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  • schulle78S Offline
    schulle78S Offline
    schulle78
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Okay dann verstehe ich deine antwort, sorry 🙂

    Klar hätt ich mir Urteile etc besorgen können aber inmitten der Examensvorbereitung für den Herbst dieses Jahres hab ich momentan andere Prioritäten (leider 😞 )

    Aber jetzt ist Vorfreude angesagt, in gut 12 h hebt mein Flieger ab 😄

    Shuffleboard Champion Sunny Beach 2006

    Shuffleboard Champion Sunny Beach 2007

    noch ein Sieg bis zum Triple!!!!

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    • holzwurmH Offline
      holzwurmH Offline
      holzwurm
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      "schulle78" wrote:
      Okay dann verstehe ich deine antwort, sorry 🙂

      Klar hätt ich mir Urteile etc besorgen können aber inmitten der Examensvorbereitung für den Herbst dieses Jahres hab ich momentan andere Prioritäten (leider 😞 )

      Aber jetzt ist Vorfreude angesagt, in gut 12 h hebt mein Flieger ab 😄

      Ich hatte deswegen die Antwort neutral formuliert um keinem auf die Füße zu treten.

      Deine Aussage war halt nur der Aufhänger dafür.

      Schönen Urlaub.

      LG
      holzwurm

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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Ich möchte jetzt niemanden sein Jura-Studium aberkennen, aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass Jus-Kenntnisse alleine noch nicht unbedingt der springende Punkt wäre.

        Zum Thema: oben zitiertes Urteil ist eines von vielen! Es gibt ebenso Urteile, die eine Verkürzung der Nachruhe ohne Entschädigung lassen.

        Grundsätzlich wird es zunächst einmal auf die AGB des Reiseveranstalters ankommen, ob dieser sich überhaupt rechtskräftig Flugzeitenänderungen vorbehalten hat.

        Dann wird es auf die Reisedauer (7-14 Tage) und die Flugzeit ankommen sowie auf den bezahlten Reisepreis. Jüngste Urteile beziehen nämlich auch die Kosten in die Urteilsfindung ein: günstiges Angebot = man muss mehr Unannehmlichkeiten hinnehmen als bei einem teureren Angebot. Die Wertung hängt vom allgemeinen Verkehrskreis ab, also nicht von der subjektiven Empfindung, ob € 500.-- für zwei Wochen Türkei teuer oder günstig sind.

        Des weiteren stellt sich für mich immer wieder die selbe Frage: warum ärgert man sich so sehr, wenn man am ersten oder und letzten Tag mehr oder weniger Stunden Urlaub hat? Könnte man nicht anstelle dessen den Urlaub mehr genießen?

        Ich war vor 14 Tagen in Neapel und anstatt um 20 Uhr in Salzburg via München mit Taxitransfer wieder zu Hause zu sein, war es 2 Uhr am nächsten Tag, wegen Streik. Ich habe € 4,50 für "Verpflegung" bekommen und machte das Beste aus sieben Stunden Flughafen Neapel.

        So ist es eben auch im Zeitalter des Massentourismus.

        Meint
        Peter

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        • mosaikM Offline
          mosaikM Offline
          mosaik
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          "schulle78" wrote:
          das brauchst du einem angehenden juristen wie mir nicht sagen und du kannst dir gewiß sein, dass ich mich heute schriftlich abgesichert habe

          Glaub ich dir aufs Wort, aber ob der Reiseveranstalter es auch dann einhält oder sich ziert oder sich klagen lässt - wegen € 30.--, € 50.-- oder€ 100.-- steht auf einem anderen Blatt, dem "Praxis-Blatt".

          Recht haben und Recht bekommen sind trotz aller fortschrittlichen Gesetze immer noch zwei Paar Schuhe geblieben, leider!

          Selbst wenn man dann die € 50.-- bekäme, wie viel Energie, Kommunikationskosten und .. Nerven hat man dafür eingesetzt?

          Zugegeben, ich bin auf deiner Seite, dass man den Veranstaltern nicht alles durchgehen lassen sollte und auch seine Rechte fordern sollte. Aber ich kehre auch wieder zu meinem vorigen Beitrag zurück: hat man alle AGB auch wirklich durchforstet?

          Meint aus Erfahrung
          Peter

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • PunktsiebenP Offline
            PunktsiebenP Offline
            Punktsieben
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Hallo, der Fragesteller ist ja schon 2 Tage in BG und wird dies gar nicht mehr lesen, aber ich schaue mir vor dem buchen immer erst die Abflugzeiten an und buche nur einen Urlaub, wenn auch diese Zeiten mir angenehm sind. Natürlich kann es sich dann immer mal verschieben, aber doch relativ selten um mehr als 1 - 3 Stunden.
            Allen einen pünktlichen Flug
            wünscht Ulli

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • holzwurmH Offline
              holzwurmH Offline
              holzwurm
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              "Punktsieben" wrote:
              Hallo, der Fragesteller ist ja schon 2 Tage in BG und wird dies gar nicht mehr lesen, aber ich schaue mir vor dem buchen immer erst die Abflugzeiten an und buche nur einen Urlaub, wenn auch diese Zeiten mir angenehm sind. Natürlich kann es sich dann immer mal verschieben, aber doch relativ selten um mehr als 1 - 3 Stunden.
              Allen einen pünktlichen Flug
              wünscht Ulli

              Das dachte ich auch mal.

              Pauschalreise mit Condor (Abflug 6 Uhr) gebucht. Bekommen Pauschalreise mit damals HF (Abflug um 17 Uhr.)

              Nennst Du dies nur 1 - 3 Stunden Verschiebung?

              Bei Pauschalreisen hat man nun mal keinen Einfluß, weil es nur eine Beförderungspflicht im Vertrag gibt. WANN (Uhrzeit) und mit WEM (Airline) entscheidet der Reiseveranstalter und sonst niemand.

              Wem das nicht passt muß die Reise im Bausteinsystem buchen. Er ist aber auch selber verantwortich für den Transfer usw.

              LG
              holzwurm

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