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Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle Türkeiurlauber

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  • REJBodenheimR Offline
    REJBodenheimR Offline
    REJBodenheim
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3401

    Hallo? wo geht denn die Diskussion jetzt wieder hin???
    Wenn ihr euch deswegen Sorgen macht und es als ernstes Problem einstuft, dann storniert oder bucht um. Ja, ihr habt die A-Karte, und?

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    • editheE Offline
      editheE Offline
      edithe
      Moderator Türkei Experte Türkische Riviera
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3402

      Und weshalb und ?
      Bin immer wieder erstaunt wie abgehoben man ist und wohl für einige Peanuts die sich andere hart erarbeiten müssen vielleicht..

      Info für alle User: Mir wurden von den Admins ab dem 07.07.2020 die Moderatorenrechte im Unterforum Türkei eingeräumt. Dies dient auch der Entlastung des Admin-Teams.

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
        #3403

        Das steht doch gar nicht zur Debatte, edithe - auch große Semmeln sind zumeist harter Arbeit zu verdanken.

        Was interessiert sind die Möglichkeiten für einzelne Betroffene, z.B. gegenüber den Reisevertragspartnern.

        Beispielhaft beansprucht die Schulbehörde ein Ordnungsgeld, das die Kosten einer Stornierung überschreitet; die Reisenden haben ahnungslos einfach mal in rosa Vorzeit einen schönen F.amilienurlaub gebucht und sollen jetzt so oder so gefixxt sein mit der Wahl zwischen Pest und Cholera?!

        Es ist doch nicht besonders wunderlich, dass man sich da fragt was denn hier so elementar schiefläuft?!

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • editheE Offline
          editheE Offline
          edithe
          Moderator Türkei Experte Türkische Riviera
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3404

          Natürlich kann man das fragen, aber die Antwort: Ja, ihr habt die Arschkarte,und ? kann man sich ersparen, um das ging es mir und nichts anderes und finde ich abgehoben.

          Info für alle User: Mir wurden von den Admins ab dem 07.07.2020 die Moderatorenrechte im Unterforum Türkei eingeräumt. Dies dient auch der Entlastung des Admin-Teams.

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          • DerHenrikD Offline
            DerHenrikD Offline
            DerHenrik
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3405

            Unser Problem mit der Quarantäne vs. Schulpflicht hat sich von selbst gelöst. Condor hat einige Flüge gestrichen, so dass sich HC als auch vtours gemeldet haben. Die Reise ist kostenfrei storniert.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • jonez01J Offline
              jonez01J Offline
              jonez01
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3406

              @edithe ganz deiner Meinung.Was manch einer so raushaut hier alle Achtung.

              Denke mal insbesondere Familien haben im Herbst die Arschkarte gezogen leider mit einem Türkeiurlaub.Da wird wohl noch der ein oder andere Euro an Storno fliessen wegen Schule und Zwangsquarantäne.Diese in meinen Augen irre Regelung mit den 4 Provinzen schadet im Endeffekt mehr als sie nutzt.
              Ich denke in den Herbstferien dürfte somit der Anteil deutscher Urlauber im unteren einstelligen Prozentbereich liegen.
              Mir fallen dazu leider auch keine klugen Tipps ein ausser Storno.Bin ja selber auch betroffen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3407

                Inwiefern ist die Regelung "irre"?
                Bekanntlich ist eine Reisewarnung keine verlässliche Argumentation für den Anspruch auf eine Kündigung mit Erstattung.
                Da ist nichts "abgehoben", es wird lediglich auf ein enormes Dilemma aus verschiedenen Interessen an vager rechtlicher Handhabe aufmerksam gemacht.
                Entweder ist der behördliche Zahlungszwang (zur Strafe für kein Vergehen?!?!) streitig oder die Kostenpflicht für den Rücktritt.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • jonez01J Offline
                  jonez01J Offline
                  jonez01
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3408

