Flughafen Düsseldorf, Sicherheitskontrolle mehr als 100ml möglich?
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Hallo Urlauber,
leider habe ich bei der Suchfunktion nichts gefunden.
Sind am Flughafen Düsseldorf mittlerweile bei den CT-Scanner Mitnahme von mehr als 100ml möglich, also Getränkeflaschen?
Im Internet finde ich leider geteilte Meinungen.
Manche schreiben, dass es an der Sicherheitskontrolle am Flugsteig B (in der unteren Ebene) möglich ist volle Getränkeflaschen mitzunehmen.
Andere schreiben wiederum, dass es in Düsseldorf nicht möglich ist und die 100ml Regel immer noch gilt.Hat jemand von Euch in den letzten Wochen Erfahrungen gesammelt?
Vielen Dank für Antworten.
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An sich kann es keine "spezifische Flughafenregelung" geben und noch weniger eine auf bestimmte Terminals bezogene ...
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Es sind alleine die jeweils aktuellen Infos von DUS valide. Siehe also >>> hier <<< in der Rubrik Flüssigkeiten.
Dort steht unter "Mehr erfahren" interessanterweise nicht, dass die 100 mL Grenze bei CT Durchleuchtung aufgehoben ist, sondern nur, dass die max. 100 mL Behälter im Handgepäck bleiben dürfen.
Berichte einzelner Reisender sind vielleicht interessant, haben haben keinen Wert in Bezug auf die Behandlung deines speziellen Falls. -
Die Vorschrift kann überhaupt nicht ohne Weiteres aufgehoben werden, ganz gleich an welcher Stelle an irgendeinem Flughafen in der EU.
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Ok, nochmal... Für diejenigen, die nicht lesen wollen/können, was dort steht...
Die Infos von DUS geben dieser Theorie keine Subtanz. Es steht dort weiterhin max. 1 L pro Reisender, in 100 mL Behälter (gilt auch für Nutella...) und alles im bekannten Plastikbeutel. Egal ob CT oder Mensch die Kontrolle durchführt. Einziger Unterschied ist, dass bei CT der Beutel im Gepäck bleiben kann, sonst muss er extra rausgenommen werden und separate durch die Maschine. -
q@wukovits
Oder auch wortwörtlich:
**Flüssigkeiten
Flüssigkeiten, Gels, Pasten und Lotionen, sind auf 100 Milliliter pro Behältnis beschränkt.Typische Beispiele sind Zahncreme, Shampoo, Haargel, Parfums, Rasierschaum, Getränke, Suppen oder Sirup. Aber auch Nussnougatcremes (z.B. Nutella) oder Weichkäse gehören dazu. Weitere Informationen finden Sie auf bundespolizei.de.
Behälter im BeutelDie Gegenstände müssen in einem wiederverschließbaren, durchsichtigen Beutel mit maximal einem Liter Fassungsvolumen verpackt sein. Jeder Passagier darf nur einen Beutel im Handgepäck mitführen und muss diesen an der Sicherheitskontrolle separat vorzeigen. Lediglich an Kontrollstellen mit CT-Technik darf der Beutel mit den Flüssigkeiten im Handgepäck bleiben. Falls Sie beim Packen keinen Klarsichtbeutel zur Hand haben, können Sie diesen noch am Airport, z.B. im Supermarkt oder der Apotheke, erwerben.**

