Rauchervorschriften
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Ich kann schon verstehen, was damit bezweckt wird, wenn man in Raucherräumen keine Schankmöglichkeit zur Verfügung stellt und keine Tanzflächen vorhanden sein dürfen.
Die Raucher sollen in diesem Raum nur die Möglichkeit bekommen kurzfristig ihre Sucht zu stillen.
Die anderen Aktivitäten sollen rauchfrei vonstatten gehen. Eigentlich logisch. Die andere Variante würde die Raucher ja kaum dazu bringen weniger zu rauchen, es sei denn, sie wollen diesen Abend nur unter sich und ihren produzierten Rauchschwaden verbringen.
Hier zeigt sich natürlich schon ein gewisser Zwang. Aber wem das nicht passt, kann ja bei sich zu Hause eine eigene (Raucher)-Fete veranstalten.
Von absoluten Rauchverboten auch in den eigenen vier Wänden halte ich nichts. Da kann jeder selbst entscheiden.
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DomRepperin wrote:
Die Raucher sollen in diesem Raum nur die Möglichkeit bekommen kurzfristig ihre Sucht zu stillen......Die andere Variante würde die Raucher ja kaum dazu bringen weniger zu rauchen, es sei denn, sie wollen diesen Abend nur unter sich und ihren produzierten Rauchschwaden verbringen.Und warum das? Weil man sich um die Raucher sorgt?
Oder weil man Raucher zwingen will, sich um Nichtraucher zu kümmern, nicht nur mit Rauchern rumzuhängen?Dann verlang ich aber auch nur kontrollierte Abgabe von Alkohol, Zucker, Fett usw.
Schließlich sollte man sich um andere Krankheiten auch sorgen, oder nicht?Und warum wird dann immer mit Nichtraucherschutz argumentiert, wenn man nur die Raucher erziehen will?
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Hallo!

Es geht nicht darum Raucher zu erziehen, sondern Nichtraucher vor den Folgen des Rauchens zu schützen.Niemand leidet, wenn ein anderer nebenan Alkohol trinkt oder sich mit Fett zufuttert oder aber sogar Drogen nimmt(!), aber beim Rauchen sieht es leider anders aus
! Den Schaden aus Überfutterung und Alkohol fügt der Konsumierende nur sich selbst bei und nicht anderen, die zufällig mit ihm in einem Raum stehen (weil Sie vielleicht auch mal raus in die Öffentlichkeit gehen)!

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carstenW. wrote:
Dylan ich denke da ein bischen anders. Nicht die Nichtraucher sind unsymphatisch, sondern diejenigen Raucher, welche nicht einfach ihren Hintern für die Kippe aus dem Cafe tragen können. Wenn man es alleine davon abhängig macht, dann weiß ich auch nicht mehr weiter. Aber nun gut. Wir finden hier keinen gemeinsamen Nenner. Wie schon erwähnt. Ich bleibe bei der Meinung, bitte dies zu respektieren und Ihr habt Eure Meinung. Denke es ist hier genug durchgekaut worden.Alle drehen sich im Kreis, die unsympatischen Raucher und die sympatischen
Nichtraucher.
Oder war es anders herum, die sympatischen Raucher und die unsympatischen Nichtraucher?Fakt ist meiner Meinung nach, das Raucher und Nichtraucher nie auf einen Nenner kommen, zumindest wenn es um die Lokalitäten geht.
Gruss Achim
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Orchidee, hier wurde aber eben gesagt, bestimmte Regelungen im Nichtraucherschutzgesetz sind aber vermutlich dazu da, daß Raucher sich nur kurz in den Raucherräumen aufhalten sollen, deshalb ist da drin ein Tresenverbot, ein Tanzflächenverbot.
Paß doch eher zur "Erziehung", zur Gängelung.
Ein NR wird doch wohl nicht geschädigt, wenn im RAUCHERRAUM ein Tresen, eine Tanzfläche ist, oder doch? Wie?
@ Katze, auf einen Nenner kommt man nie
, aber es sollte doch gegenseitige Toleranz geben, für NR bestimmte nette Räume, für Raucher bestimmte nette Räume. -
Geschädigt wird dem Nichtraucher sicherlich nicht, wenn im Raucherraum ein Tresen oder eine Tanzfläche ist. Warum die Regelung so ist, verstehe ich auch nicht. Vieleicht kann da mal einer Auskunft geben, der mehr Input hierüber hat. Vieleicht hat dies wieder mit den dann ständig dortigen Angestellten zu tun (evtl. Nichtraucher) u. entstehende Probleme um diesen ganz aus dem Weg zu gehen oder vorzubeugen. Recht machen wird man es in dieser Beziehung keinem richtig machen können. Ich habe damit kein Problem, für eine Zigarette den Tanzraum zu verlassen um diese zu rauchen, dafür habe ich 2 gesunde Beine.
LG -
Rauchen in Restaurants/Kneipen in Osnabrück?
Wir fahren am Wochenende nach Osnabrück. Wie sieht es in Niedersachsen mit dem Rauchen aus? Abgetrennte Raucherräume wie bei uns in Hessen
oder striktes Rauchverbot wie in Bayern
?
Da es am Wochenende schlechtes Wetter geben soll, möchte ich zum Rauchen nicht vor die Tür, aber mit meiner Familie rauchfrei essen.Wäre dankbar, wenn mir rauchende User aus Niedersachsen eine klare Antwort geben könnten (bitte keine Kommentare mehr, dass Rauchen schädlich ist - bereits bekannt).
LG von Moni aus Hessen
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Danke eslipart, dass ging aber sehr schnell. Wenn abgetrennte Räume erlaubt sind, reicht mir das ja eigentlich schon, ist ja dann wie bei uns.
Falls noch jemand aus Osnabrückhier ist, wäre es schön, wenn ich noch ein paar Kneipen/Restaurants in Osnabrück genannt bekäme, die das auch so handhaben.
LG von Moni
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Hallo...
also ich glaube im Maredo und Mondo (beide direkt bei uns in der Innenstadt) Darf nur DRAUSSEN geraucht werden! Auch so in der Gaststätte Gösling in Jeggen bei OS! Wie es mit anderen Lokalitäten ausschaut, kann ich nicht sagen. Wo genau nach Osnabrück fahrt Ihr denn?
Im mom. scheint hier grad übrigens bei 22 Grad die Sonne nach morgendlichem Regen

