Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle Türkeiurlauber
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Mahlzeit zusammen,
aktuell ist ja bekannt, dass es für die Ein-und Ausreisen einen Test benötigt.
Weiß jemand ob diese Tests einbehalten werden? Also gerade bei der Einreise?Gegenprüfungen mit den deutschen Gesundheitsämtern sind eher unwahrscheinlich da negative Befunde zwar übermittelt werden, allerdings vollkommen anonymisiert.
Falls doch, müsste man das als Mitarbeiter eines MVZ wissen da Betriebsarztbefunde nicht übermittelt werden. Nicht das dann plötzlich die kacke am dampfen wäre...
Dank euch
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Offen gestanden verstehe ich die Frage nicht.
Die Ergebnisse werden ja dem Getesteten ausgehändigt und nicht "einbehalten"? -
MVZ?
Von wem einbehalten? Von der Türkei oder in Deutschland bei der Rückreise? -
Ich vermute zwar, dass die Weiterverwendung der erhobenen Daten Thema ist, tappe allerdings betreffend des Ziels der Frage auch vollkommen im dunkeln ...
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Also die DSGVO gilt in der Türkei mit Sicherheit nicht...
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Der Flughafen Masvingo ( IATA : MVZ , ICAO : FVMV ) ist ein Flughafen, der Masvingo , die Hauptstadt der Provinz Masvingo in Simbabwe,....
Und jetzt kommt der türkische Betriebsarzt ins Spiel... -
So richtig klar wird das Anliegen trotz deines sehr wahrscheinlichen Treffers (@HABERLING) nicht.
Warum nur sollte "die Kacke dampfen" usw? -
Die Diskussion geht gerade in eine Richtung die viele User sicher nicht mehr intereressiert.
Zudem darf ich daran erinnern, dass unser Forum nicht dafür gedacht ist, Bewertungen "auseinanderzunehmen."
Ich bitte Euch jetzt darum, unsere diesbezüglichen Foren-Spielregeln ab sofort wieder einzuhalten.
Danke für die Beachtung.
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@Günter
Gegenständlich ist hier die jüngst gestellte Frage nach der "Einbehaltung" von Tests (???) - mutmaßlich gemeint ist die Weiterverarbeitung der erhobenen Daten.
Es geht nicht um den Inhalt einer Bewertung.Leider habe ich keine Ahnung, welchen Sinn die Frage verfolgt oder welche Vereinbarungen zwischen den türkischen und deutschen Gesundheitsbehörden bestehen.
Folglich bin ich zunächst mal raus ...
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Ich hoffe mal, dass du dich täuschst!

Wie auch immer - bis auf weiteres ist das hier heiteres Raten bis Blaumar88 spezifiziert. -
Ohje, hab ich mich so kompliziert ausgedrückt? Falls ja, sorry.
Versuche wir es anders:
Bei der Einreise in die Türkei benötigt es einen negativen PCR Test. Ich hatte lediglich gelesen, dass die türkischen Behörden diesen Test überprüfen.
Meine fragte zielte eher darauf ab, ob der Befund, auf dem das PCR Ergebnis drauf steht, von den türkischen Behörden am Flughafen einbehalten wird um diesen auf Echtheit zu überprüfen.
Da ich Mitarbeiter eines MVZ bin, also eines Medizinischen Versorgungszentrums, umgangssprachlich auch Labor genannt, landen unsere Befunde beim Betriebsarzt und sonst nirgendwo (vorausgesetzt natürlich sie sind negativ)
Sollten! die türkischen Behörden den Befund einbehalten und die Möglichkeit haben diesen zu prüfen (Europaweite Datenbank beispielsweise), würde die Auftragsnummer natürlich nirgendwo zu finden sein da eben wie gesagt Betriebsarzt Befunde ausschließlich beim Betriebsarzt des Labors in Deutschland bleibt.
