschaft mit separatem Relaxpool wurde einfach nicht gebaut, d.h. es gibt nur einen Pool. Außerdem sollen einige Einrichtungen des Hotels noch nicht in Betrieb sein.
Ich habe meinen Reiseveranstalter mitgeteilt, dass ich aufgrund der nunmehr bekannten Mängel nicht in das Hotel will und um kostenlose Umbuchung gebeten. Sie haben mir mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit der örtlichen Agentur alles fertig sei.
Ich habe keine Lust mir den Urlaub zu versauen und hinterher Reisemängel geltend machen zu müssen. Wie kann ich den Veranstalter dazu bewegen, uns kostenlos umzubuchen? -
Gar nicht!
Ganz klar. Wenn du den Reiseveranstalter auf die Mängel angesprochen hast und er dir schriftlich (!) bestätigt, dass alles wie im Katalog ausgeschrieben ist so in Ordnung ist, musst du dem Veranstalter trauen. Umbuchen könntest du nur gegen Gebühr.
Sollte vor Ort etwas der Katalogausschreibung nicht entsprechen hast du natürlich die Möglichkeit Abhilfe zu verlangen ...
Grüße
-
Hallo,
bezüglich des Strandes sicher nicht. Denn wenn ein Kies- Sandstrand tatsächlich vorhanden ist, interesseieren die Felsplatten im/am Wasser nicht.
Bezüglich der noch nicht in Betrieb befindlichen Anlagen wirst Du es auch schwer haben. Denn die Berichte, die Du anführen kannst sind ja schon etwas älter. Wenn der Veranstalter garantiert, daß diese Einrichtungen bis zu Deinem Urlaubsantritt in Betrieb sind, wirst Du ebenfalls nichts machen können.
Bleibt also noch die Poollandschaft und das wäre der Hauptpunkt. Ob dies allerdings dann vor Gericht ausreichen würde, falls sich der Veranstalter querstellt, kann ich nicht sagen. Es könnte auch nur als einen einfachen Minderungsgrund gewertet werden.
Sollte der Veranstalter also nicht einlenken, würde ich die Reise entweder antreten, oder mich anwaltlich beraten lassen, bevor ich storniere.
Übrigens wäre dann auch Beweise sammeln angesagt. Reine Forenberichte würden dafür wohl nicht ausreichen, sondern wohl nur exakte schriftliche Erklärungen von Urlaubern, die in der von Dir gebuchten Zeit vor Ort waren.
Gruß
Berthold
p.s. was mir noch aufgefallen ist:
Bei einem Nachbarhotel, dem Rheme Beach ist der Strand exakt abgebildet. Wenn er mir also wichtig ist, dann lasse ich mir das doch einmal anzeigen und schon habe ich die Info. Weiters fällt mir noch der Shuttleservice zum Strand auf. Bei 200 bis 300 Meter eigentlich eher etwas ungewöhnlich. Könnte es sein, daß dieser Shuttle zu einem weiter entfernten Strand unterwegs ist, der dann exakt der Beschreibung entspricht? -
Hallo ADEqi,
in den Bewertungen zum Hotel sind seit ca. 2 Wochen Bilder des Strandes abgebildet. Vorher wurde im Netz nur spekuliert. Es kann doch nicht sein, dass ich mich vorher über die Richtigkeit der KAtalogangaben selber informieren muss. Irgendwo muss der Reiseveranstalter auch fair sein und auf die Felsplatten hinweisen. Das Hotel wird von mehreren Veranstaltern angeboten. Lediglich ein großer deutscher Anbieter mit A hat auf die Felsplatten (wohl nicht ohne Grund) hingewiesen. Alle anderen sprechen von Kies/Sand-Strand.
Wenn man bei den Veranstaltern reklamiert wegen schlechter Bewertungen wiegeln die ohnehin ab, man könne Plattformen wie Holidaycheck nicht alles glauben. Im Umkehrschluss heißt das auch für mich, ich bin nicht verpflichtet, mich vorher in derartigen Foren zu informieren.
Als ich im Januar gebucht hatte, wusste ich zudem auch nicht, an welchem Strandabschnitt in Konakli exakt das Hotel gebaut wird. Dass das Nachbarhotel das Rheme-Beach ist, konnte ich also zu dem Zeitpunkt nicht wissen. Diese Infos habe ich erst durch Recherche in den letzten Wochen bekommen.
