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Hotel zur Eldenburg - überbucht!!

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  • michaela_plogM Offline
    michaela_plogM Offline
    michaela_plog
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wir hatten über Name des Vermittlers lt. Forenregeln entfernt ! zwei DZ für zwei Übernachtungen im Hotel zur Eldenburg gebucht. Bei Ankunft wurde uns mitgeteilt, dass die gebuchte Zimmerkategorie leider ausgebucht sei, da der Hotelmanager eine Reisegruppe eingebucht hat. Es wären nur noch Zimmer mit Wasserbetten frei. Leider konnten wir diese Zimmer aufgrund von Rückenproblemen nicht nehmen und mussten ca. 300 km wieder zurück nach Hause fahren.

    Nachdem wir den Hotelmanager dann angeschrieben hatten, hat er uns erneut angeboten, ein WE im Hotel zur Eldenburg zu verbringen, auch zu verbesserten Konditionen. Leider kam es aufgrund von Terminschwierigkeiten nicht dazu. Es folgte ein endloser Schriftwechsel, in dem wir den Manager mehrfach aufforderten, uns das gezahlte Geld zurück zu erstatten. Das ist bis heute aufgrund von "finanztechnischen Schwierigkeiten" nicht möglich!!!! Haben wir eine Chance, unser Geld zurück zu bekommen?

    Viele Grüße
    Michaela

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    • privacyP Offline
      privacyP Offline
      privacy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo Michaela,

      so wie das hier geschildert wird - und da die Buchungsstelle ja nur als Vermittler auftrat und die Zahlung direkt an das Hotel erfolgte - ist die nicht erbrachte Leistung wegen des offensichtlichen Fehlers der Hotelleitung zu erstatten. Wobei natürlich die Frage im Raum steht, inwieweit ein Wasserbett einfach abgelehnt werden durfte. Die Ausstattung des Zimmers mit einem "normalen" Bett lag als Zusicherung wahrscheinlich ja nicht vor. Oder darf man das erwarten?

      Wie auch immer: Wegen der "Überbuchung" habt ihr die Leistung nicht in Anspruch genommen. Man hätte dem Hotel durchaus zumuten können, sich vor der Anreise mit Euch in Verbindung zu setzen. Das hätte zumindest die Anfahrt erspart.

      Persönlich wäre ich nicht unverrichteter Dinge zurückgefahren, sondern hätte mir ein geeignetes Hotel im Umkreis gesucht. Auch hätte das Hotel eine Umbuchung auf ein anderes Haus (evtl. Mehrkosten zu deren Lasten) direkt vornehmen können und dies intern mit dem anderen Hotel verrechnen müssen.

      Da die mehrfachen schriftlichen Rückzahlungs-Aufforderungen keine Wirkung zeigen, hilft nur:

      Schriftlich Letzte Zahlungsfrist setzen ( z.B. 7 Tage nach Zugang des Schreibens per Telefax oder Brief/Einschreiben/Rückschein) unter Hinweis auf sofortigen Erlaß eines Mahnbescheids beim zuständigen Amtsgericht nach erfolgloser Verstreichung der Frist.

      Ein Mahnbescheid ist eine relativ günstige Möglichkeit, zunächst ohne Anwalt seiner Forderung Nachdruck zu verleihen. Allerdings macht es wenig Sinn,
      wenn das Unternehmen arge, wie Du schreibst "finanztechnische Schwierigkeiten" hat. Dann könnte die zusätzliche Ausgabe in den Sand
      gesetzt werden. Wenn Widerspruch von dort gegen den Mahnbescheid
      eingelegt würde, müßtest Du allerdings klagen. Weitere Kosten.

      Die Gebühren und Details zum Mahnbescheid online hier.

      Falls es Dir das wert ist oder Du eine Rechtsberatung brauchst, kannst Du die Angelegenheit auch einem Anwalt bzw. Fachanwalt für Reiserecht zur Prüfung übergeben. Idealerweise dann mit einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung.

      Gruß privacy

      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
      Bertrand Russell (1872-1970)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • alessandroA Offline
        alessandroA Offline
        alessandro
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        privacy wrote:
        . Wobei natürlich die Frage im Raum steht, inwieweit ein Wasserbett einfach abgelehnt werden durfte. Die Ausstattung des Zimmers mit einem "normalen" Bett lag als Zusicherung wahrscheinlich ja nicht vor(...)Wie auch immer: Wegen der "Überbuchung" habt ihr die Leistung nicht in Anspruch genommen.

        Wenn das Zimmer mit den Wasserbetten ein "upgrade" war, ich weiss nicht ob in der Tat eine Chance gibt, Geld zurück zu bekommen...

        Schau -oder frag- mal nach ob das Wasserbettenzimmer eine höhere Zimmerkategorie als das von Ihr gebuchte Zimmer ist... wenn es nicht der Fall ist habt Ihr höhere Chancen...

        LG
        Ale

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        • chepriC Offline
          chepriC Offline
          chepri
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Wobei natürlich die Frage im Raum steht, inwieweit ein Wasserbett einfach abgelehnt werden durfte.
          Ich denke schon, dass man von einem "Normalbett" ausgehen kann, denn die lt. HP des Hotels sind Zimmer mit Wasserbett extra zu buchen. In dem Fall wollte das Hotel eigentlich was Gutes tun, denn die "Wasserbettzimmer" sind teurer als die "Normalbettzimmer". Ein schönes Beisoiel dafür, dass ein up-grade nicht unbedingt den Vorstellungen des Kunden entspricht.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • michaela_plogM Offline
            michaela_plogM Offline
            michaela_plog
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Vielen Dank an Euch, für die informativen Antworten. Jetzt weiß ich wenigstens, wo ich stehe und kann mir überlegen, wie es jetzt weitergeht. Ich befürchte, dass wir uns unser Geld wohl "abschminken" können und die Schiene über einen Anwalt sicherlich ewig dauern wird, bevor da was geklärt ist. Schade, dass der Hotelmanager sich so verhält, da kann ich nur vor warnen.

            Liebe Grüße
            Michaela

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