                  @vonschmeling

                  Wie dem auch sei die Zeche für dieses Dilema zahlt im Endeffekt der Urlauber.Wie du schon schreibst es ist da alles eine sehr vage Handhabe.
                  Ich kann jedenfalls die herrschende Unsicherheit der Betroffenen nachvollziehen.
                  Meine Meinung ist halt bei der Türkeigeschichte ist das alles so halbgar weder Fisch noch Fleisch und alles recht schwammig und nebulös.Denke auch diese "Teilöffnung" ist gewissem politischen Druck geschuldet aber ist wie gesagt nur meine Meinung.Sieht ja jeder anders.
                  Fakt ist Rat und Hilfe für betroffene Urlauber besonders Familien zu geben ist unter den Umständen echt schwierig

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                    #3409

                    Natürlich sind alle verunsichert, und es gibt tatsächlich keinen wirklich guten Rat.
                    Pest oder Cholera solang nicht von irgendwo ein Lichtlein kommt in Form einer konsequenten Behandlung auf beiden Seiten.
                    Das ist wieder so ein breiter Wurf ins Frühbeet, inmitten aller nur so nach und nach absehbaren Konsequenzen.
                    Am Ende verlieren alle mangels klarer Linien.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • Imandra80I Offline
                      Imandra80I Offline
                      Imandra80
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3410

                      Hallo Ihr Lieben,

                      wir sind auch betroffen; haben Anfang des Jahres Türkei Region Antalya in den Herbstferien gebucht. Da wir in NDS 14 Tage Ferien haben, haben wir 12 Tage gebucht. Veranstalter Vtours und Reisebüro HC sind noch nicht erreichbar (Reise liegt zu weit in der Zukunft).

                      Bei VTours ist umbuchen nicht möglich; da Antalya auch keine Stornierung vom Veranstalter.

                      Da wir sowieso in der Türkei einen Test vor dem Rückflug machen müssen, und auf der Seite vom AA steht das die Gesundheitsämter eigenverantwortlich die Quarantäne aufheben können, nun gestern mit unserem gesprochen.

                      Aktuell müssten wir nicht in Quarantäne bzw. bis zum negativen Testergebnis, da wir ja 48 std. vor Rückflug eh einen machen müssen.

                      Unser gesundheitsamt hatte aber auch bis gestern noch keinen

                      Problem ist halt das niemand in die Zukunft schauen kann...und auch die Dame von Gesundheitsamt weiß nicht wie es Mitte Oktober aussieht wenn wir wiederkommen.

                      Stand jetzt werden wir fliegen (uns hat die TC Pleite und Osterferien Corona schon 2 Urlaube zunichte gemacht)....

                      Mal sehen was noch alles auf uns alle zukommt..

                      LG

                      Imandra80I 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Imandra80I Imandra80

                        Hallo Ihr Lieben,

                        wir sind auch betroffen; haben Anfang des Jahres Türkei Region Antalya in den Herbstferien gebucht. Da wir in NDS 14 Tage Ferien haben, haben wir 12 Tage gebucht. Veranstalter Vtours und Reisebüro HC sind noch nicht erreichbar (Reise liegt zu weit in der Zukunft).

                        Bei VTours ist umbuchen nicht möglich; da Antalya auch keine Stornierung vom Veranstalter.

                        Da wir sowieso in der Türkei einen Test vor dem Rückflug machen müssen, und auf der Seite vom AA steht das die Gesundheitsämter eigenverantwortlich die Quarantäne aufheben können, nun gestern mit unserem gesprochen.

                        Aktuell müssten wir nicht in Quarantäne bzw. bis zum negativen Testergebnis, da wir ja 48 std. vor Rückflug eh einen machen müssen.

                        Unser gesundheitsamt hatte aber auch bis gestern noch keinen

                        Problem ist halt das niemand in die Zukunft schauen kann...und auch die Dame von Gesundheitsamt weiß nicht wie es Mitte Oktober aussieht wenn wir wiederkommen.

                        Stand jetzt werden wir fliegen (uns hat die TC Pleite und Osterferien Corona schon 2 Urlaube zunichte gemacht)....

                        Mal sehen was noch alles auf uns alle zukommt..

