arbeitsunfall darf ich trotzdem in urlaub
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Hab ich Dylan, du etwa nicht ?
Und wenn Du mit einer angeblichen Bronchitis in der Kneipe vom Chef gesehen wirst könnte es unter Umständen Ärger geben.
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Dylan wrote:
Aber wer sich den Finger mit einer Flex ruiniert hat, setzt seine Genesung nicht leichtfertig aufs Spiel und darf in den Urlaub fahren.Wenn mir was an dem Arbeitsplatz liegt würde ich es aber mit dem Chef und dem Arzt besprechen.
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wiener-michl wrote:
Dylan wrote:
Aber wer sich den Finger mit einer Flex ruiniert hat, setzt seine Genesung nicht leichtfertig aufs Spiel und darf in den Urlaub fahren.Wenn mir was an dem Arbeitsplatz liegt würde ich es aber mit dem Chef und dem Arzt besprechen.
Was habe ich geschrieben?
Dylan wrote:
...Ratsam ist es, den Urlaub mit einem Arzt abzusprechen und sich die Genehmigung der Krankenkasse einzuholen....Um Ärger mit dem Arbeitgeber zu vermeiden, sollte der Arbeitgeber informiert werden... -
Hier das Zitat aus Stern:
Frage:
Ich habe schon vor Ewigkeiten meinen Sommerurlaub gebucht, nun ist mir im "Endspurt" eine Erkrankung des Handgelenks dazwischen gekommen. Deshalb wurde ich von der Ärztin für zwei Wochen krank geschrieben - allerdings überschneidet sich das mit meiner Urlaubsbuchung. Darf ich trotzdem fahren?Antwort:
Je nach Situation und Erkrankung ist im Krankenstand auch eine Reise durchaus möglich. Wer das vorhat, sollte sich den Trip vorher aber unbedingt genehmigen lassen. Denn auch hier gilt: Was der erfolgreichen Genesung nicht im Weg steht, ist erlaubt.Wer sich also lieber von seiner Mama gesundpflegen lassen will, darf heimfahren. Bei einer Bronchitis ist auch ein Erholungswochenende an der See durchaus möglich. Einzige Bedingung: nicht ohne Erlaubnis. Dabei muss immer der zustimmen, der während der Erkrankung den Lohn weiter zahlt. Sind noch keine sechs Wochen seit der Krankschreibung vergangen, ist der Chef dafür zuständig. Später muss dann bei der Krankenkasse nachgefragt werden.
Es ist außerdem ratsam, geplante Unternehmungen auch von Arzt schriftlich genehmigen zu lassen. Wer ohne Erlaubnis des Chefs verreist, riskiert laut Weigelt die Einstellung der Lohnfortzahlung respektive seines Krankengeldes durch die Kasse.
Anmerkung meinerseits:
Bei einem ungenehmigten Urlaub während der Krankheit kann auch eine Abmahnung oder u. U. auch eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber die Folge sein.Am besten ist man holt sich zuerst das OK vom Arzt und das OK vom Chef oder der Krankenkassen. In den meisten Fällen stimmt der Chef oder die Krankenkassen ohne Diskussion zu, da es der Arzt am besten beurteilen kann ob es förderlich ist oder nicht.
Ich denke eindeutiger kann man die Frage nicht beantworten.
lg
holzwurm -
gute morgen und danke für eure vielen antworten ...

aber eine frage hab ich noch ...
mein freund hat ja nichts mit der krankenkasse zu tun den es war ja ein arbeitsunfall da tritt sofort die berufsgenossenschaft in kraft
müssen wir nun arzt, chef, krankenkasse und bei der berufsgenosenschaft eine genehmigung für unseren urlaub einholen....

oder brauchen wir entweder die krankenkasse oder die berufsgenosenschaft....zu fragen ...
wies da jemand mehr ... -
luna1230_3 wrote:
gute morgen und danke für eure vielen antworten ...
aber eine frage hab ich noch ...
mein freund hat ja nichts mit der krankenkasse zu tun den es war ja ein arbeitsunfall da tritt sofort die berufsgenossenschaft in kraft
müssen wir nun arzt, chef, krankenkasse und bei der berufsgenosenschaft eine genehmigung für unseren urlaub einholen....

oder brauchen wir entweder die krankenkasse oder die berufsgenosenschaft....zu fragen ...
wies da jemand mehr ...Ich denke mal, wie schon geschrieben, die Krankenkasse hat nix mit der Sache zu tun. Ansprechpartner sind Arzt, Berufsgenossenschaft und Chef.
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ok danke cippo ...