Gruß
lefrog0 -
Hallo,
das Hotel wird ja von mehreren Veranstaltern angeboten. Somit könnte man die Ausschreibungen vergleichen und die Lage herausfinden, so man denn möchte.
Der Hinweis zum Kies-/Sandstrand ist ja auch nicht falsch. Nur der Hinweis zu den Felsplatten im Wasser fehlt halt. Ein Kies-/Sandstrand kann aber durchaus auch noch wesentlich schlechter aussehen, als der dort vorhandene. Da darf der Strand auch mit größeren Kieselsteinen durchsetzt sein.
Natürlich mußt Du die Katalogbeschreibung nicht nachkontrollieren. Denn diese ist absolut richtig. Es fehlt nur ein Teil, der Dir anscheinend wichtig ist. Diesen Teil könnte man aber herausfinden, zumal es genügend Möglichkeiten dazu gegeben hätte.
Wenn man es nicht macht, geht man halt ein Risiko ein.
Gruß
Berthold
-
Es fehlt nur ein Teil, der Dir anscheinend wichtig ist. Diesen Teil könnte man aber herausfinden, zumal es genügend Möglichkeiten dazu gegeben hätte.
Wenn man es nicht macht, geht man halt ein Risiko ein.Warum soll denn der Kunde sich die Mühe machen, etwas herauszufinden? Wieso muß ich eine Hotelbeschreibung nachrecherchieren, um kein Risiko einzugehen? Lernt es denn diese Branche nie, ehrlich zu beschreiben was zu erwarten ist?
Wenn es denn tatsächlich zutrifft, dass die Katalogbeschreibung Dinge verspricht, noch viel unverschämter ist es allerdings, wenn auf Nachfrage bestätigt wird, dass alles ist wie im Katalog. Wie gesagt: WENN es denn so ist. Ich kenn weder Katalogbeschreibung noch tatsächliche Verhältnisse.
Allerdings könnte mich kein Gericht der Welt zwingen, in ein Hotel zu fahren, wo für mich entgegen der Beschreibung (und damit Vertragsbestandteil) besonders wichtige Ausstattungsmerkmale einfach nicht vorhanden sind. Hier zu sagen, das Gericht würde das nur als Minderungsgrund auslegen, wenn ich den Vertrag rückabwickeln möchte ist schlichtweg falsch. -
lefrog0 wrote:
...Durch die regelmäßige Recherche im Holidaycheck haben wir mitbekommen, dass der im Katalog als Kies/Sandstrand beschriebene Strand in Wirklichkeit Felsplatten an der Wasserkante aufweist und unzumutbar vor allem für Familien mit Kindern sein soll. Die im Katalog ebenfalls beschriebene Poollandschaft mit separatem Relaxpool wurde einfach nicht gebaut, d.h. es gibt nur einen Pool.Deine Recherche war vielleicht regelmässig, aber schlecht. Es gibt sowohl einen Relax Pool als auch einen Aqua Park.
Der Kies/Sandstrand ist tatsächlich vorhanden.
Du suchst offensichtlich lediglich einen Vorwand, um auf Grund der teils schlechten Bewertungen "aus der Nummer" wieder rauszukommen.
-
hm, hat sie ja recht. Ich würde auch nicht in ein Hotel fahren, von dem mehr versprochen wird als gehalten.
Das macht ja nichts, ob sie einen Vorwand sucht oder nicht, Fazit ist, sie will in ein anderes Hotel und das ist wohl machbar. -
Es geht aber einzig darum:
"...Ich habe meinen Reiseveranstalter mitgeteilt, dass ich aufgrund der nunmehr bekannten Mängel nicht in das Hotel will und um kostenlose Umbuchung gebeten. Sie haben mir mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit der örtlichen Agentur alles fertig sei..."
Was ja den Tatsachen entspricht und für den Veranstalter einer kostenlosen Umbuchung entgegensteht.
-
An Bernhard707,
gib bei einer bekannten Suchmaschine Club Konakli ein und du landest in einem 57seitigem Forum von Holidaycheck. Dort kannst du nachlesen, dass der Relax-Pool eben nicht gebaut wurde.
Und ja, ich will aus der Nummer raus, denn wenn du aufmerksam in diesem Forum liest, kommen so Begriffe wie Legionellen... Da hab ich keine Lust drauf.
MFG -
Nee, das Türkei-Forum interessiert mich nicht die Bohne, aber Du postet hier ja auch bei Reiserecht.