                        LG

                        Imandra80I Offline
                        Imandra80I Offline
                        Imandra80
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3411

                        hm es fehlt etwas Text...sorry..

                        Unser Gesundheitsamt hatte bis gestern aber auch noch keine Anfrage wg Urlaub in der Türkei. Bei allen anderen Urlaubsländern ist die Lage (im Moment) klar geregelt sagte die Mitarbeiterin.

                        Keine tests im Urlaubsland = Quarantäne bis negativer Test vorliegt

                        Dies gilt natürlich nur in unserem Landkreis da das ja von unserem zuständigen Gesundheitsamt kommt.

                        Manu&MaikM 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • grit35G Offline
                          grit35G Offline
                          grit35
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3412

                          Hallo, also wir wollen ja auch fliegen. Ich würde trotz allem den Test im Hotel machen lassen und falls sich was ändert kann man ihn vorzeigen und man weiß auch, man ist gesund.
                          Schaden tut es doch nicht, nur kostet etwas, aber nicht so teuer wie in Deutschland.
                          Nun noch schnell eine andere Frage, nachdem ich zwei Tage Hotels angeschrieben habe, ob sie aufhaben im Winter, möchte ich gerne ins Aydingbey, aber es wird keine Mail, keine App beantwortet, buchen kann man es überall, aber man kann ja auch die Hotels buchen die zu sind, vielleicht kann mir da jemand helfen.
                          Ich bedanke mich ganz doll.
                          FG. Grit

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • editheE Offline
                            editheE Offline
                            edithe
                            Moderator Türkei Experte Türkische Riviera
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3413

                            @grit35
                            Das Hotel ist geöffnet zum jetzigen Zeitpunkt,aber ob dies im Winter so sein wird entzieht sich meiner Kenntnis.
                            Durchaus möglich dass sie es noch nicht wissen ob es die Wintersaison geöffnet ist was sich zur Zeit vor allem nach der Buchungslage richtet und allein schon deshalb nicht antworten oder einfach noch keine Zeit haben..
                            Leider gibt es einige Hotels die auf Anfragen nicht antworten..
                            LG

                            Info für alle User: Mir wurden von den Admins ab dem 07.07.2020 die Moderatorenrechte im Unterforum Türkei eingeräumt. Dies dient auch der Entlastung des Admin-Teams.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • grit35G Offline
                              grit35G Offline
                              grit35
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3414

                              Ich bedanke mich, ich werde es jetzt erstmal buchen und abwarten, da es fast das einzigste Hotel ist, um Side, das überhaupt als 5 Sterne Hotel auf hat und preislich stimmt, hoffe es hat genug Buchungen, um auf zu lassen. Muss ja eh umbuchen, Paloma hat ja bis April nicht auf.
                              FG. Grit

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Imandra80I Imandra80

                                hm es fehlt etwas Text...sorry..

                                Unser Gesundheitsamt hatte bis gestern aber auch noch keine Anfrage wg Urlaub in der Türkei. Bei allen anderen Urlaubsländern ist die Lage (im Moment) klar geregelt sagte die Mitarbeiterin.

                                Keine tests im Urlaubsland = Quarantäne bis negativer Test vorliegt

                                Dies gilt natürlich nur in unserem Landkreis da das ja von unserem zuständigen Gesundheitsamt kommt.

                                Manu&MaikM Offline
                                Manu&MaikM Offline
                                Manu&Maik
                                schrieb am zuletzt editiert von Manu&Maik
                                #3415

                                Ich habe eben mit meinem zuständigen Gesundheitsamt gesprochen. Der Test in der Türkei muss nach Rückkehr dem Amt vorgelegt werden, entbindet jedoch nicht von der Quarantäne und dem Test nach frühestens 5 Tagen. Alle Ämter haben heute ein 120 seitiges Papier erhalten, in diesen aktuellen Weisungen ist der obengenannte Passus enthalten. Er wurde mir eben 1:1 vorgelesen. Ich gehe das Risiko nicht ein...
                                Diese Regelung gilt für ganz Deutschland, hat nichts mehr mit den Bestimmungen der einzelnen Bundesländer zu tun.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • pspicksP Offline
                                  pspicksP Offline
                                  pspicks
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3416

