Bei Flugänderung Reise stornieren?
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@gabriela_maier
Mag jeder halten, wie's ihm am besten in den Kram passt.
Wie ich's machen würde, habe ich geschrieben. Du beschreibst vielleicht deine Vorgehensweise.Und wie @Urmel die Sache abwickeln wird... (?)
Würde mich auf jeden Fall freuen, wenn er / sie es uns mitteilen würde.
Und wünsche ihm / ihr einen schönen "Ersatz"-Urlaub. -
Rechtsbeistand ist eine Option (@gabriela_maier hat auf ein Beispielurteil verwiesen, es gibt allerdings "unzählige" in denen anders entschieden wurde!)...
...ein Versuch eines (weiteren?) "klärenden Gespräches" mit ITS und(!) HC eine andere!
Welche Begründung gibt ITS denn für die 438 Euro Stornokosten an...wäre (bei der Faktenlage...oder hast Du vergessen irgendein Detail zu erwähnen?...das würde hier nicht zum ersten mal geschehen, das ein schimpfender user irgendein Detail zu erwähnen vergessen hat, welches die Situation und Bewertungsgrundlage komplett verändert) mal interessant zu erfahren, wie ITS auf den m.E. recht schmalen Grat kommt, hier Kosten weiterleiten zu können.
Hast Du HC kontaktiert? Wie äußert sich HC zu der Geschichte?@Domino:
Das Storno-Angebot von ITS ist ja grundsätzlich ok...nur wollen die hier 438 Euro von @Urmel49 haben.
Grundsätzlich sehe ich es aber auch so, daß es durchaus zumutbar ist, das "man" sich (ggfs. in "Zusammenarbeit" mit HC) ein paar Alternativen raussucht und vorschlägt.
Zugegebenermaßen hätte aber auch ITS wenigstens eine Alternative "ins Schaufenster" stellen können. -
Na, im Moment bietet ITS ja nur eine Stornorechnung an. Ich sage ganz klar, das ist eine Unverschämtheit hoch drei. Der geschlossene Reisevertrag wurde in wesentlichen Punkten gebrochen.
Man stelle sich nur theoretisch die umgekehrte Situation vor: ich teile dem RV mit, das ich einige Änderungen aus dem Reisevertrag für mich beschlossen habe: statt von München will ich jetzt von Nürnberg abfliegen, und auch nicht mehr am 20...... sondern erst am 21......, oder nicht mehr um 20.00 Uhr, nein, nur noch vormittags.
Ich gebe gerne zu, streitige Auseinandersetzungen vor Gericht sind nicht jedemanns Sache. Verstehe ich. Doch auch die Hilfe eines Rechtsanwaltes kann seine Tücken haben. Ich weiss das aus eigener Erfahrung. Um den Streitwert nach oben zu treiben setzen sie die Möglichkeit der Schadensleistung durch das Gerichtsurteil gerne auch auf 100% an, und wecken damit Begehrlichkeiten. Wenn ich mich recht erinnere war das auch in dem von mir zitiertem Urteil so. Spricht das Gericht aber nur 50% Schadensersatz zu, werden die Gerichts- und Anwaltskosten entsprechend aufgeteilt. Und dann ist schon mal ein Teil des Schadensersatzes weg. Oder mit Rechtsschutzversicherung: die eigene Police wird belastet.Gruss Gabriela
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@Urmel
In der Regel kann man bei einem "normalen" RV gegen kleines Geld bis zum 30. oder 31. Tag vor Reisebeginn umbuchen.
Aber hast du mal in die AGB von ITS geschaut.Allerdings... Flugdatum und Flughafen wurden geändert. Das ist doch ein Grund für kostenfreies Storno...
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Ich habe mit HC geschrieben
Der größte Hammer ist, das ich im Flugplan meinen Flug nicht mehr gefunden habe. Da habe ich ITS angerufen und war 45 Minuten in der Warteschleife bis jemand zum sprechen bekam.
Diese teileten miur dann mit, das es den Flug durch eine Flughafen und Flugänderung nicht mehr gäbe und ich es noch zugeschickt bekomme. Wenn ich nicht angerufen hätte, wüßte ich es heute noch nicht.ITS meinte dann noch, ich solle mich zur weiteren Veranlassung an HC wenden
HC hat sich mit ITS in Verbindung gesetzt, das es nicht kostenlos zu stornieren sei, sondern ich müßte 438,00€ zahlen.
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Sehr abenteuerlich, erinnert mich irgendwie an die Haltung von Ögertours bei einer Flughafenänderung...
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@Urmel:
Mööööp...falsch!
Was ITS "muß" legt im Zweiifels-/Klagefall ein Richter fest. Das von @gabriela_maier benannte Urteil ist ein Beispielfall und kann nicht als allgemeingültig erachtet werden. In solchen Fällen wird jeder Fall einzeln abgehandelt. Hierbei können kleinste Details von entscheidender Bedeutung sein - deshalb auch meine Nachfragen.Sorry, aber was genau sagt HC dazu?
Die ganzen Schilderungen zu den Antworten von ITS bzw. HC sind doch noch arg "schwammig"!
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HC hat wohl bisher nur weitergegeben, was der Veranstalter will:
Urmel49 wrote:
... HC hat sich mit ITS in Verbindung gesetzt, das es nicht kostenlos zu stornieren sei, sondern ich müßte 438,00€ zahlen. -
@urmel:
in dem von mir genannten Urteil wurde der RV ( Amtsgericht Hannover ? Könnte das evtl. der uns allen bekannte Branchen-Primus sein ? ) verurteilt, den Storno des Urlaubers für rechtens zu erklären, und damit die sofortige Rückzahlung aller bereits getätigten Zahlungen ebenfalls für rechtens erklärt ( bei Storno zahlen die RV in aller Regel auch zurück, wollen aber über die Stornogebühren einen Teil wieder reinholen oder verrechnen ).
Und wenn es der uns allen bekannte Primus sein sollte, also die haben eine ganz vorzügliche Rechtsabteilung. Deswegen rein vorsorglich behaupte ich mit Nichtwissen: das Urteil ist rechtskräftig !!
@Holginho:
bitte definiere "unzählige andere Urteile" zu dem von mir zitiertem Urteil. Dieses Urteil wurde im Dezember 2014 veröffentlicht. Ich gebe mich mit 5 Urteilen ( jeweils das Gericht und mit Aktenzeichen ) zufrieden, aber nur 3 Urteile sollten im Jahre 2014 gesprochen worden sein, und mindestens 2 Urteile in 2015, also um gegfl. aktueller zu sein.Gruss Garbiela
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Holginho, mag sein, das "guten Tag Frau Urmel" und "mit herzlichen Grüßen" habe ich jetzt mal weggelassen

Nein im Ernst, wieso sollte man der Userin das nicht glauben, daß es bisher keine andere Auskunft gegeben hat? Bei der Ögernummer stand man anfangs auch mit offenem Mund da, aber es folgte ja zumindest ein hier kommunizierter zweiter Fall und warum auch immer, vielleicht stehen wir ja vor einer neuen Ära der Handhabung von eigentlich eindeutigen Fälle durch die Reiseveranstalter