Die Fotos sind also ein Fake 
Viel Spass dabei, mit dem Argument Foren-Berichte auf einer kostenlosen Umbuchung zu bestehen.

-
Fazit ist, sie will in ein anderes Hotel und das ist wohl machbar.
Natürlich, braucht nur umbuchen, für den Fall, dass der RV alles vertragsgemäß erbingen kann.
Und was die "Legionellen" angeht, wird man auch dafür (noch) keinen Beweis haben. -
-
gastwirt wrote:
Legionellen sind wohl schwierig zu beweisen!Der kömplette Ausschluß geht nur über die Brauchwassertemperatur im Leitungssystem. Was aber fakt ist,
dass immer mehr "Legionäre" auf dummenfang sind, und Reisen verkaufen
DÜRFEN!!!Fast noch schlimmer sind aber die "Legionäre", welche sich aufgrund des Preises alles andrehen lassen und sich erst später darüber gedanken machen, ob das Angebot die eigenen Ansprüche abdeckt. Auf beiden Seiten wäre mehr Grips gefragt.
Gruss Markus
-
Ist ja egal, was sie gestört hat, sie hat jetzt kostenfrei umgebucht

-
chepri wrote:
Es fehlt nur ein Teil, der Dir anscheinend wichtig ist. Diesen Teil könnte man aber herausfinden, zumal es genügend Möglichkeiten dazu gegeben hätte.
Wenn man es nicht macht, geht man halt ein Risiko ein.Warum soll denn der Kunde sich die Mühe machen, etwas herauszufinden? Wieso muß ich eine Hotelbeschreibung nachrecherchieren, um kein Risiko einzugehen? Lernt es denn diese Branche nie, ehrlich zu beschreiben was zu erwarten ist?
Wenn es denn tatsächlich zutrifft, dass die Katalogbeschreibung Dinge verspricht, noch viel unverschämter ist es allerdings, wenn auf Nachfrage bestätigt wird, dass alles ist wie im Katalog.
Also nur einmal zur Erklärung:
Ob der Relax Pool und der Aqua Park vorhanden sind kann ich nicht sagen. Die Urlaubsbilder sehen aber wohl danach aus. Wobei hier die Definition durchaus abweichen kann. Der angegebene Kies-/Sandstrand ist in jedem Fall korrekt vorhanden. Daß dort dann auch Felsplatten im Wasser sein können (oder große Steine, was dem etwa gleich käme) betrachte ich eigentlich als logisch. Denn der Kies muß ja irgendwo herkommen.
Wenn es mir nun wichtig ist, dann gebe ich diesen Wunsch / diese Bedingung bei der Buchung an. Wobei ich mir kaum vorstellen kann, daß jemandem dem ein Kies-/Sandstrand genügt, sich ernsthaft über die Felsplatten aufregen wird.
Ich denke, daß hier die Vermutung, daß eigentlich ganz andere Gründe vorliegen, richtig sein dürfte.
Und ich muß nicht alles was rund um das Hotel vorhanden ist auf das exakteste beschreiben. Schon gar nicht, wenn es für mich als logische Schlußfolgerung so vorhanden sein könnte. Als Kunde habe ich durchaus die Möglichkeit seine Wünsche zu äußern, oder nachzufragen. Daß dies aber nicht jedermanns Sache ist sieht man an vielen negativen Bewertungen, von Leuten die einfach blind in den Urlaub reisen und sich über Dinge aufregen, die sie bei einmal nachfragen/nachdenken problemlos erfahren würden.
Gruß
Berthold
-
Ich habe meinen Beitrag NUR auf den (angeblich) fehlenden pool etc. abgestellt. Und sollte der entgegen der Beschreibung tatsächlich fehlen, ist es in meinen Augen wirklich Unverschämt auch auf Nachfrage zu behaupten "Alles ist in Ordnung"
Was deine Schlussfolgerung zum Umbuchungswunsch betrifft, teile ich diese. -
Hallo
wenn mir das Hotel aufgrund der schlechten Bewertungen nicht gefallen würde,dann gibt es für mich nur eins erstmal versuchen kostenlos Umbuchen.Klappt das nicht muß ich eben in den saueren Apfel beißen und die Umbuchungskosten tragen.Auf keinen Fall würde ich in ein Hotel fahren wo ich schon am Anfang ein schlechtes Gefühl und oder schlechte Bewertungen habe.LG Jürgen
