Änderung der Katalogbeschreibung
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Super, wenn man hier die Möglichkeit hat sich vorab zu erkundigen!
Meine Frage wäre:am vierten Tag nach unserer Ankunft wurde per Aushang mitgeteilt, dass der Pool für 14 Tage renoviert wird und nicht benutzbar ist.
Als Ausweichsmöglichkeit wurde ein viel kleinerer Pool in der Nachbarsanlage ausgewiesen.Dieser Reisemangel wurde uns von der Reiseleitung bestätigt mit Nachfrage an der Rezeption.Nun mußten wir feststellen, dass der Pool am Tag unserer Abreise doch wieder in Betrieb war. Wir sind davon ausgegangen, dass der Pool für die Dauer unseres Aufenthalten gesperrt ist. Unser Weg ans Meer führte nicht durch die Anlage und sonst gab es keine Veranlassung dort nachzuschauen, ob der Pool wieder in Betrieb ist. Sollen wir einfach den Mängelbericht weitergeben oder sollen wir darauf hinweisen, dass der Pool wieder in Betrieb war? Wir wissen ja nicht wie lange er zu diesem Zeitpunkt wieder nutzbar war.
Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
P.S. Wir sind keine notorischen Mängler! -
Der Reiseveranstalter hätte die Pflicht, seine im Katalog angebotenen Leistungen "sorgfältig" zu überprüfen. Nun will ich aber nicht gleich mal unterstellen, dass er auf "Kundenfang" aus war.
Tatsache ist, dass kein Sand- sondern ein Kiesstrand ist.
Da ist der Veranstalter ebenso verpflichtet, den Kunden nach Erhalt dieser Info zu informieren und ihm eine Umbuchungsmöglichkeit anzubieten, gegebenenfalls auch eine kostenfreie Stornierung. Die kostenfreie Stornierung muss er im Fall von schwerwiegenden Änderungen gegenüber der Katalogausschreibung anbieten. Sand - Kies... ich sage erfahrungsgemäss: eher nicht schwerwiegend - aber ohne jedoch Fotos vorliegen zu haben, traue ich mich nicht, hier eine definitive Aussage zu tätigen.
Also Schadenersatz braucht der Veranstalter nicht zahlen. Er muss für einen gleichwertigen Ersatz sorgen oder gegebenenfalls eben eine kostenfreie Stornierung hinnehmen.
Gruß
peter -
Der Reiseveranstalter hätte die Pflicht, seine im Katalog angebotenen Leistungen "sorgfältig" zu überprüfen. Nun will ich aber nicht gleich mal unterstellen, dass er auf "Kundenfang" aus war.
Tatsache ist, dass kein Sand- sondern ein Kiesstrand ist.
Da ist der Veranstalter ebenso verpflichtet, den Kunden nach Erhalt dieser Info zu informieren und ihm eine Umbuchungsmöglichkeit anzubieten, gegebenenfalls auch eine kostenfreie Stornierung. Die kostenfreie Stornierung muss er im Fall von schwerwiegenden Änderungen gegenüber der Katalogausschreibung anbieten. Sand - Kies... ich sage erfahrungsgemäss: eher nicht schwerwiegend - aber ohne jedoch Fotos vorliegen zu haben, traue ich mich nicht, hier eine definitive Aussage zu tätigen.
Also Schadenersatz braucht der Veranstalter nicht zahlen. Er muss für einen gleichwertigen Ersatz sorgen oder gegebenenfalls eben eine kostenfreie Stornierung hinnehmen.
Gruß
peter -
Nein, würde ich meinen, muss nicht extra angeführt werden.
So wie mit Aushang die Sperre mitgeteilt wurde, hätte man die Gäste ebenso über die Wiedereröffnung informieren können.Im schlimmsten Fall wird der Veranstalter in der Beantwortung der Reklamation mitteilen, dass der Pool eigentlich schon wieder nach x-y-Tagen benutzbar gewesen wäre und er nur für die nicht benutzbaren Tage Ersatz leistet.
Grundsätzlich ist das Fehlen eines zugesagten Swimmingpools 10 bis 20 Prozent je Tagespreis lt. Frankfurter Tabelle.
Gruß
Peter -
Nein, würde ich meinen, muss nicht extra angeführt werden.
So wie mit Aushang die Sperre mitgeteilt wurde, hätte man die Gäste ebenso über die Wiedereröffnung informieren können.Im schlimmsten Fall wird der Veranstalter in der Beantwortung der Reklamation mitteilen, dass der Pool eigentlich schon wieder nach x-y-Tagen benutzbar gewesen wäre und er nur für die nicht benutzbaren Tage Ersatz leistet.
