Übernahme von Impfkosten
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Hallo plackerer,
na so würde ich das aber auch mal sehen wollen. Eine Bewiligung gilt immer bis zum vorgesehenen Ende der Behandlung und nicht bis dem Zeitpunkt wo unterwegs die Statuten geändert werden. Es geht immer soviel, wie der Patient sich gefallen lässt ohne aufzumucken
!!!Abgesehen davon meint ja die Verbraucherzentrale so ähnlich wie die Statuten seien offiziell später geändert worden - im Internet teilweise überhaupt noch nicht hinterlegt gewesen - als die Damen/Herren Sachbearbeiter die entsprechenden Anträge negativ beschieden hätten
. Sowas kann man ja auch im Nachhinein mit der richtigen Begründung wiederum anfechten.LG Ginus
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Unsere KK übernehmen die Kosten
Es ist die KKH und die Bahn BKK.
Nur die Abrechnung ist unterschiedlich. Meine KKH rechnet direkt ab und die Bahn BKK erstattet Rückwirkend.Traurig das manche KK das nicht bezahlen. Wozu bezahlt man so hohe Beiträge. Naja, anderes Thema
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Hallo hübschi,
traurig finde ich was ganz anderes, nämlich ein Grund für viele Leute die Impfungen dann gar nicht zu machen wenn die Kosten nicht übernommen werden. Sollte aber was passieren, also eine Infektion eintreten, dann sind beide Seiten immens betroffen. Das ist die Kurzsichtigkeit bei unserer Gesundheitsvorsorge die ich absolut unverständlich finde. Im übrigen ist es darüber hinaus auch wohlbekannt, dass man gar nicht ins Ausland fahren muss um sich mit einer "Tropenkrankheit" anzustecken.
LG Ginus
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Hallöle!
Bin neu hier und informiere mich schon reichlich. Tolles Forum! (Allerdings lässt die Suchfunktion bissel zu wünschen übrig, naja egal, ich finde schon, was ich suche)
Bezüglich der Hep A - Impfung zahlt es meine KV nicht! Ich bin privat versichert und da werde ich auf den Kosten für mich und meine Tochter sitzen bleiben :?
Mein Mann, versichert bei der TKK, bekommt die Impfungen erstattet!
LG
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Nabend,
ich komme gerade von der 1. Impfung. Auf Nachfrage nach den Kosten sagte man uns das dies von der KK übernommen wird.
KK: DAK
Bundesland: BWLt. einer Bekannten (Artzhelferin) würden in BW die Impfkosten von den Kassen getragen werden.
gruß
Stephan -
Meine Krankenkasse (IKK-Direkt) übernimmt zwar auch die Kosten für Reiseschutzimpfungen, weist aber darauf hin, dass die Kosten für eine Reiseimpfberatung und für eine Malariaprophylaxe nicht übernommen werden.
Ist eine solche Impfberatung denn überhaupt erforderlich, wenn man sich selber die Impfungen, die man für das entsprechende Reiseland haben möchte, auf der "Centrum für Reisemedizin"-Seite heraussucht und den Arzt gezielt danach fragt?
Dann kann ein Arzt doch wohl kaum etwas dafür berechnen, oder?
LG,
Robert1 -
Hallo Robert,
natürlich kann der Arzt das berechnen. Selbst wenn du dir nur einen Termin bei der Anmeldung holst wird dies in Rechnung gesetzt. Nennt sich "Beratung, auch telefonisch".
Sobald du den Behandlungsraum des Arztes betrittst, läuft die Gelduhr, auch wenn ihr euch nur übers Wetter unterhaltet, wird dies in Rechnung gestellt. Maßgelblich ist erst einmal wie lang die Behandlung/Beratung dauert, nicht worüber oder was beraten/behandelt wird
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Anschinsan wrote:
Hallo Robert,natürlich kann der Arzt das berechnen. Selbst wenn du dir nur einen Termin bei der Anmeldung holst wird dies in Rechnung gesetzt. Nennt sich "Beratung, auch telefonisch".
.... das gilt aber nicht für eine bloße Terminvereinbarung. Denn wem werden die Kosten in Rechnung gestellt, wenn der Patient zum vereinbarten Termin nicht erscheint?

Was genau zu den Impfberatungskosten zählt, würde ich aber auf jeden Fall bei meiner Krankenkasse nochmal hinterfragen. Denn meines Wissens nach hat jeder Arzt die Möglichkeit die Impfprophylaxe über die Kasse abzurechnen.

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Hi,
doch, das ist so! Ich sehe es an meinen Rechnungen stets schwarz auf weiß. Egal, ob du zum Termin erscheinst oder nicht. Abgerechnet wird kassenärztlich natürlich mit der Krankenkasse. Der Satz liegt bei ca. 6 Euro.
Des weiteren könnte dir dein Arzt auch in Rechnung stellen, wenn du zum vereinbarten Termin gar nicht erscheinst ("unentschuldigt"). Das machen aber die wenigsten Ärzte...
Bezüglich der Impfprophylaxe für Reiseschutzimpfungen ist es zur Zeit noch so, dass privatärztliche Rechnungen ausgestellt werden, die man dann, zusammen mit dem Rezept für den Impfwirkstoff, bei seiner Krankenkasse einreichen kann. Ist aber von KK zu KK und BL noch unterschiedlich.
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@ Simcarpus,
einfach unglaublich und außerdem noch rechtswidrig!!!
Schnell verdientes Geld. :? Kein Wunder wenn solche Fälle von Versicherungsbetrug dann so manchen Mediziner seine Zulassung kosten.Selbst wenn es sich hier um einen Betrag von ein paar Euro handelt, verstehe ich nicht wieso man diese trotzdem bezahlt?
Ich würde es auf jeden Fall nicht tun. 
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hallo zusammen,
jetzt mal davon abgesehen, ob die KK die Kosten übernimmt. Lasst ihr euch alle impfen, oder sagt ihr, wenn man n bisl aufpasst was man isst und trinkt und eh mehr Hotelurlaub macht und nicht durchs Land reist, ist es nicht unbedingt nötig ?
Würde mich echt mal interessieren wie die Meinungen da so sind

LG
Mel -
Wir lassen würden uns generell gemäß den Empfehlungen vom Auswärtigen Amt impfen lassen. Sicher ist sicher. Und gerade habe ich erfahren, dass unsere Krankenkasse (TK) die Kosten für z.B. Hep A+B und noch andere übernimmt, wenn diese in Verbindung zu einer Reise stehen und vom AA empfohlen werden.
Hep A+B haben wir eh schon, dieses Jahr ist allerdings eine Auffrischung notwendig. Da wir im Dezember auf die Kanaren wollen, zahlt die Krankenkasse die Auffrischung.