LG
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Hallo webvve,
wir fahren zum Fußballspiel Osnabrück-OFC und ca. 1,3 km von der Innenstadt entfernt in der Miquelstr. Am Samstagnachmittag bzw. -abend wollen wir uns ein bisschen die Stadt und den Dom ansehen und essen bzw. was trinken.
Lt. Wetterbericht (im TV und online) wird das Wochenende durchwachsen mit Regen und Sonne und höchstens 18-20 Grad, also leider kein Biergartenwetter. Ich sehe uns schon im Regen abends ins Hotel zurücklaufen.
Dankeschön für deine Auskünfte, werden schon das Passende finden, wo ich mal zwischendurch meinem Laser nachgehen kann

LG von Moni
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Kam grad in den Nachrichten und steht auch schon im Teletext:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die geltenden Rauchverbote in Einraumkneipen in Berlin und Baden-Würtemberg für verfassungswidrig erklärt.
Die Regelungen der Nichtrauchergesetze der beiden Länder verletzten die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung, so die Richter.
Nach dem Urteil müssen jetzt auch die meisten anderen Bundesländer bis 2009 ihre Ländergesetze überarbeiten.
Allerdings darf in Trinkkneipen mit weniger als 75 qm und nur einem Raum ab sofort wieder geraucht werden.
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wally/x wrote:
Allerdings darf in Trinkkneipen mit weniger als 75 qm und nur einem Raum ab sofort wieder geraucht werden.Gilt das nun für alle Bundesländer oder nur für Berlin und Baden-Württemberg? Ist nämlich aus den aktuellen Pressemitteilungen nicht eindeutig herauszulesen.
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Es gilt im Prinzip für alle Bundesländer, die Raucherräume zulassen, Einraumkneipen (was für ein Wort) dadurch benachteiligen, verfassungsfeindlich ist verfassungsfeindlich. Anzeigen können ab heute also jederzeit zurückgewiesen werden.
Betrifft aber nicht Bayern, weil die ja keine Raucherräume zulassen

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eslipart wrote:
Es gilt im Prinzip für alle Bundesländer...
Stimmt nicht ganz:Die Gerichtsentscheidung gilt formal für Berlin und Baden-Württemberg. Es hat aber Signalwirkung für andere Bundesländer. Rechtsexperten gehen davon aus, dass Länder, in denen auch Klagen gegen das Rauchverbot anhängig sind, sich nach der Verfassungsgerichtsentscheidung richten, da Karlsruhe die höchste Instanz ist.
Aus dem Urteil des Ersten Senats folgt, dass gegenwärtig nur die Gesetze Bayerns und des Saarlands der Verfassung entsprechen. Denn in Bayern gilt in Gaststätten und Bierzelten bisher ein absolutes Rauchverbot. Im Saarland ist hingegen das Rauchen sowohl in inhabergeführten Eckkneipen als auch in abgetrennten Raucherzimmern von Mehrraumgaststätten erlaubt.
Die übrigen Bundesländer erlauben hingegen Lokalen mit mehreren Räumen die Einrichtung eines Raucherzimmers, in Einraumkneipen gilt dagegen ein absolutes Rauchverbot. Diese Länderparlamente haben jetzt bis Ende 2009 die Wahl, entweder ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten nach dem Vorbild Bayerns zu beschließen oder Ausnahmen zuzulassen. Dann müssen sie aber auch Eckkneipen in das Ausnahmekonzept einbeziehen.
Material von ap und ZDF
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Das hessische Sozialministerium empfahl den kommunalen Ordnungsämtern des Landes, das Rauchen in Eckkneipen nach dem Karlsruher Urteil wieder zu tolerieren. Danach darf in hessischen Gaststätten wieder geraucht werden, soweit diese über nur einen Schankraum verfügen, der kleiner als 75 Quadratmeter ist. Zudem muss der Wirt die Gaststätte als Raucherkneipe kennzeichnen und darf Kindern und Jugendlichen keinen Zutritt gewähren.
Auch Bremen wird ab sofort auf die Linie des Urteils einschwenken. "Selbstverständlich darf in kleinen Eckkneipen künftig wieder geraucht werden", sagte der Staatsrat im Gesundheitsressort, Hermann Schulte-Sasse.
Anders dagegen reagiert Rheinland-Pfalz. Aus Sicht des Gesundheitsschutzes sei das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu bedauern, sagte Gesundheitsministerin Malu Dreyer. Das Urteil sei selbstverständlich zu respektieren, da die rheinland-pfälzische Regelung aber nicht konkret Gegenstand des Verfahrens war, bleibe das Urteil des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz abzuwarten.
Material von dpa, ap und ZDF
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@erivmu
Eine freiwillige Lösung wird in Deutschland nicht funktionieren.
Da werden dann alle eine Raucherkneipe machen, weil dann auch Nichtraucher rein können.