Grundsätzlich ist das Fehlen eines zugesagten Swimmingpools 10 bis 20 Prozent je Tagespreis lt. Frankfurter Tabelle.
Gruß
Peter -
Sehr geehrter Herr RA Böhmer,
mir ist die Verfahrensweise in diesem Forum "Reiserecht" noch nicht ganz klar geworden.
Wann greifen Sie als Moderator in die Diskussionen der Teilnehmer ein? Oder ist es so angedacht, daß Sie nur dann eingreifen, wenn man Sie direkt anspricht?
Ich habe den Eindruck, daß sich die Teilnehmer untereinander zwar gut gemeinte juristische Ratschläge geben, im Grunde aber doch alles, da es sich nicht um Juristen handelt, ein gewisses Dillettieren bzw. Stochern im Nebel ist.
Ich bitte um Auklärung über die "Spielregeln". Danke.
Freundliche Grüße -
Sehr geehrter Herr RA Böhmer,
mir ist die Verfahrensweise in diesem Forum "Reiserecht" noch nicht ganz klar geworden.
Wann greifen Sie als Moderator in die Diskussionen der Teilnehmer ein? Oder ist es so angedacht, daß Sie nur dann eingreifen, wenn man Sie direkt anspricht?
Ich habe den Eindruck, daß sich die Teilnehmer untereinander zwar gut gemeinte juristische Ratschläge geben, im Grunde aber doch alles, da es sich nicht um Juristen handelt, ein gewisses Dillettieren bzw. Stochern im Nebel ist.
Ich bitte um Auklärung über die "Spielregeln". Danke.
Freundliche Grüße -
@salvador41
was mir generell bei Reisefrage-Foren auffällt, ist die Ansicht, dass nur Juristen in der Lage sind, richtige Tipps zu geben. Damit möchte ich jetzt bei Gott keinem Juristen seine Kenntnisse und Fähigkeiten abreden, auch nicht behaupten, jeder Tipp sei juristisch korrekt, den Forenbesucher geben. Aber ich glaube doch, dass Erfahrungen = in der Praxis erlebte Beispiele und deren Abhandlung, von Nicht-Juristen ebenso hilfreich sein können.Wenn also jemand schreibt: mach das und das, das hat mir geholfen - warum nicht? Wenn in einer Urteilsbegründung steht, dass aufgrund dieser oder jener Tatsache das Urteil getroffen wurde - warum sollte dann nicht ein "Laie" zumindest auf dieses Urteil hinweisen?
Mir ist schon klar, dass es überall "Schattierungen" geben kann. Aber ich finde es okay, wie die Sache läuft: Hier Fragen - dort Antworten, mal vom Doktor persönlich, mal nur von Laien.
Viel interessanter als Deine Überlegungen wäre jedoch die Ergebnisse der hier geschilderten Fälle zu erfahren. Denn das ist ja der einzige Punkt, der zu 99,9 Prozent im Dunkeln des Weltalls unbekannt bleibt...
Herzliche Grüße
Peter -
@salvador41
was mir generell bei Reisefrage-Foren auffällt, ist die Ansicht, dass nur Juristen in der Lage sind, richtige Tipps zu geben. Damit möchte ich jetzt bei Gott keinem Juristen seine Kenntnisse und Fähigkeiten abreden, auch nicht behaupten, jeder Tipp sei juristisch korrekt, den Forenbesucher geben. Aber ich glaube doch, dass Erfahrungen = in der Praxis erlebte Beispiele und deren Abhandlung, von Nicht-Juristen ebenso hilfreich sein können.Wenn also jemand schreibt: mach das und das, das hat mir geholfen - warum nicht? Wenn in einer Urteilsbegründung steht, dass aufgrund dieser oder jener Tatsache das Urteil getroffen wurde - warum sollte dann nicht ein "Laie" zumindest auf dieses Urteil hinweisen?
Mir ist schon klar, dass es überall "Schattierungen" geben kann. Aber ich finde es okay, wie die Sache läuft: Hier Fragen - dort Antworten, mal vom Doktor persönlich, mal nur von Laien.
Viel interessanter als Deine Überlegungen wäre jedoch die Ergebnisse der hier geschilderten Fälle zu erfahren. Denn das ist ja der einzige Punkt, der zu 99,9 Prozent im Dunkeln des Weltalls unbekannt bleibt...
Herzliche Grüße
Peter -
Einverstanden, Peter! Ich möchte keineswegs auf Tipps von Reiserfahrenen wie Dir verzichten und auch gerne selber welche geben. Aber ich meine, diese Tipps können natürlich keinen verbindlichen Charakter haben.
