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Falsches Hotel vermittelt

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • target1985T Offline
    target1985T Offline
    target1985
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo Miteinander!
     
    Ich habe vor zwei Wochen eine Reise nach Ägypten gebucht. Es sollte ein Hotel sein, wo wir schon mehrmals unseren Urlaub verbracht haben. Dies war auch unserem Reisebüro so bekannt.
     
    Jedoch bekam ich die Auskunft, dass es bei einem günstigeren Veranstalter unter einem anderen - jedoch fast identisch klingenden - Namen geführt wird.
     
    Ich vertraute auf diese Auskunft von meinem Reisebüro und buchte die Reise so wie angeboten. Jedoch ist mir in den Reiseunterlagen zu Hause aufgefallen, dass es sich um einen ganz anderen Zielflughafen handelte. Bei der Internetrecherche wurde mir dann bewusst, dass man mir das falsche Hotel vermittelt hatte.
     
    Das Reisebüro und der Reiseveranstalter weigern sich mich kostenlos umzubuchen.
     
    Die Stornokosten sind sehr hoch - kann man den Vertrag nicht widerrufen, evtl. wegen arglistiger Täuschung? Ich gehe davon aus, dass mich das Reisebüro absichtlich in ein anderes, noch verfügbares Hotel schicken wollte.
     
    Für Ratschläge wäre ich dankbar.

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    • Sunshine997S Offline
      Sunshine997S Offline
      Sunshine997
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Dass das Reisebüro das absichtlich gemacht hat, glaube ich nicht ... es gibt wie in allen Berufen sehr fähige und auch sehr unfähige Mitarbeiter ... und von Verwechslungen von Hotels mit ähnlichem Namen hört man leider immer wieder ...
       
      Hast Du denn eine schriftliche Anfrage an das Reisebüro gestellt, in der das eigentlich gewollte Hotel steht, oder hast Du Zeugen, die bei der Beratung dabei waren?
       
      Um einen Vertrag wegen Täuschung oder Irrtum anzufechten, musst Du Beweise vorlegen.
       
      Wenn es die nicht gibt und nur Aussage gegen Aussage steht und Deine Unterschrift sich unter einer Reiseanmeldung befindet, ist mit der Bestätigung durch den Veranstalter ein gültiger Reisevertrag zustandegekommen mit dem Inhalt, den Du unterschrieben hast. Standen denn da keine Flüge it drauf? Dann hätte ja auch der falsche Zielfughafen Dir bereits vor der  Unterschrift auffallen müssen.
       
      Vielleicht helfen Dir auch Infos aus diesem Thread weiter:
      https://www.holidaycheck.de/foren/meinungen-zu-reiserechtlichen-fragen-44/falscher-ort-gebucht-calella-mal-zwei--101389

      "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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      • privacyP Offline
        privacyP Offline
        privacy
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo targett1985,

        im Reisebüro gebucht und dann so etwas? Kaum zu glauben. 😉
        Hättest Du online gebucht, wärst Du wenigstens komplett selbst verantwortlich für diese Verwechslung.

        So nur zu einem geringen Teil: Du hast mündlichen Aussagen vertraut. Hast Du alleine dort gebucht oder gibt es noch andere Reiseteilnehmer, die das bestätigen können? Hat sich das Reisebüro/der Veranstalter schriftlich zur Situation geäussert.
        Würde mich interessieren, wie Deine Einwände zum falschen Hotel von dort kommentiert werden. Für Euch spricht ja, das ihr nachweislich mehrmals in dem
        Hotel Urlaub verbracht habt, was auch Eurem Reisewunsch entsprach. Hier liegt doch ganz klar ein Erklärungsirrtum vor, das neue Angebot brauchst Du vermutlich nicht zu akzeptieren.

        Bevor Du also einen Fachmann einschaltest, der mit Nachdruck Deinen Standpunkt gegen so viel Ignoranz vertritt, solltest Du als eine weitere Möglichkeit noch versuchen, eine etwas teurere Reise beim gleichen Anbieter zu buchen, um die Stornierung zu vermeiden.

        Es sei denn, das Reisebüro hat aus Kostengründen auch noch einen X-Veranstalter gewählt. Da hast Du dann nochmals schlechte Karten wegen einer Umbuchung und es bleibt oft nur die Stornierung zu m.M. nach überhöhten Kosten.
         
        Das mit dem ähnlichen Hotelnamen kann passieren, sollte für Fachleute aber beherrschbar sein. Und man sollte so viel Rückgrat haben, Fehler auch zu benennen und die Verantwortung zu übernehmen. Wenn es wirklich so ist, dass in gewisser Absicht, vielleicht zur Optimierung der Vermittlungsprovision, Stammkunden so hereingeritten werden, es wäre unverzeihlich und würde allen seriösen Unternehmen in der Branche letztlich schaden.

        Hast Du zu Deiner Buchung die entsprechenden AGB ausgehändigt bekommen, aus denen die erhöhten Stornogebühren hervorgehen oder bietet der Veranstalter Reisen mit unterschiedlichen Bedingungen an?

        Du könntest letztlich versuchen, vor Ort (falls er überhaupt zusagt) eine Hotelumbuchung durchzuführen.