Also die Kurzform: Muss man bei der Einreise diesen Test vorzeigen und anschließend abgeben. Oder wird lediglich das Ergebnis geprüft und das Dokument wieder ausgehändigt
PS: Achja, bezüglich "kacke am dampfen": Sollten alle Befunde tatsächlich elektronisch geprüft werden, würde die Abfrage natürlich gegen die Wand laufen. Ich hab dann keine Lust darauf im Hotel abgeholt zu werden weil man davon ausgeht, dass ich mit Fälschungen reise

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@Blaumar88
Du hast dich nicht "kompliziert" ausgedrückt sondern ausgesprochen unspezifisch.Jetzt ist es etwas klarer.
Du musst bei der Einreise den Befund vorzeigen, er wird dir wieder ausgehändigt.
Er wird allerdings erfasst und angeblich auch authentifiziert.
Vielleicht lässt du dir zur Sicherheit noch ein personalisiertes Zertifikat deines Betriebsarztes erstellen, falls eine eventuelle Überprüfung mittels Datenbanken ins Leere geht.
Es gibt bekanntlich nur sehr geringe leibhaftige Erfahrungen, ich würde sämtliche zur Verfügung stehenden Dokumentationen mit mir schleppen. -
@Blaumar88
Du hast dich nicht "kompliziert" ausgedrückt sondern ausgesprochen unspezifisch.Jetzt ist es etwas klarer.
Du musst bei der Einreise den Befund vorzeigen, er wird dir wieder ausgehändigt.
Er wird allerdings erfasst und angeblich auch authentifiziert.
Vielleicht lässt du dir zur Sicherheit noch ein personalisiertes Zertifikat deines Betriebsarztes erstellen, falls eine eventuelle Überprüfung mittels Datenbanken ins Leere geht.
Es gibt bekanntlich nur sehr geringe leibhaftige Erfahrungen, ich würde sämtliche zur Verfügung stehenden Dokumentationen mit mir schleppen.Danke dir!
Dann glaube ich persönlich, dass lediglich die Labore abgeprüft werden bzw ob diese legitim sind. Die anderen Daten wie Namen etc vermutlich zur Kontaktverfolgung. Zertifikate o.ä gibt's nicht da es für das Labor ja einfach nur ein Befund von vielen ist. Der validierende Arzt mit Telefonnummer steht drauf, dass wars aber auch schon. Offizieller gibt's im Labor nichts
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Also ich glaube, bei Einreise in die Türkei ist der jeweiligen diensttuende froh wenn er irgendeinen Wisch sieht, auf dem "negativ" oder " negative" oder "-" steht...
Vielleicht kann @Unglauebiger in Kürze live und in blumiger Farbe berichten... -
@Blaumar88
Macht absolut Sinn was du schreibst.
Ansonsten würde die Recherche ja tatsächlich von der DSGVO gebuffert und wäre der Aufwand dafür verschwendet.Vielen Dank nochmal für die Erhellung deiner Thematik, ist viel dabei für die künftig hoffentlich entstehende Breite von Interessenten aka Urlaubsplanern Türkei.
Bekanntlich gehen Befürchtungen wesentlich schneller viral als Beschwichtigungen (sh. der jüngste Verlauf unserer Mutmaßungen!).
Dem wirkt deine sachliche Einschätzung sehr wohltuend entgegen! -
Die Kontrolle der Testzettel erfolgt durch die Airlines beim check-in und an den Gates. Das Personal kennt die Anforderungen der Zielländer und prüft das nach meinen Erfahrungen sehr gewissenhaft.
Infolgedessen werden die Zettel nach meinen Erfahrungen und Rückmeldungen z.B. an dt. Flughäfen weder kontrolliert noch einbehalten. So wird's wohl auch an türk. Flughäfen laufen. Ich kann das in einer Woche nachschieben.
Der Fragesteller hat offenbar Bedenken, dass ein Attest seines Betriebsarztes nicht akzeptiert werden könnte. Das müsste er bei der Airline erfragen.