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Einverstanden, Peter! Ich möchte keineswegs auf Tipps von Reiserfahrenen wie Dir verzichten und auch gerne selber welche geben. Aber ich meine, diese Tipps können natürlich keinen verbindlichen Charakter haben.
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Hallo
Ich habe gehört das die EU die Ansprüche bei Flugversätungen geändert hat.
Viel wichtiger für mich (ich bin Verkäufer) wäre, wenn man mir garantieren könnte, das ein Samstagnachmittagflug nicht einfach auf den Vormittag umgelegt wird, da ich am Samstag noch bis 13 Uhr arbeiten muß.
Ich hatte das Problem schon einmal und war dann ganz auf den "Goodwill" des
Reiseveranstalters angewiesen, da in den Geschäftsbedingungen immer die Formulierung "Flugzeitänderungen vorbehalten vorkommt".
Hochachtungsvoll
Wukovits Karl
Wien -
Hallo
Ich habe gehört das die EU die Ansprüche bei Flugversätungen geändert hat.
Viel wichtiger für mich (ich bin Verkäufer) wäre, wenn man mir garantieren könnte, das ein Samstagnachmittagflug nicht einfach auf den Vormittag umgelegt wird, da ich am Samstag noch bis 13 Uhr arbeiten muß.
Ich hatte das Problem schon einmal und war dann ganz auf den "Goodwill" des
Reiseveranstalters angewiesen, da in den Geschäftsbedingungen immer die Formulierung "Flugzeitänderungen vorbehalten vorkommt".
Hochachtungsvoll
Wukovits Karl
Wien -
Hallo,
Flugzeitänderungen bei Charterflügen sind nicht gleich Flugverspätungen und gehen meist nicht von den Fluglinien, sondern vom Reiseveranstaltern, die das Flugzeug gechartet haben, aus.
Da müsste es schon eine Regelung geben, daß die vom Reiseveranstalter angegebene Flugzeit bindend ist und er sich im Vertrag keine Änderung der Flugzeiten vorbehalten darf. Das kann man aber kaum erwarten.
Christin -
Hallo,
Flugzeitänderungen bei Charterflügen sind nicht gleich Flugverspätungen und gehen meist nicht von den Fluglinien, sondern vom Reiseveranstaltern, die das Flugzeug gechartet haben, aus.
Da müsste es schon eine Regelung geben, daß die vom Reiseveranstalter angegebene Flugzeit bindend ist und er sich im Vertrag keine Änderung der Flugzeiten vorbehalten darf. Das kann man aber kaum erwarten.
Christin -
Hallo Chirstin
Dasist mir schon klar,aber ergerlich ist es schon, wenn ich mich nicht darauf verlassen kann, daß es beim gebuchten Abendflug bleibt.
Schließlich habe ich als Verkäufer (in Österreich) laut Kollektivvertrag nur das Recht 1 mal im Jahr meinen Urlaub an einem Samstag zu beginnen.
Alle weiteren Urlaube beginnen grundsätzlich am Montag.
Wie du Dir sicher vorstellen kanst, ist die Anzahl der Destinationen die von Österreich am Sonntag angeflogen werden sehr begrenzt.
Gruß
Karl -
Hallo Chirstin
Dasist mir schon klar,aber ergerlich ist es schon, wenn ich mich nicht darauf verlassen kann, daß es beim gebuchten Abendflug bleibt.
Schließlich habe ich als Verkäufer (in Österreich) laut Kollektivvertrag nur das Recht 1 mal im Jahr meinen Urlaub an einem Samstag zu beginnen.
Alle weiteren Urlaube beginnen grundsätzlich am Montag.
Wie du Dir sicher vorstellen kanst, ist die Anzahl der Destinationen die von Österreich am Sonntag angeflogen werden sehr begrenzt.
Gruß
Karl -
Hallo,
ich weiß, daß das ärgerlich ist. Wir fliegen auch von Österreich aus, ich kenne die Situation und wenn du im Verkauf arbeitest ist, das überhaupt schlimm. Bei uns im Büro gehts besser. Ich kann Gott sei Dank auch "schief", d.h. z.B. von Mittwoch bis Mittwoch, Urlaub nehmen.
Alles Gute noch und hoffentlich angenehme Flugzeiten
Christin -
Hallo,
ich weiß, daß das ärgerlich ist. Wir fliegen auch von Österreich aus, ich kenne die Situation und wenn du im Verkauf arbeitest ist, das überhaupt schlimm. Bei uns im Büro gehts besser. Ich kann Gott sei Dank auch "schief", d.h. z.B. von Mittwoch bis Mittwoch, Urlaub nehmen.
Alles Gute noch und hoffentlich angenehme Flugzeiten
Christin