        Gruß privacy

        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
        Bertrand Russell (1872-1970)

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        • LexilexiL Offline
          LexilexiL Offline
          Lexilexi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @target
          bist du denn sicher, dass es ein anderes hotel ist?
          es kann ja sein, dass es ein anderer flughafen ist und der transfer einfach nur länger ist.

          Das "F" in Montag steht für Freude.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • chepriC Offline
            chepriC Offline
            chepri
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Also wenn es wirklich ein falsches Hotel ist, eine verzwickte Sache, noch dazu wo anscheinend das Reisebüro (RB) sich wenig kooperativ zeigt.

            Fakt ist, es besteht ein Vertrag zwischen Target und dem Reiseveranstalter (RV). Dieser Vertrag kam zustande, weil das RB Target falsch beraten hat. Target hat sich daher bei der Abgabe seiner Willenserklärung geirrt. (Übrigens hadelt es sich um einen Inhaltsirrtum § 119 I 1.Alternative, Erklärungsirrtümer nach 119 I 2. Alternative sind typischerweise Versprecher, Verschreiber etc. aber das ist hier auch gleichgültig).
            Kann er nun mit dieser Argumentation gegenüber dem RV anfechten, da dieser vollkommen unbeteilgt an der Erregung des Irrtums ist? Oder muß Target zunächst die Kosten tragen und dann dem ihm entstandenen Schaden gegenüber dem RB geltend machen?

            Alles nicht so einfach und nicht in wenigen Worten abzuklären, weil die Problematik umfangreicher ist, als wie wenn der RV durch falsche Katalogangabe der Irrtum erregt hätte.

            Viellleicht ist es ja wirklich nur ein andere Zielflughafen, aber da Target mit seinen Angaben sehr sparsam war, können wir das nicht beurteilen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • curiosusC Offline
              curiosusC Offline
              curiosus
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              ...ohne Nennung der Hotels tappt man im dunklem, obgleich mir spontan schon zwei Anlagen einfallen, mit nahezu identischem Namen. Allerdings liegt das eine in Hurghada und das andere in Sharm el Sheikh, da wird das nichts mit nur einem anderen Zielflughafen... 😉

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • privacyP Offline
                privacyP Offline
                privacy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Wie dem auch sei, Fehler des Erfüllunggehilfen (Reisebüro) muß sich der Veranstalter anrechnen lassen.

                Gruß privacy

                PS: Zur Willenserklärung. Meiner Auffassung nach hat sich nicht Targett bei der Abgabe seiner Willenserklärung geirrt, denn er hat unmissverständlich das Hotel wie in den Vorjahren buchen wollen. Das Reisebüro hat seine Willenserklärung schlicht falsch umgesetzt und ihn zudem darin bestärkt, das gewünschte bei einem anderen Veranstalter zu erhalten.

                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                Bertrand Russell (1872-1970)

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                • chepriC Offline
                  chepriC Offline
                  chepri
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  1.) Nicht jedes Reisebüro ist zwangsläufig Erfüllungsgehilfe. Sonst wäre es ja wieder etwas einfacher.

                  2.) Genau darin liegt der Irrtum. Er wollte Hotel ABC in Z buchen, hat aber Hotel ABC in X gebucht. Hätte er gewußt, dass dieses ihm zur Buchung vorgelegte Hotel überhaupt nicht in Z ist, hätte er die Erklärung nicht abgegeben.

                  Insofern hattest du mit deinem ersten posting schon recht ("Hier liegt doch ganz klar ein Erklärungsirrtum vor..) ich hab es besserwisserisch als Inhaltsirrtum hingestellt. Außerdem verstehe ich die weitere Argumentation nicht so recht, von wegen neuem Angebot etc. Meiner Ansicht nach liegen zwei identische Willenserklärungen vor: target sagt: Ich buche ABC, RV sagt ist in Ordnung. Dann merkt target, dass "sein ABC" nicht mit dem gebuchten ABC übereinstimmt und möchte den Vertrag wegen Irrtum anfechten.
                   Allerdings glaube ich, dass wir viel theoretisieren, denn ohne Katalogbeschreibungen, Buchungsunterlagen etc. ist eine konkrete Aussage nicht möglich.

                  Die arglistige Täuschung schließe ich mal grundsätzlich aus, den dafür den beweise antreten zu wollen scheint mir ein aussichtsloses Unterfangen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • gabriela_maierG Offline
                    gabriela_maierG Offline
                    gabriela_maier
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ob sich der RV den offensichtlichen Fehler des Reisebüros anrechnen lassen muss möchte ich nicht uneingeschränkt unterschreiben. Sofern sich die Tätigkeit des RB`s nur auf den reinen Vermittlungsfakt bezieht, und es nicht weitergehende Arbeiten als Erfüllungsgehilfe des RV wie z.B. Rechnungsstellung der Reisekosten oder Inkasso vornimmt dürfte der RV m.M. nach aussen vor sein.

                    Gruss Gabriela

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                    • chepriC Offline
                      chepriC Offline
                      chepri
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Der Unterschied liegt darin, ob er als Handelsvertreter oder Handelsmakler  tätig ist.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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