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@ Luna
Zur Berufsgenossenschaft. (die sind auch etwas kulanter)
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luna1230_3 wrote:
gute morgen und danke für eure vielen antworten ...
aber eine frage hab ich noch ...
mein freund hat ja nichts mit der krankenkasse zu tun den es war ja ein arbeitsunfall da tritt sofort die berufsgenossenschaft in kraft
müssen wir nun arzt, chef, krankenkasse und bei der berufsgenosenschaft eine genehmigung für unseren urlaub einholen....

oder brauchen wir entweder die krankenkasse oder die berufsgenosenschaft....zu fragen ...
wies da jemand mehr ...In dem Fall natürlich anstelle der Krankenkasse die Berufsgenossenschaft (BG) fragen.
LG
holzwurm -
@luna
das mit dem unfall tut mir leid für euch.
was sagte denn eigentlich dein freund dazu? hätte der denn bock, mit einer verbundenen hand am strand zu sitzen und nicht ins wasser zu dürfen?
wenn der schnitt richtig tief ist und die wunde auch genäht werden musste, wird er wohl zur zeit des abfluges noch verband tragen -
Lexilexi wrote:
@luna
das mit dem unfall tut mir leid für euch.
was sagte denn eigentlich dein freund dazu? hätte der denn bock, mit einer verbundenen hand am strand zu sitzen und nicht ins wasser zu dürfen?
wenn der schnitt richtig tief ist und die wunde auch genäht werden musste, wird er wohl zur zeit des abfluges noch verband tragenIch habe da keine Bedenken.
Wenn eine genähte Wunde normal verheilt, dann sollte es eigentlich möglich sein ohne Verband in den Urlaub zu fliegen. Fäden werden in der Regel bereits nach etwa 8 bis 10 Tagen gezogen.
Schließlich waren/sind es vom Unfallzeitpunkt gerechnet insgesamt 25 Tage.
LG
holzwurm -
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Lexilexi wrote:
@holzwurm
mh..kommt sicherlich auf die ausmaße des unfalls an.
wenn da ein teil eines fingers weg ist oder eine sehne angeschnitten ist....
vielleicht ist sogar eine krankengymnastik notwendig.
über die einzelheiten ist ja nichts bekannt.Das ist klar.
Ich bin jetzt von einem nicht so ganz schlimmen Unfall ausgegangen.
Vielleicht erfahren wir ja ob der Urlaub genehmigt wurde oder auch nicht.
LG
KArl-HEinz -
hallo leute danke für eure anteilnahme ...
also zu euren fragen ... mein freund ist der meinung mann kann auch mit einem verbundenen finger in urlaub fliegen ...um ins wasser zu können meint er er könnte das so machen wie beim duschen einfach nee tüte drüber

da dsag ich nur männer ...

genäht konnte der finger leider nicht werden
da dafür einfach die ganze haut am finger gefehlt hat und bis gestern dachten wir der finger würde steif bleiben da es nicht an der finger spitze sondern am knochel paasiert ist allerdings haben wir da gestern vom arzt entwarnung bekommen wenn er nicht mehr geschhwollen ist kann er ihn wieder bewegen 
aber ob wir fliegen können hat er noch nichts sagen könnennatürlich gebe ich euch auf jeden fall bescheid ....

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Das würde ich aber auch baldmöglichst klären, ob er ärztklicherseits darf oder nicht darf.
Bzw. evtl. die Rücktrittsversicherung informieren, daß je nach Entscheidung des Arztes u. U. ein Rücktritt in Frage kommt.
Sonst bleibt ihr evtl. auf den Stornokosten sitzen.
LG
holzwurm -
ich weiß nicht warum man hier solange herumdiskutiert.
Fakt ist das der Arzt, der Arbeitgeber ggf die BG zustimmen muß. Wenn die RRV zahlen sollte, so müßte es dieser schon gemeldet sein, denn sonst hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht zur Schadensminderung nicht nachgekommen und bekommt dann entsprechend weniger. -
hey also wir hatten grad eben einen anruf von der rücktritt versicherung denen haben wir natürlich bescheid gegebn den auf den kosten möchten wir nicht sitzen bleiben ...
ich muss sagen die waren sehr nett da hat auch ein unfall arzt angerufen der für die vers. zuständig ist und der hat nach einem gespäch mit meinen freund gemeint das wir wenn nichts dazwischen kommt fliegen dürfen und es bis dahin auch wieder soweit verheilt sein müsste mit den storno sollen wir noch warten ...
der hat halt über fern diaknose das gesagt ...und der meinte das so eine vers. auch die kosten übernehmen würden wenn er in bali nochmal zur kontrolle müsste ...würden sie einen arzt für ihn finden der zuständig wäre...gruss luna1230_3
tja da der chef meines freundes eh ein .... ist ... ist es meinen freund egal was er sagt ... und hundstage hat er so oder so ...leider..