                                  Zum Thema Entgeldfortzahlung hat mit meine Personaler folgendes berichtet. Wenn man bewußt in ein Riskogebiet reist und anschließend in Quarantäne muss, dann bekommt man nur weiter Gehalt, wenn man die Arbeit auch im HomeOffice machen kann. Wenn nicht gibt es es kein Gehalt, oder man muss Urlaub oder Überstungenausgleich nehmen oder aber einen gelben Schein liefern. Wäre aber sehr auffällig.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • heyer61H Offline
                                    heyer61H Offline
                                    heyer61
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3417

                                    Da kommt ja gleich die nächste Frage. Kann der Veranstalter erwarten das man z.B. unbezahlt oder Urlaub fünf Tage zu Hause bleibt. Der Kunde kann da ja wohl genauso wenig wie der Veranstalter dafür. Besonders wenn zum Zeitpunkt der Buchung mit so einer Entwicklung nicht zu rechnen war.
                                    Wir haben für Mitte Oktober gebucht. Jetzt ist unser Hotel geschlossen. Am 11.9. wird die Restzahlung fällig. Wir wissen auch nicht so richtig was wir jetzt machen können und Hc sagt da können wir auch nicht helfen.

                                    Manu&MaikM 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3418

                                      Die Auskunft deines Personalers ändert aber nichts daran, dass das zumindest gem. der jetztigen Regelung des BMG unzulässig ist, pspicks.
                                      @Manu&Maik
                                      Mein Reden - die Regelung gilt bundesweit. Das war aber ja auch nicht der kritische Punkt sondern die Handhabe der Arbeitgeber und Schulbehörde.
                                      Nehmen wir mal an, dein Veranstalter weigert sich die Anschlussquarantäne als Kündigungsgrund zu betrachten wärst du gezwungen zur Zahlung der Kompensation, obwohl beim Abschluss des Reisevertrages ein solches Risiko noch überhaupt nicht absehbar war.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      Manu&MaikM 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • heyer61H heyer61

                                        Da kommt ja gleich die nächste Frage. Kann der Veranstalter erwarten das man z.B. unbezahlt oder Urlaub fünf Tage zu Hause bleibt. Der Kunde kann da ja wohl genauso wenig wie der Veranstalter dafür. Besonders wenn zum Zeitpunkt der Buchung mit so einer Entwicklung nicht zu rechnen war.
                                        Wir haben für Mitte Oktober gebucht. Jetzt ist unser Hotel geschlossen. Am 11.9. wird die Restzahlung fällig. Wir wissen auch nicht so richtig was wir jetzt machen können und Hc sagt da können wir auch nicht helfen.

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                                        Manu&Maik
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3419

                                        Wie schon oft hier erwähnt muss man ein Ersatzhotel nicht akzeptieren. Ist das Hotel geschlossen, kann der Vertrag kostenlos storniert werden.

                                        heyer61H 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV vonschmeling

                                          Die Auskunft deines Personalers ändert aber nichts daran, dass das zumindest gem. der jetztigen Regelung des BMG unzulässig ist, pspicks.
                                          @Manu&Maik
                                          Mein Reden - die Regelung gilt bundesweit. Das war aber ja auch nicht der kritische Punkt sondern die Handhabe der Arbeitgeber und Schulbehörde.
                                          Nehmen wir mal an, dein Veranstalter weigert sich die Anschlussquarantäne als Kündigungsgrund zu betrachten wärst du gezwungen zur Zahlung der Kompensation, obwohl beim Abschluss des Reisevertrages ein solches Risiko noch überhaupt nicht absehbar war.

                                          Manu&MaikM Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von Manu&Maik
                                          #3420

                                          @vonschmeling

                                          Ist leider bei mir auch so. Aber mir ist mein Job
                                          wichtiger... Ich muss auch nicht unbedingt mit dem Kopf durch die Wand... Ich hoffe halt auf den Februar, da sind 14 Tage Ferien und die Anschlussquarantäne dann kein Problem. 